Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

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Bingpot!
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Bingpot! »

Die Zwei klagen bestimmt, weil in den Lootboxen nur Schrott drin war. 😂

Nein, aber mal im Ernst. Sehr schön das da mal was im Gange ist. Hoffe wirklich das sich in dieser Hinsicht was tut und EA ordentlich Strafe zahlen muss. EA ist aber nicht der einzige Übeltäter.

Wäre mir mehr als recht, wenn Lootboxen aus Games verschwinden. Dann einfach mehr für ein Spiel verlangen und es ein Spiel bleiben lassen.

Lootboxen, Boosterpacks, einfach nur ätzend!
Zuletzt geändert von Bingpot! am 23.10.2020 19:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Kittz0r
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Kittz0r »

Weshalb sollte EA denen was zurückzahlen? die Kläger haben die Vorteile erhalten, Ende.

Ansonsten kommt EA halt mit dem Argument Sammelkarten usw.
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Varothen
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Varothen »

Können se 2k ja gleich mitverklagen...

Hoffentlich kommt das durch oder zumindest ab 18 Jahren. Dann würden die Publisher evtl mal umdenken.
Gast
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Gast »

Kittz0r hat geschrieben: 23.10.2020 22:11 Weshalb sollte EA denen was zurückzahlen? die Kläger haben die Vorteile erhalten, Ende.

Ansonsten kommt EA halt mit dem Argument Sammelkarten usw.
Wenn es danach ginge könnten Fantasy Läden Land auf Land ab dicht machen, würde man Magic auf 18 setzen oder verbieten. 🤪
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SethSteiner
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von SethSteiner »

Bingpot! hat geschrieben: 23.10.2020 19:46 Wäre mir mehr als recht, wenn Lootboxen aus Games verschwinden. Dann einfach mehr für ein Spiel verlangen und es ein Spiel bleiben lassen.
Impliziert immer, dass die Publisher das zur Finanzierung brauchen aber gerade all diese Spiele verkaufen sich bereits vor jeder Mikrotransaktion, vor jeder Lootbox und jedem DLC so astronomisch, dass gar nichts davon nötig wäre. Diese Dinge sind nur zur Gewinnmaximierung da, das ist bei der Preiserhöhung (wie bei der PS5) dann nicht anders.
Khorneblume hat geschrieben: 24.10.2020 10:09
Kittz0r hat geschrieben: 23.10.2020 22:11 Weshalb sollte EA denen was zurückzahlen? die Kläger haben die Vorteile erhalten, Ende.

Ansonsten kommt EA halt mit dem Argument Sammelkarten usw.
Wenn es danach ginge könnten Fantasy Läden Land auf Land ab dicht machen, würde man Magic auf 18 setzen oder verbieten. 🤪
Aus dem Grund (unter anderem) ist das ab 18 auch Quatsch. Glücksspiel an sich ist ja völlig unproblematisch, sonst würde man landauf, landab von armen Kindern und Jugendlichen hören, die wegen Ü-Eiern, Paninibildchen, Magic, Yu-Gi-Oh, Pokèmon und Co. die exakt dieses Lootboxensyste seit 30+ Jahren zelebrieren hören, die ganz ernste Probleme haben. Was EA oder anderen aber natürlich eben eine Argumentationsgrundlage gibt, wenn man all zu restriktiv werden will. Man sollte erst mal die weniger restriktiven Methoden und Werkzeuge nutzen, bevor man mit dem Hammer um die Ecke kommt.
Zuletzt geändert von SethSteiner am 24.10.2020 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
johndoe711686
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von johndoe711686 »

Das immer noch dieser falsche Vergleich von digitalen Lootboxen und Ü-Ei, Panini oder Magic kommt. Manche sind auch wirklich resistent...
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SethSteiner
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von SethSteiner »

Weil es das Gleiche ist. In beiden Fällen handelt es sich um Produkte, die einem beim Kauf zufallsbasiert, nach einem bestimmten Algorithmus, verschiedene Spielbestandteile unterschiedlicher Seltenheits- und damit häufig Wertigkeitsgrade ausgeben.
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Usul
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Usul »

