South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

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billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Indiziert ist natürlich nicht verboten. Ein indiziertes Spiel kann, wie schon einige schrieben, „ganz normal“ verkauft werden, vorausgesetzt man hat eine Abteilung / ein Geschäft, welche / welches ausdrücklich mit einer Zugangsbeschränkung auf Personen ausgewiesen ist, die das 18. Lebensjahr abgeschlossen haben.

Mit dem „bewerben“ ist das, meine ich, so eine etwas schwierige Sache, weil es im Zweifel immer im Auge des Betrachters liegt, wo Bewerben anfängt. Die in der Journaille üblich gewordene Praxis ist, die Nennung von indizierten Titeln gänzlich zu vermeiden. Selbst wenn man sie in einem Bericht über einen anderen Titel lediglich als Referenz heranzieht, wird in aller Regel nur geschrieben: „… ähnlich wie in einem indizierten XY-Titel…“.

Ob das nun so gemacht wird, weil die Rechtsprechung erfahrungsgemäß so restriktiv gehalten ist oder es sich nur um vorauseilenden Gehorsam der Presse (übrigens nicht nur Print, sondern auch online) handelt, weiß ich nicht.

Die Regeln sind für Print und Online in Deutschland gleich. Ein möglicher Unterschied könnte höchstens der sein, dass Printmagazine noch etwas vorsichtiger agieren müssen, weil es für ein Onlinemagazin reicht, einen entsprechenden Bericht einfach runterzunehmen oder ihn evtl. sogar nur zu editieren. Ein Printmagazin müsste hingegen gleich mal eine komplette Auflage zurücknehmen, was bei einem kleinen Verlag schon mal an die Substanz gehen kann.

Wie erschreckend wenig sich aber manch ein Händler informiert, habe ich mal in einem kleinen Geschäft erlebt. Da habe ich die US-Version von „Silent Hill Hoemecoming“ ergattert. Beim Bezahlen drückte ich meine Überraschung darüber aus, das da überhaupt im Regal gefunden zu haben. Der Händler erzählte mir dann irgendwas von „wir sind ja ein nur ab 18 Laden“ und was vonindizierten Titeln, was für mich nix neues war. Was ihm wohl nicht ganz klar war, dass „Homecoming“ wenige Monate nach der Indizierung der Uncut-Version sogar beschlagnahmt wurde (warum auch immer, wenn man sich betrachtet, wie viele vom Gewaltgrad weit härtere Titel nicht über den Grad „indiziert“ hinaus kommen).
Armin
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Armin »

Wenn es ums "bewerben" geht, also das blosse Erwaehnen, dann sind indiziert und verboten doch gleich. Das was ich frage ist, wieso man andere verbotene Sachen "bewerben", also Erwaehnen, darf.
billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Ich weiß nicht genau, auf welche Dinge du abzielst? Waffen sind nicht per se verboten (solange sie nicht unter Kriegswaffen fallen). Es gibt lediglich klare Auflagen für deren Besitz und Nutzung (entsprechende Erlaubnisbescheinigungen z. B.).

Und Drogen werden lediglich in klar negativ konnotierter Form in den Medien erwähnt. Da lässt sich nicht von "Bewerben" reden, weil entsprechende Medienberichte da eher "aufklärender Natur" sind. Kann mich zumindest nicht entsinnen, schon mal was gesehen oder gelesen zu haben, wo man die Vorzüge einzelner Drogen beschreibt (am Besten noch mit "dieser Bericht wurde Ihnen präsentiert von: Bayer!"

In diesem Zusammenhang sehe ich auch nicht das Problem. Dieselben Regeln, was man bei Indizierung noch darf und was nicht, gelten auch für andere Werke, auch die der Kunst. Die dürfen in der Regel nur mehr, weil man Videospielen den Status als Kunstform allgemein noch nicht zuerkennen will und entsprechend Indizierung von Inhalten schneller geschieht als etwa in Filmen, Romanen oder Liedtexten.
Armin
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Armin »

aeh in jedem Spiel werden Kriegswaffen beworben. Drogen kommen staendig positiv irgendwo vor. Und hier haben die Leute Paranoia wenn sie Quake erwaehnen, siehst Du da echt keinen Unterschied?
billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Das Problem entsteht nur, wenn man beginnt, unterschiedliche Sachverhalte in einen Topf zu schmeißen.

