Hier geht es viel mehr um geltende Gesetzeslage, nicht AGBs. Das Gericht muss dem Gesetz entsprechend ein Urteil fallen, völlig unabhängig davon, was in den AGBs steht.4lpak4 hat geschrieben: ↑24.01.2020 17:55 Hä? Durch die AGB?
Als ich meine Ausbildung zum Kaufmann gemacht habe habe ich gelernt dass in den AGB eigentlich nix stehen darf was den Käufer benachteiligt, BESONDERS wenn es um nicht-kaufmännische Transaktionen geht, in diesem Fall Nintendo -> Enduser (Spieler).
Hat sich das so geändert oder hat man mir da Bullshit erzählt?
Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Ja, mir kam das auch komisch vor. Man kann keinen gültigen Vertrag abschließen der dann einfach geltendes Recht negiert. Ein paar Antworten weiter oben hat jemand den Gesetzestext gepostet. Ich nehme an dass es eher so ist dass sie die User eine Checkbox klicken lassen wo diese 2 Punkte erwähnt werden ("Ich wünsche ausdrücklich dass der Verkäufer vor Ender der Frist..." und "... mir ist bewusst dass damit mein Widerrufsrecht erlischt"). Ansonsten wüsste ich nicht wie sie mit dem zitierten Satz aus dem Artikel jetzt eine "Lücke" ausgenützt hätten.4lpak4 hat geschrieben: ↑24.01.2020 17:55 Hä? Durch die AGB?
Als ich meine Ausbildung zum Kaufmann gemacht habe habe ich gelernt dass in den AGB eigentlich nix stehen darf was den Käufer benachteiligt, BESONDERS wenn es um nicht-kaufmännische Transaktionen geht, in diesem Fall Nintendo -> Enduser (Spieler).
Hat sich das so geändert oder hat man mir da Bullshit erzählt?
Zuletzt geändert von Joe-Z am 24.01.2020 18:18, insgesamt 2-mal geändert.
Die Zukunft liegt nicht in HD oder 3D, nicht in Kinect oder Move oder irgendeinem anderen Schnickschnack, sondern einzig und allein in intelligentem Gamedesign.
-Jörg Luibl
-Jörg Luibl
-
- Beiträge: 5292
- Registriert: 14.09.2011 16:09
- Persönliche Nachricht:
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
was bei steam aber auch ewig gedauert hat.DARK-THREAT hat geschrieben: ↑24.01.2020 10:31 Sehr verbraucherunfreundliches Verhalten.
Bei den anderen Mitbewerbern ist das Standard. Selbst bis zu 2h angespielte Spiele kann man auf Steam oder XBOX wieder zurückgeben. (bei Sony sicher auch?)
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Genau so ist es. Es wird explizit drauf hingewiesen beim KaufJoe-Z hat geschrieben: ↑24.01.2020 18:16 [ Ich nehme an dass es eher so ist dass sie die User eine Checkbox klicken lassen wo diese 2 Punkte erwähnt werden ("Ich wünsche ausdrücklich dass der Verkäufer vor Ender der Frist..." und "... mir ist bewusst dass damit mein Widerrufsrecht erlischt"). Ansonsten wüsste ich nicht wie sie mit dem zitierten Satz aus dem Artikel jetzt eine "Lücke" ausgenützt hätten.
-
- Beiträge: 163
- Registriert: 18.10.2018 18:53
- Persönliche Nachricht:
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Der Anbieter hat Vertragsfreiheit und darf seine AGBs innerhalb des BGBs verfassen. Es darf in den AGBs nichts drin stehen, was gegen das BGB verstößt bzw. ist dieser Vertragsinhalt dann nicht wirksam.4lpak4 hat geschrieben: ↑24.01.2020 17:55 Hä? Durch die AGB?
Als ich meine Ausbildung zum Kaufmann gemacht habe habe ich gelernt dass in den AGB eigentlich nix stehen darf was den Käufer benachteiligt, BESONDERS wenn es um nicht-kaufmännische Transaktionen geht, in diesem Fall Nintendo -> Enduser (Spieler).
Hat sich das so geändert oder hat man mir da Bullshit erzählt?
Ich denke mit nicht- kaufmännische Transaktionen meinst du Kaufverträge, zwischen Verbraucher und einem Unternehmen oder? Das besondere ist hier, dass Verbraucher laut Gesetz begünstigende Vorschriften haben.
