Aktuelle News zu Indizierungen und Listenstreichungen
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Bundesprüfstelle streicht Rammstein-Album vom Index
Liebe ist für alle da vorerst nicht mehr indiziert
Am 05. November 2009 hat die Bundesprüfstelle das aktuelle Album "Liebe ist für alle da" von Rammstein auf den Index für jugendgefährdende Medien gesetzt. Grund für die Indizierung war das Lied "Ich tu dir weh" und ein Artwork im Booklet, welches S/M-Praktiken zeigt.
Nun hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil am 31.05. 2010 eine aufschiebene Wirkung angeordnet. Das bedeutet in diesem Fall, dass eine Klage gegen die Indizierung erhoben wurde und dies zum Aussetzen des angegriffenen Verwaltungsaktes (hier: Indizierung) führt.
Auf diesem Grund hat die BPjM am 01.06.2010 "Liebe ist für alle da" vorerst von der Liste gestrichen und macht dies im nächsten Bundesanzeiger offiziell bekannt.
Sollte die Klage gegen die Indizierung keinen Erfolg haben, kann das Album wieder auf den Index gesetzt werden.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2079
Liebe ist für alle da vorerst nicht mehr indiziert
Am 05. November 2009 hat die Bundesprüfstelle das aktuelle Album "Liebe ist für alle da" von Rammstein auf den Index für jugendgefährdende Medien gesetzt. Grund für die Indizierung war das Lied "Ich tu dir weh" und ein Artwork im Booklet, welches S/M-Praktiken zeigt.
Nun hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil am 31.05. 2010 eine aufschiebene Wirkung angeordnet. Das bedeutet in diesem Fall, dass eine Klage gegen die Indizierung erhoben wurde und dies zum Aussetzen des angegriffenen Verwaltungsaktes (hier: Indizierung) führt.
Auf diesem Grund hat die BPjM am 01.06.2010 "Liebe ist für alle da" vorerst von der Liste gestrichen und macht dies im nächsten Bundesanzeiger offiziell bekannt.
Sollte die Klage gegen die Indizierung keinen Erfolg haben, kann das Album wieder auf den Index gesetzt werden.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2079
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Indizierungspraxis bei deutschem Hip Hop
Muck47 (5.6.2010)
Dass die BPJM das Geschehen im deutschen Hip Hop mit seinen mehr oder weniger unfreiwilligen Subgenres wie z.B. "Porno-"/"Gewaltrap" in den letzten Jahren deutlich stärker unter die Lupe genommen hat, dürfte sich anhand entsprechender Indizierungen herumgesprochen haben. Die BPJM sagt selbst, dass sich die Anzahl seit dem Jahr 2004 deutlich verstärkt hat. Die z.T. bereits vor mehr als 10 Jahren veröffentlichten Frühwerke von Künstlern wie Frauenarzt, King Orgasmus und auch Kool Savas bieten sich da immer noch gut als Messlatte an, sind heutzutage aber sicherlich nur die Spitze des Eisbergs.
Nun steht bei Künstlern wie Fans zugleich (neben dem letztendlich auch nicht zu verachtenden Promo-Effekt) natürlich oft die Frage, nach welchen Kriterien Album XY einkassiert wird, während ein anderes Produkt womöglich sogar nach einer Prüfung durch die BPJM nicht auf der berühmt-berüchtigen Liste der jugendgefährdenden Medien landet. Ein paar Gedanken dazu waren erst kürzlich von Schwartz, Rapper des dank einiger 131er-Beschlagnahmen und Indizierungen auf unserer Seite schon öfter vertretenen Labels Hirntot, auf seinem Blog nachlesen - einer entsprechenden Diskussion kann man sich auch im Offtopic-Bereich unseres Forums anschließen.
Die BPJM hat in der neuesten Ausgabe ihres amtlichen Mitteilungsblattes "BPJM aktuell" einen 11-seitigen Artikel veröffentlicht, indem anhand einer Gegenüberstellung von zwei vergleichsweise aktuellen Deutschrap-VÖs aufgezeigt werden soll, inwiefern Gründe für eine Indizierung vorliegen oder diese zu verneinen ist.
Im aktuellen Artikel hat man nun genauer dargestellt, warum das Album "Alles oder nix" von Xatar (der bislang wohl weniger durch seine Musik, als durch einen Bankraub und Festnahme nach 6-monatiger Flucht auf sich aufmerksam machte) im Februar 2010 indiziert wurde. Dem gegenüber steht eine ausführlichere Erläuterung, weshalb eine Indizierung des am 10. Juli 2009 veröffentlichten Albums "Sexismus gegen Rechts" von K.I.Z. abgelehnt wurde, obwohl es laut Aussage in dem Artikel "bereits mit dem Tage der Veröffentlichung und Bewerbung des Albums zu zahlreichen Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bei der Bundesprüfstelle" kam. Diese Beispiele sollen verdeutlichen, inwiefern die BPJM jugendlichen Hörern zutraut, die genretypischen Texte zu verstehen - und wann die bereits genannten Gefährdungsgründe dieses Maß offenbar überschreiten.
Xatar - Alles oder Nix
Nach Auffassung des Gremiums waren 7 Lieder des Xatar-Albums "aus dem Grunde jugendgefährdend, weil sie verrohend wirken und zu Gewalttätigkeiten anreizen". Ersteres wird als "Wecken und Fördern von Sadismus und Gewalttätigkeit, Hinterlist und gemeiner Schadenfreude" definiert, zweiteres mit "Ausübung von Gewalt als nachahmenswert darstellen" (in Bezug auf die 'äußere' Verhaltensweise eines Kindes) näher umschrieben. Die BPJM hebt bei dem betroffenen Album die durchgängige Ich-Perspektive hervor, welche im Zusammenhang mit "verherrlichender Selbstbeschreibung" einen "Vorbildcharakter für rezipierende Jugendliche" erlangt - "gewalttätiges Durchsetzen der eigenen Interessen als alternativloses Handlungskonzept" sei dabei das Problem. Im weiteren Verlauf der Indizierungsentscheidung wird auch die Verherrlichung von Selbstjustiz und Einschüchterungsmechanismen angesprochen. Andere inhaltliche Aspekte werden zwar auch anerkannt, letztenendes aber als unbedeutend für den Gesamteindruck abgehandelt. Wortlaut: "Die eher beschreibenden, teils sozialkritisch anmutenden Texte der anderen Lieder vermögen keinen Gesamtkontext herzustellen, der geeignet wäre, die indizierungsrelevanten Aussagen aufzufangen und ihnen eine andere Bedeutung zukommen zu lassen".
Interessant ist noch, dass die BPJM dem Genre Battle-Rap prinzipiell mehr Freiheiten einräumt, da "besungene Gewalt oftmals eine andere, szenetypische Bedeutung hat". Bei Xatar hingegen zieht dies jedoch augenscheinlich nicht, da man es nach Ansicht der Prüfer eher mit der "Beschreibung des vorgegebenen Lebensstils und realer Situationen" zu tun hat. Zwar würde man die Verarbeitung eigener Lebenserfahrungen und die Wahl entsprechender Stilmittel als Teil der Kunstfreiheit ansehen und nennt die Möglichkeit, "zu provozieren, um gesellschaftlich Gehör zu finden". Dies muss jedoch insoweit eingeschränkt werden, "wie die Art des Ausdrucks besonderes Gefährdungspotential für Kinder und Jugendliche in sich trägt".
K.I.Z - Sexismus gegen Rechts
Betrachtet man die Entscheidung zum K.I.Z.-Album, fallen einem gleich zwei Stichpunkte besonders ins Auge, die offensichtlich vor der Indizierung geschützt haben: Distanz und Ironie. Anstelle der Ich-Perspektive tritt nun eine "Karikierung der genretypischen Klischees" und "die aufgebauten Figuren und Szenarien bieten keinerlei Identifikationsgelegenheit für die Rezipierenden".
Dank entsprechender Wortwahl und Bookletdarstellungen habe die BPJM zunächst die Tatbestände der Unsittlichkeit und Frauendiskriminierung geprüft. Dies wird vor allem mit dem Potential sozialethischer Desorientierung verbunden und als entsprechend gefährdendes Merkmal u.a. die "Präsentation von Menschen als jederzeit verfügbare Lust- und Sexualobjekte" genannt. In diesem Zusammenhang wird auch die "aufdringliche Verknüpfungen sexueller Posen mit Gewaltausübung" diskutiert, welche schon der Albumtitel beinhalte. Dies hätten die Interpreten den Prüfern zufolge jedoch stets durch "selbstironische Übertreibungen und vollkommen überzogene Bilder, die eher an infantilen Jungenhumor erinnern" sowie "karikierende Elemente aufgefangen". Möglicher sozialethischer Desorientierung wird nach Sicht der BPJM zudem durch den "absurden Zusammenhang" mit dem Kampf gegen den in S/M-Outfits gehaltenen Nationalsozialismus aufgehoben. Ähnlich wird auch der Kritikpunkt "zu Gewalttätigkeiten anreizend" abgehandelt. Was von der Wortwahl ansich bei besagtem K.I.Z.-Album sogar durchaus expliziter ausfällt als bei dem zum Vergleich herangezogenen Werk von Xatar, hinterlässt trotzdem eine ganz andere Wirkung, denn: "Auch die Gewaltdarstellungen sind geprägt von (Selbst-)Ironie und der Veralberung des Gangsterraps und seiner Klischees." Besonders die Titel 2 ("Lass die Sau raus") und 9 ("Scheiterhaufen") wurden diesbezüglich zuvor kritisch diskutiert. Letztendlich handele es sich jedoch um "verfremdende(n) Bilder(n), die derart unrealistisch sind, dass eine verrohende Wirkung auch auf Kinder und Jugendliche auszuschließen ist". Ein weiterer Kritikpunkt bei Xatars Album war die Verherrlichung von Selbstjustiz. Bei "Sexismus gegen Rechts" gibt es sogar einen entsprechend betitelten Track, der sich glücklicherweise eher durch eine "beißende Kritik an gesellschaftlichen Zuständen" auszeichnet und somit "in jedem Falle das Grundrecht der Meinungsfreiheit einer Indizierung aufgrund dieses Titels entgegen stünde".
