Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

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Chibiterasu
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Chibiterasu »

TestABob hat geschrieben: 24.09.2019 16:04 Blödsinns Entscheidung die mit EU Recht nicht vereinbar ist.

Digitales hat keinen "Verfall" und somit keinen "Verbrauch" bzw. "Gebrauch".

Wenn man digitales limitieren kann, auf 2-3 Wiederverkäufe bzw. bei jedem weiterverkauf einige Dateien fehlen würden...dann würde ich dem zustimmen. Dem ist aber nicht so. Das könnte man ja zur Unendlichkeit führen.
Einer Kauft ein Spiel bei Steam und verkauft es an zig Leute weiter (Die Lizenz wäre ja nicht mehr an Steam gebunden). Wie will man denn regeln, dass es nur 1 Mal weiterverkauft wird? Derjenige könnte es ja an 30 Leute weiterverkaufen...und die wiederum an 30 neue. Und die wiederum an 1000 neue.

Sorry ne...damit killt man den digitalen Markt. Große Firmen werden nur noch auf "Streaming" setzen und alle anderen schauen in die Röhre.

Das ist jetzt aber ein Denkfehler, sonst hättest du ja auch mit den Codes in ner Retailschachtel ein Problem.

Einzelne Keys können natürlich nicht mehrfach parallel verkauft werden.
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SethSteiner
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von SethSteiner »

TestABob hat geschrieben: 24.09.2019 16:04 Blödsinns Entscheidung die mit EU Recht nicht vereinbar ist.

Digitales hat keinen "Verfall" und somit keinen "Verbrauch" bzw. "Gebrauch".

Wenn man digitales limitieren kann, auf 2-3 Wiederverkäufe bzw. bei jedem weiterverkauf einige Dateien fehlen würden...dann würde ich dem zustimmen. Dem ist aber nicht so. Das könnte man ja zur Unendlichkeit führen.
Einer Kauft ein Spiel bei Steam und verkauft es an zig Leute weiter (Die Lizenz wäre ja nicht mehr an Steam gebunden). Wie will man denn regeln, dass es nur 1 Mal weiterverkauft wird? Derjenige könnte es ja an 30 Leute weiterverkaufen...und die wiederum an 30 neue. Und die wiederum an 1000 neue.

Sorry ne...damit killt man den digitalen Markt. Große Firmen werden nur noch auf "Streaming" setzen und alle anderen schauen in die Röhre.
Ist doch völlig irrelevant ob digitales keinen Verfall hat. Mal abgesehen davon, dass man das problemlos künstlich hinzufügen kann, ist die Argumentation verrückt, weil es impliziert dass dieses grundlegende Recht auf Wiederverkauf in dem Moment in Frage gestellt werden müsste wo etwas besonders lange haltbar ist (oder sogar unendlich lange). Ist natürlich Quark. Man könnte irgendwie auch meinen, du hast noch nie etwas von einer Videothek gehört, wo derselbe Film oder dasselbe Spiel, wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verliehen wurde. Da können Dutzende, Hunderte, Tausende, theoretisch, wenns nicht gerade eine Videokassette ist, unendlich viele Kunden alles mögliche sehen und durchspielen. Natürlich immer nur an eine Person gleichzeitig, wenn ich einen Key aus Steam "ausloggen" könnte, hätte ich immer noch nur 1 Key, der kann sich nicht auf ein Mal multiplizieren.
Doc Angelo
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Doc Angelo »

Ryan2k6 hat geschrieben: 24.09.2019 14:09 Eben nicht, weil es ohne das Löschen illegal wird, da man kein Nutzungsrecht mehr besitzt. Das ist wie Fernseher kaufen und den leeren Karton zurückbringen und Geld erstattet bekommen. Aber den TV behält man dann lieber, der ist ja jetzt eh da.
Da gibt es einen bedeutenden Unterschied: Wenn ich einen digitalen TV zurück bringe, ist die Kopie der Kopie in meinem Wohnzimmer, und die originale Kopie immer noch im Karton.

