Dann wirst Du mir natürlich die entsprechende Passage im Urheberrecht zeigen können die sich auf Roms beziehen, bei denen man Besitzer der Lizenz ist (da man das Original besitzt) und gegen das geltende Recht verstößt.Levi hat geschrieben: ↑11.04.2018 17:10Keine rechtliche Grauzone. Alles im Urheberrecht festgelegt. (inklusive recht auf private Sicherungskopien, wenn kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.)Arkatrex hat geschrieben: ↑11.04.2018 15:58Womit wir wieder am Anfang der Kette sind. Wenn alles absolut korrekt ist was er schreibt, wo sind dann die rechtlichen Grundlagen und oder Urteile die das untermauern oder widerlegen?Bachstail hat geschrieben: ↑11.04.2018 15:29
Es ist alles absolut korrekt, was Du schreibst, an dieser Stelle möchte ich aber noch etwas nachtragen, da das oft nicht erwähnt wird :
Eine Sicherheitskopie ist nur legal, wenn man diese selbst erstellt hat, allerdings auch nur DANN, wenn man dafür keinen Kopierschutz hat umgehen müssen.
Wenn eine CD, eine Cartridge oder was auch immer für ein Datenträger einen Kopierschutz aufweist, dann darf ich das Spiel nicht kopieren und DA spielt es dann auch keine Rolle, ob ich diese Kopie dann selbst erstellen würde oder nicht.
Ohne das wäre ich mit solch vollmundigen Bekundungen mehr als vorsichtig.
Bis hierhin wird sich immer auf das Urheberrecht bezogen. Und es gibt m.W.n. kein Urteil welches das jemals geklärt hätte.
Auf den aktuellen Fall hier bezogen hätte es eh keinen Einfluss vor allem in Bezug auf den Kopierschutz, da es diese zur damaligen Zeit auf den cardridges nicht gegeben hat.
Das was bis hierhin Fakt ist, ist nur das es eine rechtliche Grauzone ist und man es weder für legal, noch illegal erklären kann.
Auf welcher Seite man moralisch stehen mag ist jedem selbst überlassen. Hat aber nichts mit gesetzlichen Grundlagen zu tun.
Nur weil man nicht verklagt wird, isses nicht automatisch eine Grauzone.
So einfach kann man sich das nicht machen.