EULA durchlesen?

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Merandis
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EULA durchlesen?

Beitrag von Merandis »

Sevus,

ich mus gestehen ich bin, bis auf MMORPG`s sehr Naiv und habe mir diese EULA`s der einzelnen SPiel nie oder nur die erste paar Sätze durchgelesen.

Wie steht es mit euch? Lest ihr die auch immer fein durch? Nein? Ich hab jetz z.B. bei der AoE3-Demo mal den deutsch-sprachigen Auszug:
INDEM SIE DIE SOFTWARE VERWENDEN, NEHMEN SIE DIESE BESTIMMUNGEN AN. FALLS SIE SIE NICHT ANNEHMEN, SIND SIE NICHT BERECHTIGT, DIE SOFTWARE ZU VERWENDEN. GEBEN SIE SIE STATTDESSEN DEM EINZELHÄNDLER GEGEN RÜCKERSTATTUNG ODER GUTSCHRIFT DES KAUFPREISES ZURÜCK. WENN SIE DORT KEINE RÜCKERSTATTUNG DES KAUFPREISES ERHALTEN KÖNNEN, WENDEN SIE SICH AN MICROSOFT UNTER DER TELEFONNUMMER (800) MICROSOFT ODER AN DAS VERBUNDENE UNTERNEHMEN VON MICROSOFT IN IHREM LAND (SIEHE UNTER WWW.MICROSOFT.COM/WORLDWIDEHYPERLINK "http://WWW.MICROSOFT.COM/WORLDWIDE" <http://WWW.MICROSOFT.COM/WORLDWIDE>). DORT ERHALTEN SIE INFORMATIONEN ÜBER DIE RÜCKGABERICHTLINIEN VON MICROSOFT.
Ab hier wirds interessant:
MICROSOFT ERFASST OHNE IHRE ZUSTIMMUNG KEINERLEI INFORMATIONEN, DIE ZU IHRER IDENTIFIZIERUNG ODER ZUR KONTAKTAUFNAHME MIT IHNEN VERWENDET WERDEN KÖNNEN, VON IHNEN ODER IHREM COMPUTERSYSTEM. WIE WEITER UNTEN BESCHRIEBEN FUNGIERT DIESER VERTRAG ALS IHRE ZUSTIMMUNG ZUR ERFASSUNG BESTIMMTER INFORMATIONEN FÜR INTERNETBASIERTE DIENSTE.
.....
ZUSTIMMUNG ZUR ERFASSUNG VON INFORMATIONEN FÜR INTERNETBASIERTE DIENSTE. Die Software enthält Features, die eine Verbindung mit Computersystemen von Microsoft herstellen, wenn Sie die Features verwenden, während Sie auf das Internet zugreifen. In einigen Fällen erhalten Sie keinen gesonderten Hinweis, wenn die Verbindung hergestellt wird.
Der Text ist natürlich viieeeel länger. Ok, das was ich hier rausgezogen habe ist sicherlich vielen nicht mehr neu. Es sollte nur als Beispiel dienen was man so in so einem Vertrag alle "unterschreibt".

Btw. müsste man Verträge nicht mit der persönlichen Hand-Unterschrift, rechtskräftig werden lassen? Warum genügt hier ein einfaches Häckchen?

Ich werde mir ab nun sicherlich angewöhnen mir 5 Minuten Zeit für die EULA zu nehmen. Nicht das ich irgendwann einmal blind aktzeptiere, das ich eine Waschmaschine "kaufe" oder ABO bestelle. Wer weis was die sich so alles einfallen lassen...
"Zynisch ist Wurst im eigenen Darm. Die Sau künstlich befruchten, die Ferkel mästen, schlachten, mahlen, zurückstopfen in den eigenen Darm. Und dann Gesichtsmortadella."

johndoe-freename-63378
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Beitrag von johndoe-freename-63378 »

Darum das du was kaufst brauchst du dir keine Gedanken machen.

Da hättest du nach dem Deutschen Verbraucherschutzgesetz geregelt im BGB ein 14 tägiges Rücktrittsrecht (weil online gekauft usw.). Fraglich ist auch ob der Kaufvertrag überhaupt wirksam zustande gekommen wäre, da beim Verbraucher nur AGB-Klauseln in den Vertrag eingehen die für den Verbraucher nicht unvorhersehbar waren.

Das die Daten ziehen dagegen kannste,meiner ansicht nach, nicht viel machen, denn ohne Zustimmung kannste auch nicht daddeln, da muß man dann halt abwiegen was man möchte.
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Zwutz
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Beitrag von Zwutz »

er hat recht. das häckchen gilt zwar als unterschrift, aber du musst da keine angst haben, dass nachher noch kosten auf dich zukommen, die in der eula drinstanden. es gibt wie für die agb auch bei der eula eine norm, wie die auszusehen hat. diese darf NUR zugunsten des Käufers abgeändert werden.
was die verbindung mit microsoft angeht: solang für dich keine nachteile dabei entstehen, is es ihm rahmen des möglichen. keine chance...
johndoe-freename-82921
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Beitrag von johndoe-freename-82921 »

Jupp, EULAS würden einem Gang vor's Gericht nicht standhalten da man zum Zeitpunkt des Kaufes keinen Einblick darauf hat und der Vertrag gewissermaßen "Nötigung" ist.
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ogami
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Beitrag von ogami »

... "würden" .. nach deutschem AGB Recht worunter EULAs fallen würden, würden sie nicht standhalten ... aber es hat noch niemand ausprobiert gegen eine gerichtlich anzugehen. Zumindest Vergleichsfälle liegen in dem Gebiet noch nicht vor. Dafür streiten sich bis heute die "Experten" über die Handhabe dieser Benutzervereinbarung ^^
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Zwutz
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Beitrag von Zwutz »

habs mal nachgelesen. die eula hat bei uns in europa fast keine bedeutung. der vertrag wird beim kauf schon abgeschlossen.
alles was über die gesetzlichen regelungen, wie die urheberrechte, hinausgeht ist beim kauf, wie evin schon geschreiben hat, nicht ersichtlich. Hat also keine gültigkeit.
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ogami
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Beitrag von ogami »

@ zwutz

u.a. Deutsches AGB Recht .. joa ... die AGB haben dem Käufer bei Vertragsabschluss vorzuliegen, ist bei der EULA aber kaum möglich ;) Wäre aber trotzdem gespannt auf einen Prozess der dies zum Thema hat ^^

Aber mal im Ernst .. wer liesst die eigentlich wirklich ... das wäre eher eine frage wert ^^
johndoe-freename-84142
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Beitrag von johndoe-freename-84142 »

Neuerdings Merandis. :D
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Merandis
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Beitrag von Merandis »

Vielen Dank für die Antworten.

Ja, ich werd mir wie gesagt jetz immer ein paar Minuten Zeit nehmen dafür. Und für die 3-4 Spiele die ich im Jahr kaufe kann ich mir schon die Zeit dafür nehmen.
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