Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
Moderatoren: Moderatoren, Redakteure
Ich habe etwas Probleme mit der Verhältnismäßigkeit. Generell sollte natürlich jeder seine Grundrechte haben. So allgemein kann man das aber auch wieder nicht sagen, denn unter bestimmten Voraussetzungen ist ja auch der Freiheitsentzug legitim (und wünschenswert).
In aktuellen Fall wäre es aus meiner Sicht gerechtfertigt, die Würde eines Menschen einzuschränken, um damit das Leben eines anderen zu retten.
Zumindest laut Radio hat der Kerl die Entschädigung ja für verletzte Würde bekommen. Die kann aus meiner sicht aber einfach nicht höher wiege, als ein Leben! Natürlcih muss so eine situation auch gut dokumentiert werden, damit es nicht "aus belieben" als Scheinargument verwendet wird, um Ermittlungen zu vereinfachen.
Ich kann die richterliche Entscheidung nachvollziehen und akzeptieren, hätte mir aber anderes gewünscht.
In aktuellen Fall wäre es aus meiner Sicht gerechtfertigt, die Würde eines Menschen einzuschränken, um damit das Leben eines anderen zu retten.
Zumindest laut Radio hat der Kerl die Entschädigung ja für verletzte Würde bekommen. Die kann aus meiner sicht aber einfach nicht höher wiege, als ein Leben! Natürlcih muss so eine situation auch gut dokumentiert werden, damit es nicht "aus belieben" als Scheinargument verwendet wird, um Ermittlungen zu vereinfachen.
Ich kann die richterliche Entscheidung nachvollziehen und akzeptieren, hätte mir aber anderes gewünscht.
goodbye
Re: Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen?
Entschuldingung, falsche Wortwahl: Es ist nachvollziehbar ...Erdbeerfeldheld hat geschrieben:Es ist nicht verständlich ...
Zwischen "verprügeln" und "einem Schubsen + einem Schlag" ist ja wohl noch ein Unterschied.... daß ein Polizist entweder jemanden prügelt ...
Androhen ist was anderes, als das Angedrohte auch in die Tat umzusetzen.... ihm das ganze oder schlimmeres androht um ein Leben zu retten.
In diesem Fall ja auch. "Verprügelt" wurde hier niemand.Im Fall Mirco hat es auch funktioniert ohne das sie aus ihm herausprügeln mussten wo die Leiche liegt.
Das mit dem "Unter-Druck-setzen" habe ich bezogen auf das Androhen der Folter gemeint, nicht auf das Schubsen/Schlagen.Das ganze ist auch nicht als "unter-Druck-setzen" zu bewerten....
In erster Linie Strombergzitat. In diesem Zusammenhang unpassend, stimmt. Entschuldigung dafür.Und solche Sprüche wie "Das Leben ist kein Ponyhof" sind Schwachsinn im Quadrat....da hab ich dich aus anderen Diskussionen intelligenter argumentierend in Erinnerung.
- L'amore finisce mai
- Beiträge: 14747
- Registriert: 17.11.2007 14:30
- User ist gesperrt.
- Persönliche Nachricht:
Mensch bleibt Mensch. Aber trotzdem denke ich, dass selbst die meisten Mörder vor dem Töten eines Kindes größere Skrupel haben, als vor einem Erwachsenen.Erdbeerfeldheld hat geschrieben: Ich glaube die Diskussion gab es hier schonmal, aber....ist der Mord an einem Kind schlimmer zu bewerten als wenn ein Erwachsener umgebracht wird? Ist beides nicht gleich schlimm? Ist das Leben eines Kindes schützenswerter?
Das andere hat Wulgaru bereits gesagt.
Ahawat Olam
- Modern Day Cowboy
- Beiträge: 2778
- Registriert: 09.09.2008 14:56
- Persönliche Nachricht:
Er hat kein Schmerzensgeld bekommen, sondern eine Entschädigung.RVN0516 hat geschrieben:Nein.
Aber nicht weil ihm die Folter nicht angedroht wurde oder nicht.
Es ging ja auch darum bei dem Schmerzensgeld sondern das er jetzt schlecht schlafen, usw wegen der Androhung.
Der sollte eher schlecht schlafen können weil ein Kind umgebracht hat.