Besonders gefallen hat den Prüfern offensichtlich der Track "System", wegem dem "besonders krassen Bruch mit den gängigen Klischees des Gangster- und Pornoraps, dessen Protagonisten üblicherweise mit ihrer Männlichkeit prahlen und diese über die Größe ihrer Geschlechtsteile definieren". Dazu wurde folgende Textpassage zitiert: "ich versuche deine Frau zu vergewaltigen und sie schläft ein / (…) ich lieg unter der Decke, onaniere mit der Pinzette und verliere das Interesse"
Alles in allem ist der gewählte Vergleich im BPJM-Artikel wohl ein zweischneidiges Schwert: Einerseits wurde hier offensichtlich versucht, Indizierungen etwas differenzierter darzustellen. Nicht die "obszön-vulgäre(r) Wortwahl" ansich ist ausschlaggebend (fällt bei K.I.Z. deutlich extremer aus als bei Xatar), sondern die Gesamtaussage und Wirkung im Kontext des Albums. Wenn man es auf die Filmwelt übertragen will, könnte man hier z.B. ganz plump den ab 16 Jahren freigegebene Fun-Splatter Dead & Breakfast dem doch deutlich blutärmeren The Punisher (2004) gegenüberstellen, der bekanntermaßen aufgrund der Selbstjustiz-Thematik in Deutschland indiziert ist. Andererseits ist ein solcher Vergleich natürlich etwas halbgar, da man es hier mit unterschiedlichen Genres zu tun hat. Während Xatar sich an ernstem Gangster-Rap versucht(e), steckt bei K.I.Z. die Intention dahinter, dieses sowie andere Subgenres zu persiflieren. Es scheint fast so, als ob die BPJM eben jenes ironische Brechen mit den Genre-Konventionen als nötiges Beiwerk sieht. Die Frage nach der Distanz des Hörers zum lyrischen Ich wird letztenendes doch nur schwammig beantwortet und "sich selbst von vornherein als Versager darstellen" (Zitat zum K.I.Z.-Album) kann für den Künstler wohl schwer als allgemeine Lösung bei derartigen Themen angesehen werden.
http://www.schnittberichte.com/artikel.php?ID=42
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Rammstein - Das Verwaltungsgericht Köln hat gesprochen
Interessante Einblicke in die Entscheidung des VG Köln
Mit einer Entscheidung vom 01. Juni 2010 hat die Bundesprüfstelle das Album "Liebe ist für alle da" der Band Rammstein wieder vom Index für jugendgefährdende Medien gestrichen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln eine aufschiebene Wirkung gegen die Indizierung angeordnet hat. Mittlerweile hat die BPjM auch die Listenstreichung in einer Sondermitteillung offiziell gemacht.
Möglich war die Listenstreichung durch eine Klage von Rammstein und deren Plattenfirma. Mittlerweile ist auch der Beschluss des VG Köln online zu lesen und bietet wieder einen interessanten Einblick in die Spruchpraxis der Moralritter aus Bonn.
So wird vom VG Köln angeprangert, dass die BPjM im Rahmen ihrer Erwägungen wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht mit einbezogen hat und dadurch die Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt hat und das die Indizierung offensichtlich rechtswidrig ist und die Antragsstellerin als Inhaberin der Verwertungsrechte an dem indizierten Werk in ihren Rechten verletzt.
Das Lied "Ich tu dir weh" erhält gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, deren jugendgefährdende Wirkung regelmäßig gegeben sein wird.
Das VG Köln erkannte, dass in dem Lied die Gewalt lediglich durch einige Wort- und Sprachfetzen angedeutet wird und das sie durch überzogene Bilder teils als surreal dargestellt wird. Als Beispiel werden hierbei Textzeilen wie "Stacheldraht im Harnkanal" oder "Führ die Nagetiere ein" angeführt.
Keinen hinreichenden Beleg liefert der Entscheid der BPS zudem für den Vorwurf, das Lied stelle in befürwortender Art und Weise dar, wie einem anderen Menschen ohne jegliches Mitgefühl und ohne jede Reue seitens der handelnden Person schlimmste Schmerzen und Verletzungen zugefügt würden. Soweit sich die BPS insoweit auf vermeintlich befürwortende Passagen (...) bezieht, unterlässt sie einerseits eine Rückbeziehung auf das immer wieder betonte künstlerische Stilmittel der Gruppe R., ihre Texte aus Sicht des "Bösen" darzubieten, ohne damit die Übernahme dieser Rolle als erstrebenswert zu propagieren, und blendet zudem den im Verhältnis zu den übrigen völlig gegensätzlichen Inhalt der fünften Strophe aus.
Auch dem angeblich sadomasochistische Bild im Booklet des Albums wurde die jugendgefährdende Wirkung abgesprochen.
Auch von der auf dem Booklet abgedruckten fotografischen Darstellung (...) dürften wohl nur schwerlich verrohende Einflüsse (...) ausgehen.
Beanstandet hatte die Bundesprüfstelle die "enorme Aggressivität" im Gesicht des Mannes. Dies oder vergleichbares war in den weiteren Artworks des Booklets anscheind in den Augen der BPjM nicht der Fall.
Letztendlich hat man dennoch den Kunstcharakter der CD überdurchschnittlich hoch eingestuft, aber in Abwägung mit den Richtlinien des Jugendschutzes eben diesen einen höhreren Stellenwert gegeben. Weshalb es auch anschließend zur Indizierung des Albums kam.
Ausgehend von dem hohen Kunstwert der indizierten CD hätte es einer eingehenden und alle Erkenntnismöglichkeiten nutzenden Ermittlung und Gewichtung der für die auf beiden Seiten der Waagschalen anzusetzenden verfasssungsrechtlichen Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit bedurft, die vorliegend von der BPS nicht geleistet worden ist.
Die Bundesprüfstelle hat einfach hierbei wesentliche Aspekte entweder nur unzureichend gewürdigt oder gar völlig unberücksichtigt gelassen.. Weiter hat man nicht begründet, warum bereits die Darstellung sado-masochistischer Handlungen - sofern der Liedtext in dieser Weise zu interpretieren sein sollte - für sich genommen geeignet sein könnte, mit den Texten und der Musik von R. konfrontierte Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen.
Defizitär ist aber andererseits auch die konkrete Gewichtung der künstlerischen Bedeutung des indizierten Mediums, die nicht wesentlich über die Feststellung, es habe einen überdurchschnittlichen Kunstwert, hinausgeht.
[...]
Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2083
Interessante Einblicke in die Entscheidung des VG Köln
Mit einer Entscheidung vom 01. Juni 2010 hat die Bundesprüfstelle das Album "Liebe ist für alle da" der Band Rammstein wieder vom Index für jugendgefährdende Medien gestrichen, nachdem das Verwaltungsgericht Köln eine aufschiebene Wirkung gegen die Indizierung angeordnet hat. Mittlerweile hat die BPjM auch die Listenstreichung in einer Sondermitteillung offiziell gemacht.
Möglich war die Listenstreichung durch eine Klage von Rammstein und deren Plattenfirma. Mittlerweile ist auch der Beschluss des VG Köln online zu lesen und bietet wieder einen interessanten Einblick in die Spruchpraxis der Moralritter aus Bonn.
So wird vom VG Köln angeprangert, dass die BPjM im Rahmen ihrer Erwägungen wesentliche Aspekte für die jugendgefährdende Wirkung nicht mit einbezogen hat und dadurch die Begutachtungsaufgabe nicht vollständig erfüllt hat und das die Indizierung offensichtlich rechtswidrig ist und die Antragsstellerin als Inhaberin der Verwertungsrechte an dem indizierten Werk in ihren Rechten verletzt.
Das Lied "Ich tu dir weh" erhält gerade keine aus einschlägigen filmischen, fotografischen oder literarischen Medien bekannte, detaillierte und zusammenhängende Darstellung von wirklichkeitsnahen Gewaltexzessen, deren jugendgefährdende Wirkung regelmäßig gegeben sein wird.
Das VG Köln erkannte, dass in dem Lied die Gewalt lediglich durch einige Wort- und Sprachfetzen angedeutet wird und das sie durch überzogene Bilder teils als surreal dargestellt wird. Als Beispiel werden hierbei Textzeilen wie "Stacheldraht im Harnkanal" oder "Führ die Nagetiere ein" angeführt.
Keinen hinreichenden Beleg liefert der Entscheid der BPS zudem für den Vorwurf, das Lied stelle in befürwortender Art und Weise dar, wie einem anderen Menschen ohne jegliches Mitgefühl und ohne jede Reue seitens der handelnden Person schlimmste Schmerzen und Verletzungen zugefügt würden. Soweit sich die BPS insoweit auf vermeintlich befürwortende Passagen (...) bezieht, unterlässt sie einerseits eine Rückbeziehung auf das immer wieder betonte künstlerische Stilmittel der Gruppe R., ihre Texte aus Sicht des "Bösen" darzubieten, ohne damit die Übernahme dieser Rolle als erstrebenswert zu propagieren, und blendet zudem den im Verhältnis zu den übrigen völlig gegensätzlichen Inhalt der fünften Strophe aus.