SethSteiner hat geschrieben: 23.10.2020 15:46Ansonsten:
Glücksspiel ist nicht verwerflich, solange es verantwortungsvoll betrieben wird. Und das gilt vor allem im Hinblick auf den Schutz der Konsumenten. Und das unabhängig vom Alter, denn die bedeutende Mehrheit von Suchtopfern dürfte (deutlich) über 18 sein. Nicht Verbote oder plumbe Siegel sollten die Antwort sein, sondern lieber strenge Grenzen allen voran beim Geldeinsatz als auch absolute Transparenz geboten, damit die Mechanismen klar und für alle nachvollziehbar sind, sowie selbstverständlich Kontrollen, dass diese auch eingehalten werden.
Ich weiß ja, daß Glücksspiel bzw. der damit verbundene Jugendschutz zu deinen beliebten Themen gehört... aber immer wieder dasselbe von dir zu lesen, wird auf Dauer auch etwas langweilig.

Nach deiner Argumentation könnte man ja auch jedwede andere evtl. süchtigmachende Substanz - Alkohol z.B. - frei zugänglich machen ohne Altersbeschränkungen. Man müßte nur darauf achten, daß nicht zu viel konsumiert wird. Also z.B. nur eine Flasche Korn pro Woche für die 12jährigen?

Sinnvoller ist es doch, BEIDES zu machen. Strenge Altersvorgaben, damit Kinder und Jugendliche überhaupt gar nicht erst Zugang zu diesen Dingen haben, UND eine bessere Kontrolle bei Erwachsenen. Deine Angst, daß durch Verbote für Minderjährige der Weg dafür geebnet wird, daß auch für Erwachsene die Freiheiten grob beschnitten werden, ist - mir fällt kein anderes Wort dafür ein - paranoid.

Auf den Whataboutism hinsichtlich anderer nicht erfolgter Verbote bei vergleichbaren Produkten möchte ich allerdings nicht eingehen. Das kannst du ja mit jenen besprechen, die diese Verbote erwirken können.
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WhitbyWyrm
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Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von WhitbyWyrm »

Ich finde auch dass es einen Unterschied gibt ob man erworbenes (Ü-Eier, Karten, Bildchen) hinterher tauschen oder verkaufen könnte oder ob man wie bei digitalen Inhalten damit absolut nichts anfangen kann wenn es nichts ist was man wollte
johndoe711686
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von johndoe711686 »

SethSteiner hat geschrieben: 24.10.2020 11:34 Weil es das Gleiche ist. In beiden Fällen handelt es sich um Produkte, die einem beim Kauf zufallsbasiert, nach einem bestimmten Algorithmus, verschiedene Spielbestandteile unterschiedlicher Seltenheits- und damit häufig Wertigkeitsgrade ausgeben.
Es war schon so oft, auch hier, Thema, warum sie sich eben doch unterscheiden, habe keine Lust dir das noch mal vorzulegen, nur damit du dann wieder etwas herbeifantasierst, das dem dann widersprechen soll. Manchmal ist man einfach müde.
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SethSteiner
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von SethSteiner »

Usul hat geschrieben: 24.10.2020 11:38 Ich weiß ja, daß Glücksspiel bzw. der damit verbundene Jugendschutz zu deinen beliebten Themen gehört... aber immer wieder dasselbe von dir zu lesen, wird auf Dauer auch etwas langweilig.

Nach deiner Argumentation könnte man ja auch jedwede andere evtl. süchtigmachende Substanz - Alkohol z.B. - frei zugänglich machen ohne Altersbeschränkungen. Man müßte nur darauf achten, daß nicht zu viel konsumiert wird. Also z.B. nur eine Flasche Korn pro Woche für die 12jährigen?

Sinnvoller ist es doch, BEIDES zu machen. Strenge Altersvorgaben, damit Kinder und Jugendliche überhaupt gar nicht erst Zugang zu diesen Dingen haben, UND eine bessere Kontrolle bei Erwachsenen. Deine Angst, daß durch Verbote für Minderjährige der Weg dafür geebnet wird, daß auch für Erwachsene die Freiheiten grob beschnitten werden, ist - mir fällt kein anderes Wort dafür ein - paranoid.

