4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Geht es hier noch um die Forenregeln?
-
- Beiträge: 9230
- Registriert: 23.10.2006 08:18
- Persönliche Nachricht:
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
1. Zitate so zusammen kürzen, dass sie dem ursprünglichen Post nicht mal mehr ähneln, ist natürlich super Diskussionskultur. Bravo.Metjammer hat geschrieben: ↑28.04.2021 13:27Daran sieht man, dass klar formulierte Forenregeln letztlich sehr sinnvoll sind. Ich verweise auf meinen nächtlichen Beitrag.
Also, wenn ich solche Sätze schon lese (und das ist jetzt nicht mehr das erste Mal), dann denke ich mir sofort, hier gibt es schon lange bestehende Fronten (die dann aufgelöst gehören) oder dass manche der Mods irgendwie schon auf Zahnfleisch gehen und schnell genervt reagieren.
Beides wäre sehr kontraproduktiv...
2. Was für Fronten? Zahnfleisch? Du konstruierst hier etwas, was es nicht gibt.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
...mit einem ausweichenden Beitrag von dir, weil ich deine Behauptung widerlegt habe,Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Die Ansprüche folgen nämlich aus den Normen des Zivilrechts, des BGB. Wenn Art. 5 GG überhaupt Erwähnung findet, dann wenn das Gericht etwa die Einräumung oder im Einzelfall Entstehung eines Löschungsrechts im Vertragsverhältnis anhand von beispielsweise § 242 BGB kontrolliert und eben diese Norm verfassungskonform auslegt.
Das hat nichts mit angeblichen Hintertüren zu tun sondern...
dass Private nicht verpflichtet würden, für die Meinungsäußerung anderer eine Plattform anzubieten in dem Zusammenhang, dass Grundrechte nur den Staat bindeten.
Also das ist doch ein alberner Strohmann. Es geht bei der bisherigen Diskussion doch nicht um Gerichte der öffentlichen Gerichtsbarkeit, (moving the goalposts par excellence) sondern wir reden hier davon, dass ein Zivilgericht einer Klage stattgibt, weil eine Löschung unrechtmäßig war. Dies deshalb, weil der Private ein Grundrecht nicht beachtet hat.Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Nach wie vor ist bei all dem nur der Staat durch die Grundrechte gebunden. Das steht in Art. 1 Abs. 3 GG. Wenn das BVerfG ein zivilrechtliches Urteil aufhebt, dann wird geurteilt, dass eben das Urteil des vorherigen Gerichts den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt hat
Klar, dass du nicht einfach zugeben willst, dass du Unrecht hast, aber das ist für mich auch nicht wichtig. Mich stört es nur, wenn Falschbehauptungen aufgestellt werden. Die sollten nicht unkommentiert bleiben, damit die Leute diese überprüfen.
.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Ich soll hier ausweichen?Ultima89 hat geschrieben: ↑28.04.2021 17:43...mit einem ausweichenden Beitrag von dir, weil ich deine Behauptung widerlegt habe,Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Die Ansprüche folgen nämlich aus den Normen des Zivilrechts, des BGB. Wenn Art. 5 GG überhaupt Erwähnung findet, dann wenn das Gericht etwa die Einräumung oder im Einzelfall Entstehung eines Löschungsrechts im Vertragsverhältnis anhand von beispielsweise § 242 BGB kontrolliert und eben diese Norm verfassungskonform auslegt.
Das hat nichts mit angeblichen Hintertüren zu tun sondern...
dass Private nicht verpflichtet würden, für die Meinungsäußerung anderer eine Plattform anzubieten in dem Zusammenhang, dass Grundrechte nur den Staat bindeten.
Also das ist doch ein alberner Strohmann. Es geht bei der bisherigen Diskussion doch nicht um Gerichte der öffentlichen Gerichtsbarkeit, (moving the goalposts par excellence) sondern wir reden hier davon, dass ein Zivilgericht einer Klage stattgibt, weil eine Löschung unrechtmäßig war. Dies deshalb, weil der Private ein Grundrecht nicht beachtet hat.Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Nach wie vor ist bei all dem nur der Staat durch die Grundrechte gebunden. Das steht in Art. 1 Abs. 3 GG. Wenn das BVerfG ein zivilrechtliches Urteil aufhebt, dann wird geurteilt, dass eben das Urteil des vorherigen Gerichts den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten verletzt hat
Klar, dass du nicht einfach zugeben willst, dass du Unrecht hast, aber das ist für mich auch nicht wichtig. Mich stört es nur, wenn Falschbehauptungen aufgestellt werden. Die sollten nicht unkommentiert bleiben, damit die Leute diese überprüfen.
