Boesor hat geschrieben:Almalexian hat geschrieben: Letztlich reicht ein einziger, dem dadurch Unrecht getan wurde, weil er es nicht gewollt hat, um dieses Verfahren abzulehnen.
Auf den rest hat wulgaru ja schon geantwortet, aber ist das nicht ein wenig eindimensional gedacht?
reicht also ein Fall, um eine komplette Tradition abzulehnen?
was ist mit denen, denen durch ein Verbot Unrecht getan wird?
Erstens: Ja, ein einziger Fall, bei dem durch eine Tradition Unrecht passiert, reicht meiner Meinung nach aus um sie abzuschaffen bzw. zu verändern. Vorausgesetzt dieses Unrecht resultiert nicht aus irgendeiner Art von nicht gewolltem Unfall, sondern aus Absicht, was hier aber der Fall ist.
Zweitens: Ich sehe nicht, dass irgendwem durch ein Verbot Unrecht getan wird. Erwachsene können sich aus religiösen oder welchen Gründen auch immer nach wie vor beschneiden lassen, wenn es ihnen Freude bereitet. Sie verlieren lediglich den Anspruch darauf, an ihren Schutzbefohlenen herumschnibbeln zu lassen. Diese wiederum können sich aber ebenfalls, sofern sie das wünschen, nachträglich beschneiden lassen. Und da eine Beschneidung im Kindesalter nicht notwendig ist, ist eine Aufschiebung bis zur eigenen Entscheidung auch zulässig. Ich sehe nicht, wieso man, nur weil man ein Kind gezeugt hat, die Entscheidung darüber tragen darf, welche Religion bzw. welche religiösen Symbole ein Kind annimmt. Und, da ich das bisherige Verfahren nicht als Recht ansehe, wird in meinen Augen auch niemandem Unrecht getan.