Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen berücksichtigt werden
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- MaxDetroit
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Ich denke das könnte tatsächlich was bringen, wenn es denn wie im Glücksspielbereich (Spielotheken, Online Poker, Sport-Wetten) auch hart umgesetzt wird. Denn dann werden Spielehersteller sich genauer überlegen ob sie solche Glücksspielmechaniken bei Neuerscheinungen einbauen, um nicht den ab 18 Stempel zu bekommen. Wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung: Find ich gut!
Zuletzt geändert von MaxDetroit am 07.03.2021 17:15, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Klingt in der Theorie gut, nur die Frage, wie es am Ende umgesetzt wird und vor allem wie Konsequent. Gerade was die Regulierung der "Drop Raten" und dessen Auszeichnung angeht, wäre mehr Transparenz definitiv wünschenswert.
Würde mich aber freuen, wenn Fifa & Co. mit Lootboxen am Ende alle FSK18 sind, mit dem Hinweis "enthält Glücksspiel". Leider frage ich mich aber auch... Was für Wege suchen sich die Hersteller dann für Glücksspiel? Denn, dass sowas psychologisch funktioniert, ist erwiesen und man wird sich sicher nicht die Mrd. Einnahmen davon entgehen lassen wollen. Wenn wir dann Pech haben, dann werden EA & Co. einfach sagen "du kannst die Währung nicht mehr kaufen, aber du bekommst Booster für die Ingame Währung, mit denen du dann die Lootboxen kaufen kannst" oder ähnliches, so dass sie die Regulierungen einfach umgehen...
Würde mich aber freuen, wenn Fifa & Co. mit Lootboxen am Ende alle FSK18 sind, mit dem Hinweis "enthält Glücksspiel". Leider frage ich mich aber auch... Was für Wege suchen sich die Hersteller dann für Glücksspiel? Denn, dass sowas psychologisch funktioniert, ist erwiesen und man wird sich sicher nicht die Mrd. Einnahmen davon entgehen lassen wollen. Wenn wir dann Pech haben, dann werden EA & Co. einfach sagen "du kannst die Währung nicht mehr kaufen, aber du bekommst Booster für die Ingame Währung, mit denen du dann die Lootboxen kaufen kannst" oder ähnliches, so dass sie die Regulierungen einfach umgehen...
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Naja... FSK ist für Filme... USK für Spiele...Todesglubsch hat geschrieben: ↑07.03.2021 17:02Ohne Bildabgleich nicht denkbar. Denn Verifiziert wird dabei nur, dass du den Ausweis eines Volljährigen in der Hand hälst. Daher müssen wir ja bei physischen Shops ja auch diesen lustigen 5€-Aufpreis zahlen.Ghostwriter2o19 hat geschrieben: ↑07.03.2021 13:13 Denkbar wäre in den Onlineshops auch eine Verifizierung mittels der Chips und den Personalausweisen
Und ganz allgemein gesprochen:
U ist ein anderer Buchstabe als F - und beide nicht nicht wahllos austauschbar.
Ich erwähne das jetzt nur, weil viele offenbar immer noch Probleme haben USK von FSK zu unterscheiden.
Ein wirklicher Unterschied besteht da nicht. Beide „Siegel“ sind bindend.
Zum deinem ersten Absatz:
Bildabgleich ist definitiv ganz easy machbar https://nect.com/de/
Wird ja auch von Behörden genutzt.
