Nein. Mitschuld nicht - evtl hab ich's tatsächlich schlecht ausgedrückt.Usul hat geschrieben:Ich bin kein Anwalt, aber der Grund, warum ich dich frage, das zu belegen, ist, daß keines der Gesetze, die mit Sexualstrafrecht zu tun haben, etwas in der Art aussagt, daß man eine Mitschuld trägt. Das "weiß" ich. Was ich nicht weiß, ist, worauf sich dein Anwalt-Bekannter bezogen hat.t1gg0 hat geschrieben:Wenn dem so wäre, dann hättest Du mich nicht in deinem ersten Post gebeten es zu belegen sondern wüsstest es direkt.
Insofern hast du dich leider selber enttarnt.
Aber es ist kaum vorzustellen, daß es so etwas geben kann in Deutschland. Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei und du meinst was anderes. Ich wiederhole mich: Bei keinem sexuellen Übergriff (gegen den Willen des Opfers) kann die Kleidung z.B. des Opfers für eine Mitschuld des Opfers sorgen.
Er sprach davon, dass die Dame die "Tat" durch ihre "sehr freizügige Kleidung" in kauf genommen hätte.
Das heißt für mich, dass es schon eine Relevanz hat wenn eine Frau sich sehr freizügig Kleidet und es dann zu einer sexuellen Belästigung kommt. Das hat sicherlich keine Relevanz auf das Strafmaß der ausführenden Partei, allerdings kann man sich wohl auch nicht blind "alles erlauben".