merkwürdig nur das sie sich ausschließlich auf von ihnen gestellte zitate beziehen und nicht die eigentliche kernaussage des letzten beitrages des von ihnen zitierten berücksichtigen.Kunifer hat geschrieben:Die BPjS heißt schon seit vielen Jahren BPjM und prüft durchaus nicht nur Bücher, sondern ganz allgemein Medien (daher ja auch die Namensänderung), also auch Spiele - mit der Besonderheit, dass die Bundesländer USK-Einstufungen in Landesrecht überführen, woraus eine Nichtbefassung der BPjM mit von der USK eingestuften Spielen resultiert. Spiele, die von der USK nicht eingestuft werden, könnnen (müssen aber nicht zwingend!) von der BPjM geprüft und ggfs. indiziert werden.julesi hat geschrieben:Die BPjS prüft Bücher hinsichtlich der Tatsache, ob sie jugendgefährdend sind - und zieht Bücher mit gewaltverherrlichenden Inhalten und solche, die den Nationalsozialismus glorifizieren, aus dem Verkehr.
Die Überprüfung auf Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen hat hingegen nicht einmal am Rande etwas mit der Arbeit der BPjM zu tun ("Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören ebenfalls nicht zum Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Sie sind Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden.") Darum kümmern sich im Zweifelsfall die zuständigen Gerichte.
Es ist ja schön, wenn Sie hier mitdiskutieren. Aber es wäre schon nett, wenn Sie sich vorher erst einmal ein paar Fakten zum Thema anlesen. Danke.
Das habe ich weiter oben bereits ausführlich erklärt. Im Übrigen hat sie dafür auch gar nicht das juristisch geschulte Fachpersonal - wie wir ja gerade wieder am aktuellen Beispiel der PC Powerplay gesehen haben - denn bei der USK ist ja wohl niemand auch nur auf die Idee gekommen, der Redaktion rechtzeitig einen Hinweis auf ihren Gesetzesverstoß zu geben.julesi hat geschrieben:Warum sollte die USK nicht prüfen, ob in Spielen Nationalsozialismus verharmlost und verherrlicht wird?
Natürlich könnte man die USK mit zusätzlichen Mitarbeitern zu einer großen Service-Agentur ausbauen, die Spiele nicht nur nach Altersgruppen einstuft, sondern auch noch juristisch, technisch oder inhaltlich prüft oder beispielsweise die Lokalisierung übernimmt. Aber diesen Service würde sowieso kein Spielehersteller in Anspruch nehmen, weil die USK viel zu teuer wäre. Deswegen machen die meisten Hersteller dies immer schon in house und wollen eine solche Dienstleistung der USK auch gar nicht.
Und zwingen könnte man die Hersteller auch nicht dazu - eine solche Vorlagepflicht wäre wohl ein klarer Verstoß gegen Art. 5 GG.
gruß canjat