Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Hier findet ihr die entsprechenden Kommentare - inkl. Link zur News!

Moderatoren: Moderatoren, Redakteure

johndoe711686
Beiträge: 15758
Registriert: 23.12.2007 19:02
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von johndoe711686 »

Levi  hat geschrieben: 24.01.2020 11:31
Spiritflare82 hat geschrieben: 24.01.2020 11:27
kann den Verein überhaupt nicht mehr leiden.
Konntest du von deinen Schreiben über die letzten Jahre hinweg noch nie.
Generell kann er nie irgendwas oder irgendwen leiden. :Blauesauge:

Zum Thema PreOrder:
Resident Evil 3 konnte man vor ein paar Tagen noch für satte 30% günstiger vorbestellen, bis man so einen Rabatt nach Release bekommt, dürfte noch dauern (Ich habs trotzdem nicht gemacht, weil mich die letzten News eher abgeschreckt haben).
Wunderheiler
Beiträge: 54
Registriert: 22.01.2013 14:30
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von Wunderheiler »

dOpesen hat geschrieben: 24.01.2020 09:28 nichtmals vorbestellungen kann man stornieren? das ist echt schwach von nintendo.

sony dazu:
Spoiler
Show
Wenn du im PlayStation Store vorbestellten Inhalt bereits bezahlt hast, den Kauf jetzt aber rückgängig machen willst, kannst du eine Rückerstattung anfordern. PlayStation Store kann den Betrag für vorbestellte Inhalte erstatten, sofern dies vor dem Erscheinungsdatum oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf angefordert wird und der Download oder das Streamen des Inhalts noch nicht begonnen wurden.
so etwas sollte standard sein.

greetingz
Genau so ist es bei Nintendo auch. Nur dass sie erst Vorbestellungen zulassen, wenn auch der Pre-Load startet und deswegen das mit den 14 Tagen obsolet ist.
Gaspedal
Beiträge: 990
Registriert: 20.05.2009 14:05
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von Gaspedal »

Einfach Verkauf in Nutzungsrecht ändern und schon war das mit Rückerstattung. ^^
Benutzeravatar
SethSteiner
Beiträge: 11871
Registriert: 17.03.2010 20:37
User ist gesperrt.
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von SethSteiner »

Gut dass man gleich in Berufung gegangen ist. Eine derbe Praktik von Nintendo, der ein Riegel vorgeschoben gehört.
yopparai
Beiträge: 19512
Registriert: 02.03.2014 09:49
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von yopparai »

Überrascht mich, dass das juristisch offensichtlich tatsächlich in Ordnung ist. Gibt’s nur eins: Ne Gesetzesänderung muss her. Ich hätte da gleich noch andere tolle Ideen, wie eine Pflicht zur Weiterverkaufbarkeit von Downloadgütern. Das wär ein herrliches Chaos, aber so richtig will ich halt auch nicht einsehen, dass es das nicht gibt.

Nun denn... ich hab noch nie Downloads vorbestellt und ich sehe auch weiter keinen Sinn darin, das zu tun.
Zuletzt geändert von yopparai am 24.01.2020 15:25, insgesamt 2-mal geändert.
johndoe711686
Beiträge: 15758
Registriert: 23.12.2007 19:02
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von johndoe711686 »

yopparai hat geschrieben: 24.01.2020 15:24 Nun denn... ich hab noch nie Downloads vorbestellt und ich sehe auch weiter keinen Sinn darin, das zu tun.
Siehe RE3 Remake für PC. Aktuell 30% Rabatt auf pre-order. da wird man nach Release etwas warten müssen um das wieder zu bekommen. Der Sinn ist also der Preis. Irgendwelche digitalen Boni sind ja eher Spielerei.
Benutzeravatar
Leon-x
Beiträge: 12186
Registriert: 04.02.2010 21:02
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von Leon-x »

Hat doch Rockstar bei RDR2 am PC auch gemacht indem man die Special Edition zum Preis der Standard bekommt wenn man ja vorbestellt.

