Na ja, das wäre dann tatsächlicherweise ein Strafvergehen.
Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufungen berücksichtigt werden
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- MaxDetroit
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Wäre doch auch schön. Spiele die diese Spielmechaniken elementar in ihrem Konzept haben, sollten vielleicht schlicht nicht so vertrieben werden. Mag sein das auch der Konsument mitschuldig ist, weil er ja von der Warte kommt "kostenlose" Spiele am Handy spielen zu können, aber dann muss man in Zukunft als Hersteller eben entweder die Entscheidung treffen Werbung oder entsprechende Verkaufspreise in den Fokus zur rücken. Das würde den Handyspielmarkt ziemlich verändern, aber ich glaube kaum zum schlechteren.Ghostwriter2o19 hat geschrieben: ↑08.03.2021 01:53Nicht ab 18. Die Spiele „Blackjack“ und „Poker“ wurden aus der europäischen Version entferntRandall Flagg hat geschrieben: ↑08.03.2021 01:29Würde die USK nicht wirklich daran hindern, das Spiel ab 18 freizugeben. Irgendein Spiel auf einer Nintendo-Konsole (war es Harvest Moon?) hat auch mal eine 18er-Einstufung bekommen, weil man ingame Blackjack spielen konnte.Nero Angelo hat geschrieben: ↑08.03.2021 00:04
Das kommt drauf an...
nehmen wir Yugioh als Beispiel: Das PS4 Spiel Legacy of the Duelist hat auch Random Kartenpacks, ABER: Diese kann man NICHT mit echtgeld kaufen! Tatsächlich gibt es keine Lootbox DLCs für dieses Spiel. Um Kartenpacks zu öffnen muss man das Spiel spielen, Ingame Punkte verdienen und sich diese packs dann kaufen. Immernoch eine ART GLücksspiel, aber ohne direktes Risiko da nichts auf deinen Geldbeutel geht.
Zumindest hat das mal wer hier im Forum erzählt.
https://www.schnittberichte.com/schnitt ... hp?ID=4236
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Das ist zumindest Jugendschutz, der in die richtige Richtung geht.
Habe mir jetzt die Gesetzesnovelle noch nicht im Detail angeguckt, weiß z.B. nicht was genau mit "Online-Elementen" gemeint ist. Aber die grobe Stoßrichtung, dass Mechaniken wie Kaufanreize und Lootboxen etc bei den Alterseinstufungen berücksichtigt werden, ist schonmal richtig.
Das ist in der Tat etwas, dass ich als deutlich gefährlicher als die dargestellten fiktiven Inhalte von Spielen halte.
Natürlich ist das Ganze auch nicht mit Ü-Eiern zu vergleichen, auch wenn EA und Konsorten das immer wieder herunterbeten. Die Einbettung in einen Ingame-Kontext, die Konstruktion eines ganzen Spiel(-Modus) herum um die MTA, damit diese so attraktiv wie möglich sind, oftmals Verschleierung der Kosten durch eine erst mit Echtgeld zu kaufende Ingamewährung uvm...
Habe mir jetzt die Gesetzesnovelle noch nicht im Detail angeguckt, weiß z.B. nicht was genau mit "Online-Elementen" gemeint ist. Aber die grobe Stoßrichtung, dass Mechaniken wie Kaufanreize und Lootboxen etc bei den Alterseinstufungen berücksichtigt werden, ist schonmal richtig.
Das ist in der Tat etwas, dass ich als deutlich gefährlicher als die dargestellten fiktiven Inhalte von Spielen halte.
Natürlich ist das Ganze auch nicht mit Ü-Eiern zu vergleichen, auch wenn EA und Konsorten das immer wieder herunterbeten. Die Einbettung in einen Ingame-Kontext, die Konstruktion eines ganzen Spiel(-Modus) herum um die MTA, damit diese so attraktiv wie möglich sind, oftmals Verschleierung der Kosten durch eine erst mit Echtgeld zu kaufende Ingamewährung uvm...
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Das war ich. Bei Harvest Moon war aber nicht die USK schuld, sondern PEGI, die damals Glücksspiel einfach pauschal mit 18 bewertet hat. Im Gegensatz zur USK wurden (damals?) bei PEGI die Spiele ja nicht wirklich getestet, sondern einfach Checklisten abgearbeitet.Randall Flagg hat geschrieben: ↑08.03.2021 01:29 Würde die USK nicht wirklich daran hindern, das Spiel ab 18 freizugeben. Irgendein Spiel auf einer Nintendo-Konsole (war es Harvest Moon?) hat auch mal eine 18er-Einstufung bekommen, weil man ingame Blackjack spielen konnte.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Hat in der Praxis wahrscheinlich eher Symbolwert, aber es ist das richtige Signal.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Dann nehme ich meinen Einwand hiermit zurück.Todesglubsch hat geschrieben: ↑08.03.2021 13:26Das war ich. Bei Harvest Moon war aber nicht die USK schuld, sondern PEGI, die damals Glücksspiel einfach pauschal mit 18 bewertet hat. Im Gegensatz zur USK wurden (damals?) bei PEGI die Spiele ja nicht wirklich getestet, sondern einfach Checklisten abgearbeitet.Randall Flagg hat geschrieben: ↑08.03.2021 01:29 Würde die USK nicht wirklich daran hindern, das Spiel ab 18 freizugeben. Irgendein Spiel auf einer Nintendo-Konsole (war es Harvest Moon?) hat auch mal eine 18er-Einstufung bekommen, weil man ingame Blackjack spielen konnte.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Überfälliger Schritt. Auch wenn das in der Praxis wahrscheinlich problematisch wird, was die Prüfungen angeht. Es ist aber ein deutlicher Schuss vor den Bug der üblichen Verdächtigen, welche immer versuchen das Thema kleinzureden. Alleine diese Feststellung der Gesetzgeber, dass hier problematische Praktiken immer exzessiver und aggressiver ausgeführt werden, ist für mich schon ein Gewinn.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
wird aber auch zeit! hier sind ja klar die spiele "fifa 21- ultimte team" und "2k21er" im visier. dass diese sich iwie wieder rauswiden werden ist abzusehen. aber mit etwas näherer beschreibung der gemeinten praktiken werden wir diese elemente endlich aus den spielen verschwinden sehen.