Im Grunde ist die Altersabfrage im PSN auch für den Allerwertesten
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Hab ich kürzlich erst genutzt dieses NECT. War ganz witzig, erst Vorderseite Perso in der Hand schwenken fürs Hologram, dann Rückseite ganz normal und dann selfie video und dabei zwei Wörter vorlesen.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Jap, find ich auch gut. Und nein, man kann das nicht mit Sammelkarten vergleichen, ich hab als Kind auch Sammelkarten gesammelt und getauscht und werde dort nicht so hinterhältig hinters Licht geführt. Und genau darum gehts ja, diese Methoden. Andererseits funktioniert es ja auch, es gibt genug Schafe die für sinnlosen Kosmetikkrams nen haufen an Kohle ausgeben, irre das.MaxDetroit hat geschrieben: ↑07.03.2021 17:11 Ich denke das könnte tatsächlich was bringen, wenn es denn wie im Glücksspielbereich (Spielotheken, Online Poker, Sport-Wetten) auch hart umgesetzt wird. Denn dann werden Spielehersteller sich genauer überlegen ob sie solche Glücksspielmechaniken bei Neuerscheinungen einbauen, um nicht den ab 18 Stempel zu bekommen. Wenigstens ein Schritt in die richtige Richtung: Find ich gut!
Ab 18 ist da schon nen richtiger Schritt, warum nicht. Glücksspiel ist nunmal in der Form nichts für Kinder.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Na, beide arbeiten und bewerten unterschiedlich.Ghostwriter2o19 hat geschrieben: ↑07.03.2021 20:18 Naja... FSK ist für Filme... USK für Spiele...
Ein wirklicher Unterschied besteht da nicht. Beide „Siegel“ sind bindend.
Wenn der Artikel über die Bäcker-Innung gehen würde, käme ja auch niemand auf den Gedanken in seinem Kommentar plötzlich Fleischer-Innung zu schreiben. Sind beides Handwerks-Innungen und haben mit Lebensmittel zu tun.
Die FSK hat nie Spiele getestet und die USK gibt's seit über 20 Jahren. Das ist kein Begriff, der erst in den letzten Jahren aufgekommen ist. Mag vielleicht pingelig sein, aber man kann doch erwarten, dass man drei Buchstaben richtig schreibt.
Klar, machbar ist es. Vll nicht wirtschaftlich für den Store, aber machbar. ich wollte nur darauf hinaus, dass der ach so tolle Online-Ausweis mit Chip und Co vollkommen für die Katz ist, da er die meisten gesetzlichen Identifikationsanforderungen die notwendig sind garnicht erfüllt. Für nen Bildabgleich hätte es auch der olle Ausweis getan.Zum deinem ersten Absatz:
Bildabgleich ist definitiv ganz easy machbar https://nect.com/de/
Wird ja auch von Behörden genutzt.
Im Grunde ist die Altersabfrage im PSN auch für den Allerwertesten
Welche Altersabfrage im PSN meinst du?
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Sehr gute Idee!
Nur dann werden die "zusätzlichen Funktionen" nachgepatcht und alles ist wie immer.
Nur dann werden die "zusätzlichen Funktionen" nachgepatcht und alles ist wie immer.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Inwiefern kann man es nicht mit Sammelkarten vergleichen, obwohl sie dasselbe System benutzen. Magic gibt es sogar schon sehr lange digital in Form von MTGO oder MTG Arena. Die Methode ist sehr ähnlich und teils identisch zu denen anderer spiele, in denen Inhalte nach unterschiedlicher Wertigkeit gestaffelt in Paketen unterschiedlicher Nennung (Booster, Lootbox, Pack) enthalten sind, die man vor dem Kauf aber nicht kennt.Cytasis hat geschrieben: ↑07.03.2021 20:59 Jap, find ich auch gut. Und nein, man kann das nicht mit Sammelkarten vergleichen, ich hab als Kind auch Sammelkarten gesammelt und getauscht und werde dort nicht so hinterhältig hinters Licht geführt. Und genau darum gehts ja, diese Methoden. Andererseits funktioniert es ja auch, es gibt genug Schafe die für sinnlosen Kosmetikkrams nen haufen an Kohle ausgeben, irre das.
Ab 18 ist da schon nen richtiger Schritt, warum nicht. Glücksspiel ist nunmal in der Form nichts für Kinder.
