Um nicht gegen das Persönlichkeitsrecht zu verstoßen, wird vorbeugend verpixelt.Bachstail hat geschrieben: ↑28.01.2019 14:03Selbstsenzur wäre es, wenn der Verlag selbst auf die Idee käme, zu verpixeln, weil sie rechtliche Konsequenzen befürchten, deswegen ja das Wort "Selbst", hier müssen sie sich aber an bereits bestehende Gesetze handeln, man könnte in diesem Fall also eher von direkter Zensur denn von Selbstzensur sprechen aber auch das greift bezogen auf den Pressekoxdex nicht.sabienchen hat geschrieben: ↑28.01.2019 13:53Jupp aufgrund PERSÖNLICHKEITSRECHT des Täters oder Opfers.
Um dagegen nicht zu verstoßen wird verpixelt.
Ergo Selbstzensur.
Der Pressekodex nur eine Richtlinie und nicht rechtlich bindend.
Wenn die BILD mal wieder gegen den Kodex verstößt, müssen sie eine von drei "Strafen" befürchten :
Einem Hinweis, eine Missbilligung oder eine Rüge.
Sowohl ein Hinweis als auch eine Missbilligung sind ziemlich folgenlos, denn mehr als die Begriffe aussagen, tut der Presserat nicht, er weist entweder darauf hin, dass etwas nicht in Ordnung war oder er missbilligt das, mehr passiert nicht.
Eine Rüge muss vom Verlag veröffentlicht werden, nur ist das nicht bindend, wenn der Verlag diese Rüge nicht veröffentlichen möchte, muss er das doch nicht, denn es gibt keine Strafe für das Nicht-Veröffentlichen einer Rüge, auch wenn ein Verlag diese Rüge laut Kodex veröffentlichen MUSS.
Einzig vor tatsächlichen Gerichten haben Verlage etwas zu befürchten aber hier muss ein Betroffener erst einmal klagen und die meisten haben dafür kein Geld.
Es wird aus ethischen Gründen"selbstzensiert" "präventivzensiert", aber auch um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen.
Sprich um nicht "strafrechtlich belangt" werden zu können.
Die Judikative ist eine staatliche "Gewalt", und daher nennt man es Selbstzensur.