Wirst Du im Katastrophenfall eingesetzt, bist Du Beamter oder einer dieser selbstausbeutenden Selbständigen? Nein, das brauchst Du hier nicht öffentlich zu beantworten.ChrisJumper hat geschrieben: ↑26.07.2019 20:54 Hab ich hin und wieder auch das ich 12 oder manchmal mehr Stunden arbeite. Aber das sind halt Ausnahmen und Extrem-Situationen.
§3 Arbeitszeitgesetz:
§7:Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1. abweichend von § 3
a) die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt, …