Natürlich hast Du recht, das es ohne das Löschen illegal wird. Oder um es genau zu nehmen: Das Starten und Benutzen der Kopie wäre dann illegal. Mein Punkt war das es etwas ganz anderes ist, etwas nicht zu machen, als etwas zu machen.
Wenn man bis zum Hals in der Scheiße steckt, sollte man nicht den Kopf hängen lassen.
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StolleJay
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von StolleJay »

Was wäre denn wenn es statt ein Weiterverkauf eine Art Tausch ist?

So könnte man sagen das man Beispielswiese Spiel A, B & C gegen Spiel D von einem anderen Tauschen kann.
Also mind. 1 Spiel gegen 1 anderes. Oder eben Ich bekomme 1 Spiel für meine 3.
Liesel Weppen
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Liesel Weppen »

StolleJay hat geschrieben: 24.09.2019 21:28 Also mind. 1 Spiel gegen 1 anderes. Oder eben Ich bekomme 1 Spiel für meine 3.
Was wäre, wenn ich ein Spiel nicht für Euro kaufen kann/könnte/will, sondern für Yuan? Sagen wir mal 1 Spiel statt 30€ für 2823 Yuan.
Oder ich kauf mir für 300€ ein Ziege und tausche die dann gegen 10 Spiele?
Genial, du hast soeben erkannt, dass es besser wäre unser universelles Währungssystem gegen Tauschhandel zu ersetzen. Warum ist da noch nie jemand darauf gekommen? ;)
johndoe711686
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von johndoe711686 »

Liesel Weppen hat geschrieben: 24.09.2019 21:56
StolleJay hat geschrieben: 24.09.2019 21:28 Also mind. 1 Spiel gegen 1 anderes. Oder eben Ich bekomme 1 Spiel für meine 3.
Was wäre, wenn ich ein Spiel nicht für Euro kaufen kann/könnte/will, sondern für Yuan? Sagen wir mal 1 Spiel statt 30€ für 2823 Yuan.
Oder ich kauf mir für 300€ ein Ziege und tausche die dann gegen 10 Spiele?
Genial, du hast soeben erkannt, dass es besser wäre unser universelles Währungssystem gegen Tauschhandel zu ersetzen. Warum ist da noch nie jemand darauf gekommen? ;)
Meine Güte, es war nur ne Idee, muss man da mit so viel Überheblichkeit kommen. Da haste es ihm jetzt aber richtig gezeigt, gratuliere... :roll:
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thormente
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von thormente »

AdrianVeidt hat geschrieben: 24.09.2019 11:00
Nanoklam hat geschrieben: 22.09.2019 15:51 Selten so einen Schwachsinn gehört das kann auch nur von irgendeinen alten Richter kommen der 0 Ahnung von der Materie hat Wer sollte dann noch beim Hersteller kaufen ? Ein Digitales Spiel hat doch 0 Wertverlust warum sollte dann noch jemand direkt beim Anbieter kaufen wenn man ganz bequem das exakt gleiche Produkt billiger bekommt.
Ja, welcher doof sollte auch jemals PS4 und XBO Spiele aus den Geschäften kaufen, wenn sie doch exakt das gleiche Produkt aufm Flohmarkt kaufen könnten.

Kein Wunder das der PC wirklich DIE Gaming Plattform schlechthin ist und die Konsolen kurz vor dem aussterben stehen, weil sich da halt niemand mehr die Spiele kauft :lol: :lol: :lol: :lol:
Früher, bzw. bis heute, war auch der Gebrauchtmarkt stark begrenzt. Die Auswahl begrenzt, die Aktualität und auch das Preisspektrum. Das würde sich digital anders verhalten. Etwaige Zwischenhändlergebühr fallen weg, die physischen Hürden. Die Bequemlickeiten der Digitalisierung würde miteinfliessen. Mit Gebrauchtspielewunschliste und anderen Features. Neuware ausblenden, Alarmierung bei Wunschpreis, etc.