Auch dem angeblich sadomasochistische Bild im Booklet des Albums wurde die jugendgefährdende Wirkung abgesprochen.
Auch von der auf dem Booklet abgedruckten fotografischen Darstellung (...) dürften wohl nur schwerlich verrohende Einflüsse (...) ausgehen.
Beanstandet hatte die Bundesprüfstelle die "enorme Aggressivität" im Gesicht des Mannes. Dies oder vergleichbares war in den weiteren Artworks des Booklets anscheind in den Augen der BPjM nicht der Fall.
Letztendlich hat man dennoch den Kunstcharakter der CD überdurchschnittlich hoch eingestuft, aber in Abwägung mit den Richtlinien des Jugendschutzes eben diesen einen höhreren Stellenwert gegeben. Weshalb es auch anschließend zur Indizierung des Albums kam.
Ausgehend von dem hohen Kunstwert der indizierten CD hätte es einer eingehenden und alle Erkenntnismöglichkeiten nutzenden Ermittlung und Gewichtung der für die auf beiden Seiten der Waagschalen anzusetzenden verfasssungsrechtlichen Schutzgüter Jugendschutz und Kunstfreiheit bedurft, die vorliegend von der BPS nicht geleistet worden ist.
Die Bundesprüfstelle hat einfach hierbei wesentliche Aspekte entweder nur unzureichend gewürdigt oder gar völlig unberücksichtigt gelassen.. Weiter hat man nicht begründet, warum bereits die Darstellung sado-masochistischer Handlungen - sofern der Liedtext in dieser Weise zu interpretieren sein sollte - für sich genommen geeignet sein könnte, mit den Texten und der Musik von R. konfrontierte Jugendliche in ihrer sexuellen Entwicklung zu beeinträchtigen.
Defizitär ist aber andererseits auch die konkrete Gewichtung der künstlerischen Bedeutung des indizierten Mediums, die nicht wesentlich über die Feststellung, es habe einen überdurchschnittlichen Kunstwert, hinausgeht.
[...]
Angesichts der Vielzahl der aufgeführten Defizite bei der Ermittlung des erforderlichen Abwägungsmaterials spricht Überwiegendes dafür, dass das Abwägungsergebnis seinerseits unter einem nicht reparablen Fehler leidet.
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Predator 2 - FSK 16-Fassung für den Handel
Geschnittene Fassung mit Jugendfreigabe
Diesen Sommer startet der von Robert Rodriguez produzierte Predators bundesweit in den deutschen Kinos. Passend dazu veröffentlicht 20th Century Fox die ersten beiden Predator-Teile nochmals auf DVD und Blu-ray.
Während der erste Teil mit Arnold Schwarzenegger erfolgreich vom Index gestrichen wurde und ungeschnitten eine FSK 16 bekommen hat, sieht es für die Fortsetzung nicht so gut aus. Predator 2 wurde von der FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit einer Jugendfreigabe bedacht. Gegenüber der Uncut-Version lässt die Schnittfassung ca. 9 Minuten vermissen.
Predator 2 erscheint am 25. Juni 2010 auf DVD. Der Vorgänger erscheint am selben Tag und wie jetzt auch bekannt ist, nicht nur auf Blu-ray, sondern auch auf DVD.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2093
Geschnittene Fassung mit Jugendfreigabe
Diesen Sommer startet der von Robert Rodriguez produzierte Predators bundesweit in den deutschen Kinos. Passend dazu veröffentlicht 20th Century Fox die ersten beiden Predator-Teile nochmals auf DVD und Blu-ray.
Während der erste Teil mit Arnold Schwarzenegger erfolgreich vom Index gestrichen wurde und ungeschnitten eine FSK 16 bekommen hat, sieht es für die Fortsetzung nicht so gut aus. Predator 2 wurde von der FSK nur in einer geschnittenen Fassung mit einer Jugendfreigabe bedacht. Gegenüber der Uncut-Version lässt die Schnittfassung ca. 9 Minuten vermissen.
Predator 2 erscheint am 25. Juni 2010 auf DVD. Der Vorgänger erscheint am selben Tag und wie jetzt auch bekannt ist, nicht nur auf Blu-ray, sondern auch auf DVD.
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Indizierungen Juni 2010
Army of Two: The 40th Day auf A / Last House 1972 erneut indiziert
Hier die aktuellen Indizierungen des Monats Juni 2010. Beschlagnahmen gab es keine.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen
Indizierungen
DVDs
Blutnacht 2 - Die Rückkehr des Dämon
Splattack Pictures
Liste A
Last House on the Left, The
3 Disc Ultimate Edtition, uncut
Metrodome Distribution
Liste B
Sadisticum
CMS
Liste B
Werewolf Woman
Minerva Pictures Group S.p.A.
Liste A
Games
Army of Two: The 40th Day
PS3, XBox 360 (EU Version)
EA Swiss Sàrl, CH
Liste A
Ultimate Mortal Kombat
Nintendo DS, EU Version
Midway Games, GB
Liste A
Tonträger
Blokkmonsta & Uzi: Hirntot: Nachgeladen
Hirntot Records
Liste B
Distributionz
Sampler Nr. 1
Distributionz
Liste A
Satans Elite Kommando (SEK) - Mehr Nägel für das Schwein
SEK c/o Necron, Westwall Produktion
Liste B
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Bruce Li – Esce Il Drago Entra La Tigre
(Italien), C.V.R. Realvision S.p.A.
Liste A
Castigata, die Gezüchtigte
(Italien), Combi-Video AVS
Liste A
Endgame
(Italien), unbekannt
Liste A
Fireback - Ich will keine Gnade
Starlight Video (Nachf.: LP)
Liste A
Freitag der 13. - Das letzte Kapitel
CIC Video (Nachf.: Paramount)
Liste B
Jäger der Apokalypse
(Italien), C.V.R. Realvision S.p.A.
Liste A
Kiba, Der Leibwächter
Videorama
Liste A
Voodoo Baby - Sex und Magie
Polyband
Liste A
Vorgarten zur Hölle
CBS/FOX (Nachf.: 20th Century Fox)
Liste A
Zorro und seine lüsternen Mädchen
Videorama
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Bestien von Gor, Die (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Bruce Lei – König der Todeskralle
VPS, München
Diario Intimo di Una
(ital.)
G.V.C, Anschrift unbekannt
Happy Video Contact 2
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Haus der ausgefallenen Wünsche, Das
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Heb hoch das Hemd wenn’s Höschen klemmt
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Jäger von Gor, Die (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Kampfsklave auf Gor (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Reitschule der Madame O, Die
UFA-ATB (Label: Videophon), München
Satans Brut
Liberty Film, Anschrift unbekannt
Sklavin auf Gor (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Teuflischen der Insel, Die
Polyband (Label: Toppic), München
Tödliche Abrechnung
Thorn-EMI, Köln
Vollstrecker der Ninja, Die
Mike Hunter, Köln
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)
Battal Gazini Intikami
Sultan Video, Duisburg
Island of Death
Special Edition
Omega Entertainment Ltd., Zürich/CH
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2102
Army of Two: The 40th Day auf A / Last House 1972 erneut indiziert
Hier die aktuellen Indizierungen des Monats Juni 2010. Beschlagnahmen gab es keine.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen
Indizierungen
DVDs
Blutnacht 2 - Die Rückkehr des Dämon
Splattack Pictures
Liste A
Last House on the Left, The
3 Disc Ultimate Edtition, uncut
Metrodome Distribution
Liste B
Sadisticum
CMS
Liste B
Werewolf Woman
Minerva Pictures Group S.p.A.
Liste A
Games
Army of Two: The 40th Day
PS3, XBox 360 (EU Version)
EA Swiss Sàrl, CH
Liste A
Ultimate Mortal Kombat
Nintendo DS, EU Version
Midway Games, GB
Liste A
Tonträger
Blokkmonsta & Uzi: Hirntot: Nachgeladen
Hirntot Records
Liste B
Distributionz
Sampler Nr. 1
Distributionz
Liste A
Satans Elite Kommando (SEK) - Mehr Nägel für das Schwein
SEK c/o Necron, Westwall Produktion
Liste B
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Bruce Li – Esce Il Drago Entra La Tigre
(Italien), C.V.R. Realvision S.p.A.
Liste A
Castigata, die Gezüchtigte
(Italien), Combi-Video AVS
Liste A
Endgame
(Italien), unbekannt
Liste A
Fireback - Ich will keine Gnade
Starlight Video (Nachf.: LP)
Liste A
Freitag der 13. - Das letzte Kapitel
CIC Video (Nachf.: Paramount)
Liste B
Jäger der Apokalypse
(Italien), C.V.R. Realvision S.p.A.
Liste A
Kiba, Der Leibwächter
Videorama
Liste A
Voodoo Baby - Sex und Magie
Polyband
Liste A
Vorgarten zur Hölle
CBS/FOX (Nachf.: 20th Century Fox)
Liste A
Zorro und seine lüsternen Mädchen
Videorama
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Bestien von Gor, Die (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Bruce Lei – König der Todeskralle
VPS, München
Diario Intimo di Una
(ital.)
