:)
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Re: PEGI 4 Deutschland
Das wäre ein sehr großes Eigentor!Bee_Maja hat geschrieben:Wer erwachesn ist, kann sich hier mal äußern https://epetitionen.bundestag.de/index. ... tion=15885
Denn mit dem derzeitigen USK-System ist es so, dass alles, was einmal durch die USK gekommen ist nicht beschlagnahmt werden darf. PEGI teilt allerdings allen Spielen eine Alterfreigabe zu, wodurch also die Entscheidungsträger nicht mehr an irgendwelche vorgaben gebunden sind und dann munter alles beschlagnahmen können, was sie wollen!
Re: PEGI 4 Deutschland
Naja geht, wenn sie gekürzt sind, kannst du sie immerrnoch importieren (ungekürzt), aber ich denke es wird hier nicht mehr lange dauern, bis der Besitz von beschlagnahmten Spielen eine Straftat ist (falls es nicht sowieso schon so ist, bin da nicht umbedingt auf dem neuesten Stand)Dek0r hat geschrieben:Mir sind indizierte/beschlagnahmte Titel weitaus lieber als gekürzte.Kemba hat geschrieben:Das wäre ein sehr großes Eigentor!
Denn mit dem derzeitigen USK-System ist es so, dass alles, was einmal durch die USK gekommen ist nicht beschlagnahmt werden darf. PEGI teilt allerdings allen Spielen eine Alterfreigabe zu, wodurch also die Entscheidungsträger nicht mehr an irgendwelche vorgaben gebunden sind und dann munter alles beschlagnahmen können, was sie wollen!
Re: PEGI 4 Deutschland
Dann braucht man aber kein Pegi-System in Deutschland. Dann kaufen Sie sich einfach die UK- oder AT-Version und gut ist. Beschlagnahmte Spiele sind Ihnen aber mit gewiss nicht lieber als Gekürzte!Dek0r hat geschrieben:Mir sind indizierte/beschlagnahmte Titel weitaus lieber als gekürzte.Kemba hat geschrieben:Das wäre ein sehr großes Eigentor!
Denn mit dem derzeitigen USK-System ist es so, dass alles, was einmal durch die USK gekommen ist nicht beschlagnahmt werden darf. PEGI teilt allerdings allen Spielen eine Alterfreigabe zu, wodurch also die Entscheidungsträger nicht mehr an irgendwelche vorgaben gebunden sind und dann munter alles beschlagnahmen können, was sie wollen!
- Bloody Sn0w
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Wer erwachsen ist, kann sich erst mal hier informieren:
http://www.usk.de/
http://www.pegi.info/de/
...um dann festzustellen, was für ein Mumpitz diese Petition ist.
http://www.usk.de/
http://www.pegi.info/de/
...um dann festzustellen, was für ein Mumpitz diese Petition ist.
Seh ich genauso. Frag mich auch immer wieder, warum immer auf der USK herumgehackt wird. Die sind doch eindeutig auf der Seite der Gamer. Was die alles durchlassen. Viel mehr ist mir die BPjM ein Dorn im Auge. Finds ziemlich traurig das mir irgend ne Institution vorschreibt, was ich zu gucken und zu spielen habe. Zumal ichs aus psychologischer Sicht für ziemlichen Müll halte, Sachen zu beschlagnahmen oder zu indizieren, da die Spiele/Filme so noch viel reizvoller werden für Kinder. Wenn wir das PEGI System hätten würde sich die BPjM noch viel mehr austoben. Ist schon gut so. Wenn irgendwas geschnitten ist, wirds halt importiert.Bloody Sn0w hat geschrieben:Wer erwachsen ist, kann sich erst mal hier informieren:
http://www.usk.de/
http://www.pegi.info/de/
...um dann festzustellen, was für ein Mumpitz diese Petition ist.
