eBay Anzeige HILFE BITTE

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florinho
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eBay Anzeige HILFE BITTE

Beitrag von florinho »

hey jungs,
ich hab bei ebay, was für 20€ verkauft.
der typ meint jetzt, dass es nicht so ist, wie beschrieben.

ich sagte, er kriegt sein geld nicht mehr und jetzt will er mich anzeigen (über gericht, nicht über ebay)

ich hab für ne anzeige echt keine zeit und net den nerv dazu.
besser gesagt mein dad, ich bin noch minderjährig. ich würde dick auf die fresse kriegen (nur sinnlich gemeint).

kann der meine adresse rauskriegen?
der hat ja nur meine Kontoverbindung und meinen vorname und nachname.

kann der jetzt einfach zu polizei gehen und mich anzeigen?
geben die einfach meine adresse raus?
(ich steh übrigens nicht im telefonbuch)

kann der mir jetzt was anhaben? steht mir eine anzeige bevor?
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Mangan90
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Beitrag von Mangan90 »

Das hier sollte viele deiner Fragen beantworten:
http://testberichte.ebay.de/Artikel-ent ... 0008538364

Ich denke aber du musst ja selber wissen ob der Artikel so ist wie beschrieben. Heb dir auf jedenfall die Angaben auf die du gemacht hast in deiner Artikelbeschreibung.
Immer ganz ruhig bleiben :D.
Määäx67
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Beitrag von Määäx67 »

Was stimmt mit dem Artikel nicht ?
Biete ihm erstmal an, ihm das Geld zurückzuzahlen...

Wenn Du ihn wirklich verarscht hast, dann hoffe ich, dass dich der Käufer richtig schön rankriegt.

EDIT:
Bei 20€ wird ein Verfahren eh eingestellt.
Obwohl ich mir nicht ganz sicher bin, weil es Betrug ist, wenn der Artikel nicht dem angebotenen entspricht.

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magmag
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Beitrag von magmag »

Warum stellst du überhaupt erst eine Falsche Artikelbeschreibung rein und sagst dann er bekommt sein Geld nicht zurück? Also ich würde das gleiche tun, auch wenns nur 20€ sind, geht ja ums Prinzip :wink:
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Mangan90
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Beitrag von Mangan90 »

@ magmag: ich glaube florinho ist der meinung das die BEschreibung richtig war und der Käufer behaubtet sie ist falsch. Wenn er es richtig beschrieben hat muss er auch das Geld nicht zurück zahlen.

Ich würde dem Käufer vieleicht anbieten das er sein Geld wiederbekommt aber die Versandkosten tragen muss.
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magmag
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Beitrag von magmag »

Achso, naja das kommt dann drauf an ob er absichtlich ne falsche Beschreibung reingetan hat oder es sich um ein Versehen oder falsches Verständnis handelt. Würde aber keinesfalls gleich abweisend sein und sagen das man das Geld nichtmehr zurückbekommt. Deswegen kam er wohl auch gleich mit Anzeige :wink:
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RuNN!nG J!m
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Re: eBay Anzeige HILFE BITTE

Beitrag von RuNN!nG J!m »

florinho hat geschrieben:hey jungs,
kann der mir jetzt was anhaben? steht mir eine anzeige bevor?
Wenn man dem Erfahrungsbericht trauen darf,dann ja.
d) Als letzte Konsequenz kann natürlich auch noch Strafanzeige erstattet werden. Mittlerweile nehmen sogar viele Bundesländer schon Strafanzeigen online über das Internet entgegen (da ich hier nur Ebay interne Links angeben darf, hierzu bitte einfach bei Google "Online Strafanzeige" angeben).
Wenn du ihm einen Artikel geschickt hast,der von der Artikelbeschreibung abweicht oder in der Mängel nicht beschrieben wurden, dann ist er im Recht.

Jetzt musst du dich selber fragen,ob du irgendwas verheimlicht hast und dachtest,dass du damit durchkommst.

Geh auf Ebay -> Mein Ebay -> Zusammenfassung -> Verkauft.
Da müsste der Artikel von dir drin stehen oder ? (hab bisher noch nichts vertcikt über ebay)
Rechts vom Artikel (hinter den Statussymbolen) gibt es die Option "Aktion".
Klick da mal auf "Problem klären".
Vielleicht einigt ihr euch vernünftig.
crossfire83
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Beitrag von crossfire83 »

Kann mir kaum vorstellen das irgendein Anwalt wegen einem Streitwert von 20 Euro ein Abmahnschreiben verfasst, und selbst wenn, wird es sicherlich nicht zu einer Verhandlung kommen. Ausnahme wäre höchstens wenn ein offensichtlicher Betrug vorliegt und es dem Käufer ums Prinzip geht. Also falls der Fehler bei dir liegt wäre ich so fair und würde mit dem Käufer eine Rückerstattung vereinbaren

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Scorcher24_
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Beitrag von Scorcher24_ »

