Ryan2k6(Danke für 20 Jahre 4p) hat geschrieben: ↑13.10.2021 17:06
Das tust du ja eigentlich schon mit dem Zitat auf das du dich beziehst, oder?
Ich mein, mach ruhig, so lange die Mods damit kein Problem haben.
Das stimmt natürlich. Verloren geht aber möglicherweise der Beitrag, auf den sich derjenige oder diejenige bezog, dem ich geantwortet habe. Sprich, der Diskussionsverlauf ist weniger vollständig.
Wahrscheinlich hast Du aber recht, das wird wohl für die wenigsten hilfreich sein und ich würde selbstverständlich damit aufhören, wäre es ein Problem.
Wigggenz hat geschrieben: ↑13.10.2021 20:59
EightySix86 hat geschrieben: ↑13.10.2021 16:45
Wigggenz hat geschrieben: ↑13.10.2021 16:33
Informiere dich über die relevanten Vorschriften und deren Voraussetzungen (hier: § 242 StGB), bevor du irgendwas als "Fakt" herausposaunst.
Dem Gesetz entsprechen deine "Fakten" mal so gar nicht.
Ok, ein Paragrafenreiter.... Ersetze Diebstahl durch Raub bzw. Raubkopie
Ich denke du weißt ganz genau was ich meinte
Dennoch und das meine ich ganz ernst, danke für den Hinweis, dass Diebstahl hier das falsche Wort ist - ändert allerdings nichts an der grundsätzlichen Sachlage, dass beides strafbar ist.
Dann guck mal in § 249 StGB. Noch ein viel größerer Unterschied.
"Raubkopien" gibt es nicht.
Ja, Software gecrackt etc. zu beziehen ist auch illegal und strafbar, aber es handelt sich lediglich um Urheberrechtsverstöße.
Da liegen Meilen zwischen den jeweiligen Unrechtsgehalten, was sich unter anderem am milderen Strafrahmen zeigt, der unter Anderem zu einer deutlich kürzeren Verjährungsfrist führt und auch zu deutlich geringeren Strafen in der Praxis führt.
Das Ganze ist auch nicht gesettgeberische Willkür sondern ethisch auch gerechtfertigt. Ein wesentlicher Punkt dabei ist eben, dass beim Urheberrechtsverstoß niemandem etwas weggenommen wird. Und überhaupt ein Schaden wird in der Regel beim Urheberrechtsinhaber nicht nachweisbar sein.
Ich mein du sagtest ja nicht etwas in die Richtung es sei zu recht verboten oder unfair gegenüber den Entwicklern, sondern kommst an und meinst nicht nur explizit es sei Fakt, dass es eine bestimmte Straftat (Diebstahl) sei, was strafrechtlich völlig falsch ist, sondern auch allgemein, dass es nichts anderes wäre... obwohl zwischen Urheberrechtsverstoß und Diebstahl ein sehr deutlicher Qualitätssprung im Unrechtsgehalt bzw. der Verwerflichkeit besteht.
Und auch beim Sprachgebrauch entstehen dadurch völlig falsche Konnotationen, weil bei Diebstahl denklogisch immer "jemandem etwas wegnehmen" (so bekommt man es schon als Kind beigebracht) dabei ist, um vom Raub erst gar nicht anzufangen.
Ich hab kein Bock auf dieses üble Verzerren und viel schlimmer Darstellen als es ist, womit die Industrie (insbesondere mit der Einführung des Kampfbegriffs Raubkopie) angefangen hat. Dem verdanken wir in Teilen auch die heutige DRM-Dystopie, die letzlich für zahlende Kunden ein weitaus größereres Grauen als für Schwarzkopierer ist.
Du kannst von Nichtfachleuten unmöglich verlangen, dass sie den Juristensprech beherrschen und entsprechende Paragrafen innehaben. Ich kann aber durchaus verstehen, dass solche Falschbenennungen themenaffine Menschen aufreiben können, auch wenn es mMn hier im Diskussionsverlauf unerheblich ist, wie es benannt wurde. Eine üble Verzerrung kann ich jetzt auch nicht erkennen, nur Leute, die erbost über die Selbstverständlichkeit mancher sind, raub zu kopieren. Aber ich bin eben kein Jurist, sieh es mir und anderen bitte nach.
Mir war es bis gestern auch nicht klar, dass Datenklau nicht als Diebstahl betitelt wird. Die Erklärung, dass es anders geahndet und konnotiert wird, leuchtet mir aber ein. Danke für die Klarstellung.
Also es handelt sich hier um Urheberrechtsverstöße. Verstanden. Das hindert mich zwar nicht daran, es nach wie vor
scheiße zu finden und auch nicht daran, irgendwann irgendwo wieder von
stehlen zu sprechen, den Unterschied habe ich aber begriffen.
Ich will das jetzt nicht unnötig vertiefen, aber Du schreibst von deutlich geringeren Strafen. Kann nicht aber trotzdem auch eine Freiheitsstrafe drin sein? Ich meine mal gelesen zu haben, dass bis zu fünf Jahre möglich sind. Also dafür, dass niemandem etwas weggenommen wird, kann die Strafe aber trotzdem ordentlich sein. Oder muss für ein hohes Strafmaß auch ein Weiterverkauf oder -verbreitung vorliegen?
Hier wurde schonmal ein Betrag von 30.000€ genannt, für Raubkopien innerhalb 20 Jahre wohlbemerkt. In welchem groben Rahmen, könnte solch eine Strafe ausfallen?
VG
" Auch wenn alle einer Meinung sind, können alle unrecht haben. "
- Bertrand Russel (1872-1970)