Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Und hier in Deutschland leider uninteressant. Oder warum sollte sich Steam hierzulande an ein Urteil aus Frankreich halten?
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Weil es um EU Recht geht und nicht um Französisches….kellykiller hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:25 Und hier in Deutschland leider uninteressant. Oder warum sollte sich Steam hierzulande an ein Urteil aus Frankreich halten?
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Warum betrifft das nur Steam und nicht alle digitalen Vertriebsplattformen? Und geht es hierbei nur um Spiele oder um alle digitalen Güter?
- TheSoulcollector
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Das ist ja das tückische. Es wäre ein Präzedenzfall. Keiner weiß, wie die Auswirkungen sein werden und welche Plattformen oder Medien betroffen wären.
Steam ist hier die Beklagte Partei und deshalb geht es erstmal nur um Steam.
- Chibiterasu
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Mein ganzes Posting baut darauf auf, den Unterschied zwischen physisch und digital zu unterstreichen...Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17Das ist doch jetzt schon so bei physischen Datenträgern und OH WUNDER, die Branche blüht und gedeiht seit Jahrzehnten. Sry, das ist nicht einmal mehr ein Scheinargument.Chibiterasu hat geschrieben: ↑23.09.2019 10:31 Ich sehe es nur nicht als gegeben an, dass diese Modelle beim digitalen Onlinehandel noch genau so funktionieren.
Leute, die günstiger 2nd Hand ein Spiel einkaufen und dann dieses weiterverkaufen bringen den Publishern/Verkaufsplattformen ja überhaupt nichts. Das läuft komplett an ihnen vorbei.
Schon klar, dass es das physisch gibt, ABER genau das wird ja seit Jahren immer weniger. Selbst Gamestop geht bald ein. Die Frage ist, ob die Branche so weiterwachsen hätte können, wenn es restriktivere Plattformen wie Steam oder die ganzen eShops, PSN usw. nicht gegeben hätte, die den Weiterverkauf unterbinden. Das wirst mir auch du nicht fundiert beantworten können.
Dass eine so junge Branche trotz allem weiter wächst, wundert mich doch kaum. Da wachsen halt immer noch neue Spieler nach, während die alten noch nicht im großen Stil wegsterben/vom Hobby abkommen. Gesellschaftsfähiger wird Zocken auch noch immer zunehmend.
Das ist natürlich die Frage wie das läuft (hab ich in einem früheren Post angeschnitten). Das könnte funktionieren.Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17 Zudem, Das Gericht sagt ja nicht, dass man die Nutzungslizenz vollkommen von der Plattform loslösen muss. Das Gericht sagt nur, dass man den Weiterverkauf ermöglichen soll. Wenn dieser nur auf der jeweiligen Plattform möglich ist, sprich, ich kann Steam-Spiele nur an Leute mit Steam-Accounts weiterverkaufen ... das ist doch klasse für Plattformbetreiber wie Anbieter, weil dann jede Transaktion aufgezeichnet und entsprechend abgerechnet werden kann. Dann verdient an jedem privaten Weiterverkauf sowohl der Plattformbetreiber, als auch der Publisher/Entwickler. Während sie jetzt GAR NICHTS bekommen.
Aber was soll das dann sein? Ein fixer Betrag? Ein Prozentsatz? Da wäre ich gespannt.
Hab in die Richtung in der News jetzt aber nix gelesen.
Das ist toll für die paar Megaseller. Wie schaut es mit den kleinen Fischen aus, die sich gerade erst durch die ganzen Online-Vertriebswege halbwegs etablieren konnten? Wenn die 100.000 Leute erreichen und sich halbwegs finanzieren können, plötzlich aber die Hälfte davon die Lizenz 2nd Hand erwirbt?Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17Siehe oben. Das passiert seit Jahrzehnten so und die Branche ist in dieser Zeit in Umsatzregionen aufgestiegen, die sich vor zwanzig, dreissig Jahren niemand vorstellen konnte.Man kann natürlich argumentieren, dass diese Konsumenten das gesparte Geld anderswo ausgeben und für die Gesamtwirtschaft wird es sich schon irgendwo auswirken. Da wird es dann aber immer Gewinner- (Essen, Kleidung, Gadgets etc.) und Verlierersparten geben.
Videospiele würden mMn zu letzteren gehören.
Klar, für irgendwelche riesigen MMOs, GTA V Online, Fortnite, etc. wird das nicht der Untergang sein (sie werden trotzdem jammern, weil die verlorenen Summen natürlich entsprechend hoch werden).