Kriegswaffen werden nur in erzählerischen Zusammenhängen wie etwa Filmen erwähnt. Sie werden nicht "beworben" á la "der heißeste Shice für dich zum Ballern". Außerdem vermengst du hier verbotene Produkte und indizierte (im schlimmsten Fall beschlagnahmte) Medien.

Man kann hier nur gleiches an gleichem bewerten. Auch indizierte Bücher oder Filme dürfen nicht in einschlägigen Fachmagazinenen "beworben" oder in Geschäften für jeden öffentlich zugänglich ausgestellt werden. Auch für Filme und Bücher gilt: beschlagnahmt = vollkommenes Vertriebsverbot in Deutschland.

Machen wir den Vergleich, wie du ihn anstellst, mal anders herum: findet die Polizei bei einer (warum auch immer stattfindenden) Hausdurchsuchung indizierte Spiele / Bücher / Filme kümmert sie das überhautpt nicht, weil indiziert weder ein Verkaufs- noch ein Besitzverbot ist. Selbs wenn sie bei dir beschlagnahmte Spiele / Bücher / Filme finden, wird es für dich, wenn überhaupt, bei einem Klaps auf die Finger bleiben*, es sei denn, es handelt sich um Werke, die zusammen mit anderen verfassunsgswidrigen Materialien in deiner Bude ein bedenkliches Gesamtbild ergeben.

Finden sie jedoch funktionstüchtige Kriegswaffen oder haufenweise Drogen bei dir, dürfte dir eine Haftstrafe sicher sein (Höhe und eventuelle Bewährung hängen von den gefundenen Mengen beider Produkte und von dem Vorhandensein möglicher Vorstrafen ab).

Wenn man schon Medien und verbotene Produkte in einen Topf schmeißt, kann man auch anders herum argumentieren, dass man dann auch künftig für den Besitz von beschlagnahmten Spielen direkt in den Bau wandern können müsste.

Da ist in meinen Augen der "Maulkorb" für Fachmagazine in meinen Augen das weit geringere Übel...

* Edit: hab gerade noch einmal ein Wenig nachgeforscht. So wie ich es verstehe, würden sie sich sogar sehr wahrscheinlich gar nicht weiter für beschlagnahmte Spiele interessieren, weil Beschlagnahmung von Medien kein grundsätzliches Besitzverbot mit einschließt. Für den ausschließlich privaten Gebrauch ist es wohl erlaubt, beschlagnahmte Medien zu besitzen, ganz im Gegensatz zu Kriegswaffen.
Armin
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Armin »

Du findest es also richtig, dass man indizierte und verbotene Spiele nicht erwaehnen darf, waehrend man in shows, Artikeln, filem, serien, spielen usw. Rauschgift und Kriegswaffen frei und frank erwaehnen darf?
billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Filme und Bücher fallen unter Kunst. Die dürfen auch verfassungsfeindliche Rhetorik oder Symbolik enthalten, solange es nicht in einem entsprechend propagandistischen Kontext des Gesamtwerkes geschieht. Und ich kann mich nach wie vor noch an keinen Artikel erinnern, in dem jemals eine Waffe oder eine Droge in einem Kontext erwähnt wurde, den man als Werbung für selbiges hätte interpretieren können.

Was Waffen in Spielen angeht: da kann man doch froh sein, dass man sich in Deutschland da nicht, wie an so vielen anderen Themen, so derart aufhängt. Bei dem, weswegen Spiele sonst so teilweise indiziert oder gar beschlagnahmt werden, ist es doch noch ganz OK, dass es nicht auch gleich schon ein KO-Kriterium ist, wenn Kriegswaffen ihren realen Vorbildern getreu abgebildet und auch noch mit den echten Namen versehen werden.

Du darfst auch die Begrifflichkeiten nicht durcheinanderwerfen: du setzt immer beschlagnahmt und verboten gleich, das ist es aber nicht. Es gibt auch verbotene (illegale) Medien, bei denen, im Gegensatz zu beschlagnahmten Medien, auch schon der bloße Besitz strafbar ist, sei es auch tausendmal nur zum privaten Gebrauch. Ein durch die mediale Debatte gerade sehr populäres Beispiel ist etwa Kinderpornographie.

Ich bin insoweit bei dir, dass ich sage, dass Spiele im Vergleich zu "ähnlichen", weil auch erzählerischen oder audiovisuellen Medien wie z. B. Filmen ungerechtfertigt ungleich behandelt werden. Dazu gibt es im Thread zu "South Park; unzensierte Versionen in USK-Umlauf gelangt" bereits eine längere Diskussion zu. Spielen wird halt die Kunstfreiheit vorenthalten, die man Filmen und Literatur zubilligt, weshalb sie weit schneller - und nicht selten sehr willkürlich - indiziert werden.

