Ja oder nein find ich besser....fördert die Diskussion.Lazy Sloth hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind die Antwortmöglichkeiten unvollständig. Da fehlt die Option, dass er mit seinem Anliegen zwar Recht hatte (und das nun auch bekommen hat), aber dennoch kein Schmerzensgeld bekommen sollte.
Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
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- TomSupreme
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- DARK-THREAT
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Nein, weil.... es zur Wahrheitsfindung diente.
In meinen Augen hat der Mann jedes Mitgefühl verloren, eben weil er eben einen kleinen Jungen getötet hatte.
Den Tot hätte er natürlich nicht verdient, und Prügel und Vergewalltigungen wartet auf ihm im Gefängnis von anderen Häftligen, wenn die mitbekommen, warum er sitzt.
Das Polizisten zur Wahrheitsfindung einen Menschen seelisch schädigen, und mal etwas hart anfassen, ist nichts Besonderes und immer mit der Sicht, um welche Tat es sich dreht, war es sicherlich nicht leicht für die Polizei.
Peace.
In meinen Augen hat der Mann jedes Mitgefühl verloren, eben weil er eben einen kleinen Jungen getötet hatte.
Den Tot hätte er natürlich nicht verdient, und Prügel und Vergewalltigungen wartet auf ihm im Gefängnis von anderen Häftligen, wenn die mitbekommen, warum er sitzt.
Das Polizisten zur Wahrheitsfindung einen Menschen seelisch schädigen, und mal etwas hart anfassen, ist nichts Besonderes und immer mit der Sicht, um welche Tat es sich dreht, war es sicherlich nicht leicht für die Polizei.
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DARK-THREAT hat geschrieben:Nein, weil.... es zur Wahrheitsfindung diente.
In meinen Augen hat der Mann jedes Mitgefühl verloren, eben weil er eben einen kleinen Jungen getötet hatte.
Den Tot hätte er natürlich nicht verdient, und Prügel und Vergewalltigungen wartet auf ihm im Gefängnis von anderen Häftligen, wenn die mitbekommen, warum er sitzt.
Das Polizisten zur Wahrheitsfindung einen Menschen seelisch schädigen, und mal etwas hart anfassen, ist nichts Besonderes und immer mit der Sicht, um welche Tat es sich dreht, war es sicherlich nicht leicht für die Polizei.
Peace.
Schonmal darüber nachgedacht das so auch schnell falsche Geständnisse erzwungen werde könnten?
Re: Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
Mag sein, aber wenigstens spielt sich im Bericht der Welt keiner derart auf, daß man meinen könnte, der Henker verliert sonst seinen Job ...:Levi hat geschrieben:das ist aber nicht dein ernst ... welt.de ist doch nur "BILD.de im Anzug" ... dahinter steckt genau der gleiche Verein ...Worrelix hat geschrieben:Boah, ist das furchtbar.Erdbeerfeldheld hat geschrieben:http://www.bild.de/news/inland/schmerze ... .bild.html
Ich meine jetzt nicht die Tat, den Prozess oder den Täter, sondern die Hetzschreibe der "Bild".
Bevor ich mich dazu überwinde, diesen Schund zu Ende zu lesen, beziehe ich mich doch lieber auf einen sachlichen Artikel zum Thema: siehe welt.de
"Bekommt der Killer 10 000 Euro?
Herr Richter, bitte lassen Sie das nicht zu!
Frankfurt/M. – Bei seiner abscheulichen Tat zeigte er kein Mitleid. Kaltblütig entführte und ermordete Magnus Gäfgen (35) den elfjährigen Bankierssohn Jakob von Metzler. Doch ausgerechnet ER jammert jetzt vor Gericht, fordert sogar Schmerzensgeld vom Land Hessen – weil ihm im Polizeiverhör Folter angedroht wurde!
Heute muss das Landgericht Frankfurt unter dem Vorsitz von Richter Christoph Hefter entscheiden, ob dem eiskalten Killer Schmerzensgeld zusteht. Gäfgen will mindestens 10 000 Euro!
HERR RICHTER, VERHINDERN SIE DAS!"
"Um Folter soll es gehen an diesem Tag vor der 4. Zivilkammer am Landgericht Frankfurt, auch, wenn das Wort während der gesamten Aussage von Magnus Gäfgen tatsächlich kein einziges Mal fällt. Dennoch, der ehemalige Jura-Student verklagt das Land Hessen auf Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil er traumatisiert worden sein will.
Es geht um 15.000 Euro. Ein Polizist habe ihn bei der Vernehmung hart angefasst, ihm mit einem Spezialisten gedroht, der ihm Schmerzen zufügen könne. Die Rede soll auch von „Negern“ gewesen sein, die ihn in einer Zelle vergewaltigen würden. Und der Beamte soll ihn „geschubst und mit dem Handballen auf die Brust geschlagen“ haben, berichtet Gäfgen."
Das Problem dabei wäre doch die Frage: Wo soll die Grenze gezogen werden, bis zu der sowas "zulässig" ist? Dann doch lieber eine kompromisslose Einhaltung der Grundrechte, auch wenn einem das in manchen Fällen menschlich schlecht vorkommen kann.DARK-THREAT hat geschrieben:Nein, weil.... es zur Wahrheitsfindung diente.
In meinen Augen hat der Mann jedes Mitgefühl verloren, eben weil er eben einen kleinen Jungen getötet hatte.
Den Tot hätte er natürlich nicht verdient, und Prügel und Vergewalltigungen wartet auf ihm im Gefängnis von anderen Häftligen, wenn die mitbekommen, warum er sitzt.