D.h. das gericht hat festgestellt, dass er keine gesundheitlichen Folgen durch die Folterandrohung erlitten hat. Die 3000 € erhält er aufgrund der widerrechtlichen Ereignisse während des Polizeiverhörs.
Eines der Hauptprobleme in dieser Diskussion ist die Schlagzeilenmentalität. Die Zeitungen kommunizieren das ganze annähernd so, als wenn der Täter einen Freispruch + Belohnung für Kindsmord erhalten hätte. Das ist ja schlicht und einfach nicht der Fall. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe, er hat wenig davon, dass ihm prinzipiell in einer anderen Frage Recht gegeben wird. In dieser Sache ist eben das Prinzip das wichtigste. Unabhängig von Opfer und Täter.
- JesusOfCool
- Beiträge: 34685
- Registriert: 27.11.2009 09:55
- Persönliche Nachricht:
-
- Beiträge: 1823
- Registriert: 10.12.2009 13:57
- Persönliche Nachricht:
Ihm ist es auch sicher nicht ums geld gegangen, seine Schulden wird er vermutlich so oder so nicht mehr begleichen können.Pius Quintus hat geschrieben:Eben kam in den Nachrichten, dass die 3.000€ nicht ausgezahlt werden, da Gäfgen noch mehr als 70.000€ Gerichtskosten offen habe. Finde aber gerade keinen Link dazu.
Er scheint sich ind er Rolle des Opfers/moralisch überlegenen zu gefallen, was angesichts seiner Verurteilung natürlich mehr als fragwürdig ist.
Deswegen hat doch geklagt.Boesor hat geschrieben:Er hat kein Schmerzensgeld bekommen, sondern eine Entschädigung.RVN0516 hat geschrieben:Nein.
Aber nicht weil ihm die Folter nicht angedroht wurde oder nicht.
Es ging ja auch darum bei dem Schmerzensgeld sondern das er jetzt schlecht schlafen, usw wegen der Androhung.
Der sollte eher schlecht schlafen können weil ein Kind umgebracht hat.
D.h. das gericht hat festgestellt, dass er keine gesundheitlichen Folgen durch die Folterandrohung erlitten hat. Die 3000 € erhält er aufgrund der widerrechtlichen Ereignisse während des Polizeiverhörs.
Müsste dann heissen keine gesundheitliche Folgen kein Geld.
- the curie-ous
- Beiträge: 1811
- Registriert: 04.05.2007 18:07
- Persönliche Nachricht:
Das Gericht bewilligt ihm eine Entschädigung von 3000€ zu. Durch die Kosten der Verhandlung dürfte er von dem Geld kaum noch etwas übrig haben.
Jetzt kann Gäfgen für zig jahre endlich in den Knast wandern und hat von seinen 3000€ gar nichts.
Auszug Stern.de:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag auf Nachfrage und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
Das Gesetz wurde geachtet; Gäfgen bekam eine Entschädigung; Entschädigung ist futsch; Gäfgen geht in Knast und wird dort mal so richtig geschädigt = für alle Seiten ein vernünftiger Ausgang.
Mein Beileid gilt der Familie.
Jetzt kann Gäfgen für zig jahre endlich in den Knast wandern und hat von seinen 3000€ gar nichts.
Auszug Stern.de:
Die gut 3000 Euro Entschädigung, die das Landgericht Frankfurt dem Kindsmörder Magnus Gäfgen zugesprochen hat, bleiben laut Frankfurter Staatsanwaltschaft in der Staatskasse. Der 36-Jährige habe aus dem Mordprozess noch 71.000 Euro Schulden bei der Justizkasse offen, die müssten erst beglichen werden, sagte Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Freitag auf Nachfrage und bestätigte damit entsprechende Medienberichte.
Das Gesetz wurde geachtet; Gäfgen bekam eine Entschädigung; Entschädigung ist futsch; Gäfgen geht in Knast und wird dort mal so richtig geschädigt = für alle Seiten ein vernünftiger Ausgang.
Mein Beileid gilt der Familie.
Ich frag mich ja, ob sich die Staatsanwältin da nicht irrt.the curie-ous hat geschrieben:Das Gesetz wurde geachtet; Gäfgen bekam eine Entschädigung; Entschädigung ist futsch; Gäfgen geht in Knast und wird dort mal so richtig geschädigt = für alle Seiten ein vernünftiger Ausgang.
http://www.lawblog.de/index.php/archive ... -bekommen/