sabienchen hat geschrieben:
Oh man...es will einfach keiner verstehen.
Film ist ein passives Medium, da man ausschließlich Zuschauer ist.
VideoSpiele sind dagegen ein aktives Medium, da man direkt in das geschehen eingreifen kann.
Was nichts damit zu tun hat Filme sind als Kunst anerkannt, Spiele nicht.
Nach § 86a Abs. 3 i.V.m. § 86 Abs. 3 StGB gilt das Strafverbot nicht, wenn die Verwendung
des verfassungsfeindlichen Kennzeichens „der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr
verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder
der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte
oder ähnlichen Zwecken dient”.
Keine dieser Kriterien passt zu Spiele in jeglicher Art. Das würde sich eben ändern, wenn Spiele als Kunst in Deutschland anerkannt werden, was wohl leider nie passieren wird.