Rechte als Internet Kunde

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Estephan
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Rechte als Internet Kunde

Beitrag von Estephan »

Hallöchen,

Wie sieht das denn aus: wenn ich eine 16.000 Internet Leitung habe, aber auf Dauer nur etwas mehr als die Hälfte bei mir ankommt, ist das ein Kündigungsgrund und kann ich das dann fristlos kündigen? Welche Rechte hat man denn als Kunde bei einem Internet Anbieter?

Link bis auf weiteres entfernt.
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Zuletzt geändert von Estephan am 08.10.2015 08:20, insgesamt 1-mal geändert.
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greenelve
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Re: Rechte als Internet Kunde

Beitrag von greenelve »

Wenn bei dir dauerhaft - sprich du testest es mehrere Tage, am Besten vielleicht zwei Wochen - weniger als die Hälfte ankommt, ist der Anbieter verpflichtet dich entweder im Tarif auf das nächst niedrige runterzunehmen oder in Form eines Gutscheins oder ähnliches für einen Ausgleich zu sorgen. Es muss in der Regel - von technischen Störungen abgesehen - mindestens die Hälfe dessen, was im Vertrag steht, verfügbar sein. Dazu ist ein Anbieter rechtlich verpflichtet. Das könnte dann als fristloser Kündigungsgrund durchgehen.

Ein Anbieter hat erstmal keinen Einfluss darauf, wieviel Internet bei dir ankommt. Selbst die Tests, die man machen kann, um zu prüfen, was möglich ist, beziehen sich nur auf Vergleiche bei Nachbarn bzw. der Umgebung.


Du kannst dennoch in Kontakt mit deinem Anbieter treten und eine Kündigung androhen - mit der Begründung der Nutzen deines Vertrages ist dir zu gering, die Leitung zu schlecht ausgenutzt. Das ist zwar nicht unbedingt rechtlich von belang, allerdings wollen die Anbieter als Firma den Kunden halten und bieten entsprechend irgendwas an, hauptsache du bleibst. (kann man theoretisch jederzeit und bei jeder Firma, wie Handyvertrag, machen und schauen, ob es ein Angebot gibt, um die Drohung des Kündigens aus dem Raum zu schaffen. Einen Kunden zu halten (Kundenzufriedenheit) ist für solche Firmen wichtig und dafür lassen sie auch gern mal etwas springen.

Für genauere Informationen empfehle ich dir dich beim Verbraucherschutz zu melden. Dann bekommst du auf jeden Fall eine ausfürhliche, richtige und zufriedenstellende Antwort.
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Zero Enna
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Re: Rechte als Internet Kunde

Beitrag von Zero Enna »

gibt es denn eventuell noch diese verträge in denen keine leistung garantiert wird sondern nur "bis zu x mbit" abgeboten werden? hatte das früher mal, hatten bei der telekom den call+surf comfort dingen da, sollte eigentlich bis zu 6mbit geben, später sogar 16mbit, bekamen aber nur 1mbit weil in der gegend nicht mehr ging, waren zu weit weg vom verteiler/anschlusskasten/whatever. und mit solchen verträgen kann man dann auch nicht viel machen dagegen

wenn allerdings der anbieter liefern MUSS haben die einiges an geld zur verfügung um den kunden zu halten. bei o2 meinte ein mitarbeiter zum kunden er hätte 250€ zur verfügung wenn eine kündigung im raum steht (ging um tarifänderungen bei vertragsverlängerung). würde mich nicht wundern wenn da sogar noch mehr ginge und die 250€ nur so genannt worden sind
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greenelve
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Re: Rechte als Internet Kunde

Beitrag von greenelve »

Naja, Verträge "in denen keine Leistung garantiert wird", kommt drauf an, was man bezahlt. Bezahlt man für 6mb oder mehr Geld für 16mb, ist die Formulierung egal. Es geht um Geld und Gegenleistung. (im Grunde ist das nur ein Werbespruch, da sie selber nicht wissen wieviel Internet in der Region möglich ist und sie sich dadurch nicht festnageln lassen wollen. Unterschiedliche "Tarife" müsste es aber trotzdem geben.)
Gegen das "zu weit weg, Verteiler/Anschlusskasten/whatever" lässt sich nichts unternehmen, weder als Kunde noch als Anbieter. Dann würde es ggf. zu einer Einigung kommen, weniger zahlen oder sonstige Vergütungen. Oder man sagt als Kunde / Anbieter von Anfang an klipp und klar: Es bringt nichts, die Verbindung ist zu schlecht.

Mitarbeiter haben so einiges, um Kunden zu halten. Das kommt ganz auf die Dreistigkeit und den "Mut" der Kunden an, eine Kündigung anzudrohen und entsprechend weit durchzuziehen. >.>
Das kann natürlich auch schief gehen, die Kündigung geht durch und man steht erst mal ohne da. <.<
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