Und wieso ist man eigentlich ein Schaf, weil man sich sinnlosen Kosmetikrams kauft? Nicht alles was man kauft muss für jemand anderen sinnvoll sein. Darüber hinaus ist ja gerade Kosmetikkrams ja eigentlich das, was doch am akzeptabelsten ist. Das Spiel wird ja genau dann nicht verändert, niemand verschafft sich Vorteile durch den Kauf und es ist auch nicht an Glück gekoppelt. Damit mag man nichts anfangen können, was ja auch völlig okay ist aber das ist doch nichts was einen als Schaf kategorisiert.
Na ja und zum letzten Satz, sollte man halt wenigstens konsequent sein und das Glücksspiel dann generell für Kinder ablehnen, von der Wundertüte bis zum Ü-Ei. Letztendlich wäre es nicht produktiv, da die eigentlichen Glücksspielopfer und die deutlich sinnvolleren Methoden zur Prävention ignoriert würden. Der Vorteil den Minderjährige haben ist kein frei verfügbares Einkommen, was automatisch bereits bei kleinen Beträgen limitierend wirkt. Erwachsene sind Glücksspielmechanismen dagegen bislang recht ungeschützt ausgeliefert.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Spoiler
Show
Todesglubsch hat geschrieben: ↑07.03.2021 22:47Na, beide arbeiten und bewerten unterschiedlich.Ghostwriter2o19 hat geschrieben: ↑07.03.2021 20:18 Naja... FSK ist für Filme... USK für Spiele...
Ein wirklicher Unterschied besteht da nicht. Beide „Siegel“ sind bindend.
Wenn der Artikel über die Bäcker-Innung gehen würde, käme ja auch niemand auf den Gedanken in seinem Kommentar plötzlich Fleischer-Innung zu schreiben. Sind beides Handwerks-Innungen und haben mit Lebensmittel zu tun.
Die FSK hat nie Spiele getestet und die USK gibt's seit über 20 Jahren. Das ist kein Begriff, der erst in den letzten Jahren aufgekommen ist. Mag vielleicht pingelig sein, aber man kann doch erwarten, dass man drei Buchstaben richtig schreibt.
Klar, machbar ist es. Vll nicht wirtschaftlich für den Store, aber machbar. ich wollte nur darauf hinaus, dass der ach so tolle Online-Ausweis mit Chip und Co vollkommen für die Katz ist, da er die meisten gesetzlichen Identifikationsanforderungen die notwendig sind garnicht erfüllt. Für nen Bildabgleich hätte es auch der olle Ausweis getan.Zum deinem ersten Absatz:
Bildabgleich ist definitiv ganz easy machbar https://nect.com/de/
Wird ja auch von Behörden genutzt.
Im Grunde ist die Altersabfrage im PSN auch für den Allerwertesten
Welche Altersabfrage im PSN meinst du?
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Ach, eigentlich(!) könnte das Eintippen der Nummer reichen (jaja, rechtlich nicht ), denn was bräuchte man denn dann, um $böses-ab-18-Spiel zu kaufen?
- physischen Zugriff auf einen Ausweis einer 18-jährigen Person
- einen Account, der so eingerichtet ist, dass er ab 18 kaufen darf
- ein gültiges Zahlungsmittel
- einen Account, der ab 18 abspielen darf.
Gut, Zahlungsmittel könnte ich mit PSN-Gutscheinkarten umgehen.
Dazu kann man sich natürlich so einen ab-18-Account zusätzlich einrichten.
Und dann Papis Ausweis klauen (den von einem Kumpel der 18 ist leihen).
Oder Spiel physisch vom 18-jährigen Kumpel kaufen lassen.
Egal wie kompliziert wir es machen, am Ende ist $Elter in der Pflicht. Also irgendwann ist auch mal gut. (Video-Ident finde ich ja schon für Spiele/Filme arg überzogen)
- physischen Zugriff auf einen Ausweis einer 18-jährigen Person
- einen Account, der so eingerichtet ist, dass er ab 18 kaufen darf
- ein gültiges Zahlungsmittel
- einen Account, der ab 18 abspielen darf.
