Der Vorwurf der Frauenfeindlichkeit kam von Crewmate, der meine Aussagen als "misogynistisch" eingestuft hat.Wulgaru hat geschrieben:Es geht sehr wohl um schlimm oder weniger schlimm, da wir es bei der weiblichen Beschneidung mit etwas zu tun haben was nach gängigen Menschenrechtskonventionen verurteilt wird und in deutscher Auslegung als gefährliche Körperverletzung ausgelegt wird. Hier geht es nicht um die Frage um wollen oder alt genug, es ist in jeder Lebenslage ein Verbrechen. Man kann es daher nicht mit männlicher Beschneidung gleichsetzen, so leid es mir nicht tut, auch wenn mich natürlich interessiert wer dich hier als frauenfeindlich bezeichnet hat. :wink:Zappes hat geschrieben:Es geht auch nicht um schlimmer oder weniger schlimm, sondern um Eingriffe ohne Einwilligung oder nicht. Muss man natürlich nicht verstehen, hilft aber enorm, wenn nan kapieren will, um was es den Richtern da geht.
Noch mal: Die Entscheidung der Richter betrifft nicht den "Schweregrad" irgendeines Eingriffs und ich habe nie irgendwas gleichgesetzt. Selbstverständlich ist die "Beschneidung" bei Frauen eine weitaus üblere Sache als die ziemlich harmlose Zirkumzision - ich habe selber keine Vorhaut, weil meine in jungen Jahren verengt war und weg musste, das war alles halb so wild. Auf dieser Frage rumzureiten geht nur komplett am eigentlichen Kern der Diskussion vorbei.
Es geht einfach nur darum, dass unsere Verfassung das Grundrecht auf "körperliche Unversehrtheit" definiert, und dieses Grundrecht ist verletzt, sobald irgendein Eingriff ohne Zustimmung des Patienten stattfindet. Ob wir hier von Beschneidung, Beinamputation oder Ohrlöchern reden ist im Prinzip völllig egal, weil die Verfassung hier auch nicht unterscheidet. Aufgabe der Richter war einfach nur, zu prüfen, ob sich die Verfassung mit der religiösen Praxis deckt oder nicht, und ihre Entscheidung war so nachvollziehbar wie richtig.
Jetzt geht es höchstens darum, festzustellen, ob der konkrete Anlass es rechtfertigt, irgendeine Ausnahem zu definieren und gesetzlich zu verankern, und da behaupte ich mal (das kann juristischer Blödsinn aus Mangel an Qualifikation sein), dass das nicht einfach wird. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man eine der deutschen Rechtsphilosophie gemäße Forumulierung finden kann, die die Vorhautentfernung aus religiösen Gründen erlaubt, gleichzeit aber mit hinreichender Trennschärfe Dinge wie die Entfernung von Schamlippen verbietet. Ob ich damit richtig liege, müssen qualifiziertere Personen entscheiden, als ich eine bin.