4Players Store Frechheit!

Was gefällt euch gut, was weniger gut an 4Players?

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deralex
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4Players Store Frechheit!

Beitrag von deralex »

Hallo zusammen,

ich weiß eigentlich gehört das hier nicht hin, doch da auf Mails und Anrufe nichtmehr reagiert wird muss ich meiner Unmut hier mal Luft machen.

Am 24.10.2008 habe ich im 4players Store ein Spiel bestellt. Da es durch Lieferprobleme der Deutschen Post zu spät bei mir ankam habe ich es in der Zwischenzeit im Laden gekauft.
Als die Lieferung dann ankam habe ich sie wieder verpackt und per Retour zurückgeschickt.
Als ich nach 5 Wochen noch kein Geld zurück bekommen habe und der Telefondienst mir nicht helfen wollte habe ich vom Rücktrittsrecht von Lastschriften Gebrauch gemacht. Das war am 02.12.2008.
Seitdem habe ich bereits zwei Mahnungen erhalten und das obwohl ich bereits per Email eine Bestätigung bekam, das Spiel wäre angekommen.

Auf Emails wird grundsätzlich nichtmehr reagiert und ans Telefon bekommt man nur irgendwelche Schlafmützen die angeblich "gerade nicht an den Computer können".

Was meint ihr? Zahlen werde ich auf keinen Fall, immerhin haben die das Spiel und ich mein Geld. Eigentlich sollte ja alles geklärt sein, doch wer ist hier eigentlich im Recht? Alle Belege der Retour habe ich natürlich aufgehoben.

Ist das bei mir nun ein Einzelfall oder leistet sich der Store öfters solche Schnitzer?

Gruß Alex

johndoe753995
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Beitrag von johndoe753995 »

Was sich die Jugend heutzutage leistet ist doch absolut unverschämt.

Du musst selber zugeben, dass es äußerst dumm war, sich das Spiel nochmal im Laden zu kaufen. Nur weil du dich nicht damit abfinden konntest, dein Spiel (vermutlich ein Killerspiel) wegen Lieferschwierigkeiten eine Woche später zu bekommen (was du ja vorher in Kauf genommen hast), nimmst du dir einfach so das Recht zu entscheiden, ob der 4players-Shop das Spiel wieder zurücknimmt.

Das Geld ist weg, find dich endlich damit ab. An deiner Stelle würde ich das Geld und die Mahnungsgebühren wieder zurückzahlen, da wenn du jetzt auf stur schaltest, die Lage nur noch schlimmer machst.
deralex
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Beitrag von deralex »

Zladdy hat geschrieben:Was sich die Jugend heutzutage leistet ist doch absolut unverschämt.

Du musst selber zugeben, dass es äußerst dumm war, sich das Spiel nochmal im Laden zu kaufen. Nur weil du dich nicht damit abfinden konntest, dein Spiel (vermutlich ein Killerspiel) wegen Lieferschwierigkeiten eine Woche später zu bekommen (was du ja vorher in Kauf genommen hast), nimmst du dir einfach so das Recht zu entscheiden, ob der 4players-Shop das Spiel wieder zurücknimmt.

Das Geld ist weg, find dich endlich damit ab. An deiner Stelle würde ich das Geld und die Mahnungsgebühren wieder zurückzahlen, da wenn du jetzt auf stur schaltest, die Lage nur noch schlimmer machst.
- Es war kein Killerspiel
- Ich darf meine Spiele kaufen wo und wann ich möchte
- Wenn 4Players Store ein zwei Wochen Wiederrufsrecht gibt müssen sie sich auch daran halten
- Wieso für etwas zahlen das ich nicht(mehr) besitze?

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Niki123
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Beitrag von Niki123 »

Wenig durchdacht, was mein Vorredner zu dem Thema zu sagen hat.

Frage an den TS:

Was heißt wieder verpackt? Warum nicht geschlossen zurück geschickt?
Laut dem Fernabsatzgesetz gibt es 2 Wochen Rückgaberecht auf im Internet gekaufte Ware.
Bei geöffneter Software ist das ganze etwas anders.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Goldene Zügel machen ein Fohlen nicht besser.

