SethSteiner hat geschrieben: ↑24.09.2019 16:41
TestABob hat geschrieben: ↑24.09.2019 16:04
Blödsinns Entscheidung die mit EU Recht nicht vereinbar ist.
Digitales hat keinen "Verfall" und somit keinen "Verbrauch" bzw. "Gebrauch".
Wenn man digitales limitieren kann, auf 2-3 Wiederverkäufe bzw. bei jedem weiterverkauf einige Dateien fehlen würden...dann würde ich dem zustimmen. Dem ist aber nicht so. Das könnte man ja zur Unendlichkeit führen.
Einer Kauft ein Spiel bei Steam und verkauft es an zig Leute weiter (Die Lizenz wäre ja nicht mehr an Steam gebunden). Wie will man denn regeln, dass es nur 1 Mal weiterverkauft wird? Derjenige könnte es ja an 30 Leute weiterverkaufen...und die wiederum an 30 neue. Und die wiederum an 1000 neue.
Sorry ne...damit killt man den digitalen Markt. Große Firmen werden nur noch auf "Streaming" setzen und alle anderen schauen in die Röhre.
Ist doch völlig irrelevant ob digitales keinen Verfall hat. Mal abgesehen davon, dass man das problemlos künstlich hinzufügen kann, ist die Argumentation verrückt, weil es impliziert dass dieses grundlegende Recht auf Wiederverkauf in dem Moment in Frage gestellt werden müsste wo etwas besonders lange haltbar ist (oder sogar unendlich lange). Ist natürlich Quark. Man könnte irgendwie auch meinen, du hast noch nie etwas von einer Videothek gehört, wo derselbe Film oder dasselbe Spiel, wieder und wieder und wieder und wieder und wieder verliehen wurde. Da können Dutzende, Hunderte, Tausende, theoretisch, wenns nicht gerade eine Videokassette ist, unendlich viele Kunden alles mögliche sehen und durchspielen. Natürlich immer nur an eine Person gleichzeitig, wenn ich einen Key aus Steam "ausloggen" könnte, hätte ich immer noch nur 1 Key, der kann sich nicht auf ein Mal multiplizieren.
Spreche ich von Keys? Nein!
Denk Dir mal die Keys weg. Die sind nur eine künstliche Limitierung der Lizenz und begrenzt auf Steam!
Woher nimmst Du die Annahme, dass man nur Spiele auf ein und der selben Platform kaufen und verkaufen kann?
Wenn der Weiterverkauf möglich sein muss, dann kann man natürlich auch ein auf Steam gekauftes Spiel an einen NICHT Steam Spieler verkaufen. Und dann ist der Steam Key total irrelevant!
Somit kann nach dem Verkauf keiner mehr nachvollziehen was dann mit dem Spiel passiert, da es sich nicht mehr im Steam Ökosystem befindet. Dass sind dann nur noch digitale Daten die jeder zig fach kopieren kann.
Außerdem ist verleihen etwas total anderes als verkaufen
! Und auch im Verleih von Software muss das erst mal überhaupt vom Lizenzeigner erlaubt sein. Bei vielen Spielen ist das nämlich nicht der Fall!
Desweiteren bestimmt der Eigner, wie er seine Software verkauft. Wenn er Dir nur eine Lizenz zur Eigennutzung verkauft, kann er Sie Dir auch jederzeit wieder entziehen! Du kannst Sie natürlich auch wieder zurückgeben.
Wie das dann monetär geregelt wird....also Du für die Zeit der Nutzung Geld bezahlt hast und ob Du etwas wieder bekommst wenn Du die Lizenz zurück gibst...steht im Vertrag (siehe Steam).
Im übrigen haben Spieler nicht mal das recht, Let's Plays zu machen. Das ist eine öffentliche Aufführung und die muss der Lizenzeigner genehmigen. Fast alle (außer Nintendo nur mit speziellen Verträgen) billigen das, weil Sie dadurch kostenlos Werbung erhalten. Trotzdem wäre es eigentlich nicht erlaubt. Nur mit Zustimmung. Deshalb fragen auch Youtuber bei den Spieleentwicklern vorher an, ob Sie das Let's Play machen und monetarisieren dürfen.