das einzige was man an dem "erfolg" von romseiten rauslesen kann, ist, dass ein nachfrage nach spielen von nintendo vorhanden ist, mehr aber nicht.
nur ist nachfrage ist nicht gleich kauf und somit ist auch kein schaden evident festzumachen, denn zu sagen, "hätte es die seite nicht gegeben, hätte derjenige die lizenz von nintendo gekauft", ist sehr schwammig.
aber ja, die seite war wohl sehr gut frequentiert und das betreiberehepaar hat auf den seiten werbung geschaltet, entsprechend haben sie mit einem "illegalen" angebot geld verdient, dies zu betrafen ist durchaus im sinne des erfinders, ob die höhe der strafe gerechtfertigt ist, darüber kann man streiten.
greetingz