Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Worrelix hat geschrieben:... Natürlich sollte man als Polizeibeamter nicht die Beherrschung verlieren, aber letztlich bleibt es bei einem Handballenschlag und einem Schubsen in einer Streßsituation.
Aber das es in deinen Augen normal ist wenn man bei einer Verhaftung wenn jemanden schubst, zu Boden wirft oder einen Schlag gegen die Brust bekommt finde ich ziemlich daneben.
Das habe ich nicht gesagt. Es solte nicht normal sein.
Aber jeder kann mal in einer Streßsituation die Beherrschung verlieren, und die entsprechenden Beamten wurden dafür ja auch verurteilt.
Aber letztendlich handelt es sich um den Strafbestand de einmal Schubsens und um einen Handballenschlag.
Jetzt stell dir im Gegenzug mal die mögliche Situation damals im Revier vor: Der Polizist geht davon aus, daß er einem Kind das Leben retten kann, wenn er - soweit es dazu kommen würde - dessen Aufanthaltsort aus dem Täter rausprügeln würde...
Ich sage nicht, daß es richtig, aber daß es absolut verständlich ist und daß er sich mit einem Schlag und einem Schubsen wirklich nicht beklagen kann (bzw: können sollte).
Abgesehen davon gilt die Androhung von Folter auch als eine Art von Folter, und das in Aussicht stellen einer Vergewaltigung in der Gefängniszelle ist auch nicht sonderlich positiv zu bewerten.
Das Leben ist kein Ponyhof und ein Polizeiverhör erst recht nicht.
Wenn er mit solchem Streß nicht fertig wird, hätte er sich besser einen anderen "Beruf" ausgesucht.
In dem Fall, daß ein anderes Menschenleben auf dem Spiel steht, halte ich so ein Unter-Druck-setzen für vertretbar.
Wobei ich noch mal festhalten will, daß hierbei niemand körperlich gefoltert oder vergewaltigt wurde.