- Seneca
Arkune
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Beitrag von Arkune »

Eine echte Unverschämtheit sein Recht in Anspruch zu nehmen!
4Player AGB hat geschrieben: 9.1 Widerrufsrecht
Sie sind berechtigt, ihre auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen in Textform, also z.B. per Brief, per Telefax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und wenn dem Nutzer die Widerrufsbelehrung zuvor in Textform mitgeteilt worden ist. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die 4Players GmbH, Deelbögenkamp 4 c, 22297 Hamburg oder Telefax: 040 51306 599 oder payment@4players.de.
9.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückzugewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,-- EUR nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr von 4Players.
Wenn er das Siegel des Spiels nicht beschädigt hat, und er wird nicht mal die Einschweißfolie angefasst haben wenn er das Spiel schon besitzt, ist es sein gutes Recht es zurückzusenden und den vollen Kaufpreis zurück erstatten zu bekommen.
Das steht sogar im Gesetzt für den Versandhandel, 4P hat da keine Wahl. Selbst der Eintrag in den AGB ist per Gesetzt vorgeschrieben.

Also Zladdy halt einfach die Klappe wenn du keine Ahnung hast.

P.S.: 4P hat hier einen Fehler gemacht und wird ihn beheben. Ob das häufiger vorkommt weiß ich nicht, ich kauf hier ja nicht.
deralex
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Beitrag von deralex »

Niki123 hat geschrieben:Frage an den TS:

Was heißt wieder verpackt? Warum nicht geschlossen zurück geschickt?
Laut dem Fernabsatzgesetz gibt es 2 Wochen Rückgaberecht auf im Internet gekaufte Ware.
Bei geöffneter Software ist das ganze etwas anders.

http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz
Die Verpackung musste geöffnet werden da sich darin der Retour Aufkleber befand. Die Schutzhülle wurde selbstverständlich nicht geöffnet.
Arkune hat geschrieben:P.S.: 4P hat hier einen Fehler gemacht und wird ihn beheben. Ob das häufiger vorkommt weiß ich nicht, ich kauf hier ja nicht.
So sicher bin ich mir da nichtmehr. Eigentlich müsste Ruhe sein da ich mein Geld und die ihr Spiel haben, doch die Mahnungen scheinen automatisch verschickt zu werden.
Als ich 3 Wochen nach Rücksendung dort angerufen habe behauptete der schläfrige Typ am Telefon das Geld würde an dem Tag rausgehen. Man sieh ja wieviel drauß geworden ist.
Ich bin nur froh das ich mein Geld innerhalb der Frist von der Bank zurückgefordert habe.

Arkune
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Beitrag von Arkune »

Sofern es so abgelaufen ist wie du sagst wird sich das in Wohlgefallen auflösen.
Ist vermutlich ein Datenverarbeitungsfehler. Vielleicht wurde die Rücksendung nicht richtig verbucht da ist es normal wenn das System Mahnungen ausschüttet.
Liegt vielleicht auch daran das du das Geld über die Bank zurückgefordert hast und nicht den üblichen Weg über die Reklamation gegangen bist. Normal schickst du das Ding zurück und wenn der Shop den Eingang verbucht erstattet er dir das Geld zurück. In diesem Fall hattest du das Geld aber schon und vielleicht liegt da der Wurm im System von 4P begraben.

Jetzt wo du hier im Forum nachgefragt hast ist wird es ja wohl hoffentlich einem Redakteur auffallen und der wird mal nachsehen was da los ist.

Das der Telefon –Support so versagt hinterlässt allerdings kein gutes Bild.
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mosh_
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Beitrag von mosh_ »

Zladdy hat geschrieben:Was sich die Jugend heutzutage leistet ist doch absolut unverschämt.