G.V.C, Anschrift unbekannt
Happy Video Contact 2
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Haus der ausgefallenen Wünsche, Das
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Heb hoch das Hemd wenn’s Höschen klemmt
Videorama (Label: Silwa), Seevetal
Jäger von Gor, Die (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Kampfsklave auf Gor (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Reitschule der Madame O, Die
UFA-ATB (Label: Videophon), München
Satans Brut
Liberty Film, Anschrift unbekannt
Sklavin auf Gor (Norman, John)
Taschenbuch
Heyne Verlag, München
Teuflischen der Insel, Die
Polyband (Label: Toppic), München
Tödliche Abrechnung
Thorn-EMI, Köln
Vollstrecker der Ninja, Die
Mike Hunter, Köln
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)
Battal Gazini Intikami
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Island of Death
Special Edition
Omega Entertainment Ltd., Zürich/CH
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2102
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Mafia 2 wird unzensiert in Deutschland erscheinen
Ungetrübter Mafia-Spaß auch hierzulande
Wie das News-Portal News4Press.com vermeldete, soll der kommende Mafia Blockbuster Mafia 2 in Deutschland unzensiert auf den Markt kommen.
Von der USK wurde das Mafia-Epos auch bereits begutachtet. Hier wurde die Altersfreigabe Keine Jugendfreigabe verliehen. Damit ist das Spiel nur für erwachsene Gamer geeignet und darf erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Im Spiel selbst wird man als kleinkrimineller beginnen und sich wohl aller Vorraussicht nach bis in die höchsen "Mafiosiämter" hocharbeiten können.
Ab dem 27. August können sich Hobby Verbrecher und solche, die es werden wollen, vor den heimischen PC, PS 3 oder die Xbox 360 schwingen und in die Spielewelt von Mafia 2 eintauchen. Für die PS 3 sowie für die Xbox 360 wird es neben den normalen Edition auch noch jeweils eine Collectors Edition geben.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2103
Ungetrübter Mafia-Spaß auch hierzulande
Wie das News-Portal News4Press.com vermeldete, soll der kommende Mafia Blockbuster Mafia 2 in Deutschland unzensiert auf den Markt kommen.
Von der USK wurde das Mafia-Epos auch bereits begutachtet. Hier wurde die Altersfreigabe Keine Jugendfreigabe verliehen. Damit ist das Spiel nur für erwachsene Gamer geeignet und darf erst ab 18 Jahren verkauft werden.
Im Spiel selbst wird man als kleinkrimineller beginnen und sich wohl aller Vorraussicht nach bis in die höchsen "Mafiosiämter" hocharbeiten können.
Ab dem 27. August können sich Hobby Verbrecher und solche, die es werden wollen, vor den heimischen PC, PS 3 oder die Xbox 360 schwingen und in die Spielewelt von Mafia 2 eintauchen. Für die PS 3 sowie für die Xbox 360 wird es neben den normalen Edition auch noch jeweils eine Collectors Edition geben.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2103
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Predators hat seine deutsche Freigabe bekommen
Neuer Predator-Film ungeschnitten mit keine Jugendfreigabe
Am 08. Juli 2010 startet in Deutschland der heißersehnte Predators in den Kinos. In den USA mit einem R-Rating versehen und von der englischen BBFC mit einer Freigabe "ab 15 Jahren" abgesegnet, stellte sich natürlich die Frage, wie die FSK ihn bewerten würde.
Wir haben aus diesem Grund bei 20th Century Fox angerufen und erfahren, dass der Film ungeschnitten mit "keine Jugendfreigabe" von der FSK freigegeben wurde. Einem Kinobesuch dürfte somit nichts mehr im Wege stehen.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2104
Neuer Predator-Film ungeschnitten mit keine Jugendfreigabe
Am 08. Juli 2010 startet in Deutschland der heißersehnte Predators in den Kinos. In den USA mit einem R-Rating versehen und von der englischen BBFC mit einer Freigabe "ab 15 Jahren" abgesegnet, stellte sich natürlich die Frage, wie die FSK ihn bewerten würde.
Wir haben aus diesem Grund bei 20th Century Fox angerufen und erfahren, dass der Film ungeschnitten mit "keine Jugendfreigabe" von der FSK freigegeben wurde. Einem Kinobesuch dürfte somit nichts mehr im Wege stehen.
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Gamer wird auch ungeschnitten von der FSK freigegeben
Universum Film wird Actionthriller uncut neu veröffentlichen
Gamer war der bisher einzige Kinofilm des Jahres, der nur zensiert über die Leinwand flimmerte. Bisher war unklar, ob man sich bei Universum bereits für Vorabkürzungen entschied oder ob die FSK der ungekürzten Fassung die Freigabe verweigerte, weil sie hier eine schwere Jugendgefährdung bejahte und Universum deshalb nachkürzen ließ (letzter derartiger Fall: John Rambo). So lief der Film um ca. 21 Sekunden gekürzt mit "Keine Jugendfreigabe"-Einstufung. Diese zensierte Kinofassung erschien später auch auf DVD und Blu-ray. Ein genauer Blick auf die Zensuren (größtenteils nur Knochenbrüche) ließ es zweifelhaft erscheinen, dass die FSK sich an den Szenen störte.
Nun listet die FSK-Datenbank seit gestern einen weiteren Prüfeintrag zum Film. Universum Film hat den Actioner explizit mit dem Zusatz "Uncut" prüfen lassen. Grund genug für uns, Universum zu kontaktieren und etwas genauer nachzuhaken. Dies brachte jetzt die erwartete Klärung und zugleich die freudige Nachricht, dass Gamer auch tatsächlich uncut den "Keine Jugendfreigabe"-Segen der FSK erhalten hat.
Zudem wurde uns bestätigt, dass Universum bei Kinostart selbst entschied, Gamer zu kürzen. Natürlich plant man, die ungeschnittene Fassung für den Handel ebenfalls zu veröffentlichen. Hierbei sei man jedoch noch im Planungsstadium und könne noch keine endgültigen Aussagen machen. Es bleibt abzuwarten, wie Universum mit diesem Release umgehen wird. Dass man die zensierte KJ-Fassung durch die ungeschnittene in den Handelsregalen ersetzt, sei jedoch unwahrscheinlich.
So scheint das Zensurkapitel von Gamer durch diese überraschende Wendung nun doch ein kleines, verspätetes Happy End zu haben. Einziger Wermutstropfen bleibt die Frage, warum Universum nicht gleich den Mut hatte, die ungekürzte Fassung vorzulegen. Insbesondere im Kino, wo der Prüfmaßstab noch weniger streng ist.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2110
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BioShock - Gore Verbinski setzt sich für ein R-Rating ein
Geplante Verfilmung soll den Geist der Spiele bewahren
BioShock ist ein XBOX360-Egoshooter mit Rollenspielelementen, das sich in der fiktiven Unterwasserwelt Rapture abspielt und als inoffizileller Ableger der System Shock-Reihe gilt. Mit der Veröffentlichung des Nachfolgers BioShock 2 im Februar 2010 stiegen die Verkäufe des Spiels noch einmal. Bis März 2010 wurden laut Take Two über 4 Millionen Kopien des Spiels verkauft. Grund genug für eine Verfilmung des Stoffes.
Gore Verbinski, bekannt durch die Fluch der Karibik-Filme, konnte zunächst als Regisseur verpflichtet werden. Als sich herausstellte, dass es sich um eine Big Budget-Produktion handeln würde, die 160 Mio. Dollar kosten konnte, trat Gore als Regisseur zurück, blieb aber immer noch als fungierender Produzent für die Verfilmung bestehen. Grund für den Rücktritt dürfte die Tatsache sein, dass Verbinski auf eine R-Rated-Verfilmung beharrt, während Universal Pictures angesichts der hohen Produktionskosten eine PG-13-gerechete Umsetzung möchte.
Mit dem Regisseur Juan Carlos Fresnadillo (28 Weeks Later) arbeitet Gore Verbinski nun daran, die spannende und anspruchsvolle Geschichte originalgetreu zu erzählen. Dabei versucht er weiter, seine Version mit dem R-Rating beim Studio durchzubringen.
We’re working trying to make it. The problem with BioShock was: R-rated movie, underwater, horror. It’s a really expensive R-rated movie. So we’re trying to figure out a way working with [director] Juan Carlos [Fresnadillo] to get the budget down and still keep so it’s true to the core audience, you know? The thing is it has to be R, a hard R….
We don’t want to dumb it down, we don’t want to make it PG-13. We want to keep it really edgy, and it’s a huge bill.
Wann BioShock das Licht der Kinoleinwand erblicken wird, steht also noch nicht fest. Sicher ist nur, dass das Projekt noch nicht komplett auf Eis gelegt worden ist.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2120
Geplante Verfilmung soll den Geist der Spiele bewahren
BioShock ist ein XBOX360-Egoshooter mit Rollenspielelementen, das sich in der fiktiven Unterwasserwelt Rapture abspielt und als inoffizileller Ableger der System Shock-Reihe gilt. Mit der Veröffentlichung des Nachfolgers BioShock 2 im Februar 2010 stiegen die Verkäufe des Spiels noch einmal. Bis März 2010 wurden laut Take Two über 4 Millionen Kopien des Spiels verkauft. Grund genug für eine Verfilmung des Stoffes.
Gore Verbinski, bekannt durch die Fluch der Karibik-Filme, konnte zunächst als Regisseur verpflichtet werden. Als sich herausstellte, dass es sich um eine Big Budget-Produktion handeln würde, die 160 Mio. Dollar kosten konnte, trat Gore als Regisseur zurück, blieb aber immer noch als fungierender Produzent für die Verfilmung bestehen. Grund für den Rücktritt dürfte die Tatsache sein, dass Verbinski auf eine R-Rated-Verfilmung beharrt, während Universal Pictures angesichts der hohen Produktionskosten eine PG-13-gerechete Umsetzung möchte.