.
Also ich warte immer noch auf eine Fundstelle, aus der hervorgeht, dass ein Anbieter zur Wiederherstellung eines Beitrags oder Videos oder was auch immer verurteilt wurde, mit der Urteilsbegründung, dass ein Privater ein Grundrecht nicht beachtet hat (deine Formulierung).
Also was soll die konkrete Falschbehauptung gewesen sein?
Du wirfst die mittelbare Drittwirkung ein, ohne anscheinend vollständig durchdrungen zu haben, wie diese rechtsdogmatisch überhaupt funktioniert, und beschwerst dich dann über Ausführungen dazu?
Das BVerfG ist übrigens nicht Teil der "öffentlichen Gerichtsbarkeit" (die gibt's überhaupt nicht, wenn dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit), sondern steht außerhalb der fachgerichtlichen Rechtswege und entscheidet regelmäßig auch in "aller"letzter Instanz über zivilrechtliche Streitigkeit die die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte betreffen - also genau das worum es hier geht. Also es werden überhaupt keine Goalposts gemoved.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Zum dritten Mal:
Eine Wiederholung der Widerlegung spar ich mir. Wenn du das so unglaublich findest, dann schau in ein Lehrbuch zum Thema mittelbare Drittwirkung. Sollte in jedem mit Titel "Staatsrecht" zu finden sein. Google tuts aber auch.Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Du darfst als Privater deine Meinung äußern, ohne dass der Staat dich daran hindern darf (in den ebenfalls in der Verfassung vorgesehenen Schranken natürlich), aber andere Private werden dadurch nicht verpflichtet, dir für deine Meinungsäußerung eine Plattform anzubieten
Auch das ist nicht richtig. Das BVerfG ist nicht die letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit (hier der zivilrechtliche Zweig, wie du meinst), sondern der BGH. Das BVerfG ist auch keine Superrevisionsinstanz, sondern steht außerhalb der Instanzenzüge. Aber natürlich wirst du schreiben, dass das so gar nicht gemeint war, weil du ja "aller" in Anführungszeichen gesetzt hast Ich erwähne es nur der Klarstellung halber.Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Das BVerfG ist übrigens nicht Teil der "öffentlichen Gerichtsbarkeit" (die gibt's überhaupt nicht, wenn dann die Verwaltungsgerichtsbarkeit), sondern steht außerhalb der fachgerichtlichen Rechtswege und entscheidet regelmäßig auch in "aller"letzter Instanz über zivilrechtliche Streitigkeit die die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte betreffen - also genau das worum es hier geht. Also es werden überhaupt keine Goalposts gemoved.
Und ja, genau DESHALB ist es moving the goalposts, weil wir über die Wirkung von Grundrechten in einem Zivilrechtsstreit sprechen. Der wird - je nach Streitwert - vor dem AG oder LG ausgetragen. Und die haben im Kern ,d.h. - in aller Regel - nichts mit öffentlichem Recht zu tun. Außer es geht zB um mittelbare Drittwirkung. Und selbst, wenn ich dir mal den Gefallen tue und darauf eingehe, dass ein Urteil in obigem Kontext vor dem BVerfG landet, das darüber zu entscheiden hat, ob ein Grundrecht verletzt wurde... dann hat das genau was damit zu tun, dass Private eben doch (durch Urteil) verpflichtet werden können, eine Plattform für Meinungsäußerung zu bieten, indem sie gesperrte Beiträge wieder freigeben müssen oÄ?
Das BVerfG erklärt, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Es urteilt doch nicht, ob A einen Anspruch gegen B auf Wiederherstellung eines Beitrags hat.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Und da kommt man zu dem Ergebnis, daß die sog. mittelbare Drittwirkung der Grundrechte an sich nichts ist, was gegen das Hausrecht spricht - sofern sachlich begründet wird, warum die entsprechenden Grundrechte eingeschränkt werden.
Siehe auch z.B. dieses Urteil bzgl. des Stadionverbots:
https://www.bundesverfassungsgericht.de ... fenen%20in
Soviel ich verstehe, findet die mittelbare Drittwirkung grundsätzlich statt und nicht explizit - in dem Sinne, daß bei einer Zivilklage das Gericht dann sagt "Die Löschung des Kommentars von Usul ist wiederherzustellen, da sie sein Grundrecht der freien Meinungsäußerung beeinträchtigt". Vielmehr würde bei einem Urteil, das die Löschung aus welchen Gründen auch immer durchwinkt, dann in den weiteren Instanzen, die ich entrüstet bestritte, die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte eine Rolle spielen - wenn also das erste Urteil an sich zur Diskussion steht.[...]
Die Veranstalter dürfen hier ihre Entscheidungsmacht nicht dazu nutzen, bestimmte Personen ohne sachlichen Grund von einem solchen Ereignis auszuschließen. Ein Stadionverbot kann allerdings auch ohne Nachweis einer Straftat auf eine auf Tatsachen gründende Besorgnis gestützt werden, dass die Betroffenen künftig Störungen verursachen werden.
[...]
Letztlich gilt aber grundsätzlich: Die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte bedeutet - zumindest meinem Verständnis nach - nicht, daß in zivil-/privatrechtlichen Angelegenheiten die Grundrechte der einzelnen Personen das allerhöchste Gut darstellen, sondern nur die Grundlage bilden. Und aus diesem Grund ist dieser Aspekt in diesem Thread nicht wirklich ausschlaggebend.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Ich glaube eher, dass deine Überheblichkeit hier ziemlich unangebracht ist, denn was du in den gängigen Lehrbüchern im Abschnitt zur Drittwirkung neben einem Verweis auf Art. 1 Abs. 3 GG findest, ist gerade nicht eine These, dass Private durch Grundrechte verpflichtet werden. Sondern durch zivilrechtliche Generalklauseln (Stichwort Einfallstore), bei deren Auslegung die Zivilgerichte unter anderem auch die Grundrechte heranziehen. Das ist der wesentliche Unterschied zu deinen Behauptungen und der Kern der mittelbaren Drittwirkung. Also kann ich dir nur raten, mal selbst zu beherzigen, was du mir hier so nahelegen möchtest.Ultima89 hat geschrieben: ↑28.04.2021 21:28
Zum dritten Mal:Eine Wiederholung der Widerlegung spar ich mir. Wenn du das so unglaublich findest, dann schau in ein Lehrbuch zum Thema mittelbare Drittwirkung. Sollte in jedem mit Titel "Staatsrecht" zu finden sein. Google tuts aber auch.Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 16:56 Du darfst als Privater deine Meinung äußern, ohne dass der Staat dich daran hindern darf (in den ebenfalls in der Verfassung vorgesehenen Schranken natürlich), aber andere Private werden dadurch nicht verpflichtet, dir für deine Meinungsäußerung eine Plattform anzubieten
Btw, zum vierten Mal:
Was ist denn jetzt mit zumindest einer Fundstelle, woraus hervorgeht, dass der Kläger Anspruch auf Wiederherstellung hat, weil der Beklagte Grundrechte verletzt hätte?
Was meinst du denn, warum ich die Gänsefüßchen gesetzt habe? Aber gut, gegen diese sehr naheliegende Erklärung hast du dich ja schon schlauerweise mit dem guten alten Totschlagargument "du sagst eh das" immunisiertAuch das ist nicht richtig. Das BVerfG ist nicht die letzte Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit (hier der zivilrechtliche Zweig, wie du meinst), sondern der BGH. Das BVerfG ist auch keine Superrevisionsinstanz, sondern steht außerhalb der Instanzenzüge. Aber natürlich wirst du schreiben, dass das so gar nicht gemeint war, weil du ja "aller" in Anführungszeichen gesetzt hast Ich erwähne es nur der Klarstellung halber.
Das BVerfG urteilt auf Urteilsverfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches letztinstanzliches Urteil, ob das Zivilgericht (also in den allermeisten Fällen der BGH) im vorangegangenen Rechtsstreit die Grundrechte des Beschwerdeführers mit seinem Urteil verletzt hat, nicht mehr und nicht weniger, und nicht die Parteien (des Zivilrechtsstreits). Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Grundrechte gerade den Staat binden und nicht die Privaten (sofern es überhaupt noch einen Nachweis neben dem diesbezüglich sehr deutlichen Art. 1 Abs. 3 GG braucht).Und ja, genau DESHALB ist es moving the goalposts, weil wir über die Wirkung von Grundrechten in einem Zivilrechtsstreit sprechen. Der wird - je nach Streitwert - vor dem AG oder LG ausgetragen. Und die haben im Kern ,d.h. - in aller Regel - nichts mit öffentlichem Recht zu tun. Außer es geht zB um mittelbare Drittwirkung. Und selbst, wenn ich dir mal den Gefallen tue und darauf eingehe, dass ein Urteil in obigem Kontext vor dem BVerfG landet, das darüber zu entscheiden hat, ob ein Grundrecht verletzt wurde... dann hat das genau was damit zu tun, dass Private eben doch (durch Urteil) verpflichtet werden können, eine Plattform für Meinungsäußerung zu bieten, indem sie gesperrte Beiträge wieder freigeben müssen oÄ?
Das BVerfG erklärt, dass eine Grundrechtsverletzung vorliegt oder nicht. Es urteilt doch nicht, ob A einen Anspruch gegen B auf Wiederherstellung eines Beitrags hat.
Zuletzt geändert von Wigggenz am 28.04.2021 22:35, insgesamt 2-mal geändert.
-
- Beiträge: 9230
- Registriert: 23.10.2006 08:18
- Persönliche Nachricht:
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Vielleicht wär's langsam Zeit für eure Schlussplädoyers.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Ich glaube eher, dass diese Unterstellung angesichts der neuen Forenregeln unangebracht ist. Aber da du das Tatbestandsmerkmal der Provokation ja so in Ordnung fandest, frage ich mich, warum du dann provozierst? Zudem finde ich, dass du Leuten keine Überheblichkeit unterstellen solltest, mit denen du nur im Forum schreibst, wo Mimik und Gestik entfallen. Geht eher in die Richtung selektive Wahrnehmung, die zu Fehlannahmen verleitet.
Du kommst mir sogar noch entgegen, indem du schreibst, dass bei der Auslegung von Generalklauseln Grundrechte herangezogen werden. Also was anderes als eine Wirkung, die letztlich auch für die Verpflichtung Privater maßgeblich ist, haben denn dann die Grundrechte in privatrechtlichen Streitigkeiten?Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 22:33 denn was du in den gängigen Lehrbüchern im Abschnitt zur Drittwirkung neben einem Verweis auf Art. 1 Abs. 3 GG findest, ist gerade nicht eine These, dass Private durch Grundrechte verpflichtet werden. Sondern durch zivilrechtliche Generalklauseln (Stichwort Einfallstore), bei deren Auslegung die Zivilgerichte unter anderem auch die Grundrechte heranziehen. Das ist der wesentliche Unterschied zu deinen Behauptungen und der Kern der mittelbaren Drittwirkung. Also kann ich dir nur raten, mal selbst zu beherzigen, was du mir hier so nahelegen möchtest.
Hier lesen auch Laien mit und für die sagen deine Gänsefüßchen eben nicht "Das BVerfG ist keine Superrevisionsinstanz, sondern steht außerhalb der Instanzenzüge". Daher sollte das geklärt werden.
... und hat genau Null mit der Frage zu tun, ob eine Klage abgewiesen wird, in der die Drittwirkung der Grundrechte zu beachten war. Dass die Grundrechte den Staat binden, hab ich nämlich niemals bestritten. Was sonst kann dann so ein Absatz sein als ein Strohmann?Wigggenz hat geschrieben: ↑28.04.2021 22:33 Das BVerfG urteilt auf Urteilsverfassungsbeschwerde gegen ein zivilgerichtliches letztinstanzliches Urteil, ob das Zivilgericht (also in den allermeisten Fällen der BGH) im vorangegangenen Rechtsstreit die Grundrechte des Beschwerdeführers mit seinem Urteil verletzt hat, nicht mehr und nicht weniger, und nicht die Parteien (des Zivilrechtsstreits). Das ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Grundrechte gerade den Staat binden und nicht die Privaten (sofern es überhaupt noch einen Nachweis neben dem diesbezüglich sehr deutlichen Art. 1 Abs. 3 GG braucht).
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
1. Müssen sie auch nicht, sondern nur die Stelle, auf die ich mich beziehe. Hinsetzen, 6.
2. Wenn du dich schon gerne einmischst und mit Du-Botschaften um dich schmeißen willst: Du verstehst nicht viel, also zurück auf Start.
Fernab von irrelevanten Meinungen, die ungefragt von der Seite eingebracht werden, eine Frage in den Äther:
Wie war das noch mit dem Einsatz der Mods gegen off topic und bezieht sich das noch auf diesen Thread? Ich habe inzwischen ein halbes Semester Jura unfreiwillig hinter mir...
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Melde doch einfach die Nachrichten, die dich stören, per Melde-Button. Dann wird sich schon zeigen, ob die Moderation es für nötig erachtet einzugreifen oder nicht. In einem laufenden Thread so nachzufragen, bringt nichts - da die Moderatoren vermutlich nicht rund um dieh Uhr alle Threads lesen, können sie nicht in jedem Fall eingreifen, wenn sie denn wollten. Daher der Melde-Button, um sie einfach auf entsprechende Nachrichten hinzuweisen.
Ja, auch das war eine höchst irrelevante Meinung von der Seite - aber so ist nun mal das Forenleben.
Ja, auch das war eine höchst irrelevante Meinung von der Seite - aber so ist nun mal das Forenleben.
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Diese Meldenummer ist nicht so ganz meins, außer ich habe erheblichen Grund dazu. Hat doch schon was von Papi! rufen. Vielleicht kommen sie ja noch drauf.Usul hat geschrieben: ↑29.04.2021 01:26 Melde doch einfach die Nachrichten, die dich stören, per Melde-Button. Dann wird sich schon zeigen, ob die Moderation es für nötig erachtet einzugreifen oder nicht. In einem laufenden Thread so nachzufragen, bringt nichts - da die Moderatoren vermutlich nicht rund um dieh Uhr alle Threads lesen, können sie nicht in jedem Fall eingreifen, wenn sie denn wollten. Daher der Melde-Button, um sie einfach auf entsprechende Nachrichten hinzuweisen.
Ja, auch das war eine höchst irrelevante Meinung von der Seite - aber so ist nun mal das Forenleben.
Irrelevantes von der Seite scheint ja quasi Volkssport zu sein. Ich meine, dich auch schon mal in diesem Thread an der Seitenlinie gehört zu haben. Nun denn...
Zuletzt geändert von Metjammer am 29.04.2021 01:34, insgesamt 2-mal geändert.
- Drian Vanden
- Moderator
- Beiträge: 535
- Registriert: 30.01.2021 20:08
- Persönliche Nachricht:
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Dear MetJammer,Metjammer hat geschrieben: ↑29.04.2021 01:31 Diese Meldenummer ist nicht so ganz meins, außer ich habe erheblichen Grund dazu. Hat doch schon was von Papi! rufen. Vielleicht kommen sie ja noch drauf.
Irrelevantes von der Seite scheint ja quasi Volkssport zu sein. Ich meine, dich auch schon mal in diesem Thread an der Seitenlinie gehört zu haben. Nun denn...
in gewisser Weise kann ich die Stimmungsschwankungen in deinen Beiträgen auch nur sehr schwer verstehen, und auch ich finde, dass eine gute Portion Überheblichkeit ständig in deiner Wortwahl mitschwingt. Was ich extrem bedauerlich finde, da Usul in seiner Wortwahl nicht nur sachlich korrekt blieb.
Zusätzlich & damit halbwegs zurück zum Thema:
In meinen Augen ist hier gar nichts off-topic, sondern höchstens dermaßen in-topic, dass die Tiefe der Auseinandersetzung über Forenregeln für den ein oder anderen schlicht nicht zu erwarten war. Man muss sich diese Tiefe ja nicht geben, wenn man nicht will. Sondern kann einfach Kenntnis von den neuen Spielregeln nehmen und weiter fröhlich posten.
Als Community-Betreiber würde ich mich grundsätzlich außerordentlich darüber freuen, wenn solch ein wahnsinnig kritischer Austausch darüber stattfindet, zu was User hier ihre Zustimmung erteilen müssen, um überhaupt Mitglied des Forums zu werden. Und was die Befugnisse meines eigenen Moderatoren-Teams betrifft.
Auch wenn ich mir weit entfernt vorstellen könnte, dass Jörg, Matthias & alle anderen bei einem flüchtigen Blick in diesen Thread vielleicht doch nur schmunzeln mussten, weil es wieder einmal eine handvoll Spezialisten gibt, die sich so heftig detailliert in ein Thema verbeißen, so finde ich die Auseinandersetzung in der Sache extrem wichtig. Und ich glaube, sie grundsätzlich auch. Sie ist bei der Fülle der Meinungen anstrengend, aber welche wichtigen Debatten sind das nicht. Wer das nicht aushalten kann, ist in meinen Augen dann einfach fehl am Platz [in der Diskussion selbst]. Wer das nicht kann, der muss sich nicht mal eines Klicks in dieses Thema bemühen - auch eine Form der Meinungsfreiheit. Oder kann Beiträge melden.
Weshalb mich deine in Teilen überhebliche Scharfsinnigkeit, von der du gerne Gebrauch anderen gegenüber machst, dahingehend überrascht, dass du auf diese naheliegende Erkenntnis nicht selbst kommst - sondern dich dazu hinreißen lässt, in meinen Augen absolut unzutreffend "Off-topic!" zu posaunen und völlig offensichtlich ja trotzdem damit nach Papi schreist. Bin etwas überrascht, dass du das dir gegenüber so durchgehen lässt, dass es das nicht sei. Und nebenbei noch despektierlich suggerierst, dass die Moderatoren jetzt wieder zu doof sind, das Off-Topic zu erkennen.
Ich denke, in der Haftungsposition, in der ein V.i.S.d.P. und Plattformleiter, ja eine GmbH oder AG, ob 4players.de oder der SPIEGEL, im Ganzen Wirrwarr um das Anbieten eines meiner Meinung nach eindeutig öffentlichen Forums steckt, dass da ein "Entscheidungen der Moderation stehen nicht zur Diskussion", wenn es eben ganz grundsätzlich ja eben um das Löschen von Beiträgen oder Sperrungen von Accounts geht, nicht unbedenklich stehen gelassen werden sollte und dürfte. Ich jedenfalls würde mir bei diesem Satz den Kragen etwas weiter geöffnet haben.
Ich kann leider keine konkreten Paragrafen oder Urteile zitieren, aber mein rechtliches Grundverständnis ist (und ich nutze jetzt bewusst überspitzte Beispiele):
Klar, die Forenregeln sind die vorgelagerten Hausregeln, sie sind quasi die Hausordnung - wie beim Vermieter. Sie kann uns vorschreiben, nicht ZU wiederholt und ZU oft ein- und dieselbe Kritik zu posten. Welche Kritik wir aber posten, ist uns frei. Selbstverständlich ist sie das.
Sie kann uns vorschreiben, dass wir im Thema A auch beim beim Thema A zu bleiben haben. Denn dafür existiere ja eben genau das Thema A - um darüber zu diskutieren. Wer über B sprechen will, hat andere Möglichkeiten.
... kann uns vorschreiben, dass hier weder beleidigt noch diffamiert oder unnötig provoziert wird. Hier darf auch weder der Holocaust geleugnet oder zu anderen Straftaten aufgerufen werden.
Aber: die Hausordnung findet doch eben genau IN den Grundrechten [auch wenn der Link zugegeben völlig aus den Fugen zu sein scheint, aber eine unmittelbare Wirkung derer ist ja trotzdem vorhanden] auch ihre Grenzen. Sie kann nicht vorschreiben, dass sich hier keine Muslime zu äußern haben. Dass hier Schwule und Lesben nicht erwünscht sind. Sie kann nicht vorgeben, dass wir uns zu EA, Ubisoft oder EA nur positiv zu äußern haben. Sie wäre, würde sie solche Punkte beinhalten, schlichtweg unwirksam, und was weiß Gott noch mehr.
In meinem Rechtsverständnis stellt dieses Forum eine Öffentlichkeit dar. Da es schlicht und ergreifend für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Frei zugänglich ist. Ich muss ja noch nicht einmal einen Account besitzen. Darüber ist das Recht auf freie Meinung selbst von privat zu privat zu respektieren. Aber es handelt sich hier, zumindest in meinen Augen und rechtlich allein vom Bauchgefühl her, auch nicht um ein Privatperson-Privatperson-Verhältnis. 4players.de und das Forum sind in meinen Augen eine juristische Person. Und selbstverständlich ist eine juristische Person dazu verpflichtet, eine Zensur von Meinungen zu begründen.
Natürlich meine ich nicht die staatliche Zensur. Ich gebe zu, dass da, wenn ich schon das GG heranziehe und von Zensur gesprochen habe, der Schluss nahelegt, ich meinte eben genau diese. Nichtstaatliche Zensur, die ich meine, ist aber das, was stattfindet, wenn ein Moderator eine Entscheidung trifft, die nicht zur Diskussion steht.
Sie MUSS zur Diskussion stehen, um Zensur/Willkür ausschließen oder aber den Verstoß gegen eine wirksame Forenregeln überhaupt erst bestätigen zu können.
Wenn ein User beim nächsten Assassin's Creed-Topic wieder einmal auf Ubisoft schimpft, diesen Laden als Saftladen beschreibt und deren Spiele als Ausgeburt der Kapitalismus-Hölle bezeichnet und sich ein Moderator dann entschließt, den Post zu löschen, zu editieren oder gar den User zu sperren, möchte ich das gerne mal allein anhand der Forenregeln begründet wissen. Und erst recht der Betroffene.
Solche Aktionen sind auch mir in der Vergangenheit aufgefallen. Dass Moderatoren völlig unabhängig von den Forenregeln zu Entscheidungen einer Sperrung oder Löschens eines Beitrages gekommen sind, allein weil ihnen irgendein Post gegen die persönliche Tagesform ging.
Unstrittig ist, dass die Mehrheit aller mir aufgefallenen Löschungen, Bearbeitungen oder Sperrungen von Beiträgen oder Usern völlig übereinstimmend zu den wirksamen Forenregeln waren. Keine Frage. Aber, selbst wenn es weniger häufig vorkommt - manche Maßnahmen waren für mich, anhand der Forenregeln, völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, sondern wirkten willkürlich.
Wenn ich mir als Moderator schon die Zeit nehme und eine gezielte Maßnahme gegen einen Einzelnen durchführe, sollte ich mir auch die Zeit nehmen, die entsprechende verletzte Forenregel rauszusuchen und ihr den Verstoß zuordnen und nicht nur bloß schreiben: "So, du hast genug für heute und den Rest der Zukunft." Wenn ich dann noch gegen ein "die Entscheidungen der Moderation stehen nicht zur Diskussion" anzukämpfen habe, sehe ich keine offene Meinungskultur, die zwar nicht unmittelbar, aber in meinen Augen nicht allzu weit entfernt vom Recht der Meinungsfreiheit, und dem Schutz vor Eingriffen in diese, profitiert.
... so, ich muss zur Arbeit.
-
- Beiträge: 9230
- Registriert: 23.10.2006 08:18
- Persönliche Nachricht:
Re: 4Players.de: Aktualisierung der Forenregeln
Dann beziehe ich mich mal auf ..
.. und hab so die Befürchtung, dass du alleine in diesem Thread alles abräumst. Ein virtuelles Fleißbienchen für dich.
Ich verstehe so viel, dass deine Posts mindestens als Spam zu werten sind. Da sind die Regeln recht eindeutig
Da ich glaube, dass deine Präsenz hier (trotz deines überaus sonnigen Gemüts) nicht von langer Dauer sein wird, sage ich: Hau rein Dude und einen schönen Tag noch.
Zuletzt geändert von johndoe527990 am 29.04.2021 07:01, insgesamt 1-mal geändert.
-
- Beiträge: 19395
- Registriert: 26.09.2008 19:28
- Persönliche Nachricht: