Also, ich seh jetzt auch keinen Grund zum Feiern, allerdings muss man sagen, dass wenigstens der Startrabatt fair ist und durchaus ein Stück für die Wartezeit entschädigt.
Und zum "Besitzen" und GOG vs. Steam... und zum Abonnement.
Ja, du besitzt in der Tat bei Steam, sobald du dich anmeldest, ein laufendes Abo. Deshalb gibt es auch eine
Abonnementenvereinbarung bei der Anmeldung, der man zustimmt. Warum das so ist? Weil die Geschäfte, die man mit Steam macht - nämlich die Nutzung der Käufe, nie wirklich "abgeschlossen" sind, da man den Steam-Service zum Nutzen benötigt. Du schließt also bei Steam ein kostenfreies, nicht zeitlich limitiertes Abo ab. Dieses Abo erlaubt es dir im Rahmen seiner Gültigkeit, Produkte - genauer Produktlizenzen - zu kaufen, zu nutzen und all den anderen Kram zu verwenden, den Steam dir so bietet. Du kaufst also, genau wie bei GOG, bei Steam eine Nutzungslizenz für das jeweilige Spiel, bist aber daran gebunden, dass dein Abo besteht. Würde Valves das nicht im Abo-Format machen, müssten sie - u.a. (da kommen auch noch andere Sachen wie andere Gewährleistungsansprüche und so weiter dazu, die aber hier gerade nicht so wichtig sind) - bei Auflösung des Abos dafür Sorge tragen, dass du deine gekaufte Softwarelizenz weiter nutzen kannst (was sie im übrigen auch so durchaus zu tun scheinen - aber halt nicht müssen), müssten dir allerdings auch nach dem Kauf keinen weiteren Service anbieten. Bei GOG ist das ganze dahingehend anders, dass sie dir, aufgrund der DRM-Freiheit ohne weitere Konditionen eine Nutzungslizenz verkaufen können - du kannst den Titel nutzen, ohne mit GOG jemals wieder was zu tun zu haben. "Besitzen" würde der Spieler, egal ob er es bei GOG, Steam, Epic oder im Laden gekauft und ggf. runtergeladen hat oder selbst wenn er es irgendwo nicht-legal aus dem Internet heruntergeladen hat, den Titel sobald er ihn halt spielbereit vor sich hat. Besitz bedeutet schließlich nur, dass man tatsächlich über eine Sache herrscht. Hast du es also, kannst du es nutzen - bist du Besitzer. Egal ob jemand also eine Nutzungslizenz gekauft hat - und egal wo - und das Produkt somit legal nutzen kann - oder ob er es sich irgendwo gezogen hat, dass Produkt nun also nicht legal nutzen kann - Besitzer ist er in beiden Fällen. Eigentümer hingegen? Eigentümer wird er nie, weil man für Software im Regelfall nur eine Nutzungslizenz erwirbt, die natürlich theoretisch eingeschränkt oder aufgelöst werden kann. Es bleibt also beim Unterschied "ich darf es legal nutzen" (egal ob du bei Steam, GOG oder in sonst einem autorisierten Shop gekauft hast) und "ich darf es nicht legal nutzen" (wenn du... nicht auf legalem Weg drangekommen bist). Valve packt halt um das Ganze nur noch eine weitere "Hülle", die zwar nicht unbedingt toll ist, aber nichts an der Art deines Lizenzerwerbs oder deiner Lizenz selbst ändert. Im rechtlichen Rahmen gibt es keinen Unterschied in der "Wertigkeit" zwischen einer bei GOG erworbenen Nutzungslizenz und einer bei Steam erworbenen Nutzungslizenz. Praktisch besteht der Unterschied darin, dass es halt schwerer wird, einen möglichen Lizenzentzug einer bei GOG erworbenen Nutzungslizenz auch praktisch durchzusetzen und das du es dir im Fall von Steam mit gleich zwei Parteien verscherzen kannst, die deine praktische Nutzung beeinflussen könnten (Valve und der jeweilige Hersteller), während es bei GOG halt nur der Hersteller ist. Und der wird halt nicht bei dir zu Hause auftauchen und deine Datenträger durchsuchen
Allerdings wäre die Nutzung dieses "Besitzes" dann trotzdem nicht legaler, als wenn du dir das Spiel einfach gleich aus dem Netz gezogen hättest - selbst wenn du irgendwann mal für die nun aufgelöste Nutzungslizenz bezahlt hast