Nicht ganztendenziell hat geschrieben: ↑24.10.2020 15:45 ma ganz abgesehen davon das das gesetz was anderes sagt .
Die Freizügigkeit des Handelns laut Grundgesetz wird im Betäubungsmittelgesetz klar eingeschränkt. Ja, wir dürften uns theoretisch alles mögliche reinpfeiffen, aber eben doch nicht alles, wenn es um das Gemeinwohl geht, wenn es zu große Bedenken bez. der Gesundheit des berauschten Bürgers oder der Folgen des Konsums für die Gesellschaft geht. Die Einschränkungen stehen im Betäubungsmittelgesetz.
Jetzt können wir uns gerne darüber unterhalten, wie sinnvoll die im Betäubungsmittelgesetzt stehenden Einschränkungen sind. Warum z.B. Cannabis immer noch verboten ist, wir uns aber mit Alkohol das Hirn dauerschädigen und mit Tabak Lungenkrebs in unseren Körpern züchten dürfen. Von den Folgen des Drogenhandels und der mehr oder minder komplett gescheiterten Drogenpolitik der letzten Jahrzehnte mal ganz abgesehen, wo eine vollständige Legalisierung aller Drogen um Größenordnungen sinnvoller wäre, als das immer noch vom Moralempfinden des 19. Jahrhunderts geprägte Denken, dass Rausch ein unerwünschtes, charakterliches Versagen darstellt. Aber das ist eine andere Sache.
Derzeit haben wir in Deutschland nur ein eingeschränktes (!) Recht auf Rausch, kein uneingeschränktes.