Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?

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Sollte Gäfgenschmerzengeld erhalten?

Ja, weil.....
19
46%
Nein, weil....
22
54%
 
Insgesamt abgegebene Stimmen: 41

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Mindflare
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Beitrag von Mindflare »

Ich habe etwas Probleme mit der Verhältnismäßigkeit. Generell sollte natürlich jeder seine Grundrechte haben. So allgemein kann man das aber auch wieder nicht sagen, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist ja auch der Freiheitsentzug legitim (und wünschenswert).

In aktuellen Fall wäre es aus meiner Sicht gerechtfertigt, die Würde eines Menschen einzuschränken, um damit das Leben eines anderen zu retten.
Zumindest laut Radio hat der Kerl die Entschädigung ja für verletzte Würde bekommen. Die kann aus meiner sicht aber einfach nicht höher wiege, als ein Leben! Natürlcih muss so eine situation auch gut dokumentiert werden, damit es nicht "aus belieben" als Scheinargument verwendet wird, um Ermittlungen zu vereinfachen.

Ich kann die richterliche Entscheidung nachvollziehen und akzeptieren, hätte mir aber anderes gewünscht.
goodbye
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Worrelix
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Re: Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?

Beitrag von Worrelix »

Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Es ist nicht verständlich ...
Entschuldingung, falsche Wortwahl: Es ist nachvollziehbar ...
... daß ein Polizist entweder jemanden prügelt ...
Zwischen "verprügeln" und "einem Schubsen + einem Schlag" ist ja wohl noch ein Unterschied.
... ihm das ganze oder schlimmeres androht um ein Leben zu retten.
Androhen ist was anderes, als das Angedrohte auch in die Tat umzusetzen.
Im Fall Mirco hat es auch funktioniert ohne das sie aus ihm herausprügeln mussten wo die Leiche liegt.
In diesem Fall ja auch. "Verprügelt" wurde hier niemand.
Das ganze ist auch nicht als "unter-Druck-setzen" zu bewerten....
Das mit dem "Unter-Druck-setzen" habe ich bezogen auf das Androhen der Folter gemeint, nicht auf das Schubsen/Schlagen.
Und solche Sprüche wie "Das Leben ist kein Ponyhof" sind Schwachsinn im Quadrat....da hab ich dich aus anderen Diskussionen intelligenter argumentierend in Erinnerung.
In erster Linie Strombergzitat. In diesem Zusammenhang unpassend, stimmt. Entschuldigung dafür.
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L'amore finisce mai
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Beitrag von L'amore finisce mai »

Erdbeerfeldheld hat geschrieben: Ich glaube die Diskussion gab es hier schonmal, aber....ist der Mord an einem Kind schlimmer zu bewerten als wenn ein Erwachsener umgebracht wird? Ist beides nicht gleich schlimm? Ist das Leben eines Kindes schützenswerter?
Mensch bleibt Mensch. Aber trotzdem denke ich, dass selbst die meisten Mörder vor dem Töten eines Kindes größere Skrupel haben, als vor einem Erwachsenen.

Das andere hat Wulgaru bereits gesagt.
Ahawat Olam
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Chigai
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Beitrag von Chigai »

Heißt das im Umkehrschluss, dass man beim Versuch Menschenleben zu retten auch nicht bluffen darf :?:
>>Realismus ist was für Leute, die noch nix erlebt haben.<<
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RVN0516
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Beitrag von RVN0516 »

Nein.

Aber nicht weil ihm die Folter nicht angedroht wurde oder nicht.

Es ging ja auch darum bei dem Schmerzensgeld sondern das er jetzt schlecht schlafen, usw wegen der Androhung.
Der sollte eher schlecht schlafen können weil ein Kind umgebracht hat.
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Modern Day Cowboy
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Beitrag von Modern Day Cowboy »

Ja, weil man im Bezug auf Folter keine Ausnahme machen darf, sonst wird ein Anti-Folter Gesetz ziemlich sinnlos, daher stand ihn das Geld zu, ob er es verdient oder nicht.
www.last.fm/user/Zaphbot
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

RVN0516 hat geschrieben:Nein.

Aber nicht weil ihm die Folter nicht angedroht wurde oder nicht.