Mit dem Regisseur Juan Carlos Fresnadillo (28 Weeks Later) arbeitet Gore Verbinski nun daran, die spannende und anspruchsvolle Geschichte originalgetreu zu erzählen. Dabei versucht er weiter, seine Version mit dem R-Rating beim Studio durchzubringen.
We’re working trying to make it. The problem with BioShock was: R-rated movie, underwater, horror. It’s a really expensive R-rated movie. So we’re trying to figure out a way working with [director] Juan Carlos [Fresnadillo] to get the budget down and still keep so it’s true to the core audience, you know? The thing is it has to be R, a hard R….
We don’t want to dumb it down, we don’t want to make it PG-13. We want to keep it really edgy, and it’s a huge bill.
Wann BioShock das Licht der Kinoleinwand erblicken wird, steht also noch nicht fest. Sicher ist nur, dass das Projekt noch nicht komplett auf Eis gelegt worden ist.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2120
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Die KJM-Prüffälle im zweiten Quartal 2010
Punkt 12, Marilyn Manson und Slipknot vs. Jugendschutz
Jedes Quartal veröffentlicht die KJM (Die Kommission für Jugendmedienschutz) ihren Bericht über die Jugendschutzverstöße in den Rundfunk- und Telemedien. Im aktuellen Bericht zum zweiten Quartal 2010 gab es 5 Verstöße im Rundfunk, sowie 14 Verstöße in den Telemedienangeboten.
Bei den Verstößen im Rundfunk ist abermals die ProSieben-Sendung Deine Chance! 3 Bewerber - 1 Job vertreten. In der beanstandeten Folge wurden 3 junge Mädchen auf ihre Körpermerkmale und die Wirkung auf Männer hin bewertet und reduziert. Dies sei auf unter 12-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend, weil man in einem solchen Alter nicht zu einer kritischen Reflexion und Einordnung solcher Geschlechterrollen fähig ist.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung von unter 16-jährigen lag in 2 Fällen vor. Der eine Fall ist die Sendung Kenny vs. Spenny, welche im Abendprogramm von Comedy Central ausgestrahlt wird. Angeprangert wird hier die derb-zotige Sprache und ein damit einhergehender, direkter dramaturgischer Bezug von Comedy zu Pornographie. Der nach Ansicht der KJM vorgeführte und gezielte Tabubruch in Bezug auf Sexualität kann auf unter 16-jährige problematisch sein.
Der andere Fall ist das Musikvideo Duality von Slipknot, welches auf dem digitalen Rocksender RCK TV im Tagesprogramm gezeigt wurde. Das Video wurde von der FSK mit einer Freigabe "ab 16 Jahren" freigeben und darf demnach erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden. Die KJM wertet dies als direkten Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften.
Das Gleiche gilt für den Videoclip zur Marilyn Manson-Single (s)Aint, welches ebenfalls auf RCK TV im Tagesprogramm ausgestrahlt wurde. Dieses Video ist sogar wegen seiner drastischen Darstellungen erst ab 18 Jahren freigegeben worden und darf somit erst ab 23 Uhr gezeigt werden.
Mit Rammstein hat letztendlich eine dritte Rockband für einen Jugendschutzverstoß gesorgt. In der Sendung Punkt 12 wurde in einem Beitrag mit dem Titel Skandal um Porno-Video das Video zu Pussy thematisiert. Es wurden hier weite Teile des Clips mit problematischen und sexuell aufdringlichen Bildern gezeigt, ohne sie aber dabei in einen aufklärenden oder kritischen Kontext zu stellen. Daher konnte die KJM eine Beeinträchtigung von unter 18-jährigen nicht ausschließen und man sah die Gefahr, dass sich die Jugendlichen aus Neugier den kompletten pornographischen Clip im Internet ansehen.
Bei den Telemedienangeboten wurden 3 Webseiten beanstandet, die verfassungswidrige Symbole zeigten und/oder den Holocaust leugneten. Auf 5 Seiten wurde einfache Pornographie gezeigt, auf 6 Onlineangeboten befanden sich Bilder und Schilderungen unterhalb der Schwelle zur Pornographie und auf einer Webseite wurde ein Link zu frei zugänglichen pornographischen Inhalt gesetzt.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2127
Punkt 12, Marilyn Manson und Slipknot vs. Jugendschutz
Jedes Quartal veröffentlicht die KJM (Die Kommission für Jugendmedienschutz) ihren Bericht über die Jugendschutzverstöße in den Rundfunk- und Telemedien. Im aktuellen Bericht zum zweiten Quartal 2010 gab es 5 Verstöße im Rundfunk, sowie 14 Verstöße in den Telemedienangeboten.
Bei den Verstößen im Rundfunk ist abermals die ProSieben-Sendung Deine Chance! 3 Bewerber - 1 Job vertreten. In der beanstandeten Folge wurden 3 junge Mädchen auf ihre Körpermerkmale und die Wirkung auf Männer hin bewertet und reduziert. Dies sei auf unter 12-Jährige entwicklungsbeeinträchtigend, weil man in einem solchen Alter nicht zu einer kritischen Reflexion und Einordnung solcher Geschlechterrollen fähig ist.
Eine Entwicklungsbeeinträchtigung von unter 16-jährigen lag in 2 Fällen vor. Der eine Fall ist die Sendung Kenny vs. Spenny, welche im Abendprogramm von Comedy Central ausgestrahlt wird. Angeprangert wird hier die derb-zotige Sprache und ein damit einhergehender, direkter dramaturgischer Bezug von Comedy zu Pornographie. Der nach Ansicht der KJM vorgeführte und gezielte Tabubruch in Bezug auf Sexualität kann auf unter 16-jährige problematisch sein.
Der andere Fall ist das Musikvideo Duality von Slipknot, welches auf dem digitalen Rocksender RCK TV im Tagesprogramm gezeigt wurde. Das Video wurde von der FSK mit einer Freigabe "ab 16 Jahren" freigeben und darf demnach erst nach 22 Uhr ausgestrahlt werden. Die KJM wertet dies als direkten Verstoß gegen die Jugendschutzvorschriften.
Das Gleiche gilt für den Videoclip zur Marilyn Manson-Single (s)Aint, welches ebenfalls auf RCK TV im Tagesprogramm ausgestrahlt wurde. Dieses Video ist sogar wegen seiner drastischen Darstellungen erst ab 18 Jahren freigegeben worden und darf somit erst ab 23 Uhr gezeigt werden.
Mit Rammstein hat letztendlich eine dritte Rockband für einen Jugendschutzverstoß gesorgt. In der Sendung Punkt 12 wurde in einem Beitrag mit dem Titel Skandal um Porno-Video das Video zu Pussy thematisiert. Es wurden hier weite Teile des Clips mit problematischen und sexuell aufdringlichen Bildern gezeigt, ohne sie aber dabei in einen aufklärenden oder kritischen Kontext zu stellen. Daher konnte die KJM eine Beeinträchtigung von unter 18-jährigen nicht ausschließen und man sah die Gefahr, dass sich die Jugendlichen aus Neugier den kompletten pornographischen Clip im Internet ansehen.
Bei den Telemedienangeboten wurden 3 Webseiten beanstandet, die verfassungswidrige Symbole zeigten und/oder den Holocaust leugneten. Auf 5 Seiten wurde einfache Pornographie gezeigt, auf 6 Onlineangeboten befanden sich Bilder und Schilderungen unterhalb der Schwelle zur Pornographie und auf einer Webseite wurde ein Link zu frei zugänglichen pornographischen Inhalt gesetzt.
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Bundesprüfstelle lässt Die Sekte indizieren
Erneut deutscher Hip-Hop auf dem Index
Dass die deutsche Hip-Hop-Szene schon länger ein Dorn im Auge der deutschen Jugendschützer ist, ist kein großes Geheimnis. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht ein weiterer Künstler mit seinem Album den Weg auf den Index für jugendgefährdende Medien findet.
Diesen Monat hat es erneut die Gruppe Die Sekte um u.a. Sido und B-Tight erwischt. Deren gleichnamiges Album, welches im August 2009 auf den Markt kam, wurde nun in mehreren Ausführungen von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt. Einmal die Standard-Version, dann die Premium-Version und die X-Mas-Edition. Die entsprechenden digitalen Bundles sind ebenfalls betroffen.
Die Indizierung von Die Sekte wird am 30. Juli 2010 rechtskräftig, wenn die monatliche Liste der BPjM veröffentlicht wird.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2137
Saw VII bekam nur zensiert das R-Rating
Finale der Reihe lag 6x der MPAA vor
Als James Wan und Leigh Wannell 2004 den kleinen Independent-Schocker Saw in die Kinos gebracht haben, konnte noch niemand absehen, welchen Erfolg der Film haben und damit den Auftakt zu einem der erfolgreichsten Horrorfranchises aller Zeiten eröffnen würde.
Diesen Oktober startet in den USA jetzt Saw VII in den Kinos. Dem Trend folgend wird das siebte Kapitel der Reihe in 3D kommen und darüber hinaus auch noch das große Finale des Franchises bilden.
Von der MPAA wurde bereits das obligatorische R-Rating (for sequences of grisly bloody violence and torture, and language) vergeben. Wie Produzent Mark Burg aktuell verriet, bekam der Teil nicht ohne Schnittauflagen das notwendige Rating. Nachdem er mit einem NC-17 abgestraft wurde, musste er der MPAA 6x vorgelegt werden, bis diese letztendlich die finale Freigabe erteilten.