Auf den Whataboutism hinsichtlich anderer nicht erfolgter Verbote bei vergleichbaren Produkten möchte ich allerdings nicht eingehen. Das kannst du ja mit jenen besprechen, die diese Verbote erwirken können.
Es ist nicht weniger langweilig, jedes Mal bei dem Thema populistische Jugendschutzfantasien zu lesen und doch erscheinen sie jedes Mal. Das ist eben so. Der Vergleich mit Alkohol hinkt, weil Alkohol eine Substanz ist, die dem Körper zugeführt wird und dort Organe (negativ) beeinflußt. Diese negativen Auswirkungen hat man dabei relativ unabhängig von Alter und Menge (zumindest, wenn es um Mengen des Genuss geht). Wenn ich als 12 Jähriger 50 Euro für Magic Karten raushaue oder alternativ heutzutage für irgendwelche Lootboxen, ist die Wirkung im Verhältnis völlig anders als 50 Euro für eine Droge, wie sie Alkohol ist. Rechtfertigt natürlich trotzdem keine Prohibition, da der Mensch nun Mal ein Interesse hat sich zu berauschen aber je früher er damit anfängt, desto schlechter ist das eben für die Gesundheit. Ein reines "ab 18" bei Drogen war allerdings historisch genauso Banane wie die Prohibition und frühere, strengere Abgabe-Regelungen, Werberegeln und Aufklärungskampagnen im Hinblick auf Erwachsene hätten hier wohl vielen Menschen Gesundheit und Familie gerettet.

Ein ab 18 ist beim Thema Glücksspiel widersinnig, beginnend dabei dass Minderjährige anders als durch Drogen hier bedeutend weniger (oder auch gar nicht) gesundheitlich gefährdet sind und auch gar nicht die Hauptproblemgruppe darstellen. Das sind eben diejenigen, die kein Limit haben. Diejenigen, die tatsächlich hunderte, tausende Euro auf den Kopf schlagen können und dadurch ihre Miete riskieren, die Zahlungen fürs Haus, den Familienwagen den der Vater oder die Mutter ebenfalls braucht um zur Arbeit zu kommen und so weiter. Minderjährige geben bedeutend weniger aus und können tendenziell gar nicht in diese Problemlagen gekommen, die mit Spielsucht einhergehen können. Sie profitieren aber am Ende genauso von klaren Regeln für Erwachsene und zwar bedeutend strengeren als wie sie derzeit nach dem Glücksspielgesetz herrschen. Meine "Angst" (trifft nicht zu, Befürchtung wäre es eher) ist, dass man aus Populismus heraus zwar Einschränkungen oder ein Verbot U18 einführt aber damit eben die meistgefährdete Gruppe missachtet. Die Ü18-Jährigen.
Ryan2k6 hat geschrieben: 24.10.2020 11:56 Es war schon so oft, auch hier, Thema, warum sie sich eben doch unterscheiden, habe keine Lust dir das noch mal vorzulegen, nur damit du dann wieder etwas herbeifantasierst, das dem dann widersprechen soll. Manchmal ist man einfach müde.
Als wenn es umgedreht nicht genauso ermüdend wäre. Das Thema ist nun Mal der Glücksspielmechanismus. Diesen Teilen sich Lootbox und Boosterpack und er bleibt bestehen, auch wenn er physischer Natur ist und der Gewinn getauscht oder verkauft werden kann.
Zuletzt geändert von SethSteiner am 24.10.2020 12:09, insgesamt 1-mal geändert.
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Uwe sue
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Uwe sue »

SethSteiner hat geschrieben: 24.10.2020 12:01
Usul hat geschrieben: 24.10.2020 11:38 Ich weiß ja, daß Glücksspiel bzw. der damit verbundene Jugendschutz zu deinen beliebten Themen gehört... aber immer wieder dasselbe von dir zu lesen, wird auf Dauer auch etwas langweilig.

Nach deiner Argumentation könnte man ja auch jedwede andere evtl. süchtigmachende Substanz - Alkohol z.B. - frei zugänglich machen ohne Altersbeschränkungen. Man müßte nur darauf achten, daß nicht zu viel konsumiert wird. Also z.B. nur eine Flasche Korn pro Woche für die 12jährigen?

Sinnvoller ist es doch, BEIDES zu machen. Strenge Altersvorgaben, damit Kinder und Jugendliche überhaupt gar nicht erst Zugang zu diesen Dingen haben, UND eine bessere Kontrolle bei Erwachsenen. Deine Angst, daß durch Verbote für Minderjährige der Weg dafür geebnet wird, daß auch für Erwachsene die Freiheiten grob beschnitten werden, ist - mir fällt kein anderes Wort dafür ein - paranoid.

