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2020:
Lies die Lizenzvereinbarung...
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Natütlich, sind es doch eben jene Entwickler/Publisher, welche hier den Mist verzapfen.Todesglubsch hat geschrieben: ↑07.03.2020 16:04 Hier wird aber ziemlich leichtfertig die Schuld, auf die Publisher geschoben.
Ich habe sogar ziemlich viel Ahnung von Copyright und bin der Meinung, dass diese ganze Geschichte nicht so eindeutig ist, wie von Dir beschrieben, siehe Shadow, welche in Bezug auf Gaming ebenfalls das Spielen sämtlicher Spiele (und zwar tatsächlich SÄMTLICHER Spiele, nicht wie zum Beispiel von NVidia spezifisch ausgesuchte Titel) erlaubt und ebenfalls mit dem Aspekt des Gamings wirbt, nur DA regt sich dann kein Publisher auf.Ihr habt keinerlei Ahnung von Copyright
Sie werben zwar, jedoch nur mit sehr wenigen Titeln und auch nicht mit Marketingmaterial, sie zeigen beim Aufruf der Hauptseite eigentlich nur die Namen bzw. das Cover Art einiger unterstützter Titel an :
Wie yopparai bereits schrieb, ist das ja genau das, was sie tun.Mickster2K hat geschrieben: ↑07.03.2020 21:51 Wieso bietet GFN nicht einfach an einen Launcher nach Wahl (Steam, uPlay, usw...) über ihren Service zu starten? Dann könnte ein Publisher nur schwer was dagegen tun denke ich.
Nein, die Spiele bleiben weg aber es gab in der Tat ein Missverständnis.
Sich mit Activision Blizzard und Take 2 anzulegen, kann sehr schnell ins Geld gehen. Klar hat Nvidia Geld wie Heu, aber die Publisher genauso, zumal da sicher noch mehr ihre Spiele abziehen werden. Dazu kommt noch, dass sich so ein Rechtsstreit über Jahre hinziehen kann und ich wäre mir nicht so sicher ob Nvidia hieraus als Sieger hervorgehen würde. Es ist wohl klüger außerhalb des Gerichts zu verhandeln.
Wir korrigieren mal dein Beispiel:
Naja, eigentlich müsste man es eher so beschreiben: Du kaufst bei Media Markt die Lizenz zu einem Film in digitaler Form. Dazu bekommst Du ein Konto mit Namen und Passwort, an das die Lizenz geknüpft ist. Dieses Konto musst Du mit Kodi (Media Center) aufrufen. Amazon bietet seinen Kunden ein Cloud-Kodi an.
Naja... das ist ja auch so. Das Bild wird zwar in der Cloud berechnit, aber man sieht es erst am Client. Man sieht hier aber, das man mit normalen Begriffen nicht mehr weiter kommt. "Kann man ein JPEG sehen?" ist eine etwas schräge Frage.
Nein, dein Vergleich hinkt. Er würde (bedingt) auf Stadia zutreffen, aber eben nicht auf GFN.
Es ist doch genau so ein Thin-Client-Konzept. Also was solle da dann anders sein?
Dein Beispiel passt leider überhaupt nicht. Wie Doc Angelo schon sagt ändert sich für den Publisher an der Lizenzerwerbung doch nichts.
Da haben ziemlich sicher alle schon einen Vertrag mit Microsoft, alleine schon weil sie ohne keine Spiele für Xboxen veröffentlichen dürften. Und xCloud scheint da eher ein optionaler Zusatz zu sein, denn afaik müssen und brauchen ja auch nicht alle Spiele xCloud unterstützen.Leon-x hat geschrieben: ↑08.03.2020 12:27 Wie soll den Project xCloud bei MS dann funktionieren? Dort gibst du MS auch nicht deine Xbox Disk oder digitalen Daten auf der HDD der Konsole, sondern streamst halt eine digitale Kopie die MS auf Servern berechnet.
Müssten die dort auch ihre Spiele abziehen.
xCloud ist nichts anderes als Xbox One Plantinen in Serverschränken. Da muss der Entwickler keine xCloud Fassung anlegen. Also nicht wie bei Stadia eine Linux-Variante. MS streamt nur eine Xbox One Version.Liesel Weppen hat geschrieben: ↑08.03.2020 12:34
Da haben ziemlich sicher alle schon einen Vertrag mit Microsoft, alleine schon weil sie ohne keine Spiele für Xboxen veröffentlichen dürften. Und xCloud scheint da eher ein optionaler Zusatz zu sein, denn afaik müssen und brauchen ja auch nicht alle Spiele xCloud unterstützen.
Wie andere schon geschrieben haben passt das so nicht.
Keiner hier ist der Meinung, das die aktuelle Sachlage rechtlich wasserdicht und glasklar ist. Es geht nur darum, das es den Publishern wohl um Dinge geht, die zwar vor Gericht ein Gewicht haben könnten, die aber für den normalen Menschenverstand nichts weiter als geldgeiles Rumgezicke sind.
Das einzige "Problem" das ich hier sehe, wäre tatsächlich nur, wenn nV mit Spielen wirbt, die ihnen nicht gehören bzw. die sie nicht wirklich anbieten. Inwieweit das erlaubt ist, oder überhaupt wirklich Werbung darstellt, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht haben sie dafür sogar das OK vorher eingeholt. Es weiß ja niemand, da niemand drüber spricht.Doc Angelo hat geschrieben: ↑08.03.2020 13:15 Wäret es für dich wirklich ein Problem, das einer von deinen Kunden das von ihm bereits bezahlte Spiel auf seine persönliche Art konsumieren möchte? Wo genau wäre dein Problem dabei?