Sie ist doch nur veränderbar, solange wie es Gesetze gibt, die es erlauben. Genauso wie ohne gesetzliche Vorgaben glücksbasierte physische Spiele ständig wechselnde oder völlig unbekannte Algorithmen haben können. Nur weil es individuell geht, wird aus den Dingen nicht völlig unterschiedliches. Diese Möglichkeit im digitalen Bereich ist nicht zwingend. Diese Systeme funktionieren auch ohne diese Betrügereien. Mir wäre auch neu, das alle digitalen Glücksspiele diese anwenden würden.Ryan2k6 hat geschrieben: ↑06.03.2021 22:34Nicht in dem gleichen Maße, nicht noch während du das Päckchen öffnest. Wenn es die Fabrik verlässt ist es fix. Die Box ist erst fix wenn du sie öffnest und jederzeit vorher veränderbar. Das sind völlig unterschiedliche Vorraussetzungen.SethSteiner hat geschrieben: ↑06.03.2021 20:50 Anpassbar ist der Algorithmus dort übrigens auch, was auch immer wieder passiert.
Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen berücksichtigt werden
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Es ging darum, dass Lootboxen das Gleiche sind wie Panini oder TGC, und das sind sie nicht. Daran ändert auch sich auch nichts, wenn du jetzt wieder abschweifst und von völlig anderen Dingen sprichst.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Sind sie halt schon, weil der Glücksspielaspekt derselbe ist. Du erwähnst einen möglichen (!) Unterschied. Unterschiede sorgen aber nicht dafür, dass Dinge nicht mehr gleich oder Äquivalent sind, sonst wären sie dasselbe und das behauptet niemand.
Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen
Man ist doch ohnehin erst ab 18 voll Geschäftsfähig. Es dürfte daher rechtlich gesehen gar nicht möglich sein, dass Minderjährige dort shoppen. Mögliche Lösung: Shops und Guthabenkarten ab 18 mit Altersnachweis, Spiel selbst ohne Beschränkung.
So oder so, ändert wird es nix wenn die Eltern nicht aufpassen.
So oder so, ändert wird es nix wenn die Eltern nicht aufpassen.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
sehr gut! sehr sehr gut!
... oder werde ich langsam alt??
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Sehe es schon kommen das diese Spiele nur noch an Menschen mit ständigem Wohnsitz in Schleswig-Holstein verkauft werden dürfen. Wie es bei Online Casinos der Fall ist. Das in diesen Casinos mehr Menschen Spielen als SCHLESWIG-HOLSTEIN Einwohner hat interessiert sowieso nicht.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Frauen nicht?Randall Flagg hat geschrieben: ↑06.03.2021 21:45Was? Männer sind doch eindeutig begrifflich mit einbezogen:Flamebeast hat geschrieben: ↑06.03.2021 20:53 "... des Ministeriums für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugend ..." Das sollte wohl eher Ministerium für Menschen heißen. Als Mann fühle ich mich diskriminiert!11
1. Männer können Teile von Familien sein
2. Auch Männer sind später Senioren
3. Auch Männer können Frauen sein
4. Auch Männer sind mal jugendlich.
Kickstarter?Niemals!!!
Gendern!? Niemals
Gamer seit 1978
Gendern!? Niemals
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Ohje. Ich hoffe wirklich, dass der Gesetzestext am Ende besser formuliert ist.
So wie es jetzt formuliert ist, befürchte ich das Ende von deutschen Lokalisierungen.
So werden sehr sehr viele Spiele dann ab 18 sein.
Grundsätzlich finde ich es vernünftig.
Ich sehe ja bei meinen Schülern, wie viele da Kohle in Fifa investieren.
Aber ich finde es etwas behämmert, wenn dann auch Rocket League und Super Smash Bros. ab 18 sind.
So wie es jetzt formuliert ist, befürchte ich das Ende von deutschen Lokalisierungen.
So werden sehr sehr viele Spiele dann ab 18 sein.
Grundsätzlich finde ich es vernünftig.
Ich sehe ja bei meinen Schülern, wie viele da Kohle in Fifa investieren.
Aber ich finde es etwas behämmert, wenn dann auch Rocket League und Super Smash Bros. ab 18 sind.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Man ist zwar erst ab 18 voll geschäftsfähig aber man ist eben eingeschränkt schon davor geschäftsfähig und kann bspw. über sein Taschgengeld rechtlich voll verfügen. Warum sollen nun Shops und Guthabenkarten erst ab 18 sein, nur weil es eine theoretische Möglichkeit gibt, dass sie irgendwann, irgendjemand Minderjähriges für ein Glücksspiel einsetzen könnte, wenn selbige das sogar ohne Guthabenkarte bei jedem Yu-Gi-Oh Boosterpack oder Hütchenspieler auf der Straße auch machen könnten? Es ist nicht so als hätten wir hier ein riesiges Problem, dass einen ziemlich erheblichen Eingriff, was quasi das Verbot von Gutscheinkarten für Minderjährige wäre, notwendig machen würde. Das sollte einem schon klar werden, wenn man von Guthabenkarten spricht.Slevin82 hat geschrieben: ↑07.03.2021 01:23 Man ist doch ohnehin erst ab 18 voll Geschäftsfähig. Es dürfte daher rechtlich gesehen gar nicht möglich sein, dass Minderjährige dort shoppen. Mögliche Lösung: Shops und Guthabenkarten ab 18 mit Altersnachweis, Spiel selbst ohne Beschränkung.
