Der 2h Refund. Habe im PSN und eShop über die Jahre einige Fehlkäufe gemacht, welche nie die 1h Marke überschritten haben.Antimuffin hat geschrieben: ↑23.09.2019 15:33Redest du von einem Refund? Wenn du unter 2 Stunden ein Spiel gespielt hast, kannst du es zurückgeben.
Oder meinst du nach Jahren?
Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Die würden aber den Preis enorm runterziehen. Wenn ein neues Tomb Raider schon nach kurzer Zeit in großer Anzahl im 2.Hand-Shop landet, dann unterbieten sich die Leute dadurch auch sehr schnell, weil jeder seins so schnell wie möglich loswerden will und immer etwas unter dem aktuell niedrigsten Betrag anbietet... So als eins von vielen Gedankenspielen.
Und dann ist es schon etwas frustrierend für den Entwickler, wenn sein Spiel in den hauseigenen Shops für ca 60 Euro angeboten wird, im User-Shop aber dann schon fürn 10ner zu haben ist. Und weil auch kein Zustand des Artikels nötig ist (neu, originalverpackt, gebraucht), entscheidet man sich halt mit wenig bedenken für diesen.
Schwer, für den Eigenvertrieb, macht das alles dann die schnelle Zugänglichkeit.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Das müsste dann aber genau so bei den Disc Versionen passieren, aber da wirst du nach zwei Wochen kein Vollpreisspiel für 10€ bekommen, ein gewisser Preis hält sich ne Weile.zmonx hat geschrieben: ↑27.09.2019 17:31Die würden aber den Preis enorm runterziehen. Wenn ein neues Tomb Raider schon nach kurzer Zeit in großer Anzahl im 2.Hand-Shop landet, dann unterbieten sich die Leute dadurch auch sehr schnell, weil jeder seins so schnell wie möglich loswerden will und immer etwas unter dem aktuell niedrigsten Betrag anbietet... So als eins von vielen Gedankenspielen.
Und dann ist es schon etwas frustrierend für den Entwickler, wenn sein Spiel in den hauseigenen Shops für ca 60 Euro angeboten wird, im User-Shop aber dann schon fürn 10ner zu haben ist. Und weil auch kein Zustand des Artikels nötig ist (neu, originalverpackt, gebraucht), entscheidet man sich halt mit wenig bedenken für diesen.
Schwer, für den Eigenvertrieb, macht das alles dann die schnelle Zugänglichkeit.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Vermutlich würden am Anfang erst mal viele Spiele verkaufen wollen, logisch und klar da wird einiges dann billig aber was? Doch hauptsächlich genau das, was man damals schon billig gekriegt hat, den Stuff aus den Humble Bundles. Es ändert sich also nicht wirklich etwas, das meiste ist halt billig was schon vorher billig war. Der Markt wird also mit dem geflutet, was eh schon jeder hat. Bei neueren Titeln ist es dagegen genau wie auf Konsolen auch und so wie Ryan sagt. Es ist ein stinknormaler Second Hand Markt, auf dem dieselben Gesetze gelten wie sonst auch.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Nö. Passiert bei den Disc-Versionen ja auch nicht. Da findest Du kurz nach dem Release zwar schnell viele, viele Exemplare auf eBay und Co., aber der Preis beträgt hier immer noch um pi mal Daumen min. dreiviertel des Retailpreises. Warum? Weil viele Leute populäre Spiele zum Release zocken wollen, die Nachfrage entsprechend hoch ist und man entsprechend hohe Preise verlangen kann. Nichts anderes wird auch bei digitalen Inhalten passieren. Die Nachfrage bestimmt hier den Preis. Nicht das Medium oder die Plattform, sondern die Nachfrage.
Nicht ins Blaue hineinspekulieren, sondern sich mal ausgiebiger mit dem SecondHand-Handel beschäftigenWenn ein neues Tomb Raider schon nach kurzer Zeit in großer Anzahl im 2.Hand-Shop landet, dann unterbieten sich die Leute dadurch auch sehr schnell, weil jeder seins so schnell wie möglich loswerden will und immer etwas unter dem aktuell niedrigsten Betrag anbietet... So als eins von vielen Gedankenspielen.