Es ging ja auch darum bei dem Schmerzensgeld sondern das er jetzt schlecht schlafen, usw wegen der Androhung.
Der sollte eher schlecht schlafen können weil ein Kind umgebracht hat.
Er hat kein Schmerzensgeld bekommen, sondern eine Entschädigung.
D.h. das gericht hat festgestellt, dass er keine gesundheitlichen Folgen durch die Folterandrohung erlitten hat. Die 3000 € erhält er aufgrund der widerrechtlichen Ereignisse während des Polizeiverhörs.
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Wulgaru
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Beitrag von Wulgaru »

Eines der Hauptprobleme in dieser Diskussion ist die Schlagzeilenmentalität. Die Zeitungen kommunizieren das ganze annähernd so, als wenn der Täter einen Freispruch + Belohnung für Kindsmord erhalten hätte. Das ist ja schlicht und einfach nicht der Fall. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe, er hat wenig davon, dass ihm prinzipiell in einer anderen Frage Recht gegeben wird. In dieser Sache ist eben das Prinzip das wichtigste. Unabhängig von Opfer und Täter.
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JesusOfCool
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Beitrag von JesusOfCool »

da muss ich wulgaru recht geben. heute ist das ja das titelblatt thema bei den gratis tageszeitungen. furchtbar, einfach furchtbar.
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johndoe921088
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Beitrag von johndoe921088 »

Eben kam in den Nachrichten, dass die 3.000€ nicht ausgezahlt werden, da Gäfgen noch mehr als 70.000€ Gerichtskosten offen habe. Finde aber gerade keinen Link dazu.
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Boesor
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Beitrag von Boesor »

Pius Quintus hat geschrieben:Eben kam in den Nachrichten, dass die 3.000€ nicht ausgezahlt werden, da Gäfgen noch mehr als 70.000€ Gerichtskosten offen habe. Finde aber gerade keinen Link dazu.
Ihm ist es auch sicher nicht ums geld gegangen, seine Schulden wird er vermutlich so oder so nicht mehr begleichen können.
Er scheint sich ind er Rolle des Opfers/moralisch überlegenen zu gefallen, was angesichts seiner Verurteilung natürlich mehr als fragwürdig ist.
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RVN0516
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Beitrag von RVN0516 »

Boesor hat geschrieben:
RVN0516 hat geschrieben:Nein.

Aber nicht weil ihm die Folter nicht angedroht wurde oder nicht.

Es ging ja auch darum bei dem Schmerzensgeld sondern das er jetzt schlecht schlafen, usw wegen der Androhung.
Der sollte eher schlecht schlafen können weil ein Kind umgebracht hat.
Er hat kein Schmerzensgeld bekommen, sondern eine Entschädigung.
D.h. das gericht hat festgestellt, dass er keine gesundheitlichen Folgen durch die Folterandrohung erlitten hat. Die 3000 € erhält er aufgrund der widerrechtlichen Ereignisse während des Polizeiverhörs.
Deswegen hat doch geklagt.
Müsste dann heissen keine gesundheitliche Folgen kein Geld.
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the curie-ous
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Beitrag von the curie-ous »

Das Gericht bewilligt ihm eine Entschädigung von 3000€ zu. Durch die Kosten der Verhandlung dürfte er von dem Geld kaum noch etwas übrig haben.
Jetzt kann Gäfgen für zig jahre endlich in den Knast wandern und hat von seinen 3000€ gar nichts.

Auszug Stern.de:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag auf Nachfrage und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.

Das Gesetz wurde geachtet; Gäfgen bekam eine Entschädigung; Entschädigung ist futsch; Gäfgen geht in Knast und wird dort mal so richtig geschädigt = für alle Seiten ein vernünftiger Ausgang.

Mein Beileid gilt der Familie.
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BfA M4JUR
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Beitrag von BfA M4JUR »

Die Aufregung verstehe ich nicht.
Ungeachtet seiner Tat, ist die Androhung von Folter in unserm Staat nicht legitim. Also ist er dafür zu entschädigen wie jeder andere auch.
Dass er vom Geld nichts sehen wird, und den Rest seines Lebens so wieso im Gefängnis verbringen wird ist einen andere Sache.
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Pyoro-2
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Beitrag von Pyoro-2 »

the curie-ous hat geschrieben:Das Gesetz wurde geachtet; Gäfgen bekam eine Entschädigung; Entschädigung ist futsch; Gäfgen geht in Knast und wird dort mal so richtig geschädigt = für alle Seiten ein vernünftiger Ausgang.
Ich frag mich ja, ob sich die Staatsanwältin da nicht irrt.
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -bekommen/
Wenn alle Stricke reißen, kann man sich nicht mal mehr aufhängen
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