german-chefkoch hat geschrieben:Ubisoft ist so ein Scheiß Verein
Naja, ich eher sagen, das deutsche Verfassungsgericht ist in diesem Fall ein Scheißverein...
ACHTUNG, JETZT WIRD KLUGGESCHISSEN!!!
Das Verfassungsgericht auch nicht. Die sind nur "Hüter des Grundgesetzes". Die entscheiden bei entsprechenden Klagen, ob etwas gegen das bestehende Grundgesetz verstößt oder nicht. Gemacht haben sie es aber auch nicht. Und sie können es auch nicht ändern.
Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung entsprechender Artikel im GG. Das geht aber nicht mal eben so leicht; muss durch zig Instanzen abgesegnet werden...
billy coen 80 hat geschrieben:
Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung entsprechender Artikel im GG. Das geht aber nicht mal eben so leicht; muss durch zig Instanzen abgesegnet werden...
Was auch wiederum sein gutes hat, sonst könnte jemand ankommen und das GG nach belieben ändern. Gab es in der Vergangenheit, woraufhin Mechanismen eingeführt wurden, mit der Motivation eine Wiederholung zu verhindern. >.>
Der Nachteil ist natürlich, eine Änderung, so sie gut ist, bestreitet einen aufwändigen Weg.
Zuletzt geändert von greenelve am 06.03.2014 11:22, insgesamt 1-mal geändert.
Gelangweilt? Unterfordert? Masochistisch veranlagt? http://www.4players.de/4players.php/dow ... 47903.html Jetzt auch auf Steam: store. steampowered .com/app/752490/
Who knows what evil lurks in the hearts of men? The Shadow knows!
Geklaut von greenelve. Falls das Forum schließen sollte:
Inoffizieller 4Players-Discord-Server: https://discord.gg/BQV9R54
Ich habe mir gestern die PS3 Version von Southpark gekauft, die eigentlich vom Rückruf betroffen ist.
Das Spiel ist super und ist ein Pflichtkauf für Fans, was mich bloss stark nervt ist, dass ich im ganzen Spiel, keinen Spiele Sound habe.
Sobald ich das Spiel starte, habe ich eine Art Störgeräusch bzw Soundbug. Dieser setzt sofort ein, wenn ich das Spiel starte. Im PS Hauptmenü ist alles normal, auch bei keinem anderen Spiel hatte ich jemals solch einen Fehler. Habe es deinstalliert, mit Patch ,ohne Patch probiert, aber es bewirkt gar nichts.
Hat irgend jemand eine Idee oder kann mir helfen ?!
(Umtausch ist bei dieser Version schwierig, konnte es bis jetzt auch noch auf keiner anderen Konsole testen.)
Ich hab Tetris immer nur wegen der Story gespielt !
darthslug hat geschrieben:Welche legale Ausweichmöglichkeit gibt es für mich ... denn bitte?
Öhm.... sich für so einen Schund erst garnicht mehr interessieren?
Da wäre definitiv eine legal Ausweichmöglichkeit...
Die Wahl hat man immer (gut, vielleicht haben einige diese Wahl nicht mehr...)
Ich spreche aus Erfahrung - es ist ein unglaublich gutes Gefühl, sich von Süchten zu befreien!
P.S.: Ich weiß, Dein Post war anders gemeint, aber ich fand den Vergleich jetzt sehr passend ^^
Ich find´s immer sehr belustigend, wenn über solche Themen in einer extenziellen Art und Weise diskutiert wird, als gäbe es nix anderes mehr im Leben ^^
Vollste Zustimmung!
Und dann gibt es Leute, die beschweren sich weil hier News nicht sekundengenau gepostetet werden bwz. sie zu doof sind das Forum ordentlich zu bedienen.
german-chefkoch hat geschrieben:Ubisoft ist so ein Scheiß Verein
Naja, ich eher sagen, das deutsche Verfassungsgericht ist in diesem Fall ein Scheißverein...
ACHTUNG, JETZT WIRD KLUGGESCHISSEN!!!
