ComputerBase hat geschrieben:Am Montag, dem ersten September, tritt das im April verabschiedete „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft. Damit wird es möglich, dass Rechteinhaber in besonderen Fällen IP-Adressen von Filesharern direkt erfragen können, ohne den Umweg über die Staatsanwaltschaften nehmen zu müssen.
Das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ (PDF-Version) erneuert im Wesentlichen die Regelung, dass Rechteinhaber sich für die Erfragung von IP-Adressen an die zuständige Staatsanwaltschaft zu wenden haben. Dies ist nunmehr nicht nötig, sofern eine Rechtsverletzung im „gewerblichen Ausmaß“ festgestellt wird. In diesem Fall sind die Provider zur Auskunft verpflichtet, wobei nicht auf die zur Vorratsdatenspeicherung erfassten IP-Adressen zurückgegriffen werden darf, wie der Gesetzgeber betont. Stattdessen dürften nur die zu Abrechnungszwecken verwendeten Internetkennungen weitergegeben werden.
Nichtsdestotrotz wird der Weg für Rechteinhaber vereinfacht, wenn diese gegen Raubkopierer vorgehen wollen. Bisher durfte nämlich nur die Staatsanwaltschaft die Herausgabe von IP-Adressen von Filesharern erwirken, weshalb diese in letzter Zeit die Verfolgung minderschwerer Vergehen im Internet aufgrund einer Abmahnflut aussetzte. Das neue Gesetz beugt nun der Überlastung der Staatsanwaltschaften vor, indem die Provider auch Dritten gegenüber auskunftspflichtig sind. Wann dies der Fall ist, ist dabei jedoch nicht klar umrissen: Eine Rechtsverletzung in gewerblichen Ausmaß könne nach Ansicht von Kritikern beinahe jeden treffen – abhängig von der Interpretation des Begriffs durch den Richter. Rechteinhaber und deren Vertreter hingegen bemängeln, dass kaum jemand unter diese Definition falle.
Auf der anderen Seite wurde auch ein Höchstbetrag für Abmahnungen in einfachen Fällen (ohne gewerbliches Ausmaß) festgelegt. Demnach dürfe eine erste Abmahnung den Wert von 100 Euro nicht überschreiten – ursprünglich gefordert, und auf Drängen der Industrie verworfen, wurden 50 Euro als Höchstbetrag für Abmahnschreiben. Ebenfalls unklar ist, wie viel der Rechteinhaber für die Bereitstellung von IP-Adressen bezahlen muss. Zwar wurde ein Betrag von 200 Euro festgelegt, den der Rechteinhaber vor Gericht zu leisten hätte, ob damit jedoch einzelne IP-Adressen erkauft würden oder ganze Listen mit Internetkennungen, ist bisher nicht bekannt. Die nächsten Monate werden somit erst zeigen müssen, wie das neue Gesetz interpretiert und umgesetzt wird.
Nur so zur Info.
Es hat vermutlich keinerlei Relevanz für uns da es bei Fansubs in der Regel keinen Kläger gibt aber gut zu wissen.
Nur deutsche Fansuber. Ein Fansuber aus einem anderen Land darf das mal vollkommen egal sein.
Außerdem muss man einem echten Fansuber nur bitten die Distribution einzustellen und er wird es tun bzw. macht er es schon ganz automatisch und von selbst wenn die Lizenz erworben wird (damit gäbe es ja einen Kläger).
Ja gut, wenn man die Quelle von dem das Original stammt, ganz genau angibt, dann steht die Polizei nicht einem auf einmal vor der Tür. Und das ohne, dass man es bemerkt hat.
Skippofiler22 hat geschrieben:Ja gut, wenn man die Quelle von dem das Original stammt, ganz genau angibt, dann steht die Polizei nicht einem auf einmal vor der Tür. Und das ohne, dass man es bemerkt hat.
Der Sinn dieses Beitrags entzieht sich mir vollkommen...
Egal. Erst mal gibt es dazu nun ein Urteil das besagt das bereits ein Film ein „gewerbliches Ausmaß“ darstellt und zweitens geht es uns primär immer noch nichts an.
Ich kann nur nochmal sagen wer Drama mag und Glass Mask nicht gesehen hat der wird in der Hölle schmoren!
naja ich hab mir erstmal die letzten tage shakugan no shana reingezogen, da ich von alastor vor etlicher zeit dank seiner signatur auf den geschamck gekommen bin. hab seitdem lange den deutschen subber gesucht und nun endlich gefunden. ^^ hab mir nun die 24 folgen angeschaut und bin ja begeistert. der anime hat sogar mnemosyne von platz 2 meiner liebling animes gestoßen.
also nochmal nen dank an alastor
immo bin ich dabei shakugan no shana second zu gucken. mal gucken, vl kommt der ja auf platzt 3 oder gar 2. xD
edit: wurde aus sicherheitsgründen umformuliert.
Zuletzt geändert von King Rosi am 17.09.2008 00:33, insgesamt 5-mal geändert.
Kennt jemand einen Geheimtipp?
Mir ist öde.
Aber bitte nur Dinge die man wirklich als Geheimtipp bezeichnen kann, also Sachen die nicht jeder kennt, die vielleicht etwas Abgefahren sind, die man nur aus der hintersten Ecke eines angestaubten IRC-Channels bekommt .
Muss nichts aktuelles sein.
Alles andere dürfte ich bereits gesehen haben.
P.S.: Titel reicht mir. Woher ich es bekomme finde ich schon selber raus.