Das habe ich doch geschrieben. Verkauf und Verbreitung sind strafbar. Doch das braucht dich als Käufer nicht zu interessieren, denn Kauf und Besitz sind legal. Das Spiel wurde von Activision noch nie in unzensierter Form in Deutschland vertrieben, lediglich die Nutzung wurde ermöglicht.Oberdepp hat geschrieben:Falsch. Guckst du bitte das nächste Mal irgendwo im Internet nach, bevor du hier Falschinformationen verbreitest.
Liste B bedeutet, dass ein kompletter Verbreitungsverbot vorliegt. Das heißt also auch, dass MW2 unter keinen Umständen nach Deutschland verkauft und/oder anders zugänglich gemacht werden darf.
Modern Warfare 2 nicht mehr unzensiert in Deutschland
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@Rosette:
Du denkst grundsätzlich nie. Das ist ein anderes Thema.
Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Du denkst grundsätzlich nie. Das ist ein anderes Thema.
Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Activision mag vielleicht als Organ richtig funktionieren, aber Krebs hat der Körper immer noch.Oberdepp hat geschrieben:@Rosette:
Du denkst grundsätzlich nie. Das ist ein anderes Thema.
Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Oberdepp hat geschrieben:Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Der Anwalt begründet seine Statement damit:
Nur das Activision, wie schon gesagt, das Spiel nicht verbreitet. Aber das habe ich alles schon gesagt.Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskieren.
Der Vertrieb ist ein Teilbereich des Handels, also des Austauschprozesses von Gütern (Waren und Dienstleistungen) gegen Geld oder gegen andere Güter (Tauschhandel)
Können wir vlt. über die Unverschämtheit eines solchen Gesetzes diskutieren und nicht darüber, ob Activision im Recht handelt? Ihr wisst doch genauso gut wie ich, dass ein Riese wie Activision eine ganze Mannschaft an Anwälten hat, die das bereits dreifach und doppelt überprüft haben...
Wo ich wieder am Anfang wäre, nämlich dass das Gesetz scheisse ist.
Tschuldigung für die Fäkalsprache, aber ich muss meinen Unmut rauslassen.
Wo ich wieder am Anfang wäre, nämlich dass das Gesetz scheisse ist.
Tschuldigung für die Fäkalsprache, aber ich muss meinen Unmut rauslassen.
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Natürlich ist es das. Allein das die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein totales Verbreitungsverbot aussprechen kann ist lächerlich. Das hat nichts mit der eigentlichen Aufgabe, des Jugendschutzes, mehr zu tun. Auch das Prüfverfahren an sich ist mit den wechselnden Prüfern, die teilweise komplett unterschiedliche Kriterien haben, total willkürlich.Docrycy hat geschrieben:Können wir vlt. über die Unverschämtheit eines solchen Gesetzes diskutieren und nicht darüber, ob Activision im Recht handelt? Ihr wisst doch genauso gut wie ich, dass ein Riese wie Activision eine ganze Mannschaft an Anwälten hat, die das bereits dreifach und doppelt überprüft haben...
Wo ich wieder am Anfang wäre, nämlich dass das Gesetz scheisse ist.
Tschuldigung für die Fäkalsprache, aber ich muss meinen Unmut rauslassen.
Interessiert Activsion in dem Punkt aber nicht.Docrycy hat geschrieben:Activision mag vielleicht als Organ richtig funktionieren, aber Krebs hat der Körper immer noch.Oberdepp hat geschrieben:@Rosette:
Du denkst grundsätzlich nie. Das ist ein anderes Thema.
Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Dann eben andersrum: für Deutschland liegt ein Verbreitungsverbot vor, da MW2 beschlagnahmt wurde (Liste B). Warum sollte Activision eine Aktivierung für ein Produkt (die ungeschnittene Fassung) in einem Land anbieten, wenn es in dieses besagte Land erst gar nicht eingeführt werden darf?Melcor hat geschrieben:Oberdepp hat geschrieben:Jetzt mal ganz Allgemein. Selbst ein Fachanwalt für Rechtsschutz sagt, dass die Aktion von Activision richtig ist. Jetzt frage ich euch: was habt ihr für eine Ausbildung genossen um das Gegenteil behaupten zu können? Bzw. auf was für eine gesetzliche Grundlage stütz ihr euch?
Der Anwalt begründet seine Statement damit:
Nur das Activision, wie schon gesagt, das Spiel nicht verbreitet. Aber das habe ich alles schon gesagt.Strafbar wäre der Vertrieb aber nicht erst nach einer solchen Gerichtsentscheidung, sondern von Anfang an. Activision würde mit einem Onlinevertrieb also eine Strafbarkeit riskieren.
Der Vertrieb ist ein Teilbereich des Handels, also des Austauschprozesses von Gütern (Waren und Dienstleistungen) gegen Geld oder gegen andere Güter (Tauschhandel)
Wieso sollte EA/Valve das machen? Wahrscheinlich damit sie nicht zusätzlich Geld mit dämlichen Umtauschaktionen ausgeben müssen?Oberdepp hat geschrieben:Dann eben andersrum: für Deutschland liegt ein Verbreitungsverbot vor, da MW2 beschlagnahmt wurde (Liste B). Warum sollte Activision eine Aktivierung für ein Produkt (die ungeschnittene Fassung) in einem Land anbieten, wenn es in dieses besagte Land erst gar nicht eingeführt werden darf?
Aber naja, das ist eben Activision.
Achja, Liste B bedeutet nicht beschlagnahmt.