Das Verfassungsgericht auch nicht. Die sind nur "Hüter des Grundgesetzes". Die entscheiden bei entsprechenden Klagen, ob etwas gegen das bestehende Grundgesetz verstößt oder nicht. Gemacht haben sie es aber auch nicht. Und sie können es auch nicht ändern.
Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung entsprechender Artikel im GG. Das geht aber nicht mal eben so leicht; muss durch zig Instanzen abgesegnet werden...
Das ist doch aber genauso blödsinnig.^^
Weder ist das BVerfG "schuld" noch brauchen wir bei so einem Spezialfall eine Grundgesetzänderung. Was willst du denn da groß ändern? Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei, ist doch alles paletti. Man muss doch bloß Spiele in der alltäglichen Rechtspraxis auf das selbe rechtliche Level stellen wie Filme, nämlich sie als eigenständige künstlerische Ausdrucksform akzeptieren. Nein, was wir brauchen ist entweder a) ein Grundsatzurteil eines ordentlichen Gerichts, was für die Zukunft eine solche grundsätzliche Gleichbehandlung vorgibt (wozu es erst mal eine Firma geben muss, die sich diesen Klageweg "traut" und nicht vorher selbst zensiert), oder b) ein klares Signal der BPJM, solche Spiele von ihrer Seite nur noch in krassen Ausnahmefällen (z.B. rechte Propaganda) auf die Liste B zu setzen und der USK zu empfehlen, sofern sonst keine Bedenken vorliegen, eine Altersfreigabe nach ihrem regulären System zu erteilen. Eine solch klare Positionierung der Zensurstellen hätte mit Sicherheit auch Wirkung auf ein etwaiges Urteil, sollte von anderer Seite die Beschlagnahmung veranlasst werden und es dann doch zur Klage kommen.
billy coen 80 hat geschrieben:
ACHTUNG, JETZT WIRD KLUGGESCHISSEN!!!
Das Verfassungsgericht auch nicht. Die sind nur "Hüter des Grundgesetzes". Die entscheiden bei entsprechenden Klagen, ob etwas gegen das bestehende Grundgesetz verstößt oder nicht. Gemacht haben sie es aber auch nicht. Und sie können es auch nicht ändern.
Einzige Möglichkeit wäre eine Änderung entsprechender Artikel im GG. Das geht aber nicht mal eben so leicht; muss durch zig Instanzen abgesegnet werden...
Das ist doch aber genauso blödsinnig.^^
Weder ist das BVerfG "schuld" noch brauchen wir bei so einem Spezialfall eine Grundgesetzänderung. Was willst du denn da groß ändern? Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei, ist doch alles paletti. Man muss doch bloß Spiele in der alltäglichen Rechtspraxis auf das selbe rechtliche Level stellen wie Filme, nämlich sie als eigenständige künstlerische Ausdrucksform akzeptieren. Nein, was wir brauchen ist entweder a) ein Grundsatzurteil eines ordentlichen Gerichts, was für die Zukunft eine solche grundsätzliche Gleichbehandlung vorgibt (wozu es erst mal eine Firma geben muss, die sich diesen Klageweg "traut" und nicht vorher selbst zensiert), oder b) ein klares Signal der BPJM, solche Spiele von ihrer Seite nur noch in krassen Ausnahmefällen (z.B. rechte Propaganda) auf die Liste B zu setzen und der USK zu empfehlen, sofern sonst keine Bedenken vorliegen, eine Altersfreigabe nach ihrem regulären System zu erteilen. Eine solch klare Positionierung der Zensurstellen hätte mit Sicherheit auch Wirkung auf ein etwaiges Urteil, sollte von anderer Seite die Beschlagnahmung veranlasst werden und es dann doch zur Klage kommen.
Da haste natürlich auch wahr. Selbstverständlich regelt das GG nicht explizit, was genau unter "Kunst" oder "aufklärerische Medien" fällt und somit von dem Verbot des Abbildens verfassungsfeindlicher Symbolik befreit ist.
Ich habe in der Beantwortung dieser meines Erachtens ungerechten Kritik an unseren Verfassungsrichtern etwas das eigentliche Thema aus den Augen verloren und habe daher diese etwas übers Ziel hinausschießende Äußerung bzgl. einer GG-Änderung eingeflochten, die hier selbstredend nicht erforderlich wäre. Mea culpa...