Auf den Whataboutism hinsichtlich anderer nicht erfolgter Verbote bei vergleichbaren Produkten möchte ich allerdings nicht eingehen. Das kannst du ja mit jenen besprechen, die diese Verbote erwirken können.
Es ist nicht weniger langweilig, jedes Mal bei dem Thema populistische Jugendschutzfantasien zu lesen und doch erscheinen sie jedes Mal. Das ist eben so. Der Vergleich mit Alkohol hinkt, weil Alkohol eine Substanz ist, die dem Körper zugeführt wird und dort Organe (negativ) beeinflußt. Diese negativen Auswirkungen hat man dabei relativ unabhängig von Alter und Menge (zumindest, wenn es um Mengen des Genuss geht). Wenn ich als 12 Jähriger 50 Euro für Magic Karten raushaue oder alternativ heutzutage für irgendwelche Lootboxen, ist die Wirkung im Verhältnis völlig anders als 50 Euro für eine Droge, wie sie Alkohol ist. Rechtfertigt natürlich trotzdem keine Prohibition, da der Mensch nun Mal ein Interesse hat sich zu berauschen aber je früher er damit anfängt, desto schlechter ist das eben für die Gesundheit. Ein reines "ab 18" bei Drogen war allerdings historisch genauso Banane wie die Prohibition und frühere, strengere Abgabe-Regelungen, Werberegeln und Aufklärungskampagnen im Hinblick auf Erwachsene hätten hier wohl vielen Menschen Gesundheit und Familie gerettet.

Ein ab 18 ist beim Thema Glücksspiel widersinnig, beginnend dabei dass Minderjährige anders als durch Drogen hier bedeutend weniger (oder auch gar nicht) gesundheitlich gefährdet sind und auch gar nicht die Hauptproblemgruppe darstellen. Das sind eben diejenigen, die kein Limit haben. Diejenigen, die tatsächlich hunderte, tausende Euro auf den Kopf schlagen können und dadurch ihre Miete riskieren, die Zahlungen fürs Haus, den Familienwagen den der Vater oder die Mutter ebenfalls braucht um zur Arbeit zu kommen und so weiter. Minderjährige geben bedeutend weniger aus und können tendenziell gar nicht in diese Problemlagen gekommen, die mit Spielsucht einhergehen können. Sie profitieren aber am Ende genauso von klaren Regeln für Erwachsene und zwar bedeutend strengeren als wie sie derzeit nach dem Glücksspielgesetz herrschen. Meine "Angst" (trifft nicht zu, Befürchtung wäre es eher) ist, dass man aus Populismus heraus zwar Einschränkungen oder ein Verbot U18 einführt aber damit eben die meistgefährdete Gruppe missachtet. Die Ü18-Jährigen.
Ryan2k6 hat geschrieben: 24.10.2020 11:56 Es war schon so oft, auch hier, Thema, warum sie sich eben doch unterscheiden, habe keine Lust dir das noch mal vorzulegen, nur damit du dann wieder etwas herbeifantasierst, das dem dann widersprechen soll. Manchmal ist man einfach müde.
Als wenn es umgedreht nicht genauso ermüdend wäre. Das Thema ist nun Mal der Glücksspielmechanismus. Diesen Teilen sich Lootbox und Boosterpack und er bleibt bestehen, auch wenn er physischer Natur ist und der Gewinn getauscht oder verkauft werden kann.
also rein verfassungsrechtlich gehört alkohol und tabak ohnehin verboten - oder alle anderen substanzen auch erlaubt. aber versuche das zu machen haben eben in bandenkriegen und gewaltiger kriminalität geendet, die der staat nicht unter krontrolle bringen konnte. diese substanzen aber vll erst ab 21 auszuteilen wäre auch ein großer schritt. und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen! da finde ich es einfach lächerlich, dass bei alkohol mildernede umstänbde greifen aber bei heroin eine besondere schwere der schuld gehandhabt wurde. das hat z.g. endlich ein ende - bis auf volksfestschlägereinen wo alle besoffen waren gibts das noch nicht mal mehr in bayern^^
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von chrische5 »

Hallo

Warum sollte man sich nicht berauschen dürfen? Es scheint ein großes Bedürfnis Snack Flucht aus dem Alltag zu geben. Dass anderen nicht ebenfalls legitimiert sind, hat wohl vor allem traditionelle Gründe.