Wie üblich ist aber wohl davon auszugehen, dass später auf DVD und Blu-ray die ungeschnittene Unrated-Fassung erscheinen wird.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2139
Erneut deutscher Hip-Hop auf dem Index
Dass die deutsche Hip-Hop-Szene schon länger ein Dorn im Auge der deutschen Jugendschützer ist, ist kein großes Geheimnis. Es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht ein weiterer Künstler mit seinem Album den Weg auf den Index für jugendgefährdende Medien findet.
Diesen Monat hat es erneut die Gruppe Die Sekte um u.a. Sido und B-Tight erwischt. Deren gleichnamiges Album, welches im August 2009 auf den Markt kam, wurde nun in mehreren Ausführungen von der Bundesprüfstelle auf den Index gesetzt. Einmal die Standard-Version, dann die Premium-Version und die X-Mas-Edition. Die entsprechenden digitalen Bundles sind ebenfalls betroffen.
Die Indizierung von Die Sekte wird am 30. Juli 2010 rechtskräftig, wenn die monatliche Liste der BPjM veröffentlicht wird.
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2137
Saw VII bekam nur zensiert das R-Rating
Finale der Reihe lag 6x der MPAA vor
Als James Wan und Leigh Wannell 2004 den kleinen Independent-Schocker Saw in die Kinos gebracht haben, konnte noch niemand absehen, welchen Erfolg der Film haben und damit den Auftakt zu einem der erfolgreichsten Horrorfranchises aller Zeiten eröffnen würde.
Diesen Oktober startet in den USA jetzt Saw VII in den Kinos. Dem Trend folgend wird das siebte Kapitel der Reihe in 3D kommen und darüber hinaus auch noch das große Finale des Franchises bilden.
Von der MPAA wurde bereits das obligatorische R-Rating (for sequences of grisly bloody violence and torture, and language) vergeben. Wie Produzent Mark Burg aktuell verriet, bekam der Teil nicht ohne Schnittauflagen das notwendige Rating. Nachdem er mit einem NC-17 abgestraft wurde, musste er der MPAA 6x vorgelegt werden, bis diese letztendlich die finale Freigabe erteilten.
Wie üblich ist aber wohl davon auszugehen, dass später auf DVD und Blu-ray die ungeschnittene Unrated-Fassung erscheinen wird.
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VDVC übt Kritik am Aktionsbündnis Winnenden
Deutliche Worte in Richtung Spielekritiker
Der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat in einem offenen Brief deutliche Kritik am Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden geübt.
Das Aktionsbündnis hat sich in der Vergangenheit immer wieder dadurch hervorgetan, Verbotsforderungen gegen Videospiele auszusprechen und Spieler zum Teil auch zu verunglimpfen.
So kritisierte der VDVC vor allem die Art und Weise, wie das Aktionsbündnis vorgeht. Verbotsforderungen werden immer wieder wiederholt, scheinbar auch, ohne sich etwas eingehender mit der eigentlichen Materie auseinandergesetzt zu haben. So entstünden mitunter auch viele falsche Behauptungen seitens des Aktionsbündnisses Winnenden.
Patrik Schönfeld, Vorsitzender des VDVC:
"Statt weiterhin Nebelkerzen anzuzünden, sollte endlich begonnen werden, flächendeckend Aufklärung zu betrieben. Moderne Medien müssten zum Beispiel im Schulunterricht analysiert und beleuchtet werden [...]."
Der VDVC lässt keinen Zweifel daran, dass eine so einseitig geführte Verbotsdebatte, die überhaupt nicht auf Konsensfindung ausgelegt ist der falsche Weg ist.
Auch kritisiert der offene Brief des VDVC die Bezeichnung "Killerspiel", der mittlerweile von Spielegegnern weitgehend als Kampfbegriff gebraucht wird und von vielen Spielern als ein äußerst herablassendes, beleidigendes Wort empfunden wird.
Im weiteren Verlauf setzt sich der offene Brief des VDVC relativ konstruktiv mit der Problematik auseinander.
An dieser Stelle sei jedoch vom Autor dieser SB.com News noch erwähnt, dass man das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden nicht in völlige Abrede stellen sollte, bildete es sich doch aus durchaus nachvollziehbaren Gründen aufgrund einer furchtbaren Tragödie. Und genau deshalb sollte aber auch vom Aktionsbündnis eine möglichst diskursorientierte Auseinandersetzung mit der Thematik stattfinden. Diese fehlte jedoch in der Vergangenheit immer wieder.
Anbei der offene Brief des VDVC:
Sehr geehrte Damen und Herren
der Stiftung gegen Gewalt an Schulen,
des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden,
sehr geehrte Unterstützer und Assoziierte,
Mit Schrecken mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie innerhalb des letzten Monats gleich zwei Vorstöße zum Verbot von sogenannten „Killerspielen“ unternommen haben. Sowohl die Unterschriftenaktion, von der am 19.06. berichtet wurde, als auch Ihr Appell an den deutschen Bundestag stellt eine Abkehr von Ihrem Bekenntnis dar, derartig absolute Einschränkungen für Herstellung, Vertrieb und Konsum von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten nicht mehr zu fordern. Noch im Dezember 2009 äußerte sich Gisela Mayer, Ihre damalige Pressesprecherin, ablehnend zu einem Verbot – mit der absolut richtigen Begründung, dies würde die Selbstbestimmung erwachsener Menschen zu sehr beeinträchtigen.
Insgesamt vermissen wir die Sachlichkeit, die Ihr Handeln besonders im Gespräch mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler auszeichnete. Leider aber sprechen Sie inzwischen wieder von „Killerspielen“ – ein unsachlicher Kampfbegriff, der nicht nur irreführend ist, sondern auch von nicht wenigen Spielern als beleidigend empfunden wird: Er setzt diejenigen, die Ego-Shooter spielen, mit professionellen Auftragsmördern („Killern“) gleich. Auch verdeckt er, dass der Zweck von Ego-Shootern, entgegen den Aussagen Ihres Bündnisses, nicht das Trainieren von Mord und Totschlag ist, sondern der freundschaftliche, sportliche Wettbewerb in Reaktionsgeschwindigkeit, Gruppenkoordination und Taktik.
Erwerb und Herstellung von Spielen eines ganzen Genres zu verbieten, halten wir für unverantwortlich. Einerseits ist es erwachsenen, mündigen Bürgern damit nicht mehr möglich, ihrem Hobby legal nachzugehen. Ein generelles Verbot würde einen sehr großen Anteil an Mitbürgern völlig unnötig kriminalisieren. Verherrlichung von und Aufforderung zu Gewalt sind unabhängig vom Träger-Medium bereits verboten. Dieses Verbot kann als gesamtgesellschaftlich gefestigt betrachtet werden. Durch neue, undifferenzierte Verbote könnte auch die Akzeptanz dieser anderen Verbote ins Wanken gebracht werden. Es wäre nicht mehr möglich, zwischen Titeln zu unterscheiden, die Gewalt verherrlichen und solchen, die nur als jugendgefährdend einzuschätzen sind.
Andererseits kann auch durch ein generelles Verbot (zweifellos stattfindende) Verbreitung von Computerspielen unter Jugendlichen nicht kontrolliert werden. Die Tauschbörsen des Internets kennen keine Ausweiskontrollen wie sie die Verkäufer im Fachhandel durchzuführen verpflichtet sind. Ein Verbot konterkariert dadurch jedwedes Ziel des Jugendschutzes, sondern erzeugt im Gegenteil nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
Weiterhin sind Computerspiele immer noch genau das: Spiele. Wir, die Spieler, wissen genau, dass wir uns in einer lediglich fiktiven Umgebung bewegen, deren Regeln die der „wirklichen Welt“ in keinster Weise beeinflussen. Das beginnt bei schlichter Physik (der Umgebung im Allgemeinen aber auch der Waffen und deren Wirkung im Speziellen) und hört bei den Moralvorstellungen nicht auf. Wir wissen genau: Was im Spiel erlaubt sein kann, ist es deswegen in der Realität noch lange nicht! Und weiter: Was im Spiel funktioniert, funktioniert deswegen in der Realität ebenso wenig zwingend!
Wir sind der Ansicht, dass ein Verbot von Videospielen, mögen sie auch Gewalt beinhalten, falsch ist und nicht zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen beiträgt. Auch sind Verbote von Kulturgütern wie PC- und Videospielen nicht dazu geeignet, Gewalt, in welcher Form auch immer, zu verhindern. Wir stellen weiterhin in Zweifel, dass überhaupt kausale Zusammenhänge (und seien es nur maßgebliche Teilaspekte) zwischen dem Konsum von Computerspielen und den schrecklichen Bluttaten eines Amoklaufs bestehen. Allein die große Verbreitung von Computerspielen und die (Gott sei Dank!) sehr geringe Anzahl an Amokläufen spricht dagegen, dass fiktive Gewalt zu realer Gewalt führt. Als weiterer Beleg lässt sich anführen, dass es auf Veranstaltungen von Computerspielern nie zu Gewalt kommt, obwohl sich teilweise mehrere tausend Menschen ohne jeglichen Einsatz von Security auf engstem Raum befinden.
Es ist tragisch, dass in der jüngsten Vergangenheit immer mehr junge Menschen zu Gewaltausbrüchen neigen. Gemeinsam ist den Tätern aber vor allem eines: Sie fürchteten um den Verlust ihres gesellschaftlichen Status, fühlten sich isoliert und am Rande der Gesellschaft stehend. Wir sehen das Problem vielmehr in der Gesellschaft, die diejenigen Mitglieder, die schwerwiegende Probleme haben, nicht ausreichend betreut. Anstatt Sturm gegen eine ungefährliche Freizeitbeschäftigung der Mehrheit junger Menschen zu laufen, sollte sich gerade ein Bündnis und eine Stiftung mit Ihrer Ausrichtung und Ihrem Hintergrund den mangelnden sozialen Sicherungen an Schulen annehmen. Stigmatisieren Sie bitte nicht unzählige Computerspieler, indem Sie immer wieder Angst schüren!
