durruti hat geschrieben: ↑20.08.2020 19:58
Deshalb, weil die Klage vor dem US-Kartellamt verhandelt wird. Und auch in Europa ist das nunmal Kartellrecht. Zum Beispiel:
Das deutsche wie das europäische Kartellrecht verbieten die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.
Natürlich, weil es die "Konkurrenz" auf einem offenen(!) Markt behindern würde. Aber das ist hier ja nicht der Fall, weil der Smartphone-Markt nicht nur Apple ist. Der iOS-Appstore hingegen ist wiederum meiner Meinung nach kein offener Markt, sondern ein "kleiner" geschlossener Markt innerhalb des großen offenen Markts. Darüber kann ein Gericht anders entscheiden, auch wenn mich das wundern würde - aber selbst wenn es das tut, kann es zwar Änderungen fordern, aber letztlich kann Apple trotzdem niemand dazu zwingen, einen offenen Markt anzubieten. Eine Änderung hätte dann also eher vermutlich noch mehr Restriktionen zur Folge, eben um gar nicht erst die Vermutung zu erwecken, Apple würde hier einen offenen Markt anbieten, auf dem Wettbewerb zu ihnen selbst gefördert wird... auf ihrer eigenen Plattform. Würde also ein Gericht im Rahmen einer Kartellklage (sprich: einer Klage, die Apple vorwirft, potenziell gleichwertige Konkurrenz-Firmen im Rahmen ihrer Vormachtsstellung im gleichen Marktsegment zu benachteiligen), wäre die einzig logische Folge für Apple, die ja offenbar nicht an einen derartigen Wettbewerb interessiert sind, dass sie ihre Schotten nur noch weiter zu machen, um eben keinen anderen Eindruck zu erwecken. Wie wir beide uns ja einig sind, gibt es keine Möglichkeit, Apple dazu zu zwingen, an einem offenen Markt teilzunehmen oder selbigen gar "auf eigenem Grund und Boden" anzubieten. Was hätte Epic also davon?
durruti hat geschrieben: ↑20.08.2020 19:58
Auch kollektive Marktbeherrschung kann vom Kartellamt untersagt werden. Und man kann auch von Marktbeherrschung reden wenn es mehrere Anbieter ohne keinen großen Wettbewerbsdruck gibt. Ob das hier der Fall ist oder nicht, müssen Juristen entscheiden. Epic hat ja ausführlich dargelegt, dasß dies ihrer Meinung nach der Fall ist.
Und keiner ist verplichtet einen offenen Markt "zu stellen", aber es ist verboten diese Stellung zu einem eigenem Vorteil auszunutzen. Und genau das wird ja jetzt vom Gericht untersucht.
Es gibt aber auch kein Kollektiv.
durruti hat geschrieben: ↑20.08.2020 19:58
Genau das Problem hat man, wenn man eine Plattform anbietet, welche den Markt beherrscht. Das ist Microsoft ja mit ihrem Browser im Jahr 2000 passiert. Da hatte das Gericht Microsoft für schuldig erklärt und eine Zerschlagung von Microsoft gefordert. Allerdings hat dann die US-Regierung zurückgerudert und es ist nie dazu gekommen. Und auch da hätte ja der Kunde die Möglichkeit gehabt auf Linux zu wechseln wo kein Internet Explorer installiert ist. Das spielt beim Ausnutzen einer marktbeherrschenden Situation aber nunmal keine Rolle.
Jein. hier ging es ja darum, dass Microsoft als der starke Oligopolist - der er nunmal ist (Apple aber nicht, Apple wäre der Schwache), gerade weil alternative Betriebssysteme einen nicht relevanten Marktanteil hatten, aktiv versucht hat, andere Browser, zuerst den damals kommerziellen Netscape, aktiv zu behindern. Im Prinzip ging es darum, dass MS mit einem kostenfrei gebundelten Browser in seinem marktdominierenden Betriebssystem dem kommerziellen Browser das Leben schwer macht. Da kamen natürlich noch ein paar Sachen dazu (Pseudo-Standards, die mit rasender Geschwindigkeit durchgedrückt wurden und so die allseits beliebten Browserweichen zur Folge hatten und so ein Kram) - aber grundsätzlich war es eine hiermit nur schwer zu vergleichende Situation - ganz ähnlich wie die Sache mit den Druckerpatronen ein paar Beiträge weiter vorn. Insbesondere ist der Vergleich hier schwierig, weil Windows grundsätzlich eben wie Android auch, eine offene Plattform ist - iOS aber eben nicht.
durruti hat geschrieben: ↑20.08.2020 19:58
Zum Beispiel das Google das Vorinstallieren anderer Stores den Smartphones untersagt. Kenne da jetzt aber nicht die Klagepunkte genau.
Das tut Google nicht. Mein Honor hatte beispielsweise den PlayStore und die Huawei "AppGallery" vorinstalliert, soweit ich weiß, installiert Samsung auch sowohl seinen eigenen als auch den PlayStore vor. Was Google eben nicht tut - und auch nicht tun muss - ist, andere Stores mit seinem eigenen Store ausliefern. Und warum sollten sie das auch?