BattleIsle hat geschrieben:
Und dann gibt es Leute, die beschweren sich weil hier News nicht sekundengenau gepostetet werden bwz. sie zu doof sind das Forum ordentlich zu bedienen.
Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:Nein, was wir brauchen ist entweder a) ein Grundsatzurteil eines ordentlichen Gerichts, was für die Zukunft eine solche grundsätzliche Gleichbehandlung vorgibt (wozu es erst mal eine Firma geben muss, die sich diesen Klageweg "traut" und nicht vorher selbst zensiert)
Was in der Arugmentation schwer ausfällt, sind es bei den Firmen Spiele, deren einziger Zweck in der Unterhaltung liegt. Ein Aufklärungs-, Geschichts- und Bildungsgrund zu sehen fällt nicht leicht. Wolfenstein zum Beispiel.
Mit South Park hätte man vielleicht noch auf Verweis der TV Serie argumentieren können...aber ob das reicht ein Grundsatzurteil zu erwirken? In Spielen ist es ein Tabu und als solches braucht es ein starkes Umdenken, damit es ins Wanken gerät. (oder vielleicht auch einfach nur mehr Zeit...Spiele werden heute schon ganz anders betrachet als noch vor 20 Jahren)
Gelangweilt? Unterfordert? Masochistisch veranlagt? http://www.4players.de/4players.php/dow ... 47903.html Jetzt auch auf Steam: store. steampowered .com/app/752490/
Who knows what evil lurks in the hearts of men? The Shadow knows!
Geklaut von greenelve. Falls das Forum schließen sollte:
Inoffizieller 4Players-Discord-Server: https://discord.gg/BQV9R54
Was ich sehr amüsant finde: Ich habe das Spiel vor einigen Monaten bei Ubisoft für die 360 im Ubistore bestellt. Damals gab es auf der Website einen Preisfehler (hab es für 29,99 Euro bekommen).
Die Abbuchung war zwar direkt zum Bestelldatum, dafür hab ich das Spiel aber auch gestern in der Post gehabt - und zwar die deutsche Version mit USK Logo. Sprich ich spiele seit gestern fröhlich das Game .
Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:Nein, was wir brauchen ist entweder a) ein Grundsatzurteil eines ordentlichen Gerichts, was für die Zukunft eine solche grundsätzliche Gleichbehandlung vorgibt (wozu es erst mal eine Firma geben muss, die sich diesen Klageweg "traut" und nicht vorher selbst zensiert)
Was in der Arugmentation schwer ausfällt, sind es bei den Firmen Spiele, deren einziger Zweck in der Unterhaltung liegt. Ein Aufklärungs-, Geschichts- und Bildungsgrund zu sehen fällt nicht leicht. Wolfenstein zum Beispiel.
Mit South Park hätte man vielleicht noch auf Verweis der TV Serie argumentieren können...aber ob das reicht ein Grundsatzurteil zu erwirken? In Spielen ist es ein Tabu und als solches braucht es ein starkes Umdenken, damit es ins Wanken gerät. (oder vielleicht auch einfach nur mehr Zeit...Spiele werden heute schon ganz anders betrachet als noch vor 20 Jahren)
Tja, das ist die Betrachtungsperspektive, die leider immer wieder von zahlreichen Leuten auf das Medium Videospiel so eingenommen wird. Dass diese völlig verlogen ist will im, was Videospiele angeht, immer noch absolut Erzkonservativen Deutschland leider niemand in verantwortlicher Position erkennen.