Du musst selber zugeben, dass es äußerst dumm war, sich das Spiel nochmal im Laden zu kaufen. Nur weil du dich nicht damit abfinden konntest, dein Spiel (vermutlich ein Killerspiel) wegen Lieferschwierigkeiten eine Woche später zu bekommen (was du ja vorher in Kauf genommen hast), nimmst du dir einfach so das Recht zu entscheiden, ob der 4players-Shop das Spiel wieder zurücknimmt.

Das Geld ist weg, find dich endlich damit ab. An deiner Stelle würde ich das Geld und die Mahnungsgebühren wieder zurückzahlen, da wenn du jetzt auf stur schaltest, die Lage nur noch schlimmer machst.
Langsam glaube ich, das ist nur ein Fakeaccount. Soviel blödsinn kann unmöglich ernst gemeint sein.4Players mag zwar nicht verpflichtet sein das Spiel wieder zurückzunehemen(kenne mich da nicht aus), aber dann müsste in dem Fall normalerweise das SPiel wieder zurück an darkness geschickt werden. Er würde sonst eine Mahnung für nichts bezahlen. Und deine Killerspielanspielungen sind so dermaßen arm.
#PESTOUNDBIER

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deralex
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Beitrag von deralex »

Arkune hat geschrieben:... vielleicht liegt da der Wurm im System von 4P begraben.
Das muss aber ein großer Wurm sein, wenn man sich die Mahnung mal etwas genauer anschaut.
Position Buchungsnr Beschreibung Betrag (Netto)
1 4P0800364905 Rechnung 4P0800364905 vom 22.10.2008 - Grund: Rechnung Rücklast. 49,99€
2 4P0800366116 Rechnung 4P0800366116 vom 24.10.2008 - Grund: Rechnung Rücklast. 49,99€
zzgl. Mahnspesen: 10,00€
Gesamtbetrag: 109,98€


Diese Rechnung ist sofort zur Zahlung fällig. Sie haben sich für die Bezahlung per Überweisung entschieden. Bitte verwenden Sie folgende Überweisungsdaten:
Welche Rücklast und vorallem wieso Überweisung, ich habe per Bankeinzug bezahlt. Man beachte auch die hohe Mahngebühr.
Bitte nicht über die zwei Posten wundern, eins war eine versehentliche Doppelbestellung welche trotz rechtzeitiger stornierung verschickt wurde. Diese wurde natürlich auch ordnungsgemäß zurückgeschickt.

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gumpel
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Beitrag von gumpel »

Arkune hat geschrieben:Sofern es so abgelaufen ist wie du sagst wird sich das in Wohlgefallen auflösen.
Ist vermutlich ein Datenverarbeitungsfehler. Vielleicht wurde die Rücksendung nicht richtig verbucht da ist es normal wenn das System Mahnungen ausschüttet.
Liegt vielleicht auch daran das du das Geld über die Bank zurückgefordert hast und nicht den üblichen Weg über die Reklamation gegangen bist. Normal schickst du das Ding zurück und wenn der Shop den Eingang verbucht erstattet er dir das Geld zurück. In diesem Fall hattest du das Geld aber schon und vielleicht liegt da der Wurm im System von 4P begraben.

Jetzt wo du hier im Forum nachgefragt hast ist wird es ja wohl hoffentlich einem Redakteur auffallen und der wird mal nachsehen was da los ist.

Das der Telefon –Support so versagt hinterlässt allerdings kein gutes Bild.
Volle Zustimmung.

4players wird das bestimmt professionell über die Bühne bringen.
\"Keiner tut mehr was umsonst! An diesem Profitstreben geht die Welt noch zugrunde.\" -Dagobert Duck-
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Lucas
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Beitrag von Lucas »

Hört sich aber nicht professionell an, eher nach Versagen des Service. 14 Tage Rückgaberecht sind wie schon gesagt Pflicht.
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4P|Marco
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Beitrag von 4P|Marco »

Hallo @darkness aka Alex

ich bin mir sicher, dass es sich bei deinem Bestellvorgang um einen Fehler im System handelt. Auch
die Mahnungen die an dich verschickt werden sind keine böse Absicht, sondern der „normale“
Vorgang des Systems, welches erkennt, dass hier Summe xy schon geraume Zeit offen steht.

