Und da ist die Forderung nach Regulierung!ColdFever hat geschrieben:Der Gesetzgeber wird dann reagieren müssen.
Davon abgesehen:
Die Menschenwürde ist, wenn es um Fiktion geht, ein m.E. nach sehr restriktiv auszulegendes Merkmal. So restriktiv, dass ich bloße Darstellung von MW verletzenden Handlungen nicht ausreichen lassen würde, diese müssen schon verherrlicht oder verharmlost werden, damit die Menschenwürde eine Sperrwirkung entfaltet. Alles andere greift (da wir hier immer noch von fiktiven Werken, nicht von politischen Appellen oder verzerrenden Dokus reden) zu sehr in die Kunstfreiheit ein. Manhunt z.B. fiel für mich unter den Punkt der Verharmlosung von Snuff, weil es im Spieler nicht genügend Ekel und Schrecken vor der Abscheulichkeit, die Snuff in Wahrheit ist, erzeugt hat.
Insofern kann eine sehr naturalistische Darstellung auch positiv dazu beitragen, dass ein Werk nicht die Menschenwürde verletzt, weil eine nicht naturalistisch-genuge Darstellung dann verharmlosend wäre.
Und die Frage nach wieviel Gewaltdarstellung wir vertragen, ist m.E. nach unzulässig. Das ist eine zu 100% subjektive Frage, auf die niemand für jemand Anderes eine Antwort geben kann. Zu Emotionen bewegt zu werden, war schon immer ein geschätzter Wert der künstlerischen Medien. Auch zu solchen negativen Emotionen, die Gewaltdarstellung auslösen kann, warum schauen wir uns sonst Filme wie "Martyrs" an?
Und niemandem kann eine moralische Schlechtigkeit vorgeworfen werden, bloß weil er viel Gewaltdarstellung "verträgt"...