Gut, Zahlungsmittel könnte ich mit PSN-Gutscheinkarten umgehen.
Dazu kann man sich natürlich so einen ab-18-Account zusätzlich einrichten.
Und dann Papis Ausweis klauen (den von einem Kumpel der 18 ist leihen).
Oder Spiel physisch vom 18-jährigen Kumpel kaufen lassen.
Egal wie kompliziert wir es machen, am Ende ist $Elter in der Pflicht. Also irgendwann ist auch mal gut. (Video-Ident finde ich ja schon für Spiele/Filme arg überzogen)
- Nero Angelo
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Das kommt drauf an...Hamurator hat geschrieben: ↑06.03.2021 12:38 Lieber ab 18 als verboten, aber ich frage mich dann, wie der Google Play Store darauf reagiert, da viele Handy-Spiele auf Zufalls- bzw. Gacha-Elemente setzen. Auch frage ich mich, was Zufallselemente in Spielen böser macht als die klassischen Sammelkartenspiele. Oder den Gedanken weitergespinnt: Was passiert mit der Computerspielumsetzung von Magic, Yu-Gi-Oh & Co.? Computerspiele ab 18, Kartenspiele ohne Altersbeschränkung?
nehmen wir Yugioh als Beispiel: Das PS4 Spiel Legacy of the Duelist hat auch Random Kartenpacks, ABER: Diese kann man NICHT mit echtgeld kaufen! Tatsächlich gibt es keine Lootbox DLCs für dieses Spiel. Um Kartenpacks zu öffnen muss man das Spiel spielen, Ingame Punkte verdienen und sich diese packs dann kaufen. Immernoch eine ART GLücksspiel, aber ohne direktes Risiko da nichts auf deinen Geldbeutel geht.
und auf der PS3 Version gab es zwar kaufbare Karten Addons, diese aber kaufst du einmal und du kriegst jede Karte aus dem gebotenen Set dreimal (also als komplettes Playset), somit ist auch da kein Zufallsprinzip vorhanden.
Ich denke solche Spiele würden normal bewertet werden (Ich glaube YUgioh ist aber 6 oder 12) aber mit dem Hinweis das es Glücksspiel ÄHNLICHE Mechaniken enthält die aber nicht mit echtgeld käuflich sind, sondern durch Spielen des Spiels auf natürliche weise freigespielt werden können.
Anders sieht es natürlich für die richtigen Gacha Games aus...
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Zu wünschen wäre einfach, dass dies ein bissl Druck auf Publisher wie EA ausübt. Ein Traum wäre FIFA 23 oder so OHNE FIFA Points. Oder zumindest dann Packs die einem bestimmte Spielerstärken garantiert
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Würde die USK nicht wirklich daran hindern, das Spiel ab 18 freizugeben. Irgendein Spiel auf einer Nintendo-Konsole (war es Harvest Moon?) hat auch mal eine 18er-Einstufung bekommen, weil man ingame Blackjack spielen konnte.Nero Angelo hat geschrieben: ↑08.03.2021 00:04
Das kommt drauf an...
nehmen wir Yugioh als Beispiel: Das PS4 Spiel Legacy of the Duelist hat auch Random Kartenpacks, ABER: Diese kann man NICHT mit echtgeld kaufen! Tatsächlich gibt es keine Lootbox DLCs für dieses Spiel. Um Kartenpacks zu öffnen muss man das Spiel spielen, Ingame Punkte verdienen und sich diese packs dann kaufen. Immernoch eine ART GLücksspiel, aber ohne direktes Risiko da nichts auf deinen Geldbeutel geht.