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Entweder hat man dir schmarn erzählt oder du hast es falsch verstanden. In den AGBs ist alles ungültig sobald dir Rechte aberkannt oder Pflichten aufgetragen werden, die dich gegenüber den gesetzlichen Regelungen benachteiligen würden. Für viele Fälle, auch diesen hier, gibt es aber juristische Spielräume, wie weit man sich bewegen darf. Als kleines Beispiel: Zahlungsziel und Leistungszeitraum sind, wenn nicht anders vereinbart, gleichzeitig zu erfolgen. Wenn in den AGBs nun Vorkasse bei abschließender Lieferung vereinbart wurde, benachteiligt dich diese AGB gegenüber der allgemeinen juristischen Regelung, befindet sich aber im Rahmen dessen, was vereinbart werden darf. Was dann nicht erlaubt wäre, wenn du dann zahlst, diese dann aber beschädigte Ware Liefern. Selbst wenn das in den AGBs stehen würde, so hast du juristisch das Recht auf einwandfreie Ware (Neuware). Hierbei würden dir die AGBs Rechte nehmen, welche dir juristisch gesehen immer zustehen.4lpak4 hat geschrieben: ↑24.01.2020 17:55 Hä? Durch die AGB?
Als ich meine Ausbildung zum Kaufmann gemacht habe habe ich gelernt dass in den AGB eigentlich nix stehen darf was den Käufer benachteiligt, BESONDERS wenn es um nicht-kaufmännische Transaktionen geht, in diesem Fall Nintendo -> Enduser (Spieler).
Hat sich das so geändert oder hat man mir da Bullshit erzählt?
Relativ grob formuliert aber ich denke es ist einigermaßen verständlich. Ich denke daher, dir wurde kein schmarn erzählt, es wurde aber nicht genau darauf eingegangen was damit gemeint ist
Mein vorposter hat es auch gut zusammengefasst, wollte es aber mit einem Beispiel greifbarer machen
Zuletzt geändert von Raskir am 24.01.2020 22:57, insgesamt 1-mal geändert.
Hier geht es zu den 4P Community GOTY Awards
4P Community Choice Awards 2018
Eine Welt ohne mich? In so einer Welt möchte ich nicht leben! - Gene Belcher
I have approximate knowledge of many things
4P Community Choice Awards 2018
Eine Welt ohne mich? In so einer Welt möchte ich nicht leben! - Gene Belcher
I have approximate knowledge of many things
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Da sollte es von Seiten Nintendos jetzt eigentlich eher um Image und Kundenfreundlichkeit gehen als um Recht. Aber haben ja schon genug Leute hier geschrieben wie die zu Kundenfreundlichkeit stehen.
- No Cars Go
- Beiträge: 1621
- Registriert: 12.05.2008 00:38
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Die sind mir hart auf den Sack gegangen, als sie mich Dr. Mario Miracle Cure nicht umtauschen ließen.
Es war meiner Ansicht nach überhaupt nicht ersichtlich, dass sich das Spiel zwar tatsächlich gegen menschliche Gegner, aber online *ausschließlich* gegen random opponents spielen lässt. Ich hatte es nur gekauft, um es im 1 on 1 online gegen eine Freundin spielen zu können – das hätte nur geklappt, hätten wir nebeneinander gesessen. Nach einer ganzen E-Mail-Support-Anfragen-Stafette, die zunächst zu meinen Gunsten zu verlaufen schien, erhielt ich letztlich natürlich trotzdem eine Ablehnung.
Seither nie wieder Nintendos eShop genutzt.
Es war meiner Ansicht nach überhaupt nicht ersichtlich, dass sich das Spiel zwar tatsächlich gegen menschliche Gegner, aber online *ausschließlich* gegen random opponents spielen lässt. Ich hatte es nur gekauft, um es im 1 on 1 online gegen eine Freundin spielen zu können – das hätte nur geklappt, hätten wir nebeneinander gesessen. Nach einer ganzen E-Mail-Support-Anfragen-Stafette, die zunächst zu meinen Gunsten zu verlaufen schien, erhielt ich letztlich natürlich trotzdem eine Ablehnung.
Seither nie wieder Nintendos eShop genutzt.