Zuletzt geändert von Suinized am 06.02.2011 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
- Sonic_The_Hedgehog
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Suinized hat geschrieben:Seh ich genauso. Frag mich auch immer wieder, warum immer auf der USK herumgehackt wird. Die sind doch eindeutig auf der Seite der Gamer. Was die alles durchlassen. Viel mehr ist mir die BPjM ein Dorn im Auge. Finds ziemlich traurig das mir irgend ne Institution vorschreibt, was ich zu gucken und zu spielen habe. Zumal ichs aus psychologischer Sicht für ziemlichen Müll halte, Sachen zu beschlagnehmen oder zu indizieren, da die Spiele/Filme so noch viel reizvoller werden für Kinder. Wenn wir das PEGI System hätten würde sich die BPjM noch viel mehr austoben. Ist schon gut so. Wenn irgendwas geschnitten ist, wirds halt importiert.Bloody Sn0w hat geschrieben:Wer erwachsen ist, kann sich erst mal hier informieren:
http://www.usk.de/
http://www.pegi.info/de/
...um dann festzustellen, was für ein Mumpitz diese Petition ist.
Finde ich auch so.
Wir haben hier halt sehr viele Möglichkeiten das Einstufungssystem zu umgehen, wenn uns was nicht passt.
Das finde ich auch nicht unbedingt verkehrt.
Manch einer stört sich halt an der Usk, aber so schlimm sind die nicht.
Alleine in den letzten Jahren haben die auch viele Filme und Spiele die harte Inhalte haben einfach als "keine Jugendfreigabe" eingestuft und ungekürzt gelassen.
Wenn etwas gut funktioniert(ob es nun durchs ausschöpfen anderer Möglichkeiten ist oder nicht) sollte man es einfach dabei belassen
Re: PEGI 4 Deutschland
Sie sind sich schon bewusst, daß Sie beschlagnahmte Spiele nicht mal importieren dürfen? O_oDek0r hat geschrieben:Doch.KOK hat geschrieben:Dann braucht man aber kein Pegi-System in Deutschland. Dann kaufen Sie sich einfach die UK- oder AT-Version und gut ist. Beschlagnahmte Spiele sind Ihnen aber mit gewiss nicht lieber als Gekürzte!Dek0r hat geschrieben: Mir sind indizierte/beschlagnahmte Titel weitaus lieber als gekürzte.
Re: PEGI 4 Deutschland
Das ist schlicht und einfach Quatsch. Für den privatgebrauch darfst du sowohl indizierte als auch beschlagnahmte Titel importieren.KOK hat geschrieben:Sie sind sich schon bewusst, daß Sie beschlagnahmte Spiele nicht mal importieren dürfen? O_oDek0r hat geschrieben:Doch.KOK hat geschrieben: Dann braucht man aber kein Pegi-System in Deutschland. Dann kaufen Sie sich einfach die UK- oder AT-Version und gut ist. Beschlagnahmte Spiele sind Ihnen aber mit gewiss nicht lieber als Gekürzte!
Ein privater import ist also durchaus erlaubt. Quelle: http://www.videogameszone.de/m,forum/Al ... t-7922344/Während es in den Punkten 1-3 vor allem um die kommerzielle Nutzung geht, scheint Punkt 4 auch die Einfuhr (=Import) zu verbieten (siehe fette Markierung im Zitat unten). Dem ist aber nicht so, entscheidend ist der ebenfalls fettgedruckte Teil danach.
Die Einfuhr ist nur strafbar, wenn man das eingeführte Produkt "im Sinne der Nummern 1 bis 3 verwendet", also öffentlich ausstellt, verbreitet, vorführt, usw. Es folgt zum besseren Verständnis ein Auszug aus dem StGB:
Zitat:
§ 131 StGB (Strafgesetzbuch)
Gewaltdarstellung
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,
1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
4. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
[...]
Wenn das ein Shop in DE verkaufen würde, dann würde dieser sich strafbar machen. Aber sicher nicht der ausländische Shop, sonst würden die sich mit Sicherheit weigern, solche Spiele nach DE zu verschicken.KOK hat geschrieben:Ihrer Quelle zu urteilen, ist der Erwerb zum privaten Zwecke tatsächlich straffrei. Aber der Verkäufer macht sich strafbar... Sprich, es läuft aufs Selbe hinaus.