Leider werden wir das wohl kaum heute Nacht oder Morgen lösen können, sondern wohl erst am
05.01., wenn wieder alles seinen geregelten Gang geht.

Lehne dich zurück und genieße das Wochenende. Am kommenden Montag (05.01.) werden wir dein
Thema in Angriff nehmen und lösen! Versprochen!

Grüße,
Marco
MarGratu
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Registriert: 29.12.2008 21:33
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Beitrag von MarGratu »

Man, man.

Gut, das sich hier noch jemand offizielles zu Wort meldet.
Habe auch zwei Games bestellt vor kurzem. Habe zwar keine Absicht die in irgendeiner Form zurückzusenden, aber habe mir dennoch Sorgen gemacht.

Auch, wenn die Vorgehensweise von OP nicht die feine Englische - aber in einer derart schnelllebigen Gesellschaft wie der Unsrigen, inzwischen wohl fast schon "normal" - ist, sind solche Geschichten mit automatisierten Mahnungen und nicht beantworteten Mails irgendwie immer etwas beunruhigend.

Wäre schön, wenn sich OP zu Wort melden könnte, wenn die Geschichte gut über die Bühne gegangen ist. :)
LG, MarGratu
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lizard_king
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Beitrag von lizard_king »

Zladdy hat geschrieben:Was sich die Jugend heutzutage leistet ist doch absolut unverschämt.

Du musst selber zugeben, dass es äußerst dumm war, sich das Spiel nochmal im Laden zu kaufen. Nur weil du dich nicht damit abfinden konntest, dein Spiel (vermutlich ein Killerspiel) wegen Lieferschwierigkeiten eine Woche später zu bekommen (was du ja vorher in Kauf genommen hast), nimmst du dir einfach so das Recht zu entscheiden, ob der 4players-Shop das Spiel wieder zurücknimmt.

Das Geld ist weg, find dich endlich damit ab. An deiner Stelle würde ich das Geld und die Mahnungsgebühren wieder zurückzahlen, da wenn du jetzt auf stur schaltest, die Lage nur noch schlimmer machst.

haha :lol:

jaa genau.. coole signatur.. :P
am besten änderst du deine signatur:
die mauer muss weg... und vor der meinungsfreiheit und dem selbstbestimmungsrecht wieder aufgestellt werden..
ausserdem brauchen wir auch eine mauer zwischen den generationen.. die scheiß jugend ... ja wirklich :( früher war alles besser.. lang lebe die monarchie :banane:
killerspiele weg... und das internet auch... :fupc:
*ähem* und von wegen generation.. wie alt bist denn du... 100?

XD

ach nee.. nix für ungut....
manchmal muss ich einfach nur lachen...
;)


kann ja auch sein das du sarkastisch warst...
:Quetsch:
4P|Marco
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Beitrag von 4P|Marco »

Also, zusammenfassen und abschließend: das Ding ist vom Tisch, alle Aufträge in der Stornierung. Du solltest
keine weiteren Mails mehr erhalten und erst recht keine Mahnbescheide!

Die Missverständnisse waren ganz klar unser Fehler, da beisst die Maus kein Faden ab, auch wenn von deiner Seite
aus wirklich viel dazu beigetragen wurde das Missverständnis zu vergrößern. Zum einen weil du dein Spiel gleich 2
mal bestellt hast, wovon dann eins gleich wieder storniert wurde. Zum anderen weil du ein zugesendetes Spiel
auch hast zurückgehen lassen, den Auftrag dann auch storniert wurde und du obendrauf mit einem Widerspruch
bei der Bank dein Geld, welches dir zweifelfrei zusteht, zurückgezogen hast. Aber wie gesagt, unser Fehler, für den
wir uns entschuldigen müssen und so ganz sicher nicht mehr vorkommen wird!
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