Trifft jetzt aber nicht auf allzuviel Vorbestellungen zu. Wäre ein Weg die Leute zu locken sicher vorab Geld da zu lassen.

Persönlich bestelle ich auch nichts vor. Einzige war das Detroit Become Human Angebot im Sale auf PC. Game kannte ich schon etwas von der PS4.


Tolle PR macht Nintendo gerade nicht damit. Sollten sich die Ssche gut überlegen. Sind halt auch keine Heilige und Geld hält man fort auch schnell fest wenn man es nur hinhält.
-PC
-Playstation 5
-Nintendo Switch
-Xbox Series X
yopparai
Beiträge: 19512
Registriert: 02.03.2014 09:49
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von yopparai »

Ryan2k6 hat geschrieben: 24.01.2020 15:31Siehe RE3 Remake für PC. Aktuell 30% Rabatt auf pre-order. da wird man nach Release etwas warten müssen um das wieder zu bekommen. Der Sinn ist also der Preis. Irgendwelche digitalen Boni sind ja eher Spielerei.
Ich bestreite nicht, dass es in manchen Fällen auf manchen Plattformen einen Sinn geben kann. Nur hab ich bislang für mich nie einen im eShop entdecken können. Und RE3 kommt afaik nicht in den eShop ;)

Was ich im eShop tatsächlich relativ regelmäßig sehe, das sind kleine Rabatte (bis 10%), die exakt bis zum Verkaufsstart gelten. Wenn ich mir da sicher bin, das Spiel haben zu wollen, dann mach ich auch *strenggenommen* mal ne Vorbestellung - allerdings nicht Wochen vorher, sondern dann vielleicht ne Stunde vor Releasedatum. Im dem Zeitraum überleg ich‘s mir sowieso nicht mehr anders.

Wenn man aber natürlich drei Wochen vorher vorbestellt und es sich dann z.B. nach Reviews anders überlegt, dann hat man im eShop momentan sicher ein Problem. Und das gehört abgestellt, oder man sollte die Möglichkeit zur Download-Vorbestellung erst gar nicht anbieten. Da bin ich glaube ich völlig bei der Mehrheitsmeinung, die Praktik an sich gehört abgestellt, auch wenn sie offensichtlich noch so rechtens ist. Auch wenn sie mich selbst bislang halt nie gestört hat, weil ich damit nie zu tun hatte.

Mir ist auch nicht ganz klar, warum sie das tun. Die drei Vorbesteller, die da noch kurz vorher abspringen wollen, zu vergraulen und sie ihren Frust ins Internet tragen zu lassen halte ich selbst finanziell für schädlicher, als einfach mal fünfe gerade sein zu lassen und zufriedene Kunden zu haben, die dann vielleicht noch was anderes kaufen. Will mir nicht einleuchten. Offensichtlich hat die Rechtsabteilung da mal wieder mehr Macht als das Marketing. Das sollten sie wirklich überdenken.
Wunderheiler
Beiträge: 54
Registriert: 22.01.2013 14:30
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von Wunderheiler »

yopparai hat geschrieben: 24.01.2020 15:24 Überrascht mich, dass das juristisch offensichtlich tatsächlich in Ordnung ist.
Die Entscheidung des Gerichts basiert auf BGB § 356 Abs. 5:

"(5) Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher
1.ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und
2.seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert."
Zuletzt geändert von Wunderheiler am 24.01.2020 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
yopparai
Beiträge: 19512
Registriert: 02.03.2014 09:49
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von yopparai »

Oh. Dann ist die Sache juristisch doch sogar klarer als ich dachte. Wer beschließt nur immer solche Kack-Gesetze? :Blauesauge:

Trotzdem ist natürlich nicht immer alles gut, was erlaubt ist.
Zuletzt geändert von yopparai am 24.01.2020 16:30, insgesamt 1-mal geändert.
johndoe1966876
Beiträge: 1601
Registriert: 23.10.2018 18:17
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von johndoe1966876 »

yopparai hat geschrieben: 24.01.2020 15:49 Mir ist auch nicht ganz klar, warum sie das tun. Die drei Vorbesteller, die da noch kurz vorher abspringen wollen, zu vergraulen und sie ihren Frust ins Internet tragen zu lassen halte ich selbst finanziell für schädlicher, als einfach mal fünfe gerade sein zu lassen und zufriedene Kunden zu haben, die dann vielleicht noch was anderes kaufen. Will mir nicht einleuchten. Offensichtlich hat die Rechtsabteilung da mal wieder mehr Macht als das Marketing. Das sollten sie wirklich überdenken.
So sehr ich deren Spiele und Hardware mag, aber Kundenfreundlichkeit gehört schon lange nicht mehr zu deren Repertoire.
Was ich mich schon mit dem "Kundenservice" seit Wii-Zeiten rumgeärgert habe, geht auf keine Kuhhaut.
Gast
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von Gast »

Allgemein ist Nintendos Preispolitik ziemlich schmerzfrei. Das ein paar Spiele gegen Ende eines Konsolenzyklus mal als Classics erscheinen ist schon das mit höchste der Gefühle.
johndoe1966876
Beiträge: 1601
Registriert: 23.10.2018 18:17
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von johndoe1966876 »

Khorneblume hat geschrieben: 24.01.2020 16:53 Allgemein ist Nintendos Preispolitik ziemlich schmerzfrei. Das ein paar Spiele gegen Ende eines Konsolenzyklus mal als Classics erscheinen ist schon das mit höchste der Gefühle.
Dafür aber auch recht wertbeständig. ;)
yopparai
Beiträge: 19512
Registriert: 02.03.2014 09:49
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von yopparai »

Die Preispolitik ist für mich keine Frage der Kundenfreundlichkeit. Das mag für den einen oder anderen ein schlechtes Angebot sein - aber er weiß vorher, was der Spaß kostet. Da hab ich kein Problem mit. Wenn ich das zu dem Preis nicht will, dann kauf ich das nicht. Offensichtlich ist das aber auch nicht wirklich ein Problem, sonst würden sie es anders machen. Tatsächlich sind ihre Titel sehr oft Evergreens, was sicher auch ein bisschen damit zusammenhängt, dass ein großer Teil des Kundenstamms nach wie vor Familien sind, nicht Hardcore-Forennerds, die alles, was sie wirklich haben wollen Day One kaufen und den Rest maximal irgendwann im Ramsch-Sale (ja, in dieser Aussage steckt eine gewisse Übertreibung). Muss man sich nur die Charts angucken. Zelda, Mariokart etc. stehen da immer noch drin. Sie sind das Geld offensichtlich wert.

Das hier hat ne ganz andere Qualität für mich. Es mag nach dem Gericht so sein, dass mit Abschluss der Vorbestellung die „Ausführung begonnen“ hat, aber das ist schon eine ziemlich kleinkarierte Auslegung. Vor allem eben eine die ihnen mMn selbst nichtmal was bringt, das ist reine Schikane, weil Anwalt X mal eben zeigen musste, dass er den längsten hat.
Benutzeravatar
4lpak4
Beiträge: 2773
Registriert: 26.08.2009 15:55
Persönliche Nachricht:

Re: Nintendo: Verfahren gewonnen, eShop weiter ohne Stornierungen und Rücknahmen

Beitrag von 4lpak4 »

Hä? Durch die AGB?
Als ich meine Ausbildung zum Kaufmann gemacht habe habe ich gelernt dass in den AGB eigentlich nix stehen darf was den Käufer benachteiligt, BESONDERS wenn es um nicht-kaufmännische Transaktionen geht, in diesem Fall Nintendo -> Enduser (Spieler).

Hat sich das so geändert oder hat man mir da Bullshit erzählt?
Antworten