Btw Ein ähnlich gelagerter, jüngerer Fall aus der Onlinegamingwelt: Ein Runescape Spieler hat nach seinem aufgezwungenen Mute gegen den Entwickler Jagex geklagt, weil er sich in seiner Redefreiheit eingeschränkt sah, und schließlich vor einem US-Gericht verloren:Kajetan hat geschrieben: ↑26.02.2020 14:16Das ist ein interessanter Aspekt, danke!Tyxz hat geschrieben: ↑26.02.2020 12:57 Es steht noch ein Urteil aus, ob Facebook und Co öffentlicher Raum sind, jedoch gibt es Richtungshinweise des Verfassungsgerichts die das vermuten lassen: So Urteile es, dass "die Grundrechtsbindung privater Unternehmen der Grundrechtsbindung des Staates je nach Fall „nahe oder auch gleich kommen“ könne." (https://taz.de/Facebook-und-die-Meinung ... /!5497132/) Also, dass die freie Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht auch im "Gelände" von privaten Unternehmen gilt.
https://www.eurogamer.net/articles/2020 ... nd-he-lost