Vonwegen Kaufkraftbefreiung. Für fuchzig Eurocent verkaufen, für fünfundfuchsig Eurocent gebraucht einkaufen. Die Preisspirale nach unten und Varramschung würde noch extremere Züge annehmen, AAA noch weiter versiechen, große Publisher wie EA weiter an Markteinfluß/-macht gewinnen, während unabhängige Studio im Durchschnitt schrumpfen und der Standard weiter sinkt.
DongDong
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von DongDong »

Todesglubsch hat geschrieben: 23.09.2019 15:40
DongDong hat geschrieben: 23.09.2019 15:32 Das wird aber nicht der Fall sein.
Und da bist du dir sicher?

Nehmen wir doch mal die beliebten Keystores:
Die haben vor dem Release bereits Key zum Verkauf. Wieso sollten die ursprünglichen Verkäufer ihren Key für 20€ an den Keystore verkaufen (die ihn dann für 30€ weiterverkaufen) - wenn sie den auch gleich zu Release für 45€ als "Gebrauchtkey" auf Steam und Co anbieten können?
Die Keys die die Keystores dort anbieten sind aber ganz normale Retail-Keys die der Shop selbst gekauft hat.....es muss erst jemand die digitalen Kopien kaufen bevor Sie als "Gebraucht" verkauft werden können. Da berücksichtig hier kein Mensch in der Diskussion.
Wenn nur 5 Leute das Spiel digital kaufen, können es nicht 1000 gebraucht kaufen, sondern nur 5.....und das auch nur wenn die 5 auch wirklich alle das Spiel wieder verkaufen.
Es ist zu 100% das gleiche wie bei physikalischen Kopien. Und der Erwerb eine gebrauchten physikalischen Kopie ist ebenfalls nur ein paar Klicks auf Amazon.
Einzig und allein der Zeitfaktor bis zum spielen können ist unterschiedlich......
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TestABob
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von TestABob »

SethSteiner hat geschrieben: 24.09.2019 16:41
TestABob hat geschrieben: 24.09.2019 16:04 Blödsinns Entscheidung die mit EU Recht nicht vereinbar ist.

Digitales hat keinen "Verfall" und somit keinen "Verbrauch" bzw. "Gebrauch".

Wenn man digitales limitieren kann, auf 2-3 Wiederverkäufe bzw. bei jedem weiterverkauf einige Dateien fehlen würden...dann würde ich dem zustimmen. Dem ist aber nicht so. Das könnte man ja zur Unendlichkeit führen.
Einer Kauft ein Spiel bei Steam und verkauft es an zig Leute weiter (Die Lizenz wäre ja nicht mehr an Steam gebunden). Wie will man denn regeln, dass es nur 1 Mal weiterverkauft wird? Derjenige könnte es ja an 30 Leute weiterverkaufen...und die wiederum an 30 neue. Und die wiederum an 1000 neue.

Sorry ne...damit killt man den digitalen Markt. Große Firmen werden nur noch auf "Streaming" setzen und alle anderen schauen in die Röhre.
Ist doch völlig irrelevant ob digitales keinen Verfall hat. Mal abgesehen davon, dass man das problemlos künstlich hinzufügen kann, ist die Argumentation verrückt, weil es impliziert dass dieses grundlegende Recht auf Wiederverkauf in dem Moment in Frage gestellt werden müsste wo etwas besonders lange haltbar ist (oder sogar unendlich lange). Ist natürlich Quark. Man könnte irgendwie auch meinen, du hast noch nie etwas von einer Videothek gehört, wo derselbe Film oder dasselbe Spiel, wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verliehen wurde. Da können Dutzende, Hunderte, Tausende, theoretisch, wenns nicht gerade eine Videokassette ist, unendlich viele Kunden alles mögliche sehen und durchspielen. Natürlich immer nur an eine Person gleichzeitig, wenn ich einen Key aus Steam "ausloggen" könnte, hätte ich immer noch nur 1 Key, der kann sich nicht auf ein Mal multiplizieren.
Spreche ich von Keys? Nein!

Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!

Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?

Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.

Außerdem ist verleihen etwas total anderes als verkaufen ;-)! Und auch im Verleih von Software muss das erst mal überhaupt vom Lizenzeigner erlaubt sein. Bei vielen Spielen ist das nämlich nicht der Fall!

