TiNoOdLe hat geschrieben:Wobei ich dir auch mitteilen muss das dieses Datum nicht zu 100% steht. Es ist zwar offiziell, aber ob es am Ende auch eingehalten werden kann ist fraglich .
Dieser Aussage kann ich lediglich vollständig beipflichten, in der heutigen Zeit und deren Verhältnisse in der Spiele-industrie kann sich ein denkbarer / potenzieller Konsument keinesfalls mehr auf ein im Voraus festgelegten bzw. geplanten Releasetermin berufen, demzufolge kann das verhältnismäßig kleine doch parallel dazu auch das bedeutsamste als auch das wichtigste Glied, der Wirtschaftskette ,welches die Kaufkraft sowie den Kaufwillen beherbergt der Konsument über das letztendliche sowie konkrete Erscheinungsdatum eines Titels keinesfalls mehr in vollem Umfang informiert / gewärtig sowie im Bilde sein.
Beteiligt an der Begebenheit der Veröffentlichung eines Titels sind der Publisher, welcher den Titel vermarktet sowie das nötige Kapital für die Entwicklung bereitstellt und der Entwickler selbst. Doch ist das "Machtverhältnis" zwischen diesen beiden, am Projekt beteiligten Parteien oftmals unausgewogen und mehrschichtig , da der Publisher, welcher die finanziellen Mittel zu Verfügung stellt sprich die Entwicklungskosten etc. trägt, im Falle eines Terminfalls unweigerlich seine "Macht" spielen lässt und mit dem Naheliegensteen Druckmittel dem Kapital auf einen baldigen Release drängt. Andernfalls erfolgt eine Streichung der Mittel, da eine Terminüberschreitung ebenfalls mit Kosten für den Publisher verbunden ist, wie der Volksmund so schön zu sagen pflegt "Zeit ist Geld". Aufgrund dieser Tatsache erscheinen desöfteren Titel ,welche einige bzw. zahlreiche Bugs enthalten/aufweisen. Eine optimale Gegebenheit wäre folglich, wenn generell der Entwickler den Release des Spieles festlegen würde, denn dieser ist, wie sicherlich ein jeder nachvollziehen kann ,am besten über den Arbeitsaufwand sowie den Produktionstand informiert. Doch in diesem Verfahren hat er faktisch nicht das alleinige Weisungsrecht und letztendlich sitzt der Publisher, unter Beachtung bereits genannter Tatbestände am längeren Hebel.