Christoph
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Wigggenz
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von Wigggenz »

Triadfish hat geschrieben: 23.10.2020 15:44
Wigggenz hat geschrieben: 23.10.2020 13:03 Hmm, ich kann mir da nicht vorstellen, dass da viel bei rumkommt.

Warum? Kennst Du Dich aus mit dem kanadischen Rechtssystem? Wäre nur wünschenswert, wenn EA für diese Praktiken mal so richtig eins auf den Deckel bekommt. Ich darf als Privatperson auch nicht einfach Slot Machines aufstellen und Leute da Geld einwerfen lassen.
Zunächst einmal ist noch gar nicht klar ob überhaupt kanadisches oder US-amerikanisches Recht greift.

Und nein, ich kenne mich in deren Rechtssystem nicht besonders gut aus, aber ich gehe stark davon aus, dass die bei EA hochqualifizierte Hausjuristen haben, die letzlich zum Ergebnis gekommen sind, dass die Wahrscheinlichkeit, dass der Vergleich von Lootboxen mit Slot Machines vor Gericht standhält, so gering ist, dass man das Risiko da einen Rechtsstreit zu verlieren, vernachlässigen kann.

Des Weiteren ist es auf der ganzen Welt in verschiedensten gängig, wenn Konzerne von Privaten verklagt werden und sich für die Privaten auch nur ein noch so geringer Hauch einer Chance abzeichnet, die Kläger mit Vergleichen abgespeist werden, sodass letzten Endes kein Richterspruch in der Sache dabei herauskommt. Die Vergleichszahlungen dürften für die Konzerne sehr einfach verschmerzbar sein (auch wenn die Vergleichsdetails natürlich immer unter Verschluss bleiben), während das Risiko für die privaten Kläger, den Prozess bis zu einem Urteil zu Ende zu führen, meist unvertretbar hoch ist.
Uwe sue hat geschrieben: 24.10.2020 14:45 also rein verfassungsrechtlich gehört alkohol und tabak ohnehin verboten - oder alle anderen substanzen auch erlaubt. aber versuche das zu machen haben eben in bandenkriegen und gewaltiger kriminalität geendet, die der staat nicht unter krontrolle bringen konnte. diese substanzen aber vll erst ab 21 auszuteilen wäre auch ein großer schritt. und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen! da finde ich es einfach lächerlich, dass bei alkohol mildernede umstänbde greifen aber bei heroin eine besondere schwere der schuld gehandhabt wurde. das hat z.g. endlich ein ende - bis auf volksfestschlägereinen wo alle besoffen waren gibts das noch nicht mal mehr in bayern^^
Verfassungsrechtlich "gehört" das überhaupt nicht. Die Gefährlichkeit von Substanz A schaut sich das BVerfG überhaupt nicht an, wenn es ein Verbot einer Substanz B überprüft. Der Vergleich mit anderen Substanzen ist alleine Gegenstand politischer Zweckmäßigkeitserwägungen.

Und klar gibt es ein Recht, sich zu berauschen, ist Teil der allgemeinen Handlungsfreiheit, zumindest in Deutschland. Kann halt nur durch z.B. Verbote bestimmter Rauschmittel eingeschränkt werden.

Auch greifen bei Alkohol keineswegs automatisch "mildernde Umstände", sondern es kommt darauf an, ob eine Person in ihrer Urteils- und Steuerungsfähigkeit wodurch auch immer beeinträchtigt ist (also auch zB durch Alkohol möglich aber auch durch andere Toxine oder auch Krankheiten), also ob die Person überhaupt wusste, was sie da tut.

Und für Heroineinfluss gibt es auch keine "besondere Schwere der Schuld", gab es auch nicht.
Zuletzt geändert von Wigggenz am 24.10.2020 15:19, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Electronic Arts: Lootbox-Sammelklage beschuldigt EA, ein "illegales Gaming-System" betrieben zu haben

Beitrag von tendenziell »

Uwe sue hat geschrieben: 24.10.2020 14:45 und ganz nebenbei - keiner hat das recht sich zu berauschen!
ernsthaft? ma ganz abgesehen davon das das gesetz was anderes sagt . wer glaubst du bitteschön zu sein das du anderen irgendein recht absprichst. Da werd ich fuchsteufelswild wenn ich sowas lese
echt lebensformen gibts.
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