Es gibt heute einfach x mal mehr Spiele im Angebot. Diese tollen Umsätze müssen also stärker aufgeteilt werden.
Und wie in ziemlich allen Medienbranchen gibt es hier wenige große Gewinner und viele die sich so durchkämpfen.
Toll dass du wieder mit Hollywood kommst. Ist halt nur nicht die komplette Branche. Genauso wie Justin Bieber und Billie Eilish nicht den gesamten Musikmarkt darstellen. Bei mittelgroßen Bands ist es komplett etabliert, dass man eigentlich nur mehr mit Konzerten ausreichend Geld machen kann.Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17Meinst Du die Jahre, in denen Hollywood einen Umsatzrekord nach dem anderen hingelegt hatte und die Musikindustrie nur deswegen Umsatzverluste erleiden musste, weil sie nicht schnell genug ihr Angebot von CD auf MP3 umgestellt hatte? Das Märchen von den achso schädlichen Kopien bleibt ein Märchen. Zudem, die Torrentzeiten haben nie aufgehört.So wie in Torrentzeiten Musik und Film zu den Verlierern gehörten.
Ich würde doch auch behaupten, dass durch Netflix und Co. der Torrentverkehr für Filme und Serien stark zurückgegangen sein muss. Hab nur mal gelesen, dass es wieder zunimmt, weil es aktuell zu viele Streaming-Anbieter gibt. Wird man beobachten müssen.
Ich mein, kann man natürlich behaupten. Ist jetzt aber auch nicht fundierter als meine Aussage.Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17Die Nachfrage nach Videospielen bleibt ja ungebrochen. Es wird weiterhin einen gigantischen Markt geben, es werden weiterhin Anbieter und Platformbetreiber sich dumm und dämlich verdienen können. Sie müssen sich halt ein wenig anpassen, mehr würde hier nicht passieren.Beim rein digitalen Verkaufsmodell funktioniert das Modell aber für mich nicht mehr.
Davon war ich kein Teil und das ist auch kein vergleichbares Szenario, weil jeder der ein nicht funktionierendes oder nicht spaßiges Spiel zurückgeben darf, ist ein zufriedenerer Kunde, der sein refundiertes Geld in der Regel wohl sehr schnell in ein anderes Spiel auf derselben Plattform stecken wird.Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17 Nein, ehrlich, diese Weltuntergangsszenarien, die hier aufkommen, haben keine Entsprechung in der Wirklichkeit. Hier wird nur Panik geschoben, weil sich ein paar Dinge verändern werden. Man schaue sich nur man das Thema "Refund" an. Was wurde da der Untergang der Videospielbranche an die Wand gemalt und was ist passiert? Ausser dass Kunden nun sorgenloser Geld ausgeben können? Nicht viel. Von all der Panik, die hier im Vorfeld geschoben wurde, ist ein Jahr später NICHTS mehr übrig geblieben. Kein Entwickler musste deswegen dicht machen.
Das ist dem Plattformbetreiber egal und spornt grundsätzlich die Publisher/Entwickler nur dazu an, ein überzeugenderes Produkt bei Release abzuliefern.
- Ryo Hazuki
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich fand das schon immer nicht korrekt, wobei ich nicht einmal meine Spiele weiter verkaufen wollen würde aber all die denjenigen auf meinem Pile of Shame zumindest an jemanden verschenken der Spaß damit hätte, das würde mir schon ausreichen. Hauptsache es vergammelt nicht in meiner Bibo.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich finde das Richtig. Ich selbst habe noch aus vergangener Zeit Spiele in meine Bibliothek welche von den Entwicklern einfach Aufgegeben wurden oder ich einfach kein Interesse mehr an diesem Spiel habe.
Klar kann das System und das wird es leider auch ausgenutzt werden. Ich für meinen Teil werde bzw. will nur die 3-4 Spiele wieder weiter verkaufen. Den Rest bzw. das was mir gefällt ob ich es schon durch habe oder nicht das behalte ich auch gern.
Weiterverkauf MUSS möglich sein.
Eine Möglichkeit ist es diesen "Weiterverkauf" stark einzuschränken auf zb. 1 Spiel pro Monat oder Quartel welches man mind. 1 Jahr in der Bibliothek hat oder man es mind. x Stunden gespielt haben muss... Da gibt es viele Möglichkeiten so etwas einzugrenzen damit das System dann nicht ganz so krass Ausgenutzt wird von den ganzen Kinnern...