Wir würden uns sehr darüber freuen, demnächst positivere Aussagen von Ihnen zu hören. Wir unterstützen das Anliegen voll und ganz, die Schulen und schließlich die Gesellschaft zu einem friedlichen Ort zu machen, in dem niemand Gewalt gegen andere ausübt. Daher sind wir auch gerne zu gemeinsamen Gesprächen bereit. Doch müssen wir uns zuvor energisch gegen die fortwährende Diskriminierung als Mörder und Verbrecher wehren! Wir sind friedliche Menschen, wir lehnen Gewalt ab. Wir haben lediglich ein Hobby, durch das niemand verletzt und das in allen Bereichen der Gesellschaft ausgeübt wird. Wir möchten uns dafür nicht länger rechtfertigen müssen. Die auch durch Sie vorangetriebene Vorverurteilung ist schon so weit vorangeschritten, dass einige Menschen sich bereits nicht mehr trauen, öffentlich zu ihrer Freizeitbeschäftigung zu stehen. Eine Spaltung der Gesellschaft durch ausufernde Verbotsdebatten ist jedoch genau das falsche Signal, wenn es um den Kampf gegen Gewalt geht.
Es ist traurig, dass Sie offenbar immer noch einen Eindruck von uns haben, der uns als Ihre Gegner erscheinen lässt. Dabei sollte uns der Einsatz für eine bessere Zukunft doch vielmehr einen.
Hochachtungsvoll,
Junge Piraten, vertreten durch den Vorsitzenden Heiko Herberg
Pirate Gaming e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Sven Krumbeck
Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler, vertreten durch den Vorsitzenden Patrik Schönfeldt
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2143
Deutliche Worte in Richtung Spielekritiker
Der Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler (VDVC) hat in einem offenen Brief deutliche Kritik am Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden geübt.
Das Aktionsbündnis hat sich in der Vergangenheit immer wieder dadurch hervorgetan, Verbotsforderungen gegen Videospiele auszusprechen und Spieler zum Teil auch zu verunglimpfen.
So kritisierte der VDVC vor allem die Art und Weise, wie das Aktionsbündnis vorgeht. Verbotsforderungen werden immer wieder wiederholt, scheinbar auch, ohne sich etwas eingehender mit der eigentlichen Materie auseinandergesetzt zu haben. So entstünden mitunter auch viele falsche Behauptungen seitens des Aktionsbündnisses Winnenden.
Patrik Schönfeld, Vorsitzender des VDVC:
"Statt weiterhin Nebelkerzen anzuzünden, sollte endlich begonnen werden, flächendeckend Aufklärung zu betrieben. Moderne Medien müssten zum Beispiel im Schulunterricht analysiert und beleuchtet werden [...]."
Der VDVC lässt keinen Zweifel daran, dass eine so einseitig geführte Verbotsdebatte, die überhaupt nicht auf Konsensfindung ausgelegt ist der falsche Weg ist.
Auch kritisiert der offene Brief des VDVC die Bezeichnung "Killerspiel", der mittlerweile von Spielegegnern weitgehend als Kampfbegriff gebraucht wird und von vielen Spielern als ein äußerst herablassendes, beleidigendes Wort empfunden wird.
Im weiteren Verlauf setzt sich der offene Brief des VDVC relativ konstruktiv mit der Problematik auseinander.
An dieser Stelle sei jedoch vom Autor dieser SB.com News noch erwähnt, dass man das Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden nicht in völlige Abrede stellen sollte, bildete es sich doch aus durchaus nachvollziehbaren Gründen aufgrund einer furchtbaren Tragödie. Und genau deshalb sollte aber auch vom Aktionsbündnis eine möglichst diskursorientierte Auseinandersetzung mit der Thematik stattfinden. Diese fehlte jedoch in der Vergangenheit immer wieder.
Anbei der offene Brief des VDVC:
Sehr geehrte Damen und Herren
der Stiftung gegen Gewalt an Schulen,
des Aktionsbündnisses Amoklauf Winnenden,
sehr geehrte Unterstützer und Assoziierte,
Mit Schrecken mussten wir zur Kenntnis nehmen, dass Sie innerhalb des letzten Monats gleich zwei Vorstöße zum Verbot von sogenannten „Killerspielen“ unternommen haben. Sowohl die Unterschriftenaktion, von der am 19.06. berichtet wurde, als auch Ihr Appell an den deutschen Bundestag stellt eine Abkehr von Ihrem Bekenntnis dar, derartig absolute Einschränkungen für Herstellung, Vertrieb und Konsum von Computer- und Videospielen mit Gewaltinhalten nicht mehr zu fordern. Noch im Dezember 2009 äußerte sich Gisela Mayer, Ihre damalige Pressesprecherin, ablehnend zu einem Verbot – mit der absolut richtigen Begründung, dies würde die Selbstbestimmung erwachsener Menschen zu sehr beeinträchtigen.
Insgesamt vermissen wir die Sachlichkeit, die Ihr Handeln besonders im Gespräch mit dem Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler auszeichnete. Leider aber sprechen Sie inzwischen wieder von „Killerspielen“ – ein unsachlicher Kampfbegriff, der nicht nur irreführend ist, sondern auch von nicht wenigen Spielern als beleidigend empfunden wird: Er setzt diejenigen, die Ego-Shooter spielen, mit professionellen Auftragsmördern („Killern“) gleich. Auch verdeckt er, dass der Zweck von Ego-Shootern, entgegen den Aussagen Ihres Bündnisses, nicht das Trainieren von Mord und Totschlag ist, sondern der freundschaftliche, sportliche Wettbewerb in Reaktionsgeschwindigkeit, Gruppenkoordination und Taktik.
Erwerb und Herstellung von Spielen eines ganzen Genres zu verbieten, halten wir für unverantwortlich. Einerseits ist es erwachsenen, mündigen Bürgern damit nicht mehr möglich, ihrem Hobby legal nachzugehen. Ein generelles Verbot würde einen sehr großen Anteil an Mitbürgern völlig unnötig kriminalisieren. Verherrlichung von und Aufforderung zu Gewalt sind unabhängig vom Träger-Medium bereits verboten. Dieses Verbot kann als gesamtgesellschaftlich gefestigt betrachtet werden. Durch neue, undifferenzierte Verbote könnte auch die Akzeptanz dieser anderen Verbote ins Wanken gebracht werden. Es wäre nicht mehr möglich, zwischen Titeln zu unterscheiden, die Gewalt verherrlichen und solchen, die nur als jugendgefährdend einzuschätzen sind.
Andererseits kann auch durch ein generelles Verbot (zweifellos stattfindende) Verbreitung von Computerspielen unter Jugendlichen nicht kontrolliert werden. Die Tauschbörsen des Internets kennen keine Ausweiskontrollen wie sie die Verkäufer im Fachhandel durchzuführen verpflichtet sind. Ein Verbot konterkariert dadurch jedwedes Ziel des Jugendschutzes, sondern erzeugt im Gegenteil nur ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
Weiterhin sind Computerspiele immer noch genau das: Spiele. Wir, die Spieler, wissen genau, dass wir uns in einer lediglich fiktiven Umgebung bewegen, deren Regeln die der „wirklichen Welt“ in keinster Weise beeinflussen. Das beginnt bei schlichter Physik (der Umgebung im Allgemeinen aber auch der Waffen und deren Wirkung im Speziellen) und hört bei den Moralvorstellungen nicht auf. Wir wissen genau: Was im Spiel erlaubt sein kann, ist es deswegen in der Realität noch lange nicht! Und weiter: Was im Spiel funktioniert, funktioniert deswegen in der Realität ebenso wenig zwingend!
Wir sind der Ansicht, dass ein Verbot von Videospielen, mögen sie auch Gewalt beinhalten, falsch ist und nicht zur Lösung von gesellschaftlichen Problemen beiträgt. Auch sind Verbote von Kulturgütern wie PC- und Videospielen nicht dazu geeignet, Gewalt, in welcher Form auch immer, zu verhindern. Wir stellen weiterhin in Zweifel, dass überhaupt kausale Zusammenhänge (und seien es nur maßgebliche Teilaspekte) zwischen dem Konsum von Computerspielen und den schrecklichen Bluttaten eines Amoklaufs bestehen. Allein die große Verbreitung von Computerspielen und die (Gott sei Dank!) sehr geringe Anzahl an Amokläufen spricht dagegen, dass fiktive Gewalt zu realer Gewalt führt. Als weiterer Beleg lässt sich anführen, dass es auf Veranstaltungen von Computerspielern nie zu Gewalt kommt, obwohl sich teilweise mehrere tausend Menschen ohne jeglichen Einsatz von Security auf engstem Raum befinden.
Es ist tragisch, dass in der jüngsten Vergangenheit immer mehr junge Menschen zu Gewaltausbrüchen neigen. Gemeinsam ist den Tätern aber vor allem eines: Sie fürchteten um den Verlust ihres gesellschaftlichen Status, fühlten sich isoliert und am Rande der Gesellschaft stehend. Wir sehen das Problem vielmehr in der Gesellschaft, die diejenigen Mitglieder, die schwerwiegende Probleme haben, nicht ausreichend betreut. Anstatt Sturm gegen eine ungefährliche Freizeitbeschäftigung der Mehrheit junger Menschen zu laufen, sollte sich gerade ein Bündnis und eine Stiftung mit Ihrer Ausrichtung und Ihrem Hintergrund den mangelnden sozialen Sicherungen an Schulen annehmen. Stigmatisieren Sie bitte nicht unzählige Computerspieler, indem Sie immer wieder Angst schüren!