Aber mit dem Quervergleich zu verbotenen Produkten, die zudem meines Wissens nach nirgends in einem auch nur ansatzweise als Werbung auszulegenden Kontext erwähnt werden, verrennst du dich meines Erachtens in etwas, was die Debatte diesbezüglich nicht wirklich weiterbringen kann.
Armin
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Armin »

Oh mann....muss ich echt jeden Begriff fuer den Kontext jedes mal definieren?

Also...Werbung=Erwaehnung (das ist nicht meine Definition, das ist aus der BPJS Schrift)

Verboten setze ich mit Beschlagnahmen,indizieren und was nich noch alles gleich, weil das fuer das obige erwaehnen/bewerben keinen Unterschied macht.



Also jetzt wo das klar sein sollte, findest Du immer noch, dass es gut ist, dass man verbotenen Spiele in diversen Medien,Artikeln, Fernsehshows usw. nicht mal erwaehnen darf, das aber bei Kriegswaffen und Rauschgift egal ist?
billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Du musst die immer gleichlautenden, provokanten Suggestivfragen nicht immer wieder stellen. Die grundsätzliche Regelung des quasi Erwähnungsverbotes finde ich in der Form auch über das Ziel hinausschießend, typischer Erzkonservatismus, der dahinter steckt.

Aber ich habe doch jetzt schon mit so vielen Darlegungen versucht, dir klar zu machen, dass du dich in einer Sache verbissen hast, die dir deine Zähne nicht wert sein sollte. Um hier diesen eigentlich schon lange eingeschlafenen Thread nicht noch weiter mit diesem OT aufzublasen, noch einmal die Kurzzusammenfassung:

1.) Die Regelungen gelten nicht nur für Videospiele! Sie gelten für alle Medien. Indizierte Bücher und Filme dürfen ebenfalls weder beworben noch öffentlich, frei zugänglich ausgestellt werden.

2.) Es ist einfach nicht sinnvoll, Sachverhalte miteinander zu vergleichen, die allesamt auf völlig unterschiedlichen, nicht das Geringste miteinander zu tun habenden Gesetzen basieren (auf der einen Seite Jugendschutzbestimmungen auf Basis von Entscheidungen der BPJM, auf der anderen Seite Betäubungsmittel- und Kriegswaffengesetz).

3.) Die eigentliche Benachteiligung des Videospieles hat mit den Regularien indizierter Medien nur mittelbar zu tun (siehe Punkt 1). Das Problem ist vielmehr, dass die Schwelle, die es zu einer Indizierung zu überschreiten gilt, bei Spielen so viel tiefer liegt, als bei anderen Medien. Andererseits ist diese Schwelle in den letzten zehn Jahren permanent gestiegen und fairerweise sollte man erwähnen, dass auch Filme weniger dürfen als literarische Werke und auch Filme einst ähnlichen Vorurteilen ausgesetzt waren wie Spiele heute oder besser, in jüngerer Vergangenheit. Unsere Gesetzgeber sind nach wie vor sehr konservativ geprägt. Da gibt es eine tiefe Skepsis gegenüber allem Neuen, wobei neu heißt: jünger als 50 Jahre. Danach dauert es dann etwa weitere fünfzig bis hundert Jahre, bis das vermeintlich Neue restlos akzeptiert und allem schon vorher dagewesenen gleichgestellt wird.

Ich bin grundsätzlich immer für Diskussionen bzgl. unserer Rechtsprechung im Umgang mit Videospielen zu haben und vertrete da auch meist die Seite der Kritiker, aber ich finde, dass einfach dein hier gewählter Ansatz in einer Diskussion nicht zielführend ist. Die Bereiche, die du hier vergleichst, sind so weit auseinander, dass man genauso auch anführen könnte: Mord ist auch verboten, dennoch darf über Morde in Medien berichtet werden und sie dürfen in Büchern geschildert und in Filmen und Spielen dargestellt werden. Es dürfen in Dokus sogar real stattgefundene Morde nachgestellt werden.