Desweiteren bestimmt der Eigner, wie er seine Software verkauft. Wenn er Dir nur eine Lizenz zur Eigennutzung verkauft, kann er Sie Dir auch jederzeit wieder entziehen! Du kannst Sie natürlich auch wieder zurückgeben.

Wie das dann monetär geregelt wird....also Du für die Zeit der Nutzung Geld bezahlt hast und ob Du etwas wieder bekommst wenn Du die Lizenz zurück gibst...steht im Vertrag (siehe Steam).

Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen. Fast alle (außer Nintendo nur mit speziellen Verträgen) billigen das, weil Sie dadurch kostenlos Werbung erhalten. Trotzdem wäre es eigentlich nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung. Deshalb fragen auch Youtuber bei den Spieleentwicklern vorher an, ob Sie das Let's Play machen und monetarisieren dürfen.
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Kajetan
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Kajetan »

TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 12:37 Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen.
Nur kurz dazu ...

Der rechtliche Status von LPs ist derzeit nicht geklärt. Zum einen, weil die Publisher kein Interesse an einer Rechtsklärung haben, denn dadurch könnte eventuell entschieden werden, dass LPs eigenständige Werke sind und die Publisher somit keine Ansprüche mehr erheben können. Zum anderen, weil die LPer in der Regel nicht die Kohle für eine juristische Grundsatzentscheidung haben und die erfolgreichen LPer kein Interesse an einer Änderung des Status Quo haben, denn sie bekommen von den Publishern jetzt schon viel Geld.

Aber nirgendwo (!) ist geklärt worden, ob Publisher tatsächlich die Rechte an einem LP-Video haben oder eben nicht. Nintendo verfährt hier nur so, weil Google nichts gegen Nintendos Vorgehen hat und die betroffenen Youtuber nicht die Kohle haben sich mit Nintendo anzulegen.
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TestABob
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von TestABob »

Kajetan hat geschrieben: 25.09.2019 12:48
TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 12:37 Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen.
Nur kurz dazu ...

Der rechtliche Status von LPs ist derzeit nicht geklärt. Zum einen, weil die Publisher kein Interesse an einer Rechtsklärung haben, denn dadurch könnte eventuell entschieden werden, dass LPs eigenständige Werke sind und die Publisher somit keine Ansprüche mehr erheben können. Zum anderen, weil die LPer in der Regel nicht die Kohle für eine juristische Grundsatzentscheidung haben und die erfolgreichen LPer kein Interesse an einer Änderung des Status Quo haben, denn sie bekommen von den Publishern jetzt schon viel Geld.

Aber nirgendwo (!) ist geklärt worden, ob Publisher tatsächlich die Rechte an einem LP-Video haben oder eben nicht. Nintendo verfährt hier nur so, weil Google nichts gegen Nintendos Vorgehen hat und die betroffenen Youtuber nicht die Kohle haben sich mit Nintendo anzulegen.
Also so ganz stimmt das nicht, dass das nicht geklärt ist. Es ist nur nicht geklärt, ob YouTube eine öffentliche Aufführung ist. Der Rest ist klar geregelt!

Kannst Du auch hier nachlesen: https://spielerecht.de/lets-play-urhebe ... nderspiel/

"Konsequenz daraus ist: Derjenige der „Let’s play“- Inhalte online stellt, bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Urhebers."

bzw.

"Duldungserklärung oder Zustimmung der Hersteller einholen"

Außerdem, hat immer noch der Lizenzeigner die Rechte. Wenn er keine öffentliche Aufführung erlaubt und auch eine Let's Plays oder ähnliches...dann darf auch keiner das tun (muss natürlich vorab beim Kauf in der Lizenz stehen!).

Man könnte sogar das spielen des gerade lizenzsierten Spiels in der Lizenz verbieten ;-). Natürlich kauft das dann keiner...aber erlaubt ist das!
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Kajetan
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Kajetan »

TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 13:53 Also so ganz stimmt das nicht, dass das nicht geklärt ist. Es ist nur nicht geklärt, ob YouTube eine öffentliche Aufführung ist. Der Rest ist klar geregelt!