Wir würden uns sehr darüber freuen, demnächst positivere Aussagen von Ihnen zu hören. Wir unterstützen das Anliegen voll und ganz, die Schulen und schließlich die Gesellschaft zu einem friedlichen Ort zu machen, in dem niemand Gewalt gegen andere ausübt. Daher sind wir auch gerne zu gemeinsamen Gesprächen bereit. Doch müssen wir uns zuvor energisch gegen die fortwährende Diskriminierung als Mörder und Verbrecher wehren! Wir sind friedliche Menschen, wir lehnen Gewalt ab. Wir haben lediglich ein Hobby, durch das niemand verletzt und das in allen Bereichen der Gesellschaft ausgeübt wird. Wir möchten uns dafür nicht länger rechtfertigen müssen. Die auch durch Sie vorangetriebene Vorverurteilung ist schon so weit vorangeschritten, dass einige Menschen sich bereits nicht mehr trauen, öffentlich zu ihrer Freizeitbeschäftigung zu stehen. Eine Spaltung der Gesellschaft durch ausufernde Verbotsdebatten ist jedoch genau das falsche Signal, wenn es um den Kampf gegen Gewalt geht.
Es ist traurig, dass Sie offenbar immer noch einen Eindruck von uns haben, der uns als Ihre Gegner erscheinen lässt. Dabei sollte uns der Einsatz für eine bessere Zukunft doch vielmehr einen.
Hochachtungsvoll,
Junge Piraten, vertreten durch den Vorsitzenden Heiko Herberg
Pirate Gaming e.V., vertreten durch den Vorsitzenden Sven Krumbeck
Verband für Deutschlands Video- und Computerspieler, vertreten durch den Vorsitzenden Patrik Schönfeldt
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Indizierungen Juli 2010
BPjM in der Sommerpause
Hier die aktuellen Indizierungen des Monats Juli 2010. Beschlagnahmen gab es keine. Auch Erstindizierungen von Filmen oder Computerspielen gab es in diesem Sommermonat nicht.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen
Indizierungen
Tonträger
Aggro Berlin Label Nr. 1
Sampler
Aggro Berlin, Universal Music GmbH
Liste A
Bloodboil: Festering Fornication
Amputed Vein Records
Liste B
Legenden sterben nie
Sampler
Hirntot Records
Liste B
Sekte, Die
Spezial Edition
Sektenmuzik (Groove Attack GmbH)
Liste A
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Heiße Nächte auf Jamaika
UFA-ATB Bild + Ton KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A
Nichten der Frau Oberst, Die
UFA-ATB Bild + Ton KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A
Prostitution heute (Phantasme Nr. 2)
Constantin Film AG, München
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Beach Head
(Computerspiel)
Acess-Micro-Händler
Bei Anruf Liebe
VPS (Label: Zenit)
Black Six, The
Westminster Film
Blue Max
(Computerspiel)
Ariolasoft (Label: Synapse)
Faust wie ein Hammer, Eine
UFA-ATB
Fünf blutige Stricke
UFA-ATB
Harry Buckinx - U-Comicx Sonderband Nr. 34
(Comic)
Volksverlag
Hölle schickt ihren Sohn, Die
CBS/FOX
Josefine Mutzenbacher III. Teil
VFL (Label: Herzog)
Kung Fu Killer
Starlight (Label: Highlight)
Ninja Fighter
Gloria Video
Ninja in geheimer Mission
VPS
Paratropper
(Computerspiel)
Hersteller unbekannt
Raid over Moscow
(Computerspiel)
Acess-Micro-Händler
Schizophren
ITT Contrast
Seafox/Seawolf
(Computerspiel)
Ariola-Eurodisc
Set me free ... (from this pain inside my head)
(Schallplattenhüllen)
Heavy Metal Records
Sklavenmarkt der weißen Mädchen
VTD
Stalag I
(Computerspiel)
Rabbit-Software
Tank Attack
(Computerspiel)
B. Cotton Supersoft
The Rods - Let them eat Metal
(Schallplattenhüllen)
Roadrunner Productions
Wild Woman
ITT Contrast
Witchfinder General - Death Penalty
(Schallplattenhüllen)
Heavy Metal Records
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)
Liebe durch die Autotür
MCP-Audio Video
Sklavenmarkt der jungen Mädchen
HVB Video
Wiege des Teufels, Die
Carrera Pictures Vertrieb GmbH
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2151
BPjM in der Sommerpause
Hier die aktuellen Indizierungen des Monats Juli 2010. Beschlagnahmen gab es keine. Auch Erstindizierungen von Filmen oder Computerspielen gab es in diesem Sommermonat nicht.
Noch einmal die Erklärung zu den unterschiedlichen Listen bei Indizierungen:
Liste A: Medien mit jugendgefährdendem Inhalt
Liste B: Medien die nach Ansicht der Bundesprüfstelle als strafrechtlich bedenklich einzustufen sind und dadurch den Verbreitungsverboten nach dem Strafgesetzbuch (StGB) unterliegen würden oder Medien, die bereits beschlagnahmt wurden und deswegen automatisch auch in Liste B eingetragen werden müssen
Indizierungen
Tonträger
Aggro Berlin Label Nr. 1
Sampler
Aggro Berlin, Universal Music GmbH
Liste A
Bloodboil: Festering Fornication
Amputed Vein Records
Liste B
Legenden sterben nie
Sampler
Hirntot Records
Liste B
Sekte, Die
Spezial Edition
Sektenmuzik (Groove Attack GmbH)
Liste A
Folgeindizierungen gemäß §21 Abs. 5 Nr. 3 JuschG
Heiße Nächte auf Jamaika
UFA-ATB Bild + Ton KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A
Nichten der Frau Oberst, Die
UFA-ATB Bild + Ton KG, Nachfolger: Universum Film GmbH, München
Liste A
Prostitution heute (Phantasme Nr. 2)
Constantin Film AG, München
Liste A
Listenstreichungen
Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Beach Head
(Computerspiel)
Acess-Micro-Händler
Bei Anruf Liebe
VPS (Label: Zenit)
Black Six, The
Westminster Film
Blue Max
(Computerspiel)
Ariolasoft (Label: Synapse)
Faust wie ein Hammer, Eine
UFA-ATB
Fünf blutige Stricke
UFA-ATB
Harry Buckinx - U-Comicx Sonderband Nr. 34
(Comic)
Volksverlag
Hölle schickt ihren Sohn, Die
CBS/FOX
Josefine Mutzenbacher III. Teil
VFL (Label: Herzog)
Kung Fu Killer
Starlight (Label: Highlight)
Ninja Fighter
Gloria Video
Ninja in geheimer Mission
VPS
Paratropper
(Computerspiel)
Hersteller unbekannt
Raid over Moscow
(Computerspiel)
Acess-Micro-Händler
Schizophren
ITT Contrast
Seafox/Seawolf
(Computerspiel)
Ariola-Eurodisc
Set me free ... (from this pain inside my head)
(Schallplattenhüllen)
Heavy Metal Records
Sklavenmarkt der weißen Mädchen
VTD
Stalag I
(Computerspiel)
Rabbit-Software
Tank Attack
(Computerspiel)
B. Cotton Supersoft
The Rods - Let them eat Metal
(Schallplattenhüllen)
Roadrunner Productions
Wild Woman
ITT Contrast
Witchfinder General - Death Penalty
(Schallplattenhüllen)
Heavy Metal Records
Listenstreichung gemäß §24 Abs. 2 i.V.m §21 Abs. 5 Nr. 2 JuschG (Inhaltsgleichheit)
Liebe durch die Autotür
MCP-Audio Video
Sklavenmarkt der jungen Mädchen
HVB Video
Wiege des Teufels, Die
Carrera Pictures Vertrieb GmbH
http://www.schnittberichte.com/news.php?ID=2151
Ich zitiere mal den aus meiner Sicht glorreichsten Teil des Posts:
Seht nur, was das für ein gefährlicher Dreck ist:
Davon, dass die auch noch "Raid over Moscow" freigegeben haben, will ich gar nicht erst reden... Das nehmen uns die Russen bestimmt so übel, dass nächste Woche die Panzer vor Berlin auftauchen. Zu Recht!
Hier verliere ich das Vertrauen in die Fähigkeit unserer Zensurbehörden, effektive Bevormundung zu betreiben. Wie kann dieses ultrabrutale Gewaltspiel einfach freigegeben werden, in dem Jugendliche lernen, dass man durch das einfache Bewegen eines Joysticks nach vorne in Kombination mit einem Knopfdruck Bomben auf Gebäude werfen kann, die möglicherweise zivil genutzt werden? Welche Brücke ist noch sicher, wenn diese Trainingssimulation des Militärs in falsche Hände gerät? Wo zum Teufel ist das Aktionismusbündnis Winnenden, wenn man es am dringendsten braucht, um die Jugend zu schützen?.Punisher256 hat geschrieben:Listenstreichung gemäß §18 Abs. 7 JuschG (Zeitablauf)
Blue Max
(Computerspiel)
Ariolasoft (Label: Synapse)
Seht nur, was das für ein gefährlicher Dreck ist:
Davon, dass die auch noch "Raid over Moscow" freigegeben haben, will ich gar nicht erst reden... Das nehmen uns die Russen bestimmt so übel, dass nächste Woche die Panzer vor Berlin auftauchen. Zu Recht!