Naja nicht ganz richtig. (haha) Als ich mir 2005 CSS kaufte (und zwar in DE) war mein Steam noch auf Deutsch gestellt und weißt du was? Es ist bis heute Uncut. (Und das war es von Anfang an)Das ist auch nicht ganz richtig. Die 2004 erschienende CSS-Version war nur als Mod für HL² erhältlich und somit automatisch ab 18, da HL² ab 18 war. Das ist die einzige Uncut-Version, die jemals in Deutschland erschienen ist. Später wurde aber auch ein Standalone-CSS veröffentlicht - ab 16. Und die ist definitiv schon immer cut gewesen, so lange man Steam auch auf Deutsch hatte. Das weiß ich unter anderem deswegen, weil ich einen Clanmate hatte, der die deutsche Version gespielt hat und sich immer über die "Sterbeanimation" aufgeregt hat. Der wollte aber per se sein Steam nicht auf Englisch stellen. Und eine zensierung von Uncut-Versionen hat nie stattgefunden. Das ist ein Mythos, das durch die käuflicherwerblichen Cut-Versionen verursacht wurde. Zumindest wurde in CSS die Uncut-Version nie zu einer Cut.
Counterstrike: Source auf einmal cut?!
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Genau beim letzten Punkt, kannich dir nicht zustimmen, denn ich habe das Recht eine Sicherheitskopie anzufertigen, wenn diese aber nicht 1:1 wie die Orginal DVD ist und bei einer Kopierschutzabfrage nicht als orginale erkannt wird, muss ich um diese Sicherungskopie verwenden zu können einen NO-CD/DVD patch nutzen, das ist ne gesetzl. Grauzone. Denn OrginalDVD's können auch mal kaputt gehen / zerkratzen, in der Zeit wo ich die OrginalDVD einschicke und normal nicht mehr spielen könnte, für solche Situationen macht man sich eine Kopie.Oberdepp hat geschrieben:Okay, mal für dich. Änderungen am Code sind Urheberechtverletzungen und das waren sie schon immer. Eine Mod ist nicht das Gleiche, weil in dem speziellen Fall eine vom Entwickler bereitgestellte Schnittstelle genutzt wird. Außerdem muss zwischen Ersetzen/Ergänzen neuer Inhalte sowie das Manipulieren (die Umgehung der Zensur ist sowas) differenziert werden. Denn du versuchst mit der Umgehung der Zensur das Produkt in einem Maße zu nutzen, das Valve dir mit deiner Version nie gestattet hat.
Die ganzen NoCD-Cracks sind ja auch illegal - auch wenn man das Spiel original besitzt.
Und nur, weil man nicht gebannt wird, ist es noch lange nicht legal.
Gut, kann sein. Darüber will ich mich jetzt auch nicht informieren, weil es mir ehrlich gesagt auch egal ist. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass es unterschiedliche _deutsche_ Versionen von CSS gibt.Melcor hat geschrieben:Ich weiß, trotzdem war es keine Mod, sondern ein eigenständiges Spiel mit der selben Engine.Oberdepp hat geschrieben: Nein, 2004 war es nur erhältlich, wenn man sich HL² gekauft hat. Da war es nämlich bei. Als Standalone kam es erst Ende 2005, oder Anfang 2006. Und die 2004-Version ist auch auf deutsch uncut. Die Standalone ist nur dann uncut, wenn man Steam auch auf englisch hat.
Ja es wird toleriert, man braucht also keine Sanktionen fürchten. Und die Behörden? Sorry, aber das ist Bullshit. Bewertet wird nur das Produkt wie es im Laden steht, und daran muss man sich laut JschG halten. Wenn du zuhause mithilfe von Mods aus einem FSK 6 Spiel ein bluttriefendes Splatter Spiel machst, geht nur dich das was an.[/quote]Du sagst es doch selbst. Es wird toleriert. Das Wort impliziert also, dass es doch nicht so legal ist.
Und es ist immer noch eine Veränderung am Programm, auch wenn man Daten nur ersetzt. Das Programm insgesamt wurde geändert. Und bezüglich des Uncut-Patches - da kann Valve es ruhig weiter tolerieren. Warte mal aber ab, was für ein Stress die Behörden machen können, wenn ein 16er Jähriger, der sich das Spiel legal erworben hat, dann den Uncut-Patch drauf macht. Ganz großes Kino. Valve ist nicht das Gesetz.
Nope. Seit der Umstellung der USK ist die Altersfreigabe bindend und nicht mehr wie früher nur eine Empfehlung. In deinem Beispiel würden dann die Erziehungsberechtigten einen richtige harte Sanktion wegen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht bekommen. Bei CSS will ich jetzt nicht spekulieren, wie gravierend der Schritt von weniger Brutal zu mehr Brutalität bewertet wird. Auch _könnte_ man noch den Sachverhalt bezüglich der Rechtslage ausdiskutieren, das ist mir aber auch schnuppe.