Das Polizisten zur Wahrheitsfindung einen Menschen seelisch schädigen, und mal etwas hart anfassen, ist nichts Besonderes und immer mit der Sicht, um welche Tat es sich dreht, war es sicherlich nicht leicht für die Polizei.
Peace.
Cowards die many times before their deaths,
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- Julius Caesar (II, ii, 32-37)
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Re: Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
Das habe ich nicht gesagt. Es solte nicht normal sein.Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Aber das es in deinen Augen normal ist wenn man bei einer Verhaftung wenn jemanden schubst, zu Boden wirft oder einen Schlag gegen die Brust bekommt finde ich ziemlich daneben.Worrelix hat geschrieben:... Natürlich sollte man als Polizeibeamter nicht die Beherrschung verlieren, aber letztlich bleibt es bei einem Handballenschlag und einem Schubsen in einer Streßsituation.
Aber jeder kann mal in einer Streßsituation die Beherrschung verlieren, und die entsprechenden Beamten wurden dafür ja auch verurteilt.
Aber letztendlich handelt es sich um den Strafbestand de einmal Schubsens und um einen Handballenschlag.
Jetzt stell dir im Gegenzug mal die mögliche Situation damals im Revier vor: Der Polizist geht davon aus, daß er einem Kind das Leben retten kann, wenn er - soweit es dazu kommen würde - dessen Aufanthaltsort aus dem Täter rausprügeln würde...
Ich sage nicht, daß es richtig, aber daß es absolut verständlich ist und daß er sich mit einem Schlag und einem Schubsen wirklich nicht beklagen kann (bzw: können sollte).
Das Leben ist kein Ponyhof und ein Polizeiverhör erst recht nicht.Abgesehen davon gilt die Androhung von Folter auch als eine Art von Folter, und das in Aussicht stellen einer Vergewaltigung in der Gefängniszelle ist auch nicht sonderlich positiv zu bewerten.
Wenn er mit solchem Streß nicht fertig wird, hätte er sich besser einen anderen "Beruf" ausgesucht.
In dem Fall, daß ein anderes Menschenleben auf dem Spiel steht, halte ich so ein Unter-Druck-setzen für vertretbar.
Wobei ich noch mal festhalten will, daß hierbei niemand körperlich gefoltert oder vergewaltigt wurde.
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Re: Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
Es ist nicht verständlich das ein Polizist entweder jemanden prügelt oder ihm das ganze oder schlimmeres androht um ein Leben zu retten. So jemand hat seinen Beruf klar verfehlt und hätte in einer zwielichtigen Spelunke Rausschmeißer werden sollen. Im Fall Mirco hat es auch funktioniert ohne das sie aus ihm herausprügeln mussten wo die Leiche liegt. Sie haben ihn mit Respekt und Würde behandelt und bekommen was sie wollten. So geht das, nicht anders.Worrelix hat geschrieben:Das habe ich nicht gesagt. Es solte nicht normal sein.Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Aber das es in deinen Augen normal ist wenn man bei einer Verhaftung wenn jemanden schubst, zu Boden wirft oder einen Schlag gegen die Brust bekommt finde ich ziemlich daneben.Worrelix hat geschrieben:... Natürlich sollte man als Polizeibeamter nicht die Beherrschung verlieren, aber letztlich bleibt es bei einem Handballenschlag und einem Schubsen in einer Streßsituation.
Aber jeder kann mal in einer Streßsituation die Beherrschung verlieren, und die entsprechenden Beamten wurden dafür ja auch verurteilt.
Aber letztendlich handelt es sich um den Strafbestand de einmal Schubsens und um einen Handballenschlag.
Jetzt stell dir im Gegenzug mal die mögliche Situation damals im Revier vor: Der Polizist geht davon aus, daß er einem Kind das Leben retten kann, wenn er - soweit es dazu kommen würde - dessen Aufanthaltsort aus dem Täter rausprügeln würde...
Ich sage nicht, daß es richtig, aber daß es absolut verständlich ist und daß er sich mit einem Schlag und einem Schubsen wirklich nicht beklagen kann (bzw: können sollte).
Das Leben ist kein Ponyhof und ein Polizeiverhör erst recht nicht.Abgesehen davon gilt die Androhung von Folter auch als eine Art von Folter, und das in Aussicht stellen einer Vergewaltigung in der Gefängniszelle ist auch nicht sonderlich positiv zu bewerten.
Wenn er mit solchem Streß nicht fertig wird, hätte er sich besser einen anderen "Beruf" ausgesucht.
In dem Fall, daß ein anderes Menschenleben auf dem Spiel steht, halte ich so ein Unter-Druck-setzen für vertretbar.
Wobei ich noch mal festhalten will, daß hierbei niemand körperlich gefoltert oder vergewaltigt wurde.
Das ganze ist auch nicht als "unter-Druck-setzen" zu bewerten.....solche Sachen sind ein Dammbruchargument. Er ist nicht gefoltert worden, schlimmeres ist ihm auch nicht widerfahren. Aber wenn man solchen Dingen keinen Riegel vorschiebt ist es eine Frage der Zeit bis so jemand einem Verdächtigen wirklich einmal verprügelt um zu hören was man hören will, oder schlimmeres.
Und solche Sprüche wie "Das Leben ist kein Ponyhof" sind Schwachsinn im Quadrat....da hab ich dich aus anderen Diskussionen intelligenter argumentierend in Erinnerung.
ich finde es moralisch richtig, dass das land als Dienstherr der Polizei zahlen muss. Und damit muss es der geschädigte natürlich auch bekommen.DocManga hat geschrieben:Okay... vom Recht her isses vielleicht richtig, dass der Kerl sein Geld bekommt... aber wer von euch findet das denn moralisch richtig?
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