Aber nun genug zu diesem Thema. Ich habe nun meine Argumente mehrmals versucht klarzumachen. Wenn du immer noch simplifizierend meinst, ich fände einfach nur das Werbungsverbot klasse und voll in Ordnung, kann ich daran dann auch nix ändern. Mehr als seinen Standpunkt klarzumachen kann man in einem Diskussionsforum nicht. Das habe ich nach meinem Empfinden getan. Alles weitere wäre nur noch ewiges sich im Kreise Drehen. Da hab ich aber irgendwie gerade nicht den Nerv zu…
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BfA DeaDxOlli
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von BfA DeaDxOlli »

Neuer Releasetermin für DE/AT : 27.03.14.

Die brauchen ernsthaft 3 Woche um dieses Debakel auszubügeln-.-
Armin
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Armin »

billy coen 80 hat geschrieben: 1.) Die Regelungen gelten nicht nur für Videospiele! Sie gelten für alle Medien. Indizierte Bücher und Filme dürfen ebenfalls weder beworben noch öffentlich, frei zugänglich ausgestellt werden.
Leider nicht. BEWORBEN=ERWAEHNEN kapier das endlich mal.
billy coen 80 hat geschrieben: 2.) Es ist einfach nicht sinnvoll, Sachverhalte miteinander zu vergleichen, die allesamt auf völlig unterschiedlichen, nicht das Geringste miteinander zu tun habenden Gesetzen basieren (auf der einen Seite Jugendschutzbestimmungen auf Basis von Entscheidungen der BPJM, auf der anderen Seite Betäubungsmittel- und Kriegswaffengesetz).
Ist wohl sinnvoll, wenn man das schlimmere von beiden erwaehnen darf, das andere nicht.
billy coen 80 hat geschrieben: 3.) Die eigentliche Benachteiligung des Videospieles hat mit den Regularien indizierter Medien nur mittelbar zu tun (siehe Punkt 1). Das Problem ist vielmehr, dass die Schwelle, die es zu einer Indizierung zu überschreiten gilt, bei Spielen so viel tiefer liegt, als bei anderen Medien. Andererseits ist diese Schwelle in den letzten zehn Jahren permanent gestiegen und fairerweise sollte man erwähnen, dass auch Filme weniger dürfen als literarische Werke und auch Filme einst ähnlichen Vorurteilen ausgesetzt waren wie Spiele heute oder besser, in jüngerer Vergangenheit. Unsere Gesetzgeber sind nach wie vor sehr konservativ geprägt. Da gibt es eine tiefe Skepsis gegenüber allem Neuen, wobei neu heißt: jünger als 50 Jahre. Danach dauert es dann etwa weitere fünfzig bis hundert Jahre, bis das vermeintlich Neue restlos akzeptiert und allem schon vorher dagewesenen gleichgestellt wird.
Es ist einfach nicht sinnvoll, Sachverhalte miteinander zu vergleichen, die allesamt auf völlig unterschiedlichen, nicht das Geringste miteinander zu tun habenden Gesetzen basieren.
billy coen 80 hat geschrieben: Ich bin grundsätzlich immer für Diskussionen bzgl. unserer Rechtsprechung im Umgang mit Videospielen zu haben und vertrete da auch meist die Seite der Kritiker, aber ich finde, dass einfach dein hier gewählter Ansatz in einer Diskussion nicht zielführend ist. Die Bereiche, die du hier vergleichst, sind so weit auseinander, dass man genauso auch anführen könnte: Mord ist auch verboten, dennoch darf über Morde in Medien berichtet werden und sie dürfen in Büchern geschildert und in Filmen und Spielen dargestellt werden. Es dürfen in Dokus sogar real stattgefundene Morde nachgestellt werden.
Aha, also stimmst Du mir zu, dass es laecherlich ist indizierte Spiele nicht erwaehnen zu duerfen, aber Mord schon.
billy coen 80 hat geschrieben: Aber nun genug zu diesem Thema. Ich habe nun meine Argumente mehrmals versucht klarzumachen. Wenn du immer noch simplifizierend meinst, ich fände einfach nur das Werbungsverbot klasse und voll in Ordnung, kann ich daran dann auch nix ändern. Mehr als seinen Standpunkt klarzumachen kann man in einem Diskussionsforum nicht. Das habe ich nach meinem Empfinden getan. Alles weitere wäre nur noch ewiges sich im Kreise Drehen. Da hab ich aber irgendwie gerade nicht den Nerv zu…
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billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Also langsam machst du dich einfach nur noch lächerlich. Entweder willst oder kannst du keine Kernaussagen aus einem Text entnehmen. Jede einzelne deiner ach so cleveren Konterattacken in deinem letzten Kommentar hatte nicht das geringste mit dem zu tun oder stellte einen auch nur annähernd nachvollziehbar darzulegenden Widerspruch zu dem dar, was in den jeweiligen Teilzitaten stand, auf welche du sie bezogen hast.