So oder so, ändert wird es nix wenn die Eltern nicht aufpassen.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Es werden vermutlich die gleichen Rezeptoren im Gehirn beim Öffnen angesprochen, aber die Rahmenbedingungen sind unterschiedlich. Schon alleine die Tatsache, dass so ein Sammelalbum endlich ist und Panini nicht einfach zusätzliche Seiten (und Sticker) per Patch einfügen könnte, ändert einiges.SethSteiner hat geschrieben: ↑06.03.2021 23:31 Sind sie halt schon, weil der Glücksspielaspekt derselbe ist.
Zudem vermute ich, dass durch die "physische Geldübergabe" eine kleine Hürde entsteht, die beim Kauf von MTAs nicht anfällt. Außer man kauft sie auf PS4 wo man bei jedem Kauf erneut seine Kaufdaten angeben muss, weil man sich angeblich zuletzt von einer anderen Konsole eingeloggt hat.
Letztendlich ist nach rechtlicher Definition ja beides kein richtiges Glücksspiel, weil man ja für sein Geld einen Gegenwert bekommt. Einen Gegenwert, den man im Falle der Sammelbildchen auch anders nutzen kann (jedes Kind mag Aufkleber!). Aber das ist halt nur die Unsinnigkeit deutscher Gesetztesdefinitionen
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Naja... solche Dinge gibt es doch schon haufenweise. Registrierung einer SIM-Karte, online Registrierung beim Arbeitsamt/Jobcenter... überall muss man, teils über spezielle Apps Fotos oder Videos vom Perso machen. Denkbar wäre in den Onlineshops auch eine Verifizierung mittels der Chips und den Personalausweisen (https://www.personalausweisportal.de/We ... -node.html)-=Ramirez=- hat geschrieben: ↑06.03.2021 18:34Solle das jemals durchgesetzt werden steht auch dem personalisierten einloggen mit Bildabgleich usw nichts mehr im Wege. Es hätte natürlich den vorteil Cheater endlich lebenslang sperren zu können. Neuen Account besorgen bringt bei so einer Abfrage dann ja auch nichts mehr. Vorausgesetzt die Überprüfung funktioniert auch anständig.Todesglubsch hat geschrieben: ↑06.03.2021 17:52Naja, die Konsolenversion hat erstmal noch Disks, bzw. Cardridges. Und die nächste wahrscheinlich auch, zumindest die von Nintendo.Chilisidian hat geschrieben: ↑06.03.2021 17:04 Die Frage ist ja eher, wie viele demnächst überhaupt noch Retail Versionen mit Verpackung kaufen. Sich einen leeren Karton mit Download Code ins Regal zu stellen, dürfte die wenigsten anmachen. Und darauf läuft es mittelfristig raus.
Solange der Retailmarkt noch funktioniert, kommt vielleicht niemand beim Jugendschutz auf die Idee, den Digitalmarkt in Deutschland groß kontrollieren zu müssen. (Echtbildabgleich via Cam vor jedem 18-Kauf?)
Dank dem regelrechten Datenschutz Wahn in Deutschland wird es solch eine Überprüfung zu unseren Lebzeiten nicht geben und darüber bin ich glaub ich auch ganz froh. Reicht schon wenn man zB am Flughafen oder beim Stadionbesuch unter Generalverdacht steht und Schwerverbrecher gefilzt wird. Da brauch ich das im Internet nicht auch noch.
Möglichkeiten gibt es genug... und alle gehen mit der DSGVO klar
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Wird ungefähr so hilfreich sein wie dieser hübsche Aufkleber
Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen
Die können dieses Element komplett verbieten. Als Retro gamer kennt man so ein Müll nicht und wird davon mittlerweile erschlagen.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Das wäre sehr gut und ein erster richtiger Schritt.
Denn viele Publisher versuchen diesen "FSK 18" Stempel zu umgehen. Gerade für ein Sportspiel wäre das ein krasser Makel. Denn das wird von vielen Eltern negativ gesehen - auch wenn hier im Forum natürlich den meisten das egal ist - aber das Forum bildet hier auch nicht den Ottonormal Verbraucher ab. Zusätzlich kommt noch die Medial-Negative Berichterstattung dazu, dass will selbst EA vermeiden. Und wie das ganze dann mit YouTube Videos aussieht, dass ist auch ein interessanter Punkt den man so schnell vergisst, aber für EA und FIFA ist das auch wichtig. Einfach mal so locker flockig Videos machen? Glaub das wird nicht mehr gehen.
Denn viele Publisher versuchen diesen "FSK 18" Stempel zu umgehen. Gerade für ein Sportspiel wäre das ein krasser Makel. Denn das wird von vielen Eltern negativ gesehen - auch wenn hier im Forum natürlich den meisten das egal ist - aber das Forum bildet hier auch nicht den Ottonormal Verbraucher ab. Zusätzlich kommt noch die Medial-Negative Berichterstattung dazu, dass will selbst EA vermeiden. Und wie das ganze dann mit YouTube Videos aussieht, dass ist auch ein interessanter Punkt den man so schnell vergisst, aber für EA und FIFA ist das auch wichtig. Einfach mal so locker flockig Videos machen? Glaub das wird nicht mehr gehen.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Ohne Bildabgleich nicht denkbar. Denn Verifiziert wird dabei nur, dass du den Ausweis eines Volljährigen in der Hand hälst. Daher müssen wir ja bei physischen Shops ja auch diesen lustigen 5€-Aufpreis zahlen.Ghostwriter2o19 hat geschrieben: ↑07.03.2021 13:13 Denkbar wäre in den Onlineshops auch eine Verifizierung mittels der Chips und den Personalausweisen
Und ganz allgemein gesprochen:
U ist ein anderer Buchstabe als F - und beide nicht nicht wahllos austauschbar.
Ich erwähne das jetzt nur, weil viele offenbar immer noch Probleme haben USK von FSK zu unterscheiden.