Zuletzt geändert von No Cars Go am 25.01.2020 14:50, insgesamt 1-mal geändert.
"If you wake up at a different time in a different place, could you wake up as a different person?"
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Weil Nintendo einfach schei*e ist .
DotA > all
- Chibiterasu
- Beiträge: 28639
- Registriert: 20.08.2009 20:37
- Persönliche Nachricht:
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Finde ich auch nicht okay.
Umtausch nach bereits gespielten Stunden ist nochmal eine Sache, aber davor sollte man das jederzeit stornieren können.
Wenn man 48 Stunden vor dem Release den Preload starten kann und dann nochmal bestätigt, dass man auf sein Umtauschrecht verzichtet wäre das auch immer noch besser. Aber so...gar keine Möglichkeit das zurückzuziehen...?
Schon seltsam und uncool.
Umtausch nach bereits gespielten Stunden ist nochmal eine Sache, aber davor sollte man das jederzeit stornieren können.
Wenn man 48 Stunden vor dem Release den Preload starten kann und dann nochmal bestätigt, dass man auf sein Umtauschrecht verzichtet wäre das auch immer noch besser. Aber so...gar keine Möglichkeit das zurückzuziehen...?
Schon seltsam und uncool.
Zuletzt geändert von Chibiterasu am 26.01.2020 08:37, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 235
- Registriert: 24.09.2014 12:42
- Persönliche Nachricht:
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Verstehe auch nicht warum man kein Umtauschrecht hat. Gerade bei E-Shop Vorbestellungen macht es einfach Sinn. Ich meine das sind die Kunden die der Marke und dem Spiel blind vertrauen und genau die bestraft man für eine Vorbestellung. Ich selbst habe insgesamt 3 Spiele vorbestellt und 2x wurde ich enttäuscht vom Spiel. Seitdem kaufe ich Spiele erst nach einem Test oder je nach Marke ein paar Monate später, wenn die "Beta-Phase" abgeschlossen ist. Als Bonus gibt es das Spiel dann sogar häufig schon günstiger.
Auf der anderen Seite kann ich aber auch die Leute nicht verstehen. Wenn es kein Umtauschrecht gibt und ich mich für ein Spiel entscheide, dann habe ich mich eben entschieden. Letztendlich kann der Kunde bestimmen zu welchen Bedingungen er kaufen möchte. Aber wenn es dann für die Vorbestellung ein "exklusives" Zelda-Outfit oder eine andere Wagenfarbe in MarioKart gibt, klicken sie wie wild auf kaufen...
-> Bei Nintendo wird nicht vorbestellt! Würden das alle machen, gäbe es diese Praxis auch nicht mehr.
Auf der anderen Seite kann ich aber auch die Leute nicht verstehen. Wenn es kein Umtauschrecht gibt und ich mich für ein Spiel entscheide, dann habe ich mich eben entschieden. Letztendlich kann der Kunde bestimmen zu welchen Bedingungen er kaufen möchte. Aber wenn es dann für die Vorbestellung ein "exklusives" Zelda-Outfit oder eine andere Wagenfarbe in MarioKart gibt, klicken sie wie wild auf kaufen...
-> Bei Nintendo wird nicht vorbestellt! Würden das alle machen, gäbe es diese Praxis auch nicht mehr.
Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen
Warum auch etwas tun, dass sich direkt auf den Gewinn auswirkt? Aber Hauptsache einen absolut schlecht optimierten von Hobby-GUI Designern entworfenen eShop mit völlig überteuerten Preisen betreiben.
Wieso wird eigentlich diese ach so tolle Streaming Technologie wie bei PSNow etc. nicht mal für was sinnvolles, wie z.B. einer sofort startenden Demo eingesetzt? Nope, stattdessen entweder gar keine Medien anbieten oder Screenshots die nicht laden. Schon ein ziemliches Armutszeugnis.
Wieso wird eigentlich diese ach so tolle Streaming Technologie wie bei PSNow etc. nicht mal für was sinnvolles, wie z.B. einer sofort startenden Demo eingesetzt? Nope, stattdessen entweder gar keine Medien anbieten oder Screenshots die nicht laden. Schon ein ziemliches Armutszeugnis.
-
- Beiträge: 213
- Registriert: 07.10.2009 19:22
- Persönliche Nachricht: