Usul hat geschrieben: ↑11.08.2018 02:48
Daher mein Kommentar, daß es die rechte Szene vor Gericht (und vor der Exekutive) im Normalfall leichter hat.
Nur wie gesagt: So war dein Beitrag nicht gemeint, wie mir jetzt nach Re-Re-Lektüre klar wird. Von daher bitte ich um Verzeihung für die Antwort darauf.
Ad erster Satz: Was meiner Ansicht (und leidlicher Erfahrung auch) vorwiegend damit zu tun hat, dass unter "den Rechten" vielfach die Law-and-Order-Verfechter zu finden sind, die Polizeihörigen und ähnliche. Während "den Linken" gern mal Aufmüpfigkeit, Devianz und anarchistisch-anomisches Verhalten nachgesagt werden, was der Polizei und auch der Justiz (aber vor allem der Polizei, weil dort halt die meisten Fetzenschädeln sitzen) als staatlich auf ein Podest erhobene Aufrechterhalter staatlicher Ordnung mit Zwang nicht gefällt... Nichtsdestotrotz muss man auch sagen, dass es auch radikale Antifagruppierungen gibt, die sich in Sachen Extremismus nicht zu verstecken brauchen... Aber das hat ja nichts mit Einzelurteilen gegen Leute zu tun, die durchgestrichene Hakenkreuze tragen.
Ad zweiter Satz: Np. Was solls. Jeder kann mal was falsch interpretieren. Ich bins nur schon gewohnt in Internetdiskussionen (auch von hier xD) eher früher als später selbst in die Offensive zu gehen. Es gibt genug Pappnasen und Trolle da draußen...
Zum Thema deines Beitrags daher nun etwas Sachliches:
https://www.zeit.de/online/2007/12/BGH- ... Hakenkreuz
Der Bundesgerichtshof hat die Sache geklärt. Jeder, der zu Unrecht wegen so etwas verurteilt wird, kann sich daher Hoffnung machen, mittels Berufung bzw. dann Revision doch Recht zu bekommen. Mag nervig sein, aber mei...
Wie auch schon erwähnt (wenn ich ich mal sinngemäß selbst zitieren darf): "Der deutsche BGH hat bereits vor 45 Jahren diese Verwendung (in klar antifaschistischer Manier) für legal erklärt." Wie auch im letzten Satz deines verlinkten Zeitartikels steht. Dennoch kams Anfang des Jahrhunderts zu Verurteilungen und da frag ich mich halt...
Und du hattest wohl noch nie die zweifelhafte Ehre vor Gericht als Angeklagter sitzen zu dürfen, oder? Das mutmaße ich anhand deiner letzten Aussage. Ich wünsch es dir auch nicht! Es geht aber leider schneller als einem lieb ist....
Das ist schon mehr als nervig, grad wenn man eigentlich unschuldig ist, aber die StA grundsätzlich davon ausgeht, dass dus nicht bist. Ein Gerichtsverfahren, selbst bei Minimalvorwürfen zieht sich normal über Monate hinweg von den Ermittlungen bis dann mal der Gerichtstermin steht. Keine funny Zeit. Dann hat auch nicht jeder Geld wie Heu für einen nicht komplett nutzlosen Anwalt fürs Erstverfahren und erst recht nicht für Rechtsmittel und weitere Verhandlungen. Viele Leute nehmen dann lieber ein mehr oder weniger harmloses Urteil an und sind froh diesen staatlichen Psychoterror hinter sich zu haben, als sich noch eine Runde davon zu geben, in dem nicht mal sicher ist, ob du dann nicht sogar noch beschissener aussteigst...