Aber nicht für die Zweitwohnung. Es gibt ja auch noch mehr Gerichtsurteile zu Steuergesetze und -änderungen, die die als verfassungswidrig einstufen.
Aber wir brauchen auch da gar nicht aufhören, wir können weitermachen mit Steuerausgaben. Hier wird ja so getan, als ob Steuern ausschließlich für das allgemeine Wohl ausgegeben wird, dem ist aber nicht so. Es gibt auch hier wieder Beispiele von verfassungswidrigen Ausgaben, vorallem fast alles, was ins Ausland geht.
Aber auch um es mal nur so simpel wie möglich zu halten. Nur ein Land in der EU hat eine höhere Steuerlast und das ist Belgien. Ansonsten haben alle anderen Länder eine niedrigere Steuerlast. Gleichzeitig wird ja hier so getan, als ob wir davon in Form von öffentlichen Dienst profitieren oder auch die Infrastruktur wurde genannt. Ironischerweise sind das aber gerade die Bereiche, wo Deutschland das Schlusslicht in der EU darstellt.
Halten wir also fest: Deutschland wird überdurchschnittlich stark belastet, aber die Öffentlichkeit profitiert davon nur unterdurchschnittlich. So gut wie alle anderen EU-Länder haben ein viel besseres Verhältnis zwischen Steuerabgaben und effektiver Ausgaben.
Nicht nur auf mich wirkt es so, als ob deutsche Politiker Steuergelder als sichere Einnahmen betrachten, über dessen Ausgaben sie frei verfügen können.
Und dabei geht es mir nicht nur um Geld, das ins Ausland fließt, sondern vorallem auch um Geld, was in der Bürokratie stecken bleibt und von Hause aus viele Projekte schon killt, wie man am besten an der Infrastruktur für die elektrische Mobilität oder aber den Funknetzausbau in Deutschland beobachten kann.