Hokurn hat geschrieben: ↑23.07.2020 21:20
Ach komm... Irgendwie ist das lächerlich.
Pauschale Aussagen tätigt hier nicht nur eine Seite. Deine Argumentation klingt auch nach Stammtisch und mit einem Satz zu deinem Werdegang untermauert.
Wenn du das aus den paar Zeilen so für dich interpretieren magst, dann mach das.
Wie gesagt ich werde hier nicht gegen Wände rennen, die nicht einzureißen sind.
Dann bleiben wir - wie auch von der Moderation gewünscht - beim sachlichen.
Beim öffentlichen Dienst haben Männer und Frauen dieselben Einstiegsgehälter und auch in der freien Wirtschaft macht man bei gleicher Qualifikation keinen Unterschied.
Alles weitere liegt dann beim Individuum und der entsprechenden Firma. Wer z.b. eine zusätzliche Qualifikation und/oder Fähigkeit nachweisen kann formuliert dies bisweilen bei den Gehaltsvorstellungen.
Ähnliches gilt für Motivation und Ziele.
Aber nehmen wir doch einmal etwas offizielles:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Press ... 7_621.html
" Demnach sind rund drei Viertel des Verdienstunterschieds zwischen Männern und Frauen strukturbedingt – also unter anderem darauf zurückzuführen, dass Frauen häufiger in Branchen und Berufen arbeiten, in denen schlechter bezahlt wird, und sie seltener Führungspositionen erreichen. Auch arbeiten sie häufiger als Männer in Teilzeit und in Minijobs und verdienen deshalb im Durchschnitt pro Stunde weniger. Nach Angaben der Arbeitskräfteerhebung war im Jahr 2018 in Deutschland fast jede zweite erwerbstätige Frau (47 %) im Alter von 20 bis 64 Jahren in Teilzeit tätig. Unter den Männern betrug dieser Anteil nur 9 %. Der überwiegende Teil der teilzeitarbeitenden Frauen gab als Hauptgrund die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen (31 %) beziehungsweise andere familiäre oder persönliche Verpflichtungen (17 %) an.
Das verbleibende Viertel des Verdienstunterschieds entspricht dem bereinigten Gender Pay Gap. Demnach verdienten Arbeitnehmerinnen im Durchschnitt auch unter der Voraussetzung vergleichbarer Tätigkeit und äquivalenter Qualifikation im Jahr 2014 pro Stunde 6 % weniger als Männer. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Unterschiede geringer ausfielen, wenn weitere Informationen über lohnrelevante Einflussfaktoren für die Analysen zur Verfügung stünden, vor allem Angaben zu Erwerbsunterbrechungen. "
Auch interessant:
https://www.bpb.de/politik/innenpolitik ... er-pay-gap
" Worin liegt der Unterschied...
Der unbereinigte Gender Pay Gap misst die konkreten Einkommensunterschiede; während mit dem bereinigten Gender Pay Gap versucht wird, unterschiedliche Qualifikationsgrade, Ausbildungshintergründe, Alter etc. herauszurechnen, um so Verzerrungen zu minimieren.
…und worin die Kontroverse?
Werden Ursachen in die Berechnung des Gender Pay Gap einbezogen, entstehen beträchtliche Wertunterschiede zwischen beiden Methoden. So würde der unbereinigte Gender Pay Gap (Deutschland 2012) in Höhe von 22 Prozent in der bereinigten Version lediglich sieben Prozent betragen. Am bereinigten Gender Pay Gap wird kritisiert, dass Ungleichheitsstrukturen auf dem Arbeitsmarkt nicht berücksichtigt werden. So seien es überwiegend Frauen, die ihre Erwerbsarbeit für Kinder unterbrechen. Ebenfalls seien es Frauen, die schon nach ihrer Ausbildung schlechter bezahlte Positionen erhielten, erst recht, wenn sie nach einer Unterbrechung zurückkehrten.
Demgegenüber wird am unbereinigten Gender Pay Gap kritisiert, dass dieser den tatsächlichen Verdienstabstand überschätzt und unzutreffend („Äpfel mit Birnen“) vergleicht. Zwar seien die Erwerbsbiographien von Frauen und Männern tatsächlich unterschiedlich und die oben aufgeführten Diskrepanzen auch existent, doch sei dies keineswegs eine strukturelle Diskriminierung, sondern beruhe vielmehr auf freien und individuellen Entscheidungen der Frauen selbst. So setze die freie Berufswahl voraus, dass Frauen sich über die Beschäftigungs- und Verdienstmöglichkeiten informierten und in einer marktwirtschaftlichen Ordnung auch die Entwicklungs- und Verdienstperspektiven in bestimmten Berufen bzw. in einem Unternehmen gemeinsam vereinbarte Bedingungen des Beschäftigungsverhältnisses akzeptierten. "