Arbeitszeiten
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Arbeitszeiten
ganz kurze frage an das arbeitende volk unter euch:
wieviel stunden darf man als azubi laut gesetz pro woche arbeiten?
ich war in der letzten woche knapp 55 stunden arbeiten und meine, dass das ein wenig zu viel ist, sind immerhin 11 stunden pro tag!
wieviel stunden darf man als azubi laut gesetz pro woche arbeiten?
ich war in der letzten woche knapp 55 stunden arbeiten und meine, dass das ein wenig zu viel ist, sind immerhin 11 stunden pro tag!
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also ich habe da was für dich................
Überstunden
sind für Minderjährige laut Jugendarbeitsschutzgesetz verboten . Möglich ist nur das Vorarbeiten für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden, täglich höchstens eine halbe Stunde. Bei volljährigen Auszubildenden kommt Mehrarbeit schon häufiger vor.
Viele Tarifverträge regeln Vergütungen für Überstunden.
Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen.
Der Betriebsrat kann unter bestimmten Umständen Überstunden verweigern. Das hilft den arbeitslosen Kolleginnen und Kollegen, die so eventuell einen Arbeitsplatz erhalten.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb oder in der Berufsschule verbringst. Die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Die Dauer deiner Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt.
In vielen Branchen ist die wöchentliche Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt.
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit muß im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Dabei gilt für Azubis unter 18 Jahren die Begrenzung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Für Jugendliche ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt.
Ist allerdings die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden (z.B. am Freitag), können Jugendliche an den anderen Arbeitstagen der selben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG). Das gilt auch, wenn für die Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Die Arbeitszeit muß für Jugendliche durch Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden muß die Pause mindestens eine halbe Stunde lang sein, darüber mindestens eine Stunde.
Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige (z.B. Bäcker) und für den Schichtbetrieb.
quelle http://www.azuro-muenchen.de/ausbildung ... rbeitszeit
Überstunden
sind für Minderjährige laut Jugendarbeitsschutzgesetz verboten . Möglich ist nur das Vorarbeiten für einen freien Tag zwischen Feiertagen und Wochenenden, täglich höchstens eine halbe Stunde. Bei volljährigen Auszubildenden kommt Mehrarbeit schon häufiger vor.
Viele Tarifverträge regeln Vergütungen für Überstunden.
Überstunden müssen immer dem Zweck der Ausbildung dienen.
Der Betriebsrat kann unter bestimmten Umständen Überstunden verweigern. Das hilft den arbeitslosen Kolleginnen und Kollegen, die so eventuell einen Arbeitsplatz erhalten.
Arbeitszeit
Arbeitszeit ist die Zeit, die du jeden Tag in deinem Betrieb oder in der Berufsschule verbringst. Die Pausen gehören nicht zur Arbeitszeit.
Die Dauer deiner Arbeitszeit ist im Ausbildungsvertrag geregelt.
In vielen Branchen ist die wöchentliche Arbeitszeit in Tarifverträgen geregelt.
Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit muß im Ausbildungsvertrag vereinbart werden. Dabei gilt für Azubis unter 18 Jahren die Begrenzung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Für Jugendliche ist die tägliche Arbeitszeit auf acht Stunden täglich und auf vierzig Stunden in der Woche begrenzt.
Ist allerdings die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen weniger als acht Stunden (z.B. am Freitag), können Jugendliche an den anderen Arbeitstagen der selben Woche bis zu achteinhalb Stunden beschäftigt werden (§ 8 JArbSchG). Das gilt auch, wenn für die Azubis eine Gleitzeitregelung gilt.
Die Arbeitszeit muß für Jugendliche durch Pausen unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit zwischen viereinhalb und sechs Stunden muß die Pause mindestens eine halbe Stunde lang sein, darüber mindestens eine Stunde.
Zwischen 20.00 und 6.00 Uhr dürfen Jugendliche nicht beschäftigt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Gewerbezweige (z.B. Bäcker) und für den Schichtbetrieb.
quelle http://www.azuro-muenchen.de/ausbildung ... rbeitszeit
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Grenzt an Ausnutzung!
Stellt sich nur noch die Frage ob Deine Firma einen Betriebsrat hat?
Wenn ja, wende Dich an diesen!
Wenn nein, ist die von XBoxer genannte Variante wohl am besten!
Auf jeden Fall solltest Du Dich aber erkundigen ob Deine Überstunden ausbezahlt werden oder Du nur Freizeitausgleich dafür bekommst.
Abhängig von Deinem Alter und deiner Steuergruppe, ist entweder das eine oder das andere für Dich von Vorteil!
Kleines Beispiel:
Ich war in meiner Lehre bereits 18, ledig und damit Steuergruppe 1 und hatte an die 60 Stunden die Woche gearbeitet. Endergebniss: ich "satte" 50 DM mehr auf meiner Gehaltsabrechnung weil ich durch das höhere Brutto Gehalt gleich noch in einen anderen Steuersatz gerutscht bin und mir wesentlich mehr abgezogen wurde!!!
Neus
ps: aber wie sagt man so schön (bescheuert):
Lehrjahre sind keine Herrenjahre...
Wenn ja, wende Dich an diesen!
Wenn nein, ist die von XBoxer genannte Variante wohl am besten!
Auf jeden Fall solltest Du Dich aber erkundigen ob Deine Überstunden ausbezahlt werden oder Du nur Freizeitausgleich dafür bekommst.
Abhängig von Deinem Alter und deiner Steuergruppe, ist entweder das eine oder das andere für Dich von Vorteil!
Kleines Beispiel:
Ich war in meiner Lehre bereits 18, ledig und damit Steuergruppe 1 und hatte an die 60 Stunden die Woche gearbeitet. Endergebniss: ich "satte" 50 DM mehr auf meiner Gehaltsabrechnung weil ich durch das höhere Brutto Gehalt gleich noch in einen anderen Steuersatz gerutscht bin und mir wesentlich mehr abgezogen wurde!!!
Neus
ps: aber wie sagt man so schön (bescheuert):
Lehrjahre sind keine Herrenjahre...
Im still standing!
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