Gutes Beispiel:
armin hat geschrieben:
billy coen80 hat geschrieben:3.) Die eigentliche Benachteiligung des Videospieles hat mit den Regularien indizierter Medien nur mittelbar zu tun (siehe Punkt 1). Das Problem ist vielmehr, dass die Schwelle, die es zu einer Indizierung zu überschreiten gilt, bei Spielen so viel tiefer liegt, als bei anderen Medien. Andererseits ist diese Schwelle in den letzten zehn Jahren permanent gestiegen und fairerweise sollte man erwähnen, dass auch Filme weniger dürfen als literarische Werke und auch Filme einst ähnlichen Vorurteilen ausgesetzt waren wie Spiele heute oder besser, in jüngerer Vergangenheit. Unsere Gesetzgeber sind nach wie vor sehr konservativ geprägt. Da gibt es eine tiefe Skepsis gegenüber allem Neuen, wobei neu heißt: jünger als 50 Jahre. Danach dauert es dann etwa weitere fünfzig bis hundert Jahre, bis das vermeintlich Neue restlos akzeptiert und allem schon vorher dagewesenen gleichgestellt wird.
Es ist einfach nicht sinnvoll, Sachverhalte miteinander zu vergleichen, die allesamt auf völlig unterschiedlichen, nicht das Geringste miteinander zu tun habenden Gesetzen basieren.
Bitte wo ist da der Zusammenhang bzw. der Widerspruch zu dem was ich geschrieben habe??? :?: 8O :?:

Aber da du nicht aufhörst, dich hier mehr und mehr in irgendeinen Schwachsinn zu verrennen, von Kommentar zu Kommentar in deiner Attitüde immer rotziger wirst in der irregeleiteten Annahme, hier der zu sein, der zu irgendwelchen höheren Erkenntnissen gelangt ist und in diesem Wahn noch nicht einmal mehr merkst, in welchen Punkten man eigentlich im Kern einer ähnlichen Ansicht ist und einfach nur zähnefletschend auf alles draufspringst, was sich der böse und natürlich doofe andere zu schreiben wagt, sehe ich endgültig keine Basis mehr, mit dir zu diskutieren.

Du bewegst dich kein Stück über deine, das muss ich jetzt leider mal so hart sagen, sehr eindimensionale, von stumpfem Schwarz-Weiß-Denken geprägte Sicht auf dieses Thema hinaus. Du meinst in etwas eine Benachteiligung der Videospiele zu sehen, ich sage, dass explizit darin keine unmittelbare Benachteiligung dieses Mediums im Vergleich zu anderen Medien steckt, sie aber mittelbar über eine andere Ecke zustande kommt, du liest da einfach nur einen totalen Widerspruch zu deiner These raus und stellst paztig "Gegenargumente", die eigentlich gar keine sind, in den Raum, welche es so darstellen, als fände ich es einfach nur alles prima und OK wie es so hier abläuft im Umgang mit Videospielen. Wie gesagt, stumpfer und eindimensionaler geht es schon nicht mehr.

Ich weiß zwar jetzt schon, dass von dir noch einmal irgendein rotziger Kommentar kommen wird, mit dem du erneut versuchen wirst, mich und meine Sicht der Dinge in einer Art darzustellen, die einfach so gar nicht passt, nur weil du scheinbar nicht willens oder in der Lage bist, meinen Standpunkt zu erkennen und zu verstehen, aber mir ist das dann auch echt Latte.

Schreib was du willst. Ich beende das Thema hier für mich. Hätte ich schon viel eher machen sollen... :roll:
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

Armin hat geschrieben:Leider nicht. BEWORBEN=ERWAEHNEN kapier das endlich mal.
Naja, das ist aber höchst umstritten. Dass Bewerben=Erwähnen einfach so IST, davon kann keine Rede sein. Es handelt sich eher um schlichte Vorsicht der Magazine, weil die angedrohten Strafen nicht von Pappe sind.