ich denke es wird auskopplungen mit glückspielelementen neben der vollversion geben. bei "fut" ist das soweiso ein eigenständiges spiel mit eigenen mechaniken usw - sollte als gar kein problem für EA sein. ich denek der deutsche markt ist bei fifa einer der wichtigesten, also wird man hier spätestens im oktober reagieren und bis dahin wohl fut in deutschland deaktivieren oder einen altersnachweis einbauen.
ich frage mich nur was die kiddies machen deren eltern schon etliche 1000er versenkt haben und die saison nicht fertigspielen können?^^
ich denke es wird auskopplungen mit glückspielelementen neben der vollversion geben. bei "fut" ist das soweiso ein eigenständiges spiel mit eigenen mechaniken usw - sollte als gar kein problem für EA sein. ich denek der deutsche markt ist bei fifa einer der wichtigesten, also wird man hier spätestens im oktober reagieren und bis dahin wohl fut in deutschland deaktivieren oder einen altersnachweis einbauen.
ich frage mich nur was die kiddies machen deren eltern schon etliche 1000er versenkt haben und die saison nicht fertigspielen können?^^
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Auf welcher gesetzlichen Grundlage?MaxDetroit hat geschrieben: ↑08.03.2021 08:20 Na ja, das wäre dann tatsächlicherweise ein Strafvergehen.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
bei lootboxen grundsätzlich fsk18 einstufen, dann könnte sich das thema schneller erledigen als gedacht.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Da muss ich an eine Szene von Al Bundy denken. Er kommt genervt während der Weihnachtszeit nach Hause und erzählt: "Echt schlimm im Laden. Überall Frauen und Kinder: "Ich brauche das! Ich will das! Los kauf das!...Und dann sind da noch die Kinder.."".Zinssm hat geschrieben: ↑07.03.2021 07:26Frauen nicht?Randall Flagg hat geschrieben: ↑06.03.2021 21:45Was? Männer sind doch eindeutig begrifflich mit einbezogen:Flamebeast hat geschrieben: ↑06.03.2021 20:53 "... des Ministeriums für Familien-, Senioren-, Frauen- und Jugend ..." Das sollte wohl eher Ministerium für Menschen heißen. Als Mann fühle ich mich diskriminiert!11
1. Männer können Teile von Familien sein
2. Auch Männer sind später Senioren
3. Auch Männer können Frauen sein
4. Auch Männer sind mal jugendlich.
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Wenn es als zusätzliches Feature später als Patch implementiert wird? Müssen Patches neuerdings zur USK zur Prüfung?Todesglubsch hat geschrieben: ↑10.03.2021 12:39 Absichtliche Täuschung / Umgehung des Jugendschutzgesetzes?
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Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Reden wir übrigens von Inhalte, die absichtlich zurückgehalten wurden, damit das Spiel ne niedrigere Alterswertung bekommt. Oder reden wir "nur" von Inhalten die später kommen, aber mit der ursprünglichen Wertung einfach nicht mehr konform sind?
Damit das ganze strafrechtlich von Belang ist, müsste vermutlich das erste eintreffen. Im letzteren Fall wird das Spiel einfach nachgetestet (gegen Bezahlung), sollte jemand davon Wind bekommen.
Die USK hat sich dazu übrigens mal in einem anderen Zusammenhang geäußert (von Februar 2020):
Kurz gesagt: Es ist unwahrscheinlich, dass das passiert. Würde für den Entwickler nen Rattenschwanz an Problemen mit sich ziehen. Nicht nur mit der USK.Zwar unterliegen Inhaltsrisiken ebenfalls einer potenziellen Dynamik z.B. durch Software-Patches, im Gegensatz zu Interaktionsrisiken sind Abweichungen von der ursprünglich festgestellten und enthaltenen Jugendschutzrelevanz hier allerdings sehr selten, da jugendschutzrelevante Änderungen am Inhalt international kaum vorgenommen werden. Dies hätte wohl auch zur Folge, dass sich die anvisierte Zielgruppe oder gar das gesamte zugrundeliegende Genre ändern würden.
Gab's da nicht auch ein Heckmeck mit ...äh Agony? Die wollten doch auch nachträglich geschnittene Inhalte wieder reinpatchen. Ging dann nicht, dann doch, kA hab den Überblick verloren, was die letzten Endes gemacht haben.
Re: Novelle des Jugendschutzgesetzes verabschiedet; Online-Elemente, Kaufanreize und Lootboxen sollen bei Alterseinstufu
Gute Sache, aber Alterseinschränkungen erinnern mich an mein 14-jähriges Ich, was das frisch indizierte Resident Evil 2 brauchte. Ab aufs Fahrrad, in die nächste Stadt gefahren, in die Videothek rein (da war Eintritt auch ab 18):"Hallo, ich brauche Resident Evil 2." - "Oh, hast Glück. Ist das letzte Exemplar."