Noch dazu wäre das genaue Alter wichtig um zu wissen ob das Geschäft überhaupt rechtsgültig war.
rya.
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Jointorino
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Beitrag von Jointorino »

ich vermute mal er wird das 7. Lebensjahr schon überschritten haben, also wird er wohl beschränkt geschäftsfähig sein da 20€ noch unter den Taschengeldparagraphen fallen
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Sir unKnoWn
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Beitrag von Sir unKnoWn »

Wahrscheinlich ein WoW-Acc mit einem level 5 Char der aber nur Level 4,1/2 ist , hm ? ;)

Würds über ebay klären und ihm im zweifelsfall einfach sein Geld zurücküberweisen....
Blubb
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tschief
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Re: eBay Anzeige HILFE BITTE

Beitrag von tschief »

florinho hat geschrieben:hey jungs,
ich hab bei ebay, was für 20€ verkauft.
der typ meint jetzt, dass es nicht so ist, wie beschrieben.

ich sagte, er kriegt sein geld nicht mehr und jetzt will er mich anzeigen (über gericht, nicht über ebay)

ich hab für ne anzeige echt keine zeit und net den nerv dazu.
besser gesagt mein dad, ich bin noch minderjährig. ich würde dick auf die fresse kriegen (nur sinnlich gemeint).

kann der meine adresse rauskriegen?
der hat ja nur meine Kontoverbindung und meinen vorname und nachname.

kann der jetzt einfach zu polizei gehen und mich anzeigen?
geben die einfach meine adresse raus?
(ich steh übrigens nicht im telefonbuch)

kann der mir jetzt was anhaben? steht mir eine anzeige bevor?
Gleich zu Beginn: WIR können dir nur begrenzt helfen (bzw einfach nur Tips geben), handeln musst du dann.

Es wäre wirklich gut zu wissen, um was für einen Artikel es sich gehandelt hat. Und was du bei der Produktebeschreibung angegeben hast (waren es wirklich Falschangaben oder nicht? Waren es unabsichtliche Falschangaben?)

Meine Meinung dazu: Wenn du unabsichtlich Falschangaben gemacht hast, würde ich dir empfehlen das Geld zurückzugeben, 20€ sind ja nicht gerade die Welt. Ausser du lässt dir lieber von deinem Vater die **** polieren ;)..

Wenn du absichtlich Falschangaben reingetan hast, dann würd ich dir NOCH mehr empfehlen, sofort das Geld zurückzugeben (im Austausch für den Artikel natürlich). Und für die, die hier zweifeln, ob es bei so etwas überhaupt zu einer Verhandlung kommen würde: Wenn der Käufer hartnäckig ist: JA! Ganz ehrlich, wenn mich jemand bescheissen würde, würde ich genau so reagieren, und es einfach durchziehen. Ich weiss ja nicht, wie alt der Threadersteller ist, aber eventuell würde auch (wenn es unbeabsichtigt war) ein Entschuldigungsschreiben helfen. Denn wenn der Käufer älter als 18 ist (wovon ich jetzt einmal ausgehe), sind 20€ nicht wirklich so viel, als dass er gleich eine Anzeige machen müsste. Dem geht es dann rein ums Prinzip, womit eine Entschuldigung (UND Erklärung) durchaus Sinn machen würde. Wenn der Käufer unter 18 ist, dann erledigt sich das sowieso, da er eine Anzeige zu 99% nicht vollkommen durchziehen würde.

Wenn die Angaben jedoch absichtlich falsch waren: ZAHL DAS GELD ZURÜCK. Oder du kriegst wirklich ernsthafte Probleme.

Viel Glück auf jeden Fall ;)
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dcc
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Beitrag von dcc »

kommt drauf an was an der beschreibung nicht gepasst hatte. mein cousin hatte mal das problem etwas verkauft zu haben ohne die seriennummer zu notieren.
der käufer hat es dann gegen ein kaputtes gerät ausgetauscht und angezeigt. mein cousin musste auch noch blechen und hatte den kaputten müll.

ich empfehle jedem leute mit x negativen wertungen von vornerein auszuschließen. ebay ist einfach für betrüger wie gemacht.
teure sachen sowiso nur gegen selbstabholung mit vorherigem check.
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Mangan90
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Beitrag von Mangan90 »

Ich weiß nicht was Ebay in den AGB stehen hat. Wenn es der Acc von deinem Vater war kriegt denke ich mal er den Ärger :D. Eigentlich kann man sich da ja nicht anmelden wenn man unter 18 ist und die Daten richtig angibt.

Der "tachengeld Paragraph" ist laut meinem BWL buch nur für das Kaufen mit eigenen Mittel gültig.
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Punisher256
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Beitrag von Punisher256 »

normalerweise is das gültig:

"Verkauf von privat, daher unter Ausschluss jeder Gewährleistung".

Wichtig ist aber, dass man die Ware beschreibt, ohne zu schwindeln. Insbesondere darf man einen Mangel nicht arglistig verschweigen. Wenn beim Handy das Display drei große Kratzer aufweist, muss man das auch erwähnen.


heist im grossen und ganzen das du die ware nicht zurücknehmen must oder das geld zurück zahlen.

aber solltest du falsch beschrieben haben is es hinfällig :wink:
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