Kannst Du auch hier nachlesen: https://spielerecht.de/lets-play-urhebe ... nderspiel/
Erm ...

Was gilt nun? – Schwer zu sagen. Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, dürften die Uploader von Let’s-Play-Videos jedenfalls dann abgesichert sein, wenn sie vor Veröffentlichung ihres Clips eine Duldungserklärung oder Zustimmung der Hersteller einholen.

Diese Duldungserklärung ist keine Rechtssicherheit, sondern nur eine Abmachung, die vom Publisher jederzeit widerrufen werden kann und die nur DESWEGEN von einem Youtuber nicht einfach ignoriert werden kann, weil Youtube auf Zuruf löscht, ohne eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, ob diese Löschaufforderung überhaupt rechtens ist.
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Hafas
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Hafas »

TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 12:37 Spreche ich von Keys? Nein!

Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!

Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?

Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.
Das macht doch keinen Sinn. Wenn Du ein Steam-Spiel bzw. eine Steam-Lizenz kaufst, dann kannst Du auch nur ein Steam-Spiel bzw. eine Steam-Lizenz verkaufen. Alles andere macht praktisch keinen Sinn. Du wirst aus einer Steam-Lizenz keine Steam-losgelöste Lizenz machen können. Wie denn auch?

Ob der Verkauf nun intern durch den Marktplatz oder extern via Keys geregelt wird (oder Option für beides - wie es Publisher machen können), ist denke ich Valve überlassen, falls sie das umsetzen. Am Ende wird aber zu 100% eine Steam-Lizenz verkauft.
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SethSteiner
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von SethSteiner »

TestABob hat geschrieben: 25.09.2019 12:37
SethSteiner hat geschrieben: 24.09.2019 16:41
TestABob hat geschrieben: 24.09.2019 16:04 Blödsinns Entscheidung die mit EU Recht nicht vereinbar ist.

Digitales hat keinen "Verfall" und somit keinen "Verbrauch" bzw. "Gebrauch".

Wenn man digitales limitieren kann, auf 2-3 Wiederverkäufe bzw. bei jedem weiterverkauf einige Dateien fehlen würden...dann würde ich dem zustimmen. Dem ist aber nicht so. Das könnte man ja zur Unendlichkeit führen.
Einer Kauft ein Spiel bei Steam und verkauft es an zig Leute weiter (Die Lizenz wäre ja nicht mehr an Steam gebunden). Wie will man denn regeln, dass es nur 1 Mal weiterverkauft wird? Derjenige könnte es ja an 30 Leute weiterverkaufen...und die wiederum an 30 neue. Und die wiederum an 1000 neue.

Sorry ne...damit killt man den digitalen Markt. Große Firmen werden nur noch auf "Streaming" setzen und alle anderen schauen in die Röhre.
Ist doch völlig irrelevant ob digitales keinen Verfall hat. Mal abgesehen davon, dass man das problemlos künstlich hinzufügen kann, ist die Argumentation verrückt, weil es impliziert dass dieses grundlegende Recht auf Wiederverkauf in dem Moment in Frage gestellt werden müsste wo etwas besonders lange haltbar ist (oder sogar unendlich lange). Ist natürlich Quark. Man könnte irgendwie auch meinen, du hast noch nie etwas von einer Videothek gehört, wo derselbe Film oder dasselbe Spiel, wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verliehen wurde. Da können Dutzende, Hunderte, Tausende, theoretisch, wenns nicht gerade eine Videokassette ist, unendlich viele Kunden alles mögliche sehen und durchspielen. Natürlich immer nur an eine Person gleichzeitig, wenn ich einen Key aus Steam "ausloggen" könnte, hätte ich immer noch nur 1 Key, der kann sich nicht auf ein Mal multiplizieren.
Spreche ich von Keys? Nein!

Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!

Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?

Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.

Außerdem ist verleihen etwas total anderes als verkaufen ;-)! Und auch im Verleih von Software muss das erst mal überhaupt vom Lizenzeigner erlaubt sein. Bei vielen Spielen ist das nämlich nicht der Fall!

Desweiteren bestimmt der Eigner, wie er seine Software verkauft. Wenn er Dir nur eine Lizenz zur Eigennutzung verkauft, kann er Sie Dir auch jederzeit wieder entziehen! Du kannst Sie natürlich auch wieder zurückgeben.

Wie das dann monetär geregelt wird....also Du für die Zeit der Nutzung Geld bezahlt hast und ob Du etwas wieder bekommst wenn Du die Lizenz zurück gibst...steht im Vertrag (siehe Steam).

Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen. Fast alle (außer Nintendo nur mit speziellen Verträgen) billigen das, weil Sie dadurch kostenlos Werbung erhalten. Trotzdem wäre es eigentlich nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung. Deshalb fragen auch Youtuber bei den Spieleentwicklern vorher an, ob Sie das Let's Play machen und monetarisieren dürfen.
Ich sehe keinen Grund den Key wegzudenken, da der Key quasi der Fingerabdruck des Spiels ist. Klar gibt es auch noch komplett DRM freie Titel wie bspw. auf GoG aber auch hier gibt es sicherlich im Hintergrund Keys (die kann man ja auf GoG auch aktivieren), womit man Spiele von den jeweiligen Plattformen wo man sie bezieht und nutzt aktiviert und im Fall von Gebrauchthandel theoretisch auch problemlos deaktivieren könnte.

Ansonsten ist die ganze Lizenzgeschichte halt das Problem, Videospiele sind nun Mal keine Photoshop-Lizenz. Wie schon in einem anderen Beitrag gesagt, man verkauft keine Lizenzen, man vermietet auch nichts, man verkauft ein Produkt und die Rechtmäßigkeit aller Einschränkungen ist zumindest fragwürdig. Das Gerichtsurteil beweist das. Das was man denkt was "die" naturgemäß so dürfen und für Recht haben weils in irgendwelchen EULAs und AGBs geschrieben steht, ist nicht so sicher und daran ist auch nichts verkehrtes. Es gibt gar keinen Grund, warum die "Lizenzinhaber" bzw. Produzenten überhaupt diese Rechte besitzen sollten, was sie sogar geschafft haben in die Köpfe mancher Konsumenten zu bringen. Sie verkaufen ein Spiel und kriegen dafür gutes Geld, eine geradezu absurde Vorstellung, dass sie über den Verkauf hinaus noch das Recht haben sollten bspw. einem bspw. das Spiel wieder zu entziehen. Ich meine, nicht dass solche absurden Rechte existieren, das Urheberrecht ist bürgerrechts- und verbraucherfeindlich ohne Ende, ich sage nur Notenkopierverbot aber nichts desto trotz sollten solche besonderen Rechte eine gute Grundlage haben und die gibt es hier nicht. Und momentan muss man hinter der Rechtmäßigkeit von EULAs und AGBs ein klares Fragezeichen setzen, das erstreckt sich auch auf soetwas wie Let's Play. Nur weil jemand etwas claimt, heißt das nicht dass es auch rechtmäßig war. Youtube ist nicht die Justiz.
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Kajetan
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen

Beitrag von Kajetan »

Hafas hat geschrieben: 25.09.2019 17:06 Das macht doch keinen Sinn. Wenn Du ein Steam-Spiel bzw. eine Steam-Lizenz kaufst, dann kannst Du auch nur ein Steam-Spiel bzw. eine Steam-Lizenz verkaufen. Alles andere macht praktisch keinen Sinn. Du wirst aus einer Steam-Lizenz keine Steam-losgelöste Lizenz machen können. Wie denn auch?
Das Gericht fordert auch nicht einen vollständig ungebundenen, freien Weiterverkauf, sondern NUR eine grundsätzliche Weiterverkaufsmöglichkeit. Was mit einem Weiterverkauf der Nutzungslizenz innerhalb (!) der Steam-Plattform, von einem Steam-User an einen anderen Steam-User, erfüllt wäre.
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