Und dann nicht einfach auf Basis der eigenen Spekulation irgendwelche Schlüsse ziehen ...Und dann ist es schon etwas frustrierend für den Entwickler, wenn sein Spiel in den hauseigenen Shops für ca 60 Euro angeboten wird, im User-Shop aber dann schon fürn 10ner zu haben ist. Und weil auch kein Zustand des Artikels nötig ist (neu, originalverpackt, gebraucht), entscheidet man sich halt mit wenig bedenken für diesen.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Doch! Genauso wird es dann kommen Leute ^^
Ist ja nur ein "auch überzogenes" Gedankenspiel, und würde auch in etwa mein Konsumverhalten widerspiegeln. Und von dem ich dann ausgehe, ein digitaler Ein- und Weiterverkauf könnte im nu abgehandelt werden und verhält sich ganz anders als der physische Ebay/Forums-Flohmarkt. Ganz ohne Liefer- oder Abholservice oder Wartezeiten. Ist doch okay, auch mal in diese Richtung zu Blicken und zu überlegen, was das bedeuten würde.
Ist jetzt auch kein Kontra Argument gegen so ein Urteil, diese Büchse haben die Publisher und Shopbetreiber selbst geöffnet irgendwann mal
Ist ja nur ein "auch überzogenes" Gedankenspiel, und würde auch in etwa mein Konsumverhalten widerspiegeln. Und von dem ich dann ausgehe, ein digitaler Ein- und Weiterverkauf könnte im nu abgehandelt werden und verhält sich ganz anders als der physische Ebay/Forums-Flohmarkt. Ganz ohne Liefer- oder Abholservice oder Wartezeiten. Ist doch okay, auch mal in diese Richtung zu Blicken und zu überlegen, was das bedeuten würde.
Ist jetzt auch kein Kontra Argument gegen so ein Urteil, diese Büchse haben die Publisher und Shopbetreiber selbst geöffnet irgendwann mal
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Das ist natürlich Deine ganz private Interpretationen des ganzen. Das heißt aber nicht das es stimmt .Kajetan hat geschrieben: ↑25.09.2019 14:22Erm ...TestABob hat geschrieben: ↑25.09.2019 13:53 Also so ganz stimmt das nicht, dass das nicht geklärt ist. Es ist nur nicht geklärt, ob YouTube eine öffentliche Aufführung ist. Der Rest ist klar geregelt!
Kannst Du auch hier nachlesen: https://spielerecht.de/lets-play-urhebe ... nderspiel/
Was gilt nun? – Schwer zu sagen. Solange keine gerichtliche Klärung vorliegt, dürften die Uploader von Let’s-Play-Videos jedenfalls dann abgesichert sein, wenn sie vor Veröffentlichung ihres Clips eine Duldungserklärung oder Zustimmung der Hersteller einholen.
Diese Duldungserklärung ist keine Rechtssicherheit, sondern nur eine Abmachung, die vom Publisher jederzeit widerrufen werden kann und die nur DESWEGEN von einem Youtuber nicht einfach ignoriert werden kann, weil Youtube auf Zuruf löscht, ohne eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, ob diese Löschaufforderung überhaupt rechtens ist.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
SethSteiner hat geschrieben: ↑25.09.2019 17:23Ich sehe keinen Grund den Key wegzudenken, da der Key quasi der Fingerabdruck des Spiels ist. Klar gibt es auch noch komplett DRM freie Titel wie bspw. auf GoG aber auch hier gibt es sicherlich im Hintergrund Keys (die kann man ja auf GoG auch aktivieren), womit man Spiele von den jeweiligen Plattformen wo man sie bezieht und nutzt aktiviert und im Fall von Gebrauchthandel theoretisch auch problemlos deaktivieren könnte.TestABob hat geschrieben: ↑25.09.2019 12:37Spreche ich von Keys? Nein!SethSteiner hat geschrieben: ↑24.09.2019 16:41
Ist doch völlig irrelevant ob digitales keinen Verfall hat. Mal abgesehen davon, dass man das problemlos künstlich hinzufügen kann, ist die Argumentation verrückt, weil es impliziert dass dieses grundlegende Recht auf Wiederverkauf in dem Moment in Frage gestellt werden müsste wo etwas besonders lange haltbar ist (oder sogar unendlich lange). Ist natürlich Quark. Man könnte irgendwie auch meinen, du hast noch nie etwas von einer Videothek gehört, wo derselbe Film oder dasselbe Spiel, wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verliehen wurde. Da können Dutzende, Hunderte, Tausende, theoretisch, wenns nicht gerade eine Videokassette ist, unendlich viele Kunden alles mögliche sehen und durchspielen. Natürlich immer nur an eine Person gleichzeitig, wenn ich einen Key aus Steam "ausloggen" könnte, hätte ich immer noch nur 1 Key, der kann sich nicht auf ein Mal multiplizieren.
Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!
Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?
Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.
Außerdem ist verleihen etwas total anderes als verkaufen ! Und auch im Verleih von Software muss das erst mal überhaupt vom Lizenzeigner erlaubt sein. Bei vielen Spielen ist das nämlich nicht der Fall!
Desweiteren bestimmt der Eigner, wie er seine Software verkauft. Wenn er Dir nur eine Lizenz zur Eigennutzung verkauft, kann er Sie Dir auch jederzeit wieder entziehen! Du kannst Sie natürlich auch wieder zurückgeben.
Wie das dann monetär geregelt wird....also Du für die Zeit der Nutzung Geld bezahlt hast und ob Du etwas wieder bekommst wenn Du die Lizenz zurück gibst...steht im Vertrag (siehe Steam).
Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen. Fast alle (außer Nintendo nur mit speziellen Verträgen) billigen das, weil Sie dadurch kostenlos Werbung erhalten. Trotzdem wäre es eigentlich nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung. Deshalb fragen auch Youtuber bei den Spieleentwicklern vorher an, ob Sie das Let's Play machen und monetarisieren dürfen.
Ansonsten ist die ganze Lizenzgeschichte halt das Problem, Videospiele sind nun Mal keine Photoshop-Lizenz. Wie schon in einem anderen Beitrag gesagt, man verkauft keine Lizenzen, man vermietet auch nichts, man verkauft ein Produkt und die Rechtmäßigkeit aller Einschränkungen ist zumindest fragwürdig. Das Gerichtsurteil beweist das. Das was man denkt was "die" naturgemäß so dürfen und für Recht haben weils in irgendwelchen EULAs und AGBs geschrieben steht, ist nicht so sicher und daran ist auch nichts verkehrtes. Es gibt gar keinen Grund, warum die "Lizenzinhaber" bzw. Produzenten überhaupt diese Rechte besitzen sollten, was sie sogar geschafft haben in die Köpfe mancher Konsumenten zu bringen. Sie verkaufen ein Spiel und kriegen dafür gutes Geld, eine geradezu absurde Vorstellung, dass sie über den Verkauf hinaus noch das Recht haben sollten bspw. einem bspw. das Spiel wieder zu entziehen. Ich meine, nicht dass solche absurden Rechte existieren, das Urheberrecht ist bürgerrechts- und verbraucherfeindlich ohne Ende, ich sage nur Notenkopierverbot aber nichts desto trotz sollten solche besonderen Rechte eine gute Grundlage haben und die gibt es hier nicht. Und momentan muss man hinter der Rechtmäßigkeit von EULAs und AGBs ein klares Fragezeichen setzen, das erstreckt sich auch auf soetwas wie Let's Play. Nur weil jemand etwas claimt, heißt das nicht dass es auch rechtmäßig war. Youtube ist nicht die Justiz.
Sorry aber so ein Schwachsinn!
Wenn ich Dir meine Axt zur Nutzung überlasse (meine sogn. Lizenz) und Dir sage, dass Du Sie nicht verkaufen darfst (weil es meine ist!), dann darfst Du sie auch nicht weiterverkaufen.