Dass die neutrale Erwähnung in der Presse ein "Problem" sein soll und schon als "Werbung" gilt, halte ich für ausgemachten Schwachsinn im Quadrat. Nur weil bei irgendeinem Horst beim bloßen Lesen eines solchen "Stichworts" zufällig mal ein loser Kaufgedanke induziert/getriggert werden könnte, langt das nie und nimmer für die Annahme einer Werbung, die schon ein Minimum an Intention und Zielgerichtetheit erkennen lassen muss. Leider sind die Rechtsauffassungen (wie so häufig) nicht wirklich eindeutig, was die Grenzen zwischen Erwähnen, Rezensieren und Bewerben angeht, so dass sich die Magazine im Zweifel eher selbst einen Maulkorb verpassen. Man möchte keinerlei Risiko eingehen, was angesichts saftiger Strafen in Kombination mit dieser schwammigen Rechtslage zwar schade, aber auch nicht ganz unverständlich ist.

Hier nochmal zur Problematik des bloßen Erwähnens inkl. eines kleinen Ausschnitts aus einem Gesetzeskommentar:
http://stigma-videospiele.de/wordpress/ ... er-presse/

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billy coen 80
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von billy coen 80 »

Lord Hesketh-Fortescue hat geschrieben:
Armin hat geschrieben:Leider nicht. BEWORBEN=ERWAEHNEN kapier das endlich mal.
Naja, das ist aber höchst umstritten. Dass Bewerben=Erwähnen einfach so IST, davon kann keine Rede sein. Es handelt sich eher um schlichte Vorsicht der Magazine, weil die angedrohten Strafen nicht von Pappe sind.

Dass die neutrale Erwähnung in der Presse ein "Problem" sein soll und schon als "Werbung" gilt, halte ich für ausgemachten Schwachsinn im Quadrat. Nur weil bei irgendeinem Horst beim bloßen Lesen eines solchen "Stichworts" zufällig mal ein loser Kaufgedanke induziert/getriggert werden könnte, langt das nie und nimmer für die Annahme einer Werbung, die schon ein Minimum an Intention und Zielgerichtetheit erkennen lassen muss. Leider sind die Rechtsauffassungen (wie so häufig) nicht wirklich eindeutig, was die Grenzen zwischen Erwähnen, Rezensieren und Bewerben angeht, so dass sich die Magazine im Zweifel eher selbst einen Maulkorb verpassen. Man möchte keinerlei Risiko eingehen, was angesichts saftiger Strafen in Kombination mit dieser schwammigen Rechtslage zwar schade, aber auch nicht ganz unverständlich ist.

Hier nochmal zur Problematik des bloßen Erwähnens inkl. eines kleinen Ausschnitts aus einem Gesetzeskommentar:
http://stigma-videospiele.de/wordpress/ ... er-presse/
So etwas in der Art hatte ich, in noch eher vermutender Form, auch in einem meiner ersten Kommtentare zu diesem Thema angemerkt. Ich hatte da auch schon angenommen, dass die Magazine da in "vorauseilendem Gehorsam" agieren, um möglichen Strafen vorzubeugen. Wurde leider von ihm, wie quasi alles andere auch, was ich schrieb, rigoros ignoriert.

Wie gesagt, ich kann aus den bloßen Regularien, die die Indizierung eines Mediums mit sich bringt, keine konkrtete Benachteiligung von Videospielen ableiten. Diese ergibt sich lediglich aus der ungleichen Behandlung von Spielen im Vergleich zu etwa Filmen, wenn es darum geht: was darf gezeigt / gesagt / getan werden, bevor es zu einer Indizierung kommt. Und da wären wir wieder bei der Diskussion über "Spiele als Kunstform gleichstellen", die wir in nem anderen Thread, dasselbe Spiel betreffend, auch schon vor kurzem hatten.
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Re: South Park: Der Stab der Wahrheit - Test

Beitrag von Lord Hesketh-Fortescue »

billy coen 80 hat geschrieben:Und da wären wir wieder bei der Diskussion über "Spiele als Kunstform gleichstellen", die wir in nem anderen Thread, dasselbe Spiel betreffend, auch schon vor kurzem hatten.
Puh, die olle Kunst-Diskussion. Hier besser nicht auch noch weiter aufwärmen, was? Das haben wir jetzt wohl wirklich zu genüge "drüben" durchgekaut. War ja mit dem ganzen Gewese rund um Southpark aber auch ein herrlich absurder Anlass, eine echte Steilvorlage. Ich brauche aber glaube ich nun auch erstmal wieder etwas Urlaub von dem ganzen Zensur-Thema, den ich hiermit auch einreiche und mir prompt selbst bewillige. :mrgreen: Diese Diskussions-Evergreens, die kommen ja ohnehin wie ein Bumerang verlässlich wieder.

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