Es gibt keine Grauzonen bezüglich der Umgehung von kopiergeschützten Medien.Zulustar hat geschrieben:Genau beim letzten Punkt, kannich dir nicht zustimmen, denn ich habe das Recht eine Sicherheitskopie anzufertigen, wenn diese aber nicht 1:1 wie die Orginal DVD ist und bei einer Kopierschutzabfrage nicht als orginale erkannt wird, muss ich um diese Sicherungskopie verwenden zu können einen NO-CD/DVD patch nutzen, das ist ne gesetzl. Grauzone. Denn OrginalDVD's können auch mal kaputt gehen / zerkratzen, in der Zeit wo ich die OrginalDVD einschicke und normal nicht mehr spielen könnte, für solche Situationen macht man sich eine Kopie.Oberdepp hat geschrieben:Okay, mal für dich. Änderungen am Code sind Urheberechtverletzungen und das waren sie schon immer. Eine Mod ist nicht das Gleiche, weil in dem speziellen Fall eine vom Entwickler bereitgestellte Schnittstelle genutzt wird. Außerdem muss zwischen Ersetzen/Ergänzen neuer Inhalte sowie das Manipulieren (die Umgehung der Zensur ist sowas) differenziert werden. Denn du versuchst mit der Umgehung der Zensur das Produkt in einem Maße zu nutzen, das Valve dir mit deiner Version nie gestattet hat.
Die ganzen NoCD-Cracks sind ja auch illegal - auch wenn man das Spiel original besitzt.
Und nur, weil man nicht gebannt wird, ist es noch lange nicht legal.
http://www.internetrecht-rostock.de/kop ... privat.htm
Viel Spaß beim Lesen.
Als du CSS neu installiert hast, hast du dabei über Steam das Spiel neu runtergeladen, oder direkt von der Disc installiert?Jazzdude hat geschrieben:Hui, hier brodelts ja.
Ich weiß nur folgendes: Mein CSS und das meiner Freunde war immer uncut. Anfangs hatte ich Steam auf Deutsch auch da war es UNCUT!
Dann hatte ich es auf englisch, immer noch uncut, dann hab ich formatiert jetzt wieder auf Englisch und jetzt ist es Cut. Mehr weiß ich nicht
@ Oberdepp, hast du dir mal durchgelesen, was die privat Person anbelangt?
Da ist alle weitergabe im Freundesrahmen inbegriffen, bis zu 7 Kopien darf man weiterreichen, was verboten ist, Programme zum herstellen von Cracks.
Da ein Crack selber eine "modifizierte Startdatei" ist, welche nicht wie die orginal spielstartdatei die Kopierschutzroutinen abruft sonden gleich das Spiel startet, kann man nicht sagen das ich KS Systeme umgangen hätte, das das etwas ist womit man KS umgeht, der KS besteht auch weiterhin, man nutzt halt nur eine modifizierte startdatei, wiegesagt eine gesetzl. Grauzone.
Da ist alle weitergabe im Freundesrahmen inbegriffen, bis zu 7 Kopien darf man weiterreichen, was verboten ist, Programme zum herstellen von Cracks.
Da ein Crack selber eine "modifizierte Startdatei" ist, welche nicht wie die orginal spielstartdatei die Kopierschutzroutinen abruft sonden gleich das Spiel startet, kann man nicht sagen das ich KS Systeme umgangen hätte, das das etwas ist womit man KS umgeht, der KS besteht auch weiterhin, man nutzt halt nur eine modifizierte startdatei, wiegesagt eine gesetzl. Grauzone.
- Thunder1555
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Ich wollte nur klar machen, dass es keine Grauzonen gibt. Es ist erstmal also illegal, einen Kopierschutz zu umgehen. Die Rechtsfolgen sind nur unterschiedlich, was einem ähnlichen Konzept folgt der Tolleranz von weichen Drogen wie Marihuana und Hasch. Damit will man aber in erster Linie die Behörden entlasten.Zulustar hat geschrieben:@ Oberdepp, hast du dir mal durchgelesen, was die privat Person anbelangt?
Da ist alle weitergabe im Freundesrahmen inbegriffen, bis zu 7 Kopien darf man weiterreichen, was verboten ist, Programme zum herstellen von Cracks.
Da ein Crack selber eine "modifizierte Startdatei" ist, welche nicht wie die orginal spielstartdatei die Kopierschutzroutinen abruft sonden gleich das Spiel startet, kann man nicht sagen das ich KS Systeme umgangen hätte, das das etwas ist womit man KS umgeht, der KS besteht auch weiterhin, man nutzt halt nur eine modifizierte startdatei, wiegesagt eine gesetzl. Grauzone.