Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 14:39Im übrigen ist das kriminell und Selbstjustiz. Das als Ratschlag zu verbreiten ist im übrigen dann Anstiftung zu einer Straftat.
auch hier biste wieder recht schwammig unterwegs, notwehr im fall eines sexuellen übergriffes ist durch die justiz gedeckelt.
Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 14:39Im übrigen ist das kriminell und Selbstjustiz. Das als Ratschlag zu verbreiten ist im übrigen dann Anstiftung zu einer Straftat.
auch hier biste wieder recht schwammig unterwegs, notwehr im fall eines sexuellen übergriffes ist durch die justiz gedeckelt.
greetingz
Da gebe ich Dir Recht und muss im Einzelfall entschieden werden. Aber auch der sexuelle Übergriff muss bewiesen werden.
Und das gestaltet sich schwieriger als die Körperverletzung.
Ein blaues Auge ist deutlich, anfassen am Po nicht. Schwierig.
Levi hat geschrieben: ↑26.09.2018 08:50
Nö.
Nicht unabhängig davon was vorgefallen ist. Das hab ich sorum nicht gesagt.
Nochmal:
Einfache Regel:
Mann schlägt !nie! eine Frau. (außer es geschieht für den gemeinsamen Spaß )
Eine Frau die einen Kerl eine Ohrfeige verpasst, weil er ihr unangenehm wird, kann ich akzeptieren.
(und ihr wisst genau um welche Szenarien es mir hier geht.
Und wenn nicht... Sorry, aber dann bin nicht ich derjenige hier, der weltfremd ist.)
Nur mal so, was in euren Weltbild passiert.
Szenario: Bar.
Man grabscht Frau an den hintern.
Frau verpasst Mann eine Ohrfeige.
Mann schlägt zurück, weil er sich ja wehren darf...
Sorry, aber das ist Bullshit.
Sarkasmus hat geschrieben: ↑25.09.2018 23:36
Eine Frau hat eine Mann, außer zur Selbstverteidigung, nicht zu schlagen. Punkt.
Eine Frau würde das bei mir auch nur einmal und nie wieder machen, denn bei mir würde es das Echo geben.
Ich weiß ja nicht welches Weltbild du meinst.
Meines aber mit Sicherheit nicht :wink:
Naja. Scheinbar ja schon. Du hast doch selbst gesagt, dass du nach einer zurechtweisenden Ohrfeige zurück schlagen würdest, oder habe ich das falsch verstanden?
Levi hat geschrieben: ↑26.09.2018 15:25
Naja. Scheinbar ja schon. Du hast doch selbst gesagt, dass du nach einer zurechtweisenden Ohrfeige zurück schlagen würdest, oder habe ich das falsch verstanden?
Da hast du was falsch verstanden.
Da ich ja explizit geschrieben habe, dass eine Frau zur Selbstverteidigung sehr wohl Gewalt anwenden darf.
Weswegen ich dir das ja grade noch im vorherigen Post schön fett makiert habe.
Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 09:37
Übrigens ist es kein Zeichen von Schwäche wenn man die Gewalt von Frauen öffentlich macht. Diese zu verharmlosen ist jedoch einfach nur arm.
Und der Weicheier Kommentar ist ebenso erbärmlich. Spätestens dann wenn Frauen nicht mehr einfach nur schlagen sondern auch andere Mittel wie Feuer und Messer benutzt. Aber das geht hier in vielen Köpfen offensichtlich nicht rein.
Google mal Whataboutism.
Es ging um sexuelle Belästigung und die Reaktion darauf.
Häusliche Gewalt ist ein anderes Thema. Niemand hat gesagt, dass Frauen nicht auch gewalttätig sein können.
Auch da sehe ich zwar die Frauen am weit kürzeren Ast (die Dunkelziffer bei erlebter häuslicher Gewalt ist sicher nicht nur beim Mann höher), aber das kann man ein anderes mal diskutieren.
Nene!
Erst ging es in Levis Post darum, dass man(n) nie Frauen schlägt.
Der Teil mit der sexuellen Belästigung hat er erst später dazu editiert
Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 14:39Im übrigen ist das kriminell und Selbstjustiz. Das als Ratschlag zu verbreiten ist im übrigen dann Anstiftung zu einer Straftat.
auch hier biste wieder recht schwammig unterwegs, notwehr im fall eines sexuellen übergriffes ist durch die justiz gedeckelt.
greetingz
Da gebe ich Dir Recht und muss im Einzelfall entschieden werden. Aber auch der sexuelle Übergriff muss bewiesen werden.
Und das gestaltet sich schwieriger als die Körperverletzung.
Ein blaues Auge ist deutlich, anfassen am Po nicht. Schwierig.
Und erst die ausgeschlagenen Zähne. Die Zähne 11elf!
Immer diese brutalen Weibsbilder. Schwierige Sachlage.
Ich hoffe, er greift dann trotzdem nicht zum Messer. Könnte fatal enden.
Selbstverjustiziung ist immer schlimm, da kann es nur Verlorene geben.
Scorplian190 hat geschrieben: ↑26.09.2018 15:34
Rein aus Neugier/Vermutung:
Sarkasmus hat geschrieben: ↑25.09.2018 23:36
Eine Frau würde das bei mir auch nur einmal und nie wieder machen, denn bei mir würde es das Echo geben.
Gehe ich da Richtig in der Annahme, dass du hier eine Ohrfeige und keinen Schlag zurückgeben würdest?
Ich glaube das wird hier oft zusammengeworfen o.o
Ohrfeige = Schlag mit der flachen Hand
Natürlich ist das gemeint.Dachte eigentlich, dass dies klar wär.
Scheinbar nicht unbedingt.
Ich denke das ist der Grund für ein paar Missverständnisse hier und da ^^' (wurde ja ein paar mal erwähnt, dass Ohrfeige mehr als Statement wahrgenommen wird)
Anhand des Ausdrucks "Echo" bin ich aber vom gleichwertigen Fall ausgegangen.
dOpesen hat geschrieben: ↑26.09.2018 15:04
auch hier biste wieder recht schwammig unterwegs, notwehr im fall eines sexuellen übergriffes ist durch die justiz gedeckelt.
greetingz
Da gebe ich Dir Recht und muss im Einzelfall entschieden werden. Aber auch der sexuelle Übergriff muss bewiesen werden.
Und das gestaltet sich schwieriger als die Körperverletzung.
Ein blaues Auge ist deutlich, anfassen am Po nicht. Schwierig.
Und erst die ausgeschlagenen Zähne. Die Zähne 11elf!
Immer diese brutalen Weibsbilder. Schwierige Sachlage.
Ich hoffe, er greift dann trotzdem nicht zum Messer. Könnte fatal enden.
Selbstverjustiziung ist immer schlimm, da kann es nur Verlorene geben.
Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 14:39Im übrigen ist das kriminell und Selbstjustiz. Das als Ratschlag zu verbreiten ist im übrigen dann Anstiftung zu einer Straftat.
auch hier biste wieder recht schwammig unterwegs, notwehr im fall eines sexuellen übergriffes ist durch die justiz gedeckelt.
greetingz
Sofern geeignet und relativ mildestes Mittel. Ist sicher eine Einzelfallentscheidung.
Es geht auch weniger ums rechtliche, weil jemand mit blankem BZR, der wegen einer Ohrfeige angezeigt wird, wird wohl kaum vor Gericht kommen.
Strafanzeigen werden allgemein überbewertet. Man kann sich eigentlich nur bei Verbrechen sicher sein, dass die StA Anklage erhebt und die Sache vor Gericht kommt. Und nunja, das StGB kennt nunmal (leider) mehr Vergehen als Verbrechen.
Zuletzt geändert von Ultima89 am 26.09.2018 15:50, insgesamt 1-mal geändert.
Zur Kriminalstatistik:
aus der ist tatsächlich ersichtlich, dass wir in den letzten zwei Jahren eine Steigerung gesehen haben. Einer bestimmten Randgruppe geht es ja darum, dass mit den Anstieg an Migranten auch die Kriminalität gestiegen ist. Und 2015 war die Kriminalitätsrate nun mal niedriger als 2017.
Auch müssen wir das nicht ignorieren, ohne dieser Randgruppe in die Hände zu spielen. Tatsächlich finde ich, wie unsere Regierung und zu Teilen auch doe Medien damit umgehen, wesentlich gefährlicherund das es viel mehr dieser Randgruppe zuspielt.
Denn nüchternd betrachtet fällt es schwer bis unmöglich einen kausalen Zusammenhang zwischen gestiegener Kriminalitätsrate und der Asylpolitik herzustellen. Fängt ja schon damit an, dass die Migrationsrate weit höher ist, als der Anstieg der Kriminalitätsrate. Desweiteren ist ja vorallem die Gewalt gegen Flüchtlinge und Flüchtlingsheime rasant angestiegen. Kurzrum: es gibt kein Grund, die leichte Steigerung wegzureden. Auch ist es politisch betrachtet strategisch nicht helfend gewesen.
DEMDEM hat geschrieben: ↑26.09.2018 15:48
Denn nüchternd betrachtet fällt es schwer bis unmöglich einen kausalen Zusammenhang zwischen gestiegener Kriminalitätsrate und der Asylpolitik herzustellen.
Nicht, wenn man abseits der Mainstreampresse liest und logisch denken kann. Und fähig ist, sein Weltbild zu hinterfragen, was leider nicht viele können.
Arkatrex hat geschrieben: ↑26.09.2018 15:45
Hach, einfach gestrickte Mitmenschen...
Nicht wahr?
Über Messerstecher bis hin zu Körperverletzung, Anstiftung zur Straftat, Denunziation, pseudo-Rassismus, Selbstjustiz und nen blaues Auge bei ner Ohrfeige hatten wir jetzt alles.