Es gibt eigentlich kein Problem... das einzige Problem, dass wir beide inhaltlich haben ist, dass du diese "Kundenunfreundlichkeit" (um mal das "Böse" wegzulassen, welches aber keineswegs polemisch sein sollte, sondern die Sache einfach nur verkürzt darstellen sollte) für "zwar nicht schön, aber für folgerichtig und das, was mit den Kunden nun als Folge passiert, eher für einen Kollateralschaden" zu halten scheinst, während ich sage "okay, das war von nVidia vielleicht nicht soooo nett, aber das der Hersteller diesen Krieg nun auf unserem Rücken austragen will, ist eigentlich das große Problem hier - denn er kann sein Problem mit nVidia auch anders lösen, ganz ohne seine Kunden da direkt mit rein zuziehen".
Und das mit der Oberfläche... warte, ich zitiere mich jetzt nochmal selbst, denn wir drehen uns hier wirklich extrem im Kreis...
NewRaven hat geschrieben: ↑03.03.2020 15:42
Edit: Die "faire" Lösung wäre meiner Meinung nach ganz einfach... wenn ein Hersteller nicht will, dass nVidia mit seinem Namen Geld verdient und keine finanzielle Einigung mit nVidia erzielen kann, kann und sollte er fordern, dass seine Name aus der Software entfernt wird... nicht mehr in Kompatibilitätslisten auftaucht, kein Artwork mehr in der GFN-Oberfläche verwendet wird und so weiter. Halt komplett aus dem nVidia-beeinflussten Bereich verschwindet. Sobald der User aber seinen Steam Client startet, kann und sollte er erwarten dürfen, dass alles, was da drin aufgelistet ist, auch funktioniert und nicht durch künstliche Blockaden beeinflusst ist... denn ab diesem Punkt ist das nur noch eine Sache zwischen mir, dem Publisher und im besten Fall noch Valve. nVidia kann da gern vorher noch nen Warnhinweis einblenden, dass man kein Gewähr für was auch immer übernimmt, weil die Titel nicht offiziell für die Nutzung mit GFN autorisiert sind, aber Blacklisten, einfach weil der PC nicht unter meinem Schreibtisch steht, geht einfach nicht und das GFNow-"Branding" ist ab diesem Moment ebenfalls kein Thema mehr. Spätestens ab diesem Punkt... ab da, wo ich einfach nur ganz normal in meinen Steam-Account, mit Steam-Oberfläche eingeloggt bin, ist da nämlich auch kein Unterschied mehr zu beispielsweise Shadow. Und ja, ab diesen Punkt kreide ich den Schlamassel ganz allein den Herstellern, nicht nVidia an, denn der verhält sich hier "Anti-Consumer". Und ja, mir ist die Ironie von "große Firma verhält sich einigermaßen kundenfreundlich, kleiner Indie-Entwickler verhält sich ziemlich kundenfeindlich" hier durchaus bewusst. Aber irgendwann ist offenbar immer das erste Mal.
Es ist kein Problem, die beiden Dinge, die ich getrennt angesprochen habe eben auch getrennt zu behandeln. Der Hersteller hat hier Möglichkeiten (sofern wirklich die Nutzung seiner Marken sein Problem ist... und nicht die Tatsache, dass er einfach gern mehr Geld für nichts hätte - wovon man wohl eher ausgehen sollte) da seine Rechte durchzusetzen - ganz ohne, dass den Kunden ein Nachteil entsteht. Also doch, man kann das trennen.
Und nein, es ist rechtlich überhaupt nicht einfach (darauf bin ich auch ein paar Beiträge zuvor schon eingegangen)... der Hersteller verliert ja sein Copyright, seine Markenrechte und sonstige Schutzrechte nicht, auch dann nicht, wenn er irgendwem eine Nutzungslizenz oder irgendwem anders eine Vertriebslizenz erteilt. Der kann die jederzeit wieder zurück ziehen oder modifizieren (bei jeder Software... ganz unabhängig ob Retail oder Digital erworben, ganz unabhängig, ob du sie über GFN oder Lokal oder sonst wie nutzt). Das heißt, selbst wenn ein Gericht jetzt sagen würde "ganz grundsätzlich ist daran nichts verwerflich, wenn die Installation auf ein nicht-lokales System geschieht und das erworbene Produkt dann zum Endkunden gestreamt wird - es sollte behandelt werden wie ein lokales System" hätte nVidia zwar recht bekommen, hätte dafür aber nicht nur die Beziehung zu den Studios, auf die es aufgrund seines Kernbereichs nunmal angewiesen ist, vermutlich geschädigt... nein, der Hersteller könnte auch einfach seine Nutzungsbedingungen modifizieren oder dem Spieler sogar einfach die Nutzung seines Produkts untersagen. Da wir alle unsere Spiele nämlich nur lizenzieren, nicht kaufen - kann der das. Einfach so. Wir könnten als Lizenznehmer diesen Änderungen natürlich widersprechen... aber wenn wir das tun, hat das nur zur Folge, dass wir das Produkt ebenfalls nicht mehr nutzen dürfen - außer es beschäftigt sich noch einmal ein Gericht damit und erklärt einzelne Passagen rechtsgültig für unwirksam. Kommt also aufs Gleiche raus. Und dann hätte nVidia, sofern sie in ihrer Sache Recht bekämen, selbst mit einem Sieg nur 2x verloren. Und sie würden vermutlich nicht einmal Recht bekommen, denn - und damit hat die ganze Diskussion ja angefangen - der Hersteller kann immernoch damit argumentieren, dass er sich, beispielsweise eine mobile Version des Titels, nochmal extra bezahlen lassen wollte und so durch das Streamen auf diverse Endgeräte finanzielle Nachteile zu befürchten hat. Fall erledigt. Es geht hier nicht wirklich darum, dass der Hersteller also rechtlich "nicht darf" was er hier macht... es geht darum, dass das, was er macht, völlig grundlos kundenfeindlich ist - und das gleich auf mehrere Arten. Bei diesem Disput zwischen Hammerhead und nVidia sind wir am Ende die einzigen, die wirklich verlieren, weil wir die sind, deren eh schon immer weiter eingeschränkte Nutzungsmöglichkeiten unserer erworbenen Softwarelizenz so noch einmal deutlich mehr eingeschränkt wird.