Dass ich nur das Nutzungsrecht erwerbe, soll doch ein Gericht bestätigen. Die AGB können auch sagen, dass sie mein erstes Kind benennen dürfen, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie dieses Recht am Ende tatsächlich haben. Darüber hinaus ist es egal, ob ich das Nutzungsrecht erwerbe oder nicht, da meine Ansicht die ist, dass ich das Spiel erwerbe und wenn ich das nicht tue, dann sollte das Recht sich dahingehend ändern. Das ist meine Ansicht dazu. Entsprechend finde ich es hier auch gar nicht übertrieben mit Anwälten zu drohen, sondern völlig richtig und würde mir wünschen, dass man das nicht nur androht, sondern auch durchzieht und das gern auch durch die Instanzen des jeweiligen Landes hindurch.Kajetan hat geschrieben: ↑24.07.2021 19:25 Du kaufst aber nichts, sondern erwirbst lediglich ein Nutzungsrecht. Und laut AGB hat der Anbieter das Recht jederzeit Inhalte zu verändern, ohne jedes Mal explizit Deine Erlaubnis einholen zu müssen. Was ihm Dank Internet-Anbindung und einem rein digitalen Vertriebsweg auch möglich ist jederzeit umzusetzen.
Also ... nichts mehr erwerben, was als rein digitaler Content ohne physisches Trägermedium existiert und/oder sich für entsprechende Gesetzesänderungen einsetzen. Ersteres erfordert Verzicht, was nicht einfach ist. Letzteres erfordert viel, viel Kraft und Geduld, was noch schwerer ist.
Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
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Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Niemand hindert Dich daran vollkommen sinnlos einen Prozess loszutreten, in dem bestätigt wird, dass Du nur ein Nutzungsrecht erwirbst.SethSteiner hat geschrieben: ↑24.07.2021 19:40 Dass ich nur das Nutzungsrecht erwerbe, soll doch ein Gericht bestätigen.
Keine Frage. AGBs müssen mit dem geltenden Rechtsrahmen übereinstimmen. Was sie im Falle "Erwerb von Nutzungsrecht" auch tun.Die AGB können auch sagen, dass sie mein erstes Kind benennen dürfen, das bedeutet aber noch lange nicht, dass sie dieses Recht am Ende tatsächlich haben.
Dem aktuell geltenden Rechtsrahmen ist aber wurscht, was Deine Ansicht ist. Und DEN gilt es zu ändern, wenn einem die aktuelle Situation nicht passt. Das aktuell geltende Recht muss sich ändern.Darüber hinaus ist es egal, ob ich das Nutzungsrecht erwerbe oder nicht, da meine Ansicht die ist, dass ich das Spiel erwerbe und wenn ich das nicht tue, dann sollte das Recht sich dahingehend ändern. Das ist meine Ansicht dazu.
Der Käufer sollte mehr Rechte besitzen. Da bin ich ganz bei Dir
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Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Das ist das Doofe am digitalen Zeitalter. Du kannst dich nicht darauf verlassen, dass ein gekauftes Produkt seinen ursprünglichen Zustand beibehält.
Aber es gibt ja zum Glück Raubmordkopien, also alles gut.
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Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Natürlich ist das eine Bevormundung. Was würdest du sagen wenn id jetzt ein Update für Doom Eternal (und alle anderen Doom) bringt bei dem die Gegner nur noch in Blumen zerfallen? Wegen der sensiblen Zeiten und weil Sie an die Kinder denken……Usul hat geschrieben: ↑24.07.2021 14:03Dann halt semantisch. Rütteln kann man daran, wie ich finde, denn man muß das "Weggenommene" nicht überdramatisieren - was aber durch die erwähnte Wortwahl meines Erachtens gemacht wird.SpookyNooky hat geschrieben: ↑24.07.2021 13:44Wenn ich Inhalt entferne, der vorher da war, dann ist das schon per Definiton "etwas wegnehmen". Da lässt sich auch linguistisch nicht dran rütteln.
Es gibt keine Bevormundung, sondern die Entwickler eines Spiels entscheiden sich dafür, daß sie ein, zwei Szenen - nach entsprechender Kontemplation - entfernen. Auch hier wieder: überdramatisierende Wortwahl.Es geht mir auch nicht um den beschnittenen Inhalt an sich. Es geht um die Begründung, wir "lebten in sensiblen Zeiten", die eine Bevormundung rechtfertigt.
Sorry, aber man muss nicht jede Entscheidung gut reden, es ist völlig ok, wenn man bestimmte Meinungen für sich vollkommen ablehnt. Es ist menschlich.
Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Ich rede nicht jede Entscheidung gut, von daher danke für den Hinweis, der aber nicht nötig ist.PeterDeGuardian hat geschrieben: ↑25.07.2021 09:59Sorry, aber man muss nicht jede Entscheidung gut reden, es ist völlig ok, wenn man bestimmte Meinungen für sich vollkommen ablehnt. Es ist menschlich.
Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Es ist nicht mal begründet. Einfach "wir leben in empfindlichen Zeiten, daher entfernen wir es". Wenn Sie sagen würden wir waren mit der Szene noch nie wirklich zufrieden, oder wir haben eine bessere Idee... nichts dergleichem. Wir machen es raus, weil es jemanden sauer aufstoßen könnte. Aktive, prophylaktische Selbstzensur, so weit sind wir mittlerweile.Der Schalter 'Verstörende Szenen überspringen' wurde in einem vorherigen Update hinzugefügt. Wenn wir die empfindlichen Zeiten, in denen wir leben, berücksichtigen, können wir das einfach besser machen. Ihr verdient etwas Besseres. Alle Szenen, die auf Selbstverletzung anspielen, sind nun komplett aus dem Spiel entfernt worden.
Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Schon, aber das führt halt leider nirgendwo hin.
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Re: Superhot VR: Alle Anspielungen auf Selbstverletzung wurden aus der PC-Fassung geschnitten
Naja, in dem Fall führt es wieder mal zu art preservation würde ich sagen. Auch wenn die Disc-Variante der PS4-Version diesen Zweck grundlegend bereits erfüllt.