Zumindest hat das mal wer hier im Forum erzählt.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Nicht ab 18. Die Spiele „Blackjack“ und „Poker“ wurden aus der europäischen Version entferntRandall Flagg hat geschrieben: ↑08.03.2021 01:29Würde die USK nicht wirklich daran hindern, das Spiel ab 18 freizugeben. Irgendein Spiel auf einer Nintendo-Konsole (war es Harvest Moon?) hat auch mal eine 18er-Einstufung bekommen, weil man ingame Blackjack spielen konnte.Nero Angelo hat geschrieben: ↑08.03.2021 00:04
Das kommt drauf an...
nehmen wir Yugioh als Beispiel: Das PS4 Spiel Legacy of the Duelist hat auch Random Kartenpacks, ABER: Diese kann man NICHT mit echtgeld kaufen! Tatsächlich gibt es keine Lootbox DLCs für dieses Spiel. Um Kartenpacks zu öffnen muss man das Spiel spielen, Ingame Punkte verdienen und sich diese packs dann kaufen. Immernoch eine ART GLücksspiel, aber ohne direktes Risiko da nichts auf deinen Geldbeutel geht.
Zumindest hat das mal wer hier im Forum erzählt.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Für mich hat das zwei Ebenen. Klar, wo Shops und Glücksspiel-Mechanismen drin sind, muss 18+ gelten. Das ist der Kinderschutz-Teil.
Generell sehe ich solche Modelle sowieso als Krebs im Gaming an und "Games" wie FIFA sind Ansteckungsherde. Als solche Modelle möglich wurden, hat es die Shareholder angezogen und plötzlch finden wir überall Transaktionen drin, darunter solche, für die man Leute früher wegen Wucher an die Stadtwand genagelt hätte. Gleichzeitig werden nicht nur Games generell schlechter(da man mit geschickten Gameplay-Tricks die Lust auf Transaktionen vergrössern möchte(Progression verlangsamen, XP-Booster verkaufen)), die Shareholder sind auch daran schuld, dass selbst ehemals grosse Marken so abgef***t ausgeliefert werden, dass es das Gaming praktisch sinnlos macht.
Der Schaden ist längst angerichtet, gannze Generationen haben begonnen zu spielen und es dabei verinnerlicht, dass man auch zahlen kann, statt zu spielen ud dass unfertige Games normal sind. Und verteidigen es teilweise noch, dass man Spieler nur noch als Vieh sieht, das für möglichst wenig Futter möglichst viel Milch geben soll. Fast alle bekannten Firmen(darunter natürlich die FIFA-Entwickler) sind in meiner Arschloch-.Liste gelandet, ich betreibe keine Geschäfte mit Arschlöchern, Punkt. Spielt dabei keine Rolle, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist, weil heute weltweit 10'000 neue Kiddies gerade in Games von denen zu Melkvieh hirngewaschen werden.
Generell sehe ich solche Modelle sowieso als Krebs im Gaming an und "Games" wie FIFA sind Ansteckungsherde. Als solche Modelle möglich wurden, hat es die Shareholder angezogen und plötzlch finden wir überall Transaktionen drin, darunter solche, für die man Leute früher wegen Wucher an die Stadtwand genagelt hätte. Gleichzeitig werden nicht nur Games generell schlechter(da man mit geschickten Gameplay-Tricks die Lust auf Transaktionen vergrössern möchte(Progression verlangsamen, XP-Booster verkaufen)), die Shareholder sind auch daran schuld, dass selbst ehemals grosse Marken so abgef***t ausgeliefert werden, dass es das Gaming praktisch sinnlos macht.
Der Schaden ist längst angerichtet, gannze Generationen haben begonnen zu spielen und es dabei verinnerlicht, dass man auch zahlen kann, statt zu spielen ud dass unfertige Games normal sind. Und verteidigen es teilweise noch, dass man Spieler nur noch als Vieh sieht, das für möglichst wenig Futter möglichst viel Milch geben soll. Fast alle bekannten Firmen(darunter natürlich die FIFA-Entwickler) sind in meiner Arschloch-.Liste gelandet, ich betreibe keine Geschäfte mit Arschlöchern, Punkt. Spielt dabei keine Rolle, dass es ein Kampf gegen Windmühlen ist, weil heute weltweit 10'000 neue Kiddies gerade in Games von denen zu Melkvieh hirngewaschen werden.