Auch Filme z. B. sind nicht immer von großem aufklärerischem Bestreben geprägt. Auch da gibt es mehr als genug, die in erster Linie unterhalten wollen, bei denen sich dann aber auch niemand stört, wenn, zum Zwecke authentischer Kulissengestaltung, überall Hakenkreuzfahnen rumhängen. Z. B. mal ehrlich, welchen tieferen Sinn und Zweck soll man in einen Nazi-Abschlacht-Splatter-Trash wie „Inglorious Bastards“ bitte schön reininterpretieren? Würde man da in der Beurteilung von Werken fair bleiben, müsste man entweder auch da eine digitale Bildzensur reinwerkeln bzw. den Film in Deutschland mindestens indizieren (was ich ausdrücklich nicht befürworten würde) oder man müsste einfach auch mal Videospielen dasselbe Recht einräumen, welches man Filmen beinahe vorbehaltlos zugesteht.
Zuletzt geändert von billy coen 80 am 06.03.2014 13:01, insgesamt 1-mal geändert.
greenelve hat geschrieben:Was in der Arugmentation schwer ausfällt, sind es bei den Firmen Spiele, deren einziger Zweck in der Unterhaltung liegt.
Ich sehe es eher anders herum. Es wäre für ein Gericht heutzutage argumentativ sehr schwierig, eine kategorische Ungleichbehandlung zu Filmen (die ja größtenteils auch "nur" Unterhaltung sind, vgl. Indy, Basterds) etc. zu rechtfertigen und aufrechtzuerhalten. Da müsste man noch aus der alten Killerspieler-Kellerkinder-Denkschule stammen um das mehr oder weniger in Ignoranz eines modernen, aufgeschlossenen Mediendiskurses mit Scheuklappensicht durchzuboxen. In jedem Fall würde sich einsolches Urteil argumentativ erheblich angreifbarer machen als im entgegengesetzten Fall, zumal ja längst die USK selber die künstlerische Eigenständigkeit des Mediums betont.
billy coen 80 hat geschrieben:Tja, das ist die Betrachtungsperspektive, die leider immer wieder von zahlreichen Leuten auf das Medium Videospiel so eingenommen wird. Dass diese völlig verlogen ist will im, was Videospiele angeht, immer noch absolut Erzkonservativen Deutschland leider niemand in verantwortlicher Position erkennen.
Ich glaube einfach, dass die Verantwortlichen sich erst gar nicht darum scheren, solange niemand kommt und die Sache anfechtet. Niemand schafft sich gerne selbst Probleme. Der Anstoß muss schon von Außen kommen.
"§ 86 Abs. 3 StGB, der das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen unter Strafe stellt, verbietet keine Verwendungen, die der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst, der Forschung oder Lehre dienen."
Eben das ist der Punkt. Kein Verbot in der Kunst. Meiner Ansicht nach wäre es für einen guten Anwalt nicht allzu schwer gewesen, sich darauf zu berufen und das Spiel trotz Hakenkreuz zu releasen. Denn nur, weil es sich um ein kommerzielles Produkt handelt und primär der Unterhaltung dient, heißt es nicht, dass ein Spiel keine Kunst ist.
Sehr bedauerlich und traurig, dass Ubisoft einfach den Schwanz eingekniffen hat, statt zu versuchen, bestehendes Recht durchzusetzen. Es wäre eine gute Gelegenheit gewesen, die Debatte, ob Spiele mit Filmen und Literatur auf Augenhöhe stehen, endlich mal zu führen. Denn es ist doch wohl ein Witz, dass jeder 08/15-Action-Streifen Hakenkreuze en masse zeigen darf, und ein Spiel darf das nicht. Das ist eindeutig Zensur, die ja laut Grundgesetz in Deutschland angeblich nicht stattfindet.
Bolek hat geschrieben:Und wer lacht, wie so immer, am Ende? Der Raubkopierer. Und womit? Mit Recht!
Nö. Typen wie ich lachen mit recht.
Wir alten Recken, die inzwischen in die 4. oder 5. Generation von Games gehen und nach langer leidvoller Erfahrung Niemals Nie Nie und wenn die Hölle zufriert auch dann nicht ein Game vorbestellen oder auch nur zum Vollpreis kaufen. Wir die Gold - Legendary - Ultimate - und wie sie auch immer heißen mögen Versionkäufer die kein Game anfassen bevor der letzte Patch und das letzte DLC nicht nur rausgekommen ist sondern für nen Zwanni zu haben ist und solche Problemen euch Kiddies überlassen