Versteht sich irgendwie von selbst, oder?
Egal ob Ich 1000 oder 10.000 Äxte verleihe!
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Was in dem von Dir verlinkten Artikel steht, ist mit Sicherheit NICHT meine ganz private Interpretation, sondern nur das, was in dem von Dir verlinkten Artikel steht.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
!?
Du hast also nur zitiert? Nicht auch interpretiert!?!
„ Diese Duldungserklärung ist keine Rechtssicherheit, sondern nur eine Abmachung, die vom Publisher jederzeit widerrufen werden kann und die nur DESWEGEN von einem Youtuber nicht einfach ignoriert werden kann, weil Youtube auf Zuruf löscht, ohne eine rechtliche Prüfung vorzunehmen, ob diese Löschaufforderung überhaupt rechtens ist.“
Sieht für mich wie Interpretation aus.
Desweiteren ist das meiste in dem Artikel auch ‚Interpretation‘... und nicht die Wahrheit.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
wieso sollte ich die nutzungslizentz der axt nicht weiterverkaufen dürfen? du verkaufst nicht die axt, sondern lediglich die nutzungslizenz.
dies sieht der eugh übrigens genauso.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Das ist keine Interpretation, sondern eine Feststellung.
Es gibt noch kein Urteil, in dem klar geregelt wurde, was ein Publisher im Kontext "Spielestream" darf oder nicht, welche Pflichten und Rechte ein Streamer hat. Nichts anderes sage ich die ganze Zeit. Dann verlinkst Du einen Artikel, in dem auch nichts anderes steht und Du fängst die ganze Zeit an, ich würde etwas interpretieren.
Festzustellen, dass es derzeit in diesem Kontext keine Rechtssicherheit gibt, ist keine Interpretation, sondern ... *gosh* ... ein Fakt
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Wie ist es denn mit Klauseln zur Untervermietung? Im Prinzip vermiete ich ja nicht die Wohnung sondern nur das Nutzungsrecht der Wohnung oder wie?dOpesen hat geschrieben: ↑29.09.2019 14:19wieso sollte ich die nutzungslizentz der axt nicht weiterverkaufen dürfen? du verkaufst nicht die axt, sondern lediglich die nutzungslizenz.
dies sieht der eugh übrigens genauso.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
was soll denn mit den klauseln sein? laut bgb bedarf es die zustimmung des vermieters.TheSoulcollector hat geschrieben: ↑29.09.2019 15:59Wie ist es denn mit Klauseln zur Untervermietung?
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Hahaha, Du verkaufst die Nutzungslizenz weiter, aber nicht meine Axt? Hahahaha, die hole ich mich also zurück und dann guckt Dein Käufer in die Röhre. Toll eine Lizenz ohne Axt zu haben *gröhl.dOpesen hat geschrieben: ↑29.09.2019 14:19wieso sollte ich die nutzungslizentz der axt nicht weiterverkaufen dürfen? du verkaufst nicht die axt, sondern lediglich die nutzungslizenz.
dies sieht der eugh übrigens genauso.
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So machen wir das dann auch mit Softwarelizenzen. Die Lizenz darfst du gerne Weiterverkaufen, die Software aber geht zurück an den Hersteller.
Passt.
Ich übrigen verkauft man keine Lizenzen. Die Lizenz regelt nur die Art, wie Du die Software nutzen darfst. Ergo wird darin geregelt, was Du damit machen darfst und was nicht. Wenn ich in der Lizenz, nur Dir, die Nutzung erlaube, dann musst Du Dich daran halten. Du darfst dann die Axt keinem dritten überlassen (Ist übrigens bei ner Autovermietung auch so! Dort wird sogar der Fahrer eingetragen. Nur diese Fahrer dürfen das Auto fahren.).
Du musst ja nicht die Axt von mir nehmen und meinen Lizenzbedingungen zustimmen .
Zuletzt geändert von TestABob am 29.09.2019 16:24, insgesamt 1-mal geändert.