Klar kann das System und das wird es leider auch ausgenutzt werden. Ich für meinen Teil werde bzw. will nur die 3-4 Spiele wieder weiter verkaufen. Den Rest bzw. das was mir gefällt ob ich es schon durch habe oder nicht das behalte ich auch gern.
Weiterverkauf MUSS möglich sein.
Eine Möglichkeit ist es diesen "Weiterverkauf" stark einzuschränken auf zb. 1 Spiel pro Monat oder Quartel welches man mind. 1 Jahr in der Bibliothek hat oder man es mind. x Stunden gespielt haben muss... Da gibt es viele Möglichkeiten so etwas einzugrenzen damit das System dann nicht ganz so krass Ausgenutzt wird von den ganzen Kinnern...
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Für viele Entwickler ist es aber ein Weltuntergangsszenario wenn sie statt 200 Millionen Dollar im Jahr nur noch 189 Millionen Dollar pro Jahr verdienen. Nur deswegen wird Panik geschoben. Und die Leute sollen glauben das es schlimm istKajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 11:17 Nein, ehrlich, diese Weltuntergangsszenarien, die hier aufkommen, haben keine Entsprechung in der Wirklichkeit. Hier wird nur Panik geschoben, weil sich ein paar Dinge verändern werden. Man schaue sich nur man das Thema "Refund" an. Was wurde da der Untergang der Videospielbranche an die Wand gemalt und was ist passiert? Ausser dass Kunden nun sorgenloser Geld ausgeben können? Nicht viel. Von all der Panik, die hier im Vorfeld geschoben wurde, ist ein Jahr später NICHTS mehr übrig geblieben. Kein Entwickler musste deswegen dicht machen.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Für die wird sich nicht viel ändern. Ich würde sogar sagen, für die wird sich GAR NIX ändern. Die reine Umsatzhöhe ändert ja nix am prozentualen Anteil von privaten Weiterverkäufen. Der prozentuale Anteil wird immer in etwa gleich bleiben, sei es GTA oder irgendein Wimmelbildspielchen.Chibiterasu hat geschrieben: ↑23.09.2019 12:05 Das ist toll für die paar Megaseller. Wie schaut es mit den kleinen Fischen aus, die sich gerade erst durch die ganzen Online-Vertriebswege halbwegs etablieren konnten?
Man muss hier immer berücksichtigen, dass der private Weiterverkauf Leute bedient, die man sonst nicht als Kunde gewinnen kann. Sprich, hier entsteht kein Umsatzverlust, weil hier sowieso nie ein Umsatz entstanden wäre. Sicher, so mancher würde nicht mehr auf einen Sale warten, stattdessen ein Spiel eben über den privaten Weiterverkauf erwerben, aber da dies höchstwahrscheinlich alles über die Plattform abgewickelt wird, auf der das Spiel zuerst gekauft wurde, bekommt der Entwickler für jede dieses Transaktionen einen Umsatzanteil. Was auf jeden Fall besser ist als jetzt, wenn ganze Steam-Accounts verkauft werden und KEINER der Entwickler auch nur einen müden Cent sieht. Denn dann brauche ich nicht mehr Steam-Accounts verkaufen, sondern kann meine durchgezockten Spiele auf Steam anbieten. Sprich, das Zulassen des privaten Weiterverkaufes ist eine klare Verbesserung der gegenüber aktuellen Situation.
Dass Valve das nicht will, ist übrigens nachvollziehbar. Das würde nämlich ungeplanten Mehraufwand bei der Umsetzung bedeuten, was bei einer Firma, die sich nur im Schneckentempo bewegen will, natürlich gar nicht geht. Aber da Valve auch bei Thema Refund zuerst rumgepienzt hat und das alles nun wunderbar über die Bühne geht ... nein, ich sehe keinen trifftigen Grund, warum der private Weiterverkauf von digitalen Inhalten nicht zugelassen werden sollte.
Aber ich bin nicht der EU-Gerichtshof, vor dem das wohl landen wird. Vielleicht gibt es ganz konkrete juristische Gründe, die dagegen sprechen. Warten wir ab. Wenn es nicht durchgeht, mei, dann halt nicht. Wäre schade, weil verpasste Chance, aber kein Beinbruch. Wenn aber doch, wäre das zumindest aus meiner Sicht eine klare Verbesserung für alle Beteiligten.
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Das wird den Spiele Streamingdiensten in die Hände spielen.
Ich würde dann als Spiele Hersteller meine Spiele auch nicht mehr verkaufen sondern nur noch über so Spiele-Netflix Dienste anbieten.
Weil digitale Spiele verlieren ja nicht an Wert wenn sie gespielt wurden. Ich meine hier nicht den Werteverlust durch die Zeit, sondern wenn man das Spiel kaufen will, kann man sich entscheiden zwischen Hersteller und Wiederverkäufer und der Wiederverkäufer braucht den Preis nicht günstiger machen als den aktuellen Preis des Herstellers, weil es sich ja 1zu1 um das gleiche Spiel handelt.
Ich bin der Meinung Spiele sind Konsum Artikel und brauchen eine Sonderstellung. Eine Kinokarte kann man auch nicht weiterverkaufen nachdem man im Kino war.
Ich würde dann als Spiele Hersteller meine Spiele auch nicht mehr verkaufen sondern nur noch über so Spiele-Netflix Dienste anbieten.
Weil digitale Spiele verlieren ja nicht an Wert wenn sie gespielt wurden. Ich meine hier nicht den Werteverlust durch die Zeit, sondern wenn man das Spiel kaufen will, kann man sich entscheiden zwischen Hersteller und Wiederverkäufer und der Wiederverkäufer braucht den Preis nicht günstiger machen als den aktuellen Preis des Herstellers, weil es sich ja 1zu1 um das gleiche Spiel handelt.
Ich bin der Meinung Spiele sind Konsum Artikel und brauchen eine Sonderstellung. Eine Kinokarte kann man auch nicht weiterverkaufen nachdem man im Kino war.
Zuletzt geändert von Turritom am 23.09.2019 13:13, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Keine Frage. Viel Geld ist toll, aber mehr Geld ist besser!
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
- Chibiterasu
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich persönlich glaube das einfach nicht. Wie kannst du dir da so sicher sein?
Das klingt theoretisch erstmal gut, aber man könnte genauso argumentieren, dass bei einem gewissen potenziellen Kundenkreis (die, die quasi immer 2nd Hand kaufen und wieder verkaufen) ohne Möglichkeit des Weiterverkaufs durchaus eine Prioritätenverschiebung stattfinden könnte. Soll heißen, weniger Kohle für schicke Kleidung oder Cocktails ausgeben und dafür das ein oder andere Vollpreisspiel mehr.
Ebenso könnte sich umgekehrt das Kaufverhalten bei manchen ändern, die momentan aus Bequemlichkeit digital kaufen und mehr Geld dafür ausgeben. Bei der Möglichkeit die Lizenzen auch günstiger 2nd Hand zu erwerben, wird es durchaus einen Prozentsatz der Kunden geben, die das in Anspruch nehmen. Ist ja logisch. Hat keine Nachteile, ist günstiger und genauso einfach.
Oder welche, die aktuell ihre Retail-Spiele nur neu kaufen, nie 2nd Hand und diese auch nicht weiterverkaufen, weil zu mühsam. Digital aber dann doch.
Ich finde die Auswirkungen einfach nicht so leicht vorhersehbar. Da kann sich viel verschieben.
Vielleicht eh auch zum positiven, keine Ahnung. Glaub es nur weniger.
Wie gesagt, bei dem Szenario gehe ich mit. Wenn bei jeder Transaktion der Plattformbetreiber und Publisher/Entwickler mitschneiden, könnte das eventuell sogar einen positiven Effekt für diese haben.Kajetan hat geschrieben: ↑23.09.2019 12:57 Sicher, so mancher würde nicht mehr auf einen Sale warten, stattdessen ein Spiel eben über den privaten Weiterverkauf erwerben, aber da dies höchstwahrscheinlich alles über die Plattform abgewickelt wird, auf der das Spiel zuerst gekauft wurde, bekommt der Entwickler für jede dieses Transaktionen einen Umsatzanteil. Was auf jeden Fall besser ist als jetzt, wenn ganze Steam-Accounts verkauft werden und KEINER der Entwickler auch nur einen müden Cent sieht. Denn dann brauche ich nicht mehr Steam-Accounts verkaufen, sondern kann meine durchgezockten Spiele auf Steam anbieten. Sprich, das Zulassen des privaten Weiterverkaufes ist eine klare Verbesserung der gegenüber aktuellen Situation.
Davon wurde nur noch nirgends gesprochen.
Das würde mich durchaus interessieren.
Könnte sein, dass der Retailmarkt dann noch mehr in Bedrängnis kommt, weil die Leute, die Retail nur kaufen um die Spiele weiterzuverkaufen, auch noch wechseln. Das ist dann den Plattformbetreibern/Publishern natürlich eher noch lieber, wenn sie wirklich beim digitalen Weiterverkauf mitschneiden - im Gegensatz zum Retail Gebrauchtmarkt.
- Todesglubsch
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Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
Ich bin kein Rechtsexperte, aber ich würde mich nicht wundern, wenn Valve und Co genau an diesem Punkt ansetzen, wenn sie das nicht bereits getan haben.
Es gibt keinen digitalen "Gebrauchtmarkt". Digitale Gebrauchtspiele sind qualitativ identisch mit "Neuware".
Während man bei physischen Gütern den Neumarkt und den Gebrauchtmarkt hat, hat man bei digitalen Gütern eben den Markt ... und nochmal nen Markt. Ich bin auch kein Ökonom, aber das kann nicht gut enden.
Mal ganz davon abgesehen: Könnte man dann schön billig im Keyshop einen Auslandskey kaufen - und diesen dann schön teuer auf dem heimischen Markt verkaufen? Spiel ist ja identisch.
Das einzige was ich mir als Kompromissfolge in Zukunft vorstellen könnte ist, dass zukünftiges auch das Herkunftsland am Key ablesbar ist und sie man nicht "weiterverkaufen", sondern nur "zurückgeben" kann und dafür nen festen Prozentsatz des Keywertes (gemessen am Herkunftsland und diversen Variablen) als Guthaben erhält.
Außerdem prophezeie ich, dass die ganzen Shopserver zusammenbrechen werden, weil jeder erstmal seine Altlasten loswerden will - auch wenn sie nur ein paar Cent dafür erhalten werden.
Re: Französisches Gericht: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein; ISFE und Valve sind dagegen
"Gericht kontra Steam & Co: Weiterverkauf von digitalen Spielen muss möglich sein"
Ein tolles Stammtischniveau wurde hier erreicht, vielleicht hätte es noch reißerischer formuliert werden können?
Wie im Text ja auch steht handelt es sich um ein Zivilgericht. Wer hat nun geklagt: die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir gegen Valve. Und da hat das Gericht in diesem einen Sachverhalt entschieden! Das Gericht, so wollen wir mal annehmen, ist unparteiisch und daraus ein "Gericht kontra Steam" ist reißerisch und schlichtweg falsch.
(lt. google-Suche kontra: Rechtssprache (in der Gegenüberstellung von zwei streitenden Parteien) gegen, wider)
Und von diesem Einzellfall auf "& Co" mag zwar naheliegen, aber dies hat das Gericht nicht entschieden!
Der Anfangssatz "Das "Tribunal de Grande Instance", ein Zivilgericht der ersten Instanz in Frankreich (vergleichbar mit dem Landgericht) [...]" ist einfach nur aus Wikipedia kopiert. Eigentlich könnte man annehmen, dass das Amtsgericht die erste Instanz ist. https://e-justice.europa.eu/content_ord ... o?member=1 hat auch nicht diesen erste Instanz Bezug.
Ein tolles Stammtischniveau wurde hier erreicht, vielleicht hätte es noch reißerischer formuliert werden können?
Wie im Text ja auch steht handelt es sich um ein Zivilgericht. Wer hat nun geklagt: die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir gegen Valve. Und da hat das Gericht in diesem einen Sachverhalt entschieden! Das Gericht, so wollen wir mal annehmen, ist unparteiisch und daraus ein "Gericht kontra Steam" ist reißerisch und schlichtweg falsch.
(lt. google-Suche kontra: Rechtssprache (in der Gegenüberstellung von zwei streitenden Parteien) gegen, wider)
Und von diesem Einzellfall auf "& Co" mag zwar naheliegen, aber dies hat das Gericht nicht entschieden!
Der Anfangssatz "Das "Tribunal de Grande Instance", ein Zivilgericht der ersten Instanz in Frankreich (vergleichbar mit dem Landgericht) [...]" ist einfach nur aus Wikipedia kopiert. Eigentlich könnte man annehmen, dass das Amtsgericht die erste Instanz ist. https://e-justice.europa.eu/content_ord ... o?member=1